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Wenn Migranten zum Familienbesuch einreisen – und dann Asyl beantragen
Wenn Migranten zum Familienbesuch einreisen – und dann Asyl beantragen
Viele Syrer, Türken und Afghanen reisen zunächst per Visa ein, mit denen sie etwa Angehörige in Deutschland besuchen können. Einmal hier angekommen, stellen sie dann Asylanträge, wie eine WELT AM SONNTAG-Recherche zeigt. Dann bleiben sie meist dauerhaft im Land.
Obwohl Deutschland seit mehr als einem Jahrzehnt mit großem Abstand das Hauptziel der illegalen Migrationsströme nach Europa ist, lässt die Bundesrepublik zusätzlich im großen Stil Bürger der Hauptasylherkunftsländer per Visum einreisen. Diese stellen dann häufig hierzulande Asylanträge, was bekanntlich meist nach wenigen Jahren zu Daueraufenthaltsrechten oder sogar Einbürgerung führt.
Immer wieder wird aus Ausländerbehörden von solchen Fällen berichtet. So traf sich diese Redaktion unter anderem mehrfach mit einem jungen Mann aus Tunesien, der per Studentenvisum eingereist war. Als der erfolgreiche Abschluss des Studiums immer unwahrscheinlicher wurde und damit sein Bleiberecht zu erlöschen drohte, stellte er einen Asylantrag. Der wurde zwar abgelehnt, doch abgeschoben wurde der Mann wie die meisten abgelehnten Bewerber nicht. Inzwischen ist er mit einer Deutschen verheiratet und hat dadurch einen unbefristeten Aufenthaltstitel.
Nun liegen WELT AM SONNTAG Zahlen über die Zuwanderer vor, die zunächst per Visum einfliegen und dann hier Asylanträge stellen. Laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) waren unter allen 351.915 Personen, die 2023 einen Asylerstantrag stellten, mit einem Visum zuvor 37.329 eingereist, also ein gutes Zehntel. Im ersten Quartal des laufenden Jahres war das sogar bei mehr als jedem achten (8411 von 65.419 Erstanträgen) Bewerber der Fall.
Insgesamt stammt etwa die Hälfte der so eingereisten Asylbewerber aus den Ländern Syrien, Afghanistan, Türkei und Iran. Die ersten drei sind auch insgesamt die quantitativ wichtigsten Asylherkunftsländer, Iran liegt auf Platz fünf. Im Einzelnen waren laut BAMF im ersten Quartal 2024 darunter 2281 Syrer, 812 Türken, 662 Afghanen und 611 Iraner. Im Gesamtjahr 2023 wurde 8493 Syrer, 4740 Iraner, 3870 Türken und 3511 Afghanen gezählt.
Der Einschätzung von Insidern zufolge kommt diese Gruppe bis auf Ausnahmefälle nicht mit einem der besonders zahlreich vergebenen Familiennachzugsvisa oder humanitäre Visa ins Land. Die Begründung: Nachziehenden Angehörigen oder per Kontingent eingeflogene Flüchtlinge haben ja bereits einen Schutztitel oder einen gesicherten Aufenthalt und müssen nicht zusätzlich Asyl beantragen.
Deshalb handelt es sich offensichtlich vor allem um Personen, die mit den übrigen Arten von Visa einreisen, etwa per Familienbesuchs-, Tourismus- oder Arbeitsvisa. Dies sind zum Beispiel in der Türkei oder im Libanon lebende Syrer, die ihre seit Langem in Deutschland lebenden oder sogar schon eingebürgerten Verwandten besuchen möchten.
Das BAMF wollte diese Einschätzung weder bestätigen noch dementieren. Eine statistische „Differenzierung nach Visaarten“ sei bei Asylbewerbern nicht möglich, so das Amt. „Die Visadatei und der allgemeine Datenbestand des Ausländerzentralregisters“ seien „voneinander getrennt“.
Auch eine Anfrage beim Auswärtigen Amt blieb ohne Erkenntnisgewinn. Es veröffentlicht zwar, wie viele Visa der jeweiligen Kategorien erteilt werden, aber nur nach Erteilungsort, nicht nach Nationalität. Man weiß also exakt, welche Visa von welchem Konsulat in der Türkei erteilt wurde, aber nicht, ob Türken oder Syrer diese erhielten.
Zehntel der Antragsteller von Visumpflicht befreit
Auswerten konnte das BAMF aber: Neben den Asylbewerbern, die per Visum einreisten, kommt ungefähr ein weiteres Zehntel der Antragsteller aus Staaten, die von der Visumpflicht befreit sind. So waren 2023 von den 351.915 Erstantragstellern 34.952 von der Visumpflicht befreit (Im ersten Halbjahr 2024: 12.911 von 132.201).
Ein Fünftel aller Asylbewerber fliegt also per Visum oder Visumbefreiung nach Deutschland. 2023 waren die wichtigsten Gruppen der visumbefreit eingereisten Antragsteller, Georgier (9399), Nordmazedonier (5999), Venezolaner (3756), Serben (3526) und Kolumbianer (3337).
Alle diese Daten betreffen ausschließlich Asylbewerber, die zuvor per Visum nach Deutschland oder visumbefreit eingereist sind. Neben diesen beiden Gruppen gibt es wie oben erwähnt Jahr für Jahr einige Tausend Flüchtlinge und einige Zehntausend Angehörige von Geflohenen, die per Visum ins Land kommen, die aber eben keine Asylanträge stellen.
Dazu gehört zum Beispiel auch die vergleichsweise geringe Zahl von UN-Resettlement-Flüchtlingen. Auch die weit größere Zahl von Frauen und Kinder der hierzulande anerkannten Flüchtlinge, die per Familiennachzug kommen. Oder die mehr als 33.000 Afghanen, die seit der Taliban-Machtübernahme eingeflogen wurden. All diese Gruppen haben bereits einen Aufenthaltstitel beziehungsweise eine Schutzberechtigung und müssen keine Asylanträge mehr stellen. Allerdings soll im Falle der Afghanen-Aufnahme die Mittel für das zuletzt von Sicherheitsskandalen begleitete Programm für besonders bedrohte Personen drastisch gekürzt werden.
https://www.welt.de/politik/deutschl...eantragen.html
vor 15 StundenDas BAMF ist völlig überfordert. Informationsketten funktionieren nicht. Vor einigen Jahren hat ein Asylbewerber viel Ärger verursacht, der zunächst angeblich aus dem Kongo stammte, dann aber aus Togo. Da ich mich mit Afrika ein wenig auskenne, habe ich mir ein kurzes Video angeschaut und den Mann eindeutig als Nigerianer identifiziert, weil er das dort typische "Pidgin-English" sprach, außerdem hat ein aus Nigeria stammender Bekannter dies bestätigt. Auch vernünftige Leute wie er wollen solche Randalierer und Abzocker hier nicht haben, weil sie dann mit denen in einen Topf geworfen werden. Habe mehrmals versucht, dies dem BAMF mitzuteilen - keine Reaktion, er wurde trotzdem weiterhin als Mann aus Togo betitelt.
vor 22 StundenIch war 2009 als NCO einer britischen Luftlandeeinheit als Beobachter zugeordnet. Wir haben Afghanen "versorgt", die an Angriffe von Innen beteiligt waren. Ich bekommen etwa drei mal on Monat eine Warnung, dass jemand nach Deutschland kommt, der etwas mit den, von uns gesuchten Personen zu tun hat. Von deutscher Seite kommt NICHTS. Die Engländer kümmern sich um ihre Soldaten.
vor 2 TagenAls ich als Deutscher meine mittlerweile verstorbene Schwiegermutter aus Indien für einen Familienbesuch nach Deutschland kommen ließ (mehrmals) musste ich beim hiesigen Ausländeramt folgende Unterlagen hinterlegen: - Kopie Verdienstbescheinigung - Kopie des Mietvertrages - Nachweis einer Krankenversicherung für den Besucher - Verpflichtungserklärung alle Kosten zu übernehmen (bei Nichtausreise) - Kopie Flugticket (Rückflug) - Kopie der Heiratsurkunde - Gebühre; für das Besuchsvisa Jetzt frage ich mich ernsthaft ob ich als Deutscher benachteiligt wurde.
vor 2 TagenIch komme aus dem Kopfschütteln nicht mehr raus - eine damalige Kollegin von mir war in den 90er Jahren mit einem Inder verheiratet; wenn er Besuch aus Indien bekam, so waren strengste Vorschriften einzuhalten. Neben der Unterschrift auf einer Bürgschaftsurkunde mussten auch Geldmittel hinterlegt werden - soweit ich mich erinnere, waren es über 10.000 DM pro Person -> weshalb auch höchstens 2 Verwandte gleichzeitig zu Besuch kamen, da es finanziell einfach nicht machbar war. Heute hingegen werden insbesondere mit Blick auf die 'Spezial-Visa' für Afghanen, die angeblich nicht auf Seiten der.Taliban werden, seitens des Außenministeriums sogar offensichtlich gefälschte Dokumente anerkannt bzw. notwendige Dokumente erst gar nicht verlangt..... Spätestens seit dem 07.10.2023 gibt es eine wachsende Solidarität unter in- und ausländischen Antisemiten; die Antisemitien, die im Außenministerium tätig sind, holen gerne die einreisenden, islamischen Antisemiten ins Land. Seit dem 07.10.2023 und der mehr als 'lahmen' Solidaritätsbekundungen zu Israel, wittern Antisemiten weltweit wieder Morgenluft und hoffen auf ein neues, anderes 1933 in Deutschland - Hauptsache es werden wieder Juden verfolgt. Daher werden auch die schlimmsten Feide der Juden -Muslime aus Staaten, die Israel das Existenzrecht absprechen - immer zahlreicher und ohne Hindernisse ins Land gelassen. Einfach ekelerregend.
vor 3 TagenJede, der schon mal jemandem aus dem Ausland eingeladen hat, weißt, dass er eine Verpflichtungserklärung unterschreiben muss. Laut diese übernehme derjenige alle Kosten für die einladende inklusive Rückführung Kosten. Allerdings scheint dieses Recht nur für die Bio Deutsche zu gelten. Auch hier wird das Recht komplett ausgehebelt.
vor 3 TagenDas mit den Studenten ist ein alter Hut, hatte vor über 10 Jahren immer wieder studentische Hilfskräfte bei denen klar war, dass die nie einen Abschluss erreichen werden, darauf angesprochen kam häufig: Asyl!
vor 3 TagenEs sind. also 351.915 Personen, die allein 2023 einen Asylerstantrag stellten. Hochgerechnet sind das über die Jahre Millionen, die den zusammen gerechneten Einwohnerzahlen mehrerer deutscher Großstädte entsprechen . Dies ist mit Lasten in menschlichen und finanziellen Dimensionen verbunden , die Deutschland in den Ruin treiben. Verantworlich sind vor allem Frau Merkel und ihre Nachfolger der Ampel-Koalition, die dies in einer Mischung aus Unfähigkeit und ideologischer Verbohrtheit zugelassen haben und es immer noch weiter treiben.
vor 3 Tagen„Die Visadatei und der allgemeine Datenbestand des Ausländerzentralregisters“ seien „voneinander getrennt“. Ein Schelm, der da Absicht unterstellt! So kann man immer behaupten, es lägen keine Daten vor, siehe oben. Sonst könnte man ja etwa noch Handlungsbedarf unterstellen und Massnahmen gegen die Flut verlangen, das geht nun wirklich nicht....
vor 3 TagenWer ist eigentlich für Erteilung der Visa verantwortlich ?
vor 3 Tagen
Deutsche Botschaften, die dem Außenministerium unterstehen (meines Wissens). Bärbock wird schon die richtigen Anweisungen erteilt haben...
vor 3 TagenMit Nordmazedonien haben wir bei uns an der Schule ein Schüleraustausch-Programm…
vor 3 TagenIrgendwie unverständlich, dass so etwas geht. Als ich meine Schwiegermutter eingeladen habe - damals galt noch die Visapflicht - , war Verpflichtungserklärung und Bürgschaft angesagt. Im Falle einer Nichtausreise wäre man dann in voller Höhe auf mich zurückgekommen. Warum geht das dort nicht? Ist das etwa gewollt?
vor 3 TagenLebe im Süden Berlins Hochhäuser die bis 2015 hohen Leerstand hatten , weil zu teuer und ungemütlich, sind jetzt voll Wir haben ghettoähnliche Verhältnisse vor der Nase mit Ratten und Kriminalität Und ja, sehr viele verhüllte Frauen inkl Deutschen die geheiratet haben Ich gehe dorthin ungerne einkaufen oder zur Apotheke , weil jedes drittes mal durchnittlich passiert was wo entweder Polizei oder Krankenwagen kommen muss Oder Sachen werden gleich aus dem 7 Stock geworfen oder man hört Schreie aus dem Fenster und ruft Polizei oder wie letzter Woche gabs Hochzeit und wurde in die Luft geschossen oder oder Man fühlt sich nicht mehr in Deutschland und auch nicht mehr in Europa Völlig surreal Dabei vor 2015 habe ich vielleicht einmal in der Woche hier eine Frau mit Kopftuch gesehen So sehr hat sich Einwohner Bestand geändert
vor 3 TagenDies ist gängige Praxis bereits seit der Jahrtausendwende - also seit einem Vierteljahrhundert. Damals waren es hauptsächlich Afrikaner und zahlenmäßig nicht so viele wie heute.
vor 3 TagenWer ein Visum zur Ausreise erhält, ist in seinem Heimatland per se nicht verfolgt. Der Asylantrag müsste innerhalb eiber halben Stunde abgelehnt sein - und die Heimreise angesetzt.
vor 3 TagenDie vorgeblichen Verfolgten fahren ja auch für Familienbesuche, Hochzeiten und Urlaub in die Heimat, wo sie ja eigentlich verfolgt werden. Da sind viele Glücksritter dabei, die auf diesem Weg Familiennachzug machen. Und wir lassen alles geschehen. Nun sind die halt mal da.
vor 3 TagenBesucht ein Vater aus der Türkei seine Kinder und bekommt direkt Sozialhilfe. Zu sehen bei Kontraste (öffentlich): Die Clans - Arabische Großfamilien in Deutschland Ab Minute 7:20 – Transkript: Off-Ton: Er (Walid O.) gehört auch zur Miri Familie und erzählt von seinen verwandten in Bremen: „Sie bekommen ja eine Art Gehalt dort. Also Sozialhilfe. Und die Kinder arbeiten. Allah sei Dank, hat sich unsere Situation hier deshalb deutlich verbessert. Und meine Kinder besitzen jetzt einige Hotels – auch eine Tankstelle. Zum Glück geht es mir jetzt sehr gut.“ Off-Ton: Klanmitglieder aus Deutschland bestätigen solche Geschäfte. „Sie kommen aus Deutschland und leben in der Türkei. Reisen immer hin und her.“ Off-Ton: Er war selbst vor einiger Zeit in Bremen. „Deutschland steht auf der Seite der Armen. Ich war drei Monate in einem Dorf, habe auch dieses Gehalt bekommen. Allah sei Dank. Wir haben uns dann einen Fernseher gekauft.“
vor 3 TagenWer frei und legal mit Touristenvisum reisen darf ist weder politisch verfolgt noch vom Krieg bedroht. Warum dürfen solche Menschen hier in Deutschland einen Asylantrag stellen?
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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23.07.2024, 16:54 #2
VIP
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AW: Wenn Migranten zum Familienbesuch einreisen – und dann Asyl beantragen
Nur ein Flügelschlag eines Schmetterlings kann einen Wirbelsturm auslösen
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23.07.2024, 17:29 #3
AW: Wenn Migranten zum Familienbesuch einreisen – und dann Asyl beantragen
Immer rein mit den Goldstücken, wir haben ja ganz viel Platz und zuviel Geld!
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23.07.2024, 17:45 #4
AW: Wenn Migranten zum Familienbesuch einreisen – und dann Asyl beantragen
Dann müssen Visa-Einreisende hat genauestens erfasst werden, mit Verpflichtung, den Aufenthaltsort anzugeben. Dieser darf nicht verlassen werden.
Bei Zuwiderhandlung dann Ausweisung der ganzen Sippe, die hier lebt, und Erlöschen sämtlicher Asylrechte.
Wenn man DAS den Sippen hier klarmacht, dass ohne Nachweis der Verwandtschaft und bei Nichtausreise bei Ablauf der Visa sofort ALLE abgeschoben werden, werden die sich das 2x überlegen.
Islamisierung und Integrationsverweigerung sind Verbrechen und gehören bestraft !
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AW: Wenn Migranten zum Familienbesuch einreisen – und dann Asyl beantragen
Das ist nur nicht machbar, dazu müsstest du geltendes Recht in Willkürrecht verwandeln. Denn dann müsstest du Aufenthaltsgenehmigungen, Niederlassungserlaubnisse oder sogar Staatsbürgerschaften einfach mal so widerrufen.
Du müsstest hier bei der Visa-Vergabe und bei den Bürgschaften ansetzen. Die finanziellen Möglichkeiten der Bürgen werden nicht bereits im Vorfeld überprüft, es wird keine Sicherheit hinterlegt, sofern die Bürgschaften überhaupt je eingefordert werden, was ich bezweifele, denn das Begehren nach Asyl macht die Bürgschaft auch rechtlich überflüssig, außerdem wird auch ansonsten von Amtsseite so manches vergessen, wird man oft feststellen, dass ein Normal- oder Geringverdiener, der für eine mehrköpfige Familie zu sorgen hat, diese Bürgschaft gar nicht entrichten kann, weil die Pfändungsfreigrenzen so etwas schon verunmöglichen und ein Bürgergeldempfänger oder Aufstocker niemals im Leben bürgschaftsfähig wäre. Würde man prüfen, tut man aber nicht, was sich alleine schon aus den individuellen Fallschilderungen ergibt.
Siehe dazu auch das in einem anderem Thread eingestellte Urteil. Hier geht es zwar um Familiennachzug, aber auch bei Familiennachzug gibt es ähnliche Richtlinien, d.h. der Antragsteller muss geeigneten Wohnraum vorweisen und ausreichende Einnahmen. Und dies hat offensichtlich nicht stattgefunden, was im Nachhinein aber niemanden zu stören scheint und in der Presse auch nicht thematisiert wird.
https://open-speech.com/threads/8584...79#post1908079Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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