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    Haushaltsentwurf 2025: Nicht verfassungsgemäß und Tricksereien

    Nicht nur, dass Habeck die rechtlichen Bedingungen für Subventionen nicht beachtet hat,

    https://open-speech.com/threads/8598...48#post1910748

    der Haushaltsentwurf 2025 entspricht nicht der Verfassung und ist auf üblen Tricks gebaut:
    Verfassungsrechtler Kube verreißt Haushaltsentwurf der Regierung

    Einen Tag vor der Etatdebatte im Bundestag wird ein vernichtendes Gutachten zum Haushaltsentwurf bekannt. Es stammt von einem Verfassungsrechtler, der schon einmal dazu beigetragen hat, einen Bundeshaushalt zu kippen.

    Der Heidelberger Juraprofessor Hanno Kube äußert massive Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2025. In einem Gutachten im Auftrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion kritisiert er vor allem, dass Kanzler Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) darin viel zu hohe Globalpositionen vorgesehen haben, ohne zu erklären, wie sie zustandekommen. Als Globalpositionen werden pauschale Posten über Mehreinnahmen und Minderausgaben bezeichnet.


    32 Globalpositionen im Haushaltsentwurf

    Im Haushaltsentwurf für 2025 seien insgesamt 32 Globalpositionen vorgesehen, die sich auf rund 50 Milliarden Euro, also rund zehn Prozent des Gesamthaushalts von 489 Milliarden Euro, summierten, bemängelt Kube. Hinzu kämen vier weitere Globalansätze in den Sondervermögen Bundeswehr, Klima- und Transformationsfonds sowie Fluthilfe mit noch einmal rund 17 Milliarden Euro.












    Kube gilt als einer der angesehensten Verfassungsrechtler der Republik. Er beriet die Unionsfraktion schon im vergangenen Jahr bei ihrer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Umbuchung von 60 Milliarden Euro an Coronahilfen in den Klima- und Transformationsfonds. Die Klage war erfolgreich. Kubes Argumente werden deshalb in der morgen beginnenden Bundestagsdebatte über den Haushalt 2025 eine gewichtige Rolle spielen.

    Seine Prüfung habe ergeben, dass schon die absolute Höhe der vorgesehene sogenannte Bodensatz-Globale-Minderausgabe (GMA) von 12 Milliarden Euro »verfassungsrechtlich erhebliche Bedenken begründet«, schreibt Kube in seinem 22-seitigen Gutachten, das dem SPIEGEL vorliegt.


    »An dieser Stelle wird im Bundeshaushaltsplan 2025 gegen den Haushaltsgrundsatz der Klarheit und Wahrheit verstoßen.«
    Gutachter Hanno Kube

    Bei einer Bodensatz-GMA unterstellen Haushälter, dass die Ministerien nicht alle ihre zur Verfügung gestellten Mittel tatsächlich ausgeben können und am Ende eines Haushaltsjahres Milliardensummen übrig bleiben, die letztlich eingespart werden können. Die im Etat 2025 angesetzte Bodensatz-GMA liege »in der Höhe sehr deutlich über den Werten, die in der Vergangenheit angesetzt wurden und sich als Erfahrungswerte bewährt haben«, führt Kube aus. Mit anderen Worten: Die Bundesregierung setzt in ihrem Entwurf die am Ende nicht ausgegebenen Mittel sehr hoch ein, um einen ausgeglichenen Haushalt präsentieren zu können.


    Konkret rechnet die Regierung hier mit 12 Milliarden Euro. Damit liege die Bodensatz-GMA 50 Prozent über dem zuletzt erreichten Spitzenwert, kritisiert Kube. Und dies lege den Verdacht nahe, dass die für 2025 geplante Bodensatz-GMA sehr viel höher liegt als der tatsächliche Betrag, der voraussichtlich nicht ausgegeben werde. All das würde dafür sprechen, schreibt Kube, »dass an dieser Stelle im Bundeshaushaltsplan 2025 gegen den Haushaltsgrundsatz der Klarheit und Wahrheit verstoßen wird«.

    »Hoffnungsfroh und auf Kante genäht«

    Der Gutachter kritisiert weiter, die Bundesregierung komme ihrer Pflicht, die Ausgaben zu gestalten und zu priorisieren, nicht nach und verlasse sich darauf, dass sich die Lücken im Vollzug des Haushalts schließen würden. »Schon daraus ergeben sich ganz erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an der aktuellen Haushaltsplanung«, schreibt der Jurist.


    Kube zweifelt zudem Prognosen der Bundesregierung an, etwa für die Entwicklung am Arbeitsmarkt. So plane die Ampel für 2025 mit Ausgaben für das Bürgergeld in Höhe von 25 Milliarden Euro, dieses Jahr sollen es 29,7 Milliarden Euro sein. Diese Ausgaben seien »hoffnungsfroh und auf Kante genäht«, schreibt Kube.


    Als »verfassungsrechtlich zweifelhaft« bezeichnet Kube auch die Eigenkapitalspritze an die Deutsche Bahn von 10,4 Milliarden Euro und ein Darlehen an die Infrastrukturtochter der Bahn in Höhe von 3 Milliarden Euro. Als finanzielle Transaktion, die den Verschuldungsspielraum des Bundes im Rahmen der Schuldenbremse erweitern, könnten beide Operationen nach Ansicht des Gutachters nur dann gelten, wenn sie den Wert des Unternehmens steigerten. Das sei angesichts der wirtschaftlichen Lage des Konzerns aber zweifelhaft.


    Zweifel an Effekten des Wachstumspakets

    Auch mit Blick auf die erhoffte Entwicklung der Einnahmen geht die Bundesregierung nach Ansicht von Kube von zu optimistischen Annahmen aus. So setze sie die erwarteten Mehreinnahmen als Folge des geplanten Wachstumspakets zu hoch an. Es erscheine »sehr zweifelhaft«, ob die geplanten Ansätze von im Saldo 6,9 Milliarden Euro »mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Haushaltsklarheit und -wahrheit vereinbar ist«.

    Schließlich sei die Wachstumsinitiative noch nicht beschlossen und in Kraft. Auch sei fraglich, ob sie »tatsächlich die erhofften Wachstumswirkungen mit den entsprechenden steuerlichen Auswirkungen mit sich bringen wird«.
    Verfassungsrechtlich problematisch findet Kube zudem, dass die Bundesregierung Einnahmen von 2,9 Milliarden Euro aus der Auflösung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds Energie einplant.

    Das Urteil des Verfassungsrechtlers über den Etatentwurf fällt abschließend vernichtend aus
    . Die Bundesregierung setze »auf eine nicht begründete Zukunftshoffnung«. Und weiter: »Dem an sie gerichteten Gebot, einen etatreifen Haushaltsentwurf in den Bundestag einzubringen, wird sie damit aber nicht gerecht.«

    https://www.spiegel.de/politik/bunde...a-b46f0746bc86
















    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Haushaltsentwurf 2025: Nicht verfassungsgemäß und Tricksereien

    Ist es Dummheit, oder Dreistigkeit? Noch nie hat eine Bundesregierung derart gegen Recht und Gesetz verstoßen und sie tut es immer wieder.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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