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22 Krankenkassen erhöhen in diesem Jahr den Zusatzbeitrag
22 Krankenkassen erhöhen im laufenden Jahr den Zusatzbeitrag
Es wird teurer: Anders als üblich haben zahlreiche Krankenkassen nicht am Jahresanfang, sondern im laufenden Jahr ihre Beiträge angehoben. Betroffene Versicherte haben dadurch ein Sonderkündigungsrecht.Demnach sind 7,6 Millionen Versicherte von den Erhöhungen betroffen, sie haben nach der Preiserhöhung eine zweimonatige Sonderkündigungsfrist und können die Krankenkasse wechseln.Die gesetzlichen Krankenkassen setzen Erhöhungen der Zusatzbeiträge in der Regel zum Jahreswechsel um. Anfang 2024 hatten dies bereits 37 der 73 frei zugänglichen Kassen getan. Unter den 22 Kassen, die nun unüblicherweise im laufenden Jahr die Beiträge erhöht haben, sind 19, die dies zum Jahreswechsel bereits getan hatten und nun erneut erhöhten.
„Die gesetzlichen Kassen brauchen Geld, sie haben in diesem Jahr ein millionenschweres Defizit aufgehäuft“, erklärte Barbara Weber, Krankenversicherungsexpertin bei Finanztip. Die Spanne der Zusatzbeiträge liegt nun zwischen 0,90 und 3,28 Prozent des jeweiligen beitragspflichtigen Einkommens. Im Durchschnitt liegt der Beitrag bei 1,78 Prozent.Ab 2025 könnte der Beitrag zudem weiter ansteigen. Zudem war zuvor bekannt geworden, dass die Bundesregierung die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung zum 1. Januar deutlich anheben will. So sollen laut einem Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums im kommenden Jahr Krankenkassenbeiträge bis zu einer Gehaltsgrenze von 5512,50 Euro bezahlt werden. Aktuell liegt die Deckelung bei einem Monatsgehalt von 5175 Euro.In der Rentenversicherung soll die Bemessungsgrenze laut Ministerium bundesweit von bislang 7550 Euro in Westdeutschland und 7450 Euro in Ostdeutschland auf 8.050 Euro angehoben werden.
Und sofern der Lohn nicht in demselben Maße mitwächst, wird ein Rentenpunkt nicht nur teurer, sondern auch die zu erwartende Rente geringer ausfallen.
Ansonsten hat man in der Sache viel dem Herrn Lauterbach zu verdanken, der es bisher verhinderte, dass die Bürgergeldempfänger, zu denen natürlich auch die Migranten bzw. die Folgen der Migration zählen, weil sie früher oder später nach ihrem Asylverfahren Bürgergeld beziehen, die Resettlement-Flüchtlinge und die der humanitären Aufnahme natürlich sofort (z.B. die eingeflogenen Afghanen etc.) und die Bürgergeldempfänger mit nur 100,-- Euro aus Bundesmitteln (Steuergeldern) in der Krankenkasse versichert werden, was zu eben dieser Schieflage führt, da die tatsächlichen Kosten eben ein paar hundert Euro im Monat mehr betragen. Also muss man nicht nur die Beiträge für die zahlenden versicherungspflichtigen Angestellten erhöhen, sondern auch neue Schulden aufhäufen.
(Nachtrag: Wobei es in einigen Fällen auch eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge bzw. Asylbewerber im laufenden Asylverfahren gibt, die aber angeblich für die Kassen kostenneutral sein soll.)Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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