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    Weil (SPD) verteidigt Gehaltserhöhung für Büroleiterin

    Weil verteidigt Gehaltserhöhung für Büroleiterin
    Die Gehaltserhöhung sei »im Kern rechtmäßig und gut begründet«, sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Hannover. »Diese jetzt für uns neue Herangehensweise ist eigentlich schon länger der Normalfall in anderen Ländern. Dass wir aber mit der Art und Weise, wie wir die neue Regelung eingeführt haben, offene Flanken geboten haben, das habe ich schon vor Monaten eingeräumt.«
    Die betroffene Mitarbeiterin arbeitet seit Februar 2023 in der Staatskanzlei als Büroleiterin. Zu Arbeitsbeginn wurde sie in die Entgeltgruppe E15 eingestuft, mit einem Bruttogehalt von monatlich 6301 Euro. Nach Ablauf der Probezeit wurde ihr Gehalt rückwirkend um 1886 Euro brutto im Monat erhöht, also um rund 22.600 Euro im Jahr, auf 8187 Euro. Grundlage der neuen Einstufung war eine erst unmittelbar zuvor erstellte interne Neufassung von Verwaltungsregeln für Beförderungen innerhalb der Regierung.
    Die oppositionelle CDU spricht von einer »Gehaltsaffäre«: Für eine einzelne Person seien die Regelungen der langjährigen Verwaltungspraxis geändert worden. Die Staatskanzlei weist diesen Vorwurf zurück.
    »Der Arbeitsmarkt wird auch für den öffentlichen Dienst immer schwieriger«, begründete Weil die Gehaltserhöhung. »Das Land muss als Arbeitgeber auch für Menschen attraktiv sein, die für ein paar Jahre eine wichtige Aufgabe beim Land übernehmen und dann vielleicht auch wieder etwas anderes machen wollen.«
    Zu dem bisherigen Verlauf des Ausschusses sagte Weil: »Nach meiner Einschätzung war eigentlich alles, was im Untersuchungsausschuss bis jetzt diskutiert wurde, vorher bereits bekannt. Und der Vorwurf der Rechtswidrigkeit wurde widerlegt. Wie die Fraktionen jetzt weiter vorgehen wollen, ist ihre Sache, das wartet die Regierung ruhig ab.«
    Ja, wenn man das Recht bzw. die rechtliche Grundlage unmitelbar zuvor ändert, verstößt man auch nicht gegen das Recht....

    Carina Hermann, Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Landtagsfraktion, sagte dagegen, dass ein umfangreicher Fragenkatalog von der Landesregierung noch nicht beantwortet worden sei.
    Ganzer Artikel hier:

    https://www.spiegel.de/karriere/nied...6-bc8f615e719f
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Weil (SPD) verteidigt Gehaltserhöhung für Büroleiterin

    Der altbekannte SPD-Klüngel und denen ist es völlig Wurst, was die Leute sagen.......

    .....Dass wir aber mit der Art und Weise, wie wir die neue Regelung eingeführt haben, offene Flanken geboten haben, das habe ich schon vor Monaten eingeräumt.«....

    ......drauf geschi.....was der Bürger denkt.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
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    AW: Weil (SPD) verteidigt Gehaltserhöhung für Büroleiterin

    Generalstaatsanwaltschaft eingeschaltet:
    Neue Ermittlungen zum Gehalt von Weils Büroleiterin
    Die umstrittene Bezahlung der Büroleiterin von Ministerpräsident Stephan Weil (65, SPD) bleibt ein Fall für die Justiz.
    Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte die „Ermittlungen gegen Unbekannt wegen des Anfangsverdachts der Untreue im Zusammenhang mit der rückwirkenden Gehaltserhöhung für die Büroleiterin in der niedersächsischen Staatskanzlei“ im Juni eingestellt.
    Es habe keine Hinweise gegeben, dass „bewusst pflichtwidrig, also vorsätzlich, gegen verwaltungsrechtliche Vorschriften verstoßen wurde“. Das sorgte nicht nur bei der Opposition im Landtag für Enttäuschung.
    Bei der übergeordneten Generalstaatsanwaltschaft in Celle ging eine Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens ein.
    Bedeutet: Jetzt muss die Entscheidung noch einmal geprüft werden. Sollte es Zweifel an der Rechtmäßigkeit geben, müsste die Staatsanwaltschaft Hannover den Fall neu aufrollen.
    Ein Untersuchungsausschuss versucht seit Monaten zu klären, ob das Einstiegsgehalt von Weils Büroleiterin und eine rückwirkende Gehaltserhöhung auf rund 8200 Euro rechtmäßig waren. Am Mittwoch war dies auch Thema im Justizausschuss.
    „Wir hatten uns erhofft, dass das Justizministerium klar und schlüssig erläutert, weshalb das Strafermittlungsverfahren lediglich gegen ,Unbekannt’ geführt wurde, obwohl der Sachverhalt und die handelnden Akteure in der Gehaltsaffäre klar benannt werden können“, sagte Carina Hermann, Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU. Dies sei nicht geschehen.
    Protokolle aus dem Untersuchungsausschuss seien von der Staatsanwaltschaft offenbar nicht angefordert worden. Auch Zeugen seien nicht vernommen worden. „Da dem Ministerium die Akten der Staatsanwaltschaft nicht vorlagen, werden wir uns nun die Akten aus dem Strafermittlungsverfahren vorlegen lassen und uns selbst einen unmittelbaren Eindruck verschaffen“, kündigt Hermann an.
    Volker Bajus (Grüne) ist empört: „Die Art und Weise, wie die CDU jetzt Zweifel an der Arbeit der Staatsanwaltschaft sät, zeugt von einem gestörten Verhältnis zum Rechtsstaat.“
    https://www.bild.de/politik/inland/n...f8ad2c63cef3f8
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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