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    Das "Compact"-Magazin ist zurück - als "Näncy"

    Trotz Verbot durch Faeser Das "Compact"-Magazin ist zurück - als "Näncy"



    Jürgen Elsässer präsentiert das Cover des "neuen" Magazins "Näncy".


    Erst vor wenigen Wochen verbietet Innenministerin Faeser das rechtsextreme "Compact"-Magazin. Nun feiert das Blatt von Jürgen Elsässer offenbar sein Comeback - mit neuem Verlag, neuem Design und neuem Namen. Die Verantwortlichen feiern ihr Umgehen des Verbots - könnten sich aber zu früh gefreut haben.



    Im Grunde war das Thema "Compact"-Magazin für Bundesinnenministerin Nancy Faeser bereits so gut wie passé. Nun jedoch dürfte sie das rechtsextreme Blatt des ehemaligen Chefredakteurs Jürgen Elsässer länger beschäftigen als zunächst gedacht. Nachdem ihr Ministerium Mitte Juli zwei Gesellschaften verboten hatte, die hinter dem Magazin standen, verschwand das Heft flächendeckend aus den Kiosk-Regalen. Zwar ist es dorthin bis heute nicht zurückgekehrt - seine verfassungsfeindlichen Inhalte werden allerdings offenbar trotzdem veröffentlicht.

    Weiter hier:

    https://www.n-tv.de/panorama/Das-Com...e25132978.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Das "Compact"-Magazin ist zurück - als "Näncy"

    ...seine verfassungsfeindlichen Inhalte...
    ...schreibt der verfassungsfeindliche System-Journalist!
    "...und dann gewinnst Du!"

  3. #3
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    AW: Das "Compact"-Magazin ist zurück - als "Näncy"

    Zitat Zitat von Clark Beitrag anzeigen
    ...schreibt der verfassungsfeindliche System-Journalist!
    Zumindest ist er kein Jurist, auch wenn er hier Rechtslagen beurteilen will. Das Magazin bzw. der Verlags-"Verein" wurde ja vor allem deshalb verboten, weil man Elsässer vorwirft, sich dahingehend geäußert zu haben, die Regierung stürzen zu wollen. Er hätte sich - kleiner Insiderwitz - besser für die Errichtung eines Kalifats auf deutschem Boden aussprechen sollen, denn dies gilt immerhin als freie Meinungsäußerung.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
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