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Hits: 3477 | 23.07.2024, 17:27 #1
Unglaublich : Vielfacher Straftäter darf abgeschoben werden
https://www.hna.de/lokales/goettinge...-93194477.html
Ein vielfach vorbestrafter 51-jähriger Mann aus Göttingen hat keinen Anspruch auf eine Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden
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Das Gericht wies damit einen Eilantrag des iranischen Staatsbürgers gegen einen Bescheid der Stadt Göttingen ab. Die Stadt hatte in dem Bescheid eine Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis abgelehnt, seine Abschiebung angedroht und ein auf fünf Jahre befristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot verhängt. Nach Ansicht des Gerichts bestehen dagegen keine rechtlichen Bedenken.
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Der 51-jährige habe zwar ein Kind in Deutschland, aber keine Verantwortung für die Betreuung und Erziehung übernommen. Aufgrund seiner zahlreichen auch schweren Straftaten sei er kein faktischer Inländer und könne daher aus der Vater-Kind-Beziehung keine Rechte ableiten (Aktenzeichen 1 B 41/24)
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Der frühere Türsteher und Bordellbetreiber ist ein „alter Bekannter“ von Polizei und Justiz in Göttingen und hat bereits mehrere Jahre wegen Drogen-, Gewalt- und Raubdelikten im Gefängnis verbracht. Auch derzeit befindet er sich hinter Gittern: Das Landgericht Darmstadt hatte den 51-Jährigen im Sommer 2022 wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass er gemeinsam mit zwei Mitangeklagten im Oktober 2019 einen bewaffneten Überfall auf eine Frau im hessischen Bensheim verübt hat.
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Neun Jahre später drohte ihm die Stadt nun erneut die Abschiebung an. Diesmal machte er geltend, dass dadurch die Vater-Kind-Beziehung beeinträchtigt werde. Das Gericht kam anhand der Aktenlage indes zu dem Schluss, dass er gar nicht die Personensorge für seinen Sohn ausübt. Somit stehe seine Vaterschaft einer Abschiebung nicht entgegen
Und dann darf der noch einen Widerspruch per Eilantrag starten, unfassbar.
Dass der ein Kind als Begründung nimmt, ist noch widerlicher. Ist das überhaupt sein Kind ? Gab es einen Vaterschaftstest ?
Selbst wenn - dann müsste man den Verdacht aussprechen, dass der das Kind nur und allein zur Erschleichung des Bleiberechts gezeugt hat.
Die Frage bleibt : Wird die Abschiebung vollzogen ?
Muss sie eigentlich - solche Schwerverbrecher dürfen hier keine Rechte haben!
Islamisierung und Integrationsverweigerung sind Verbrechen und gehören bestraft !
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23.07.2024, 17:32 #2
AW: Unglaublich : Vielfacher Straftäter darf abgeschoben werden
Dass der ein Kind als Begründung nimmt, ist noch widerlicher. Ist das überhaupt sein Kind ? Gab es einen Vaterschaftstest ?
Selbst wenn - dann müsste man den Verdacht aussprechen, dass der das Kind nur und allein zur Erschleichung des Bleiberechts gezeugt hat.
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24.07.2024, 08:00 #3
AW: Unglaublich : Vielfacher Straftäter darf abgeschoben werden
Die Schwäche des Staates ist völlig inakzeptabel. Auch wenn der Iraner nun abgeschoben werden darf, so ist nicht zwingend, dass er auch wirklich nach Teheran zurückkehrt.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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