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Bürgergeld und Medikamentenkosten: Wo Krankenkassen sparen wollen
Unter dem Posten Bürgergeld werden nicht nur Langzeitarbeitslose, sondern nach dem Asylverfahren auch Asylbewerber, Geduldete/Abgelehnte oder Anerkannte, die Ukraine-Flüchtlinge ab dem ersten Tag wie auch der Familiennachzug und die Flüchtlinge, die über Resettlement ins Land kommen (beispielsweise die eingeflogenen Afghanen) oder aus humanitären Gründen. Diese werden in die gesetzlichen Krankenkassen eingegliedert, ohne dass der Staat die Beiträge aus Steuermitteln ordentlich entrichtet. Dies überlässt er den versicherungspflichtigen Arbeitnehmern.
Da Herr Lauterbach bisher verhindert hat, dass diese Kosten aus allgemeinen Steuermitteln bestritten werden, müssen nun wieder in Folge die Kassenbeiträge für die Arbeitnehmer angehoben werden und dies in einem stattlichen Umfang.
In den nächsten Jahren könnten die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) weiter in die Höhe klettern. Für 2025 wird eine erhebliche Erhöhung erwartet, die bis zu 0,75 Prozent mehr von den Erwerbstätigen verlangen könnte. Dies wäre ein beispielloser Anstieg, der den Beitrag auf fast 17 Prozent anheben würde.Die Krankenkassen sehen jedoch Möglichkeiten, diese Entwicklung zu vermeiden. Ein Bereich mit einem großen Einsparpotenzial ist dabei das Bürgergeld.Laut einer Umfrage des Business Insiders bei verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen könnten durch Änderungen beim Bürgergeld Einsparungen von „etwa zehn Milliarden Euro jährlich“ erzielt werden.Aktuell trägt der Staat nur etwa ein Drittel der Kosten für die Leistungsbezieher:innen. Ein Gutachten zeigt, dass die Kassen im Jahr 2022 nur 108,48 Euro pro Monat für Bürgergeld-Beziehende erhielten, obwohl 311,4 Euro benötigt wurden, um die Kosten zu decken. Daher muss die gesetzliche Krankenversicherung den Großteil der Versicherung finanzieren.„Würde der Bund das [die Beiträge der Bürgergeld-Bezieher, Anmerkung der Redaktion] komplett finanzieren, hätte die gesetzliche Krankenversicherung 9,2 Milliarden Euro pro Jahr mehr“, erklärte DAK-Chef Andreas Storm. Auch die Barmer-Krankenkasse sieht die Beiträge des Bundes als „zu gering“ an und rechnet mit einer Entlastung von „etwa zehn Milliarden Euro jährlich“.Die IKK-Classic geht davon aus, dass die Übernahme der Kosten für Menschen im Bürgergeld die Krankenkassen um etwa 0,6 Prozent entlasten könnte. Dies entspricht in etwa dem Prozentsatz, um den der Zusatzbeitrag im Jahr 2025 steigen soll, berichtete der Business Insider. Während dies eine Entlastung für die Krankenkassenbeiträge darstellt, würde es das bereits knappe Bürgergeld-Budget im Bundeshaushalt zusätzlich belasten. Und letztendlich würden die Erwerbstätige die Leistungen weiterhin finanzieren, finanzieren – über Steuern. Im Unterschied zur aktuellen Situation wären dabei jedoch auch Privatversicherte beteiligt.
Weitere Möglichkeiten, Kosten einzusparen und damit Beitragserhöhungen zu verhindern, sehen die Krankenkassen laut dem Business Insider bei den Kosten für Arzneimittel. Diese hätten sich seit 2013 fast verdoppelt. Konkret fordern sie eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Medikamente. Derzeit liegt sie bei 19 Prozent.Doris Pfeiffer, die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, sagte: „Im vergangenen Jahr haben Versicherte und Arbeitgebende über ihre Krankenkassenbeiträge rund 8,4 Milliarden Euro an Mehrwertsteuern für Arzneimittel in den Bundesetat eingezahlt“. Sie sieht eine mögliche Entlastung von fünf Milliarden Euro bei einem reduzierten Mehrwertsteuersatz.
Die Krankenkassen sehen die geplante Krankenhausreform als weitere erhebliche Belastung. Sie sollen den Krankenhaus-Transformationsfonds mit seinen 50 Milliarden Euro mitfinanzieren. „Die derzeit geplante Finanzierung der Krankenhausreform wäre eine zusätzliche Hypothek ab dem Jahr 2026 – neben den allgemein stark steigenden Ausgaben in der GKV“, warnte die Techniker Krankenkasse.
Die Versicherten der Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherung sollen für Infrastrukturausgaben der Krankenhausreform bezahlen. Ein neues Rechtsgutachten hält das Vorhaben der Bundesregierung für verfassungsrechtlich unzulässig.
Die Finanzierung des Krankenhaus-Transformationsfonds aus Beiträgen der Privaten Krankenversicherung (PKV) würde gegen das Verfassungsrecht verstoßen. Zu diesem Ergebnis kommt ein von der PKV beauftragtes Gutachten von Prof. Dr. Gregor Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Der Transformationsfonds soll den Ländern die notwendigen finanziellen Ressourcen bereitstellen, um die strukturellen Veränderungen der Krankenhausreform zu fördern. Beim Ausbau und der Reform der Infrastruktur handele es sich jedoch um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu deren Finanzierung die Private Krankenversicherung nicht verpflichtet werden dürften. Ein solcher Finanzierungszwang wäre als Sonderabgabe mit Finanzierungswirkung verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen, führt Thüsing aus.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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