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17-jähriger Tschetschene plante Anschlag auf Weihnachtsmarkt – Jugendstrafe
Für die Planung eines blutigen Anschlags mit unzähligen Toten und Verletzten erhält man eine Jugendstrafe, weil dies eine jugendtypische Verfehlung
(immer die Voraussetzung für die Verhängung der Jugendstrafe auch bei Minderjährigen, im anderen Fall kann Erwachsenenstrafrecht - tatsächlich! angewandt werden bzw. muss! - eine jugendtypische Verfehlung ist zum Beispiel Schwarzfahren in den Öffentlichen Verkehrsmitteln, Kleindiebstähle etc.)
ist?
Da muss sich der Tschetschene ja förmlich aufgemuntert fühlen, nach einer kleinen Pause einen neuen Versuch zu wagen:
Leverkusen
17-jähriger Tschetschene plante Anschlag auf Weihnachtsmarkt – Jugendstrafe
Im Namen des IS wollte ein 17-Jähriger mit einem Freund auf einem Weihnachtsmarkt in NRW mit einem Lkw ein Blutbad anrichten. Der Plan flog auf. Nun ist ein Urteil gegen den jungen Tschetschenen gesprochen worden.
Wegen eines geplanten Terroranschlags auf einen Weihnachtsmarkt in Nordrhein-Westfalen hat das Neuruppiner Landgericht einen 17-Jährigen aus dem brandenburgischen Wittstock am Freitag zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Urteil erging wegen Verabredung zum Mord und wegen „des öffentlichen Verwendens des Kennzeichens eines von einem Betätigungsverbot betroffenen Vereins“, erklärte ein Sprecher des Gerichts.
In der nicht öffentlichen Hauptverhandlung hätten sich die Vorwürfe der Generalstaatsanwaltschaft im Wesentlichen bestätigt, führte der Sprecher aus. Demnach habe sich der angeklagte Tschetschene zunehmend radikalisiert und sich mit einem ebenfalls verurteilten 15-jährigen Komplizen dazu verabredet, einen Lkw zu beschaffen und damit auf dem Weihnachtsmarkt in Leverkusen-Opladen möglichst viele Menschen zu töten. „Diejenigen Weihnachtsmarktbesucher, die dadurch nicht sofort getötet worden wären, hätten sie im Anschluss mit Messern erstechen wollen“, führte der Sprecher aus.
Der jüngere Komplize war bereits vor Wochen wegen der geplanten Tat vom Landgericht Köln ebenfalls zu einer Jugendfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Beide waren Ende vergangenen Jahres festgenommen worden. Weil sie zum Tatzeitpunkt minderjährig waren, fanden die Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Urteil des Landgerichts in Neuruppin ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und die Generalstaatsanwaltschaft können gegen das Urteil Revision einlegen.
https://www.welt.de/vermischtes/krim...V39.3.C_plus35
Ein paar zutreffende Lesermeinungen:
vor 59 MinutenNur 4 Jahre ? Warum so wenig ? Wird er danach dann wenigstens sofort und für immer abgeschoben ?
vor 3 StundenErwachsenen Strafe für Erwachsen Tat. Gefängnis für Terroranschläge, auch verhinderte. Wer töten (wollen) kann muss sitzen, lange sitzen. Kein Täterschutz bei Terror.
vor 5 StundenDann ist er wegen einer guten Sozial Prognose in 2 Jahren wieder frei, echt toll unsere Richter. Wieviele Menschen wären gestorben wenn seine Pläne funktioniert hätten?
vor 7 StundenDas Strafmaß für einen geplanten Mordanschlag haut einen glatt aus den Socken, der Rechtsstaat hat wieder mit aller Härte zugeschlagen. In dieser wehrhaften Demokratie der links/grünen fühlt man sich doch gut beschützt und aufgehoben. 🤪
vor 17 Stunden„Diejenigen Weihnachtsmarktbesucher, die dadurch nicht sofort getötet worden wären, hätten sie im Anschluss mit Messern erstechen wollen“,... Also, ich finde hier, bei solchen Plänen, dass die Jugendstrafe viel zu hart ausfällt. Die armen radikalisierten Jugendlichen. Das geht mal gar nicht... (Ironie)
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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03.08.2024, 12:23 #2
AW: 17-jähriger Tschetschene plante Anschlag auf Weihnachtsmarkt – Jugendstrafe
Aber wehe, ein Einheimischer tritt einem Migranten auf den großen Zeh - Knast total!!
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