-
Hits: 2721 | 04.10.2024, 09:56 #1
Arbeitspflicht für Flüchtlinge eine „Strafe“
Sie kommen nicht um hier zu arbeiten. Das könnten sie dort tun, wo sie herkommen. Es ist ja gerade die Aussicht auf eine lebenslange Alimentierung durch den deutschen Staat, der sie hertreibt. Und die arbeitsscheuen Linken haben großes Verständnis. Geht es ihnen doch genauso.
Es ist ja offensichtlich ein sehr edler Menschenschlag, der uns als Flüchtlinge in Deutschland aufsucht. Wenn sie als Alleinstehende hier bei uns aufschlagen und das Wörtchen „Asyl“ flüstern, erhalten sie die Wohnung bezahlt, die ärztliche Versorgung und einen monatlichen Regelbedarf von 460 Euro (256 Euro notwendiger + 204 Euro persönlicher Bedarf).
Dass sie denen, die jeden Morgen aufstehen, um ihnen dieses Geld zu erarbeiten, etwas zurückgeben sollten, scheint der Mehrheit von ihnen eine absurde Vorstellung. Ihr Beitrag für die Gemeinschaft, die sie ernährt, könnte darin bestehen, öffentliche Grünanlagen zu pflegen, die sonst bei leeren Kassen verkommen würden.
In der Gemeinde Stollberg im Erzgebirge pflegen seit Montag drei Asylbewerber öffentliche Grünanlagen und Spielplätze, wie der MDR berichtet. Dafür erhalten sie nach Angaben des Landratsamtes 80 Cent pro Stunde. Viel ist das nicht. Jedoch wären es bei fünf Stunden täglich, fünf Tage die Woche immerhin 80 Euro im Monat zusätzlich zu den bisherigen Leistungen.
Die Mehrheit der angeschriebenen „Flüchtlinge“ erschien aber nicht zu dieser Arbeit, zu der sie gesetzlich verpflichtet sind. Sie müssen mit Leistungskürzungen rechnen. Der MDR berichtet:
Wie ein Sprecher im Landratsamt Annaberg-Buchholz MDR SACHSEN erklärte, dürfen die sogenannten Arbeitsgelegenheiten nicht einfach verweigert werden. Das Asylbewerberleistungsgesetz sehe bei unentschuldigtem Fernbleiben eine „Leistungseinschränkung“ vor. Einem Alleinstehenden werde der monatliche Regelbedarf um knapp die Hälfte von 460 Euro auf 228 Euro gekürzt. Die Zahlungen für die Unterkunft und für Arztbehandlungen werden dagegen nicht gekürzt.https://www.pi-news.net/2024/10/flue...e-eine-strafe/
Selbstverständlich gilt dies nicht, wenn die Flüchtlinge an Sprach- oder Integrationskursen teilnehmen oder ähnlichem. Trotzdem kritisieren „Flüchtlingsnetzwerke“ die Maßnahmen. Sie seien eine „Bestrafung von Flüchtlingen durch Arbeit“ und „rechter Populismus“.
Der Oberbürgermeister von Stollberg, Marcel Schmidt (Freie Wähler), sieht das anders: „Wer hierher kommt und Leistungen in Anspruch nimmt, für den ist es doch selbstverständlich, dass er dafür etwas tut.“
Nein, ist es nicht, wie ein anderer (linker!) Bürgermeister, von Templin, schon 2016 feststellte: „Gerade kulturelle Unterschiede sind größer als erwartet.“
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
-
05.10.2024, 08:54 #2
AW: Arbeitspflicht für Flüchtlinge eine „Strafe“
Soso, die Arbeit für die Flüchtlinge ist also eine Strafe. DIE wollen doch hierher und es sich bei uns bequem machen. Was wäre eigentlich los, wenn wir unseren Abschaum in deren Länder schicken?
-
05.10.2024, 13:05 #3schaut manchmal vorbei
- Registriert seit
- 16.08.2024
- Beiträge
- 152
AW: Arbeitspflicht für Flüchtlinge eine „Strafe“
In der Gemeinde Stollberg im Erzgebirge pflegen seit Montag drei Asylbewerber öffentliche Grünanlagen und Spielplätze, wie der MDR berichtet. Dafür erhalten sie nach Angaben des Landratsamtes 80 Cent pro Stunde. Viel ist das nicht. Jedoch wären es bei fünf Stunden täglich, fünf Tage die Woche immerhin 80 Euro im Monat zusätzlich zu den bisherigen Leistungen.
Warum kann man denn für diese Arbeit nicht einen regulären Lohn bezahlen?
Dann liegen die Asylbewerber nicht der Allgemeinheit auf der Tasche und der Niedriglohnsektor würde nicht gefördert.
Auch die Krankenkassen würden davon profitieren
Für die Asylbewerber würde es dann auch noch ein weiterer Anreiz sein zu arbeiten.
-
AW: Arbeitspflicht für Flüchtlinge eine „Strafe“
Die Rechnung geht aber nicht auf. Wer soll diesen Lohn zahlen? Doch der Staat (um die zahlenden Stellen mal zusammenzufassen), der ja auch bereits die Unterkunftskosten, die Sozialarbeiter, die Bedarfssätze, Intgrationskosten, Hausmeister, Gesundheitskosten und den gesamten Pipapo bezahlt. Ein regulärer Verdienst wäre also von den Steuerzahlern zu tragen. Und damit müssten die genannten Kosten in Unterkunft, Betreuung und Bedarf wieder abgezogen werden. Ich bezweifele, dass die Asylbewerber damit einen Vorteil hätten.
Abgesehen davon gibt es ja mittlerweile die Arbeitspflicht für Asylbewerber im gemeinnützigen Bereich. An sich kein so schlechter Ansatz, weil er damit die Pullfaktoren etwas reduziert. Trotzdem bleibt Deutschland weiterhin das beliebteste Land.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Aktive Benutzer
Aktive Benutzer
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
Ähnliche Themen
-
Krawallnacht in Stuttgart: Polizist spricht von „Kanaken“, eine Strafe muss er nicht befürchten
Von Turmfalke im Forum DeutschlandAntworten: 1Letzter Beitrag: 26.09.2020, 11:50 -
Flüchtlinge: Was ist eine Unterkunft?
Von Turmfalke im Forum DeutschlandAntworten: 1Letzter Beitrag: 02.09.2019, 16:36 -
Begriffserklärung: Was ist eine Anschlussunterbringung für Flüchtlinge
Von Turmfalke im Forum DeutschlandAntworten: 1Letzter Beitrag: 29.10.2018, 13:43 -
Ungarn: Arbeitspflicht und Unruhen
Von Geronimo im Forum Presse - NewsAntworten: 2Letzter Beitrag: 01.07.2015, 16:20 -
Islam:Erdbeben sind eine Strafe Allahs.
Von Dolomitengeist im Forum Politik ÖsterreichAntworten: 1Letzter Beitrag: 28.04.2009, 16:09
Kieler Grünen-Politikerin wollte...
Kieler Grünen-Politikerin wollte Rückwärtseinparken verbieten