Weil verteidigt Gehaltserhöhung für Büroleiterin
Die Gehaltserhöhung sei »im Kern rechtmäßig und gut begründet«, sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Hannover. »Diese jetzt für uns neue Herangehensweise ist eigentlich schon länger der Normalfall in anderen Ländern. Dass wir aber mit der Art und Weise, wie wir die neue Regelung eingeführt haben, offene Flanken geboten haben, das habe ich schon vor Monaten eingeräumt.«
Die betroffene Mitarbeiterin arbeitet seit Februar 2023 in der Staatskanzlei als Büroleiterin. Zu Arbeitsbeginn wurde sie in die Entgeltgruppe E15 eingestuft, mit einem Bruttogehalt von monatlich 6301 Euro. Nach Ablauf der Probezeit wurde ihr Gehalt rückwirkend um 1886 Euro brutto im Monat erhöht, also um rund 22.600 Euro im Jahr, auf 8187 Euro. Grundlage der neuen Einstufung war eine erst unmittelbar zuvor erstellte interne Neufassung von Verwaltungsregeln für Beförderungen innerhalb der Regierung.
Die oppositionelle CDU spricht von einer »Gehaltsaffäre«: Für eine einzelne Person seien die Regelungen der langjährigen Verwaltungspraxis geändert worden. Die Staatskanzlei weist diesen Vorwurf zurück.
»Der Arbeitsmarkt wird auch für den öffentlichen Dienst immer schwieriger«, begründete Weil die Gehaltserhöhung. »Das Land muss als Arbeitgeber auch für Menschen attraktiv sein, die für ein paar Jahre eine wichtige Aufgabe beim Land übernehmen und dann vielleicht auch wieder etwas anderes machen wollen.«
Zu dem bisherigen Verlauf des Ausschusses sagte Weil: »Nach meiner Einschätzung war eigentlich alles, was im Untersuchungsausschuss bis jetzt diskutiert wurde, vorher bereits bekannt. Und der Vorwurf der Rechtswidrigkeit wurde widerlegt. Wie die Fraktionen jetzt weiter vorgehen wollen, ist ihre Sache, das wartet die Regierung ruhig ab.«
Ja, wenn man das Recht bzw. die rechtliche Grundlage unmitelbar zuvor ändert, verstößt man auch nicht gegen das Recht....

Carina Hermann, Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Landtagsfraktion, sagte dagegen, dass ein umfangreicher Fragenkatalog von der Landesregierung noch nicht beantwortet worden sei.
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