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18.07.2024, 09:10 #11
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AW: "Compact" wird verboten, Pressefreiheit beschnitten
Selbst wenn das Verbot in ein paar Monaten wieder kassiert werden sollte (was in Dummland des Jahres 2024 absolut nicht sicher ist!), ist das Ziel erreicht. Die Angestellten werden sich bis dahin zerstreut haben und "Compact" dürfte echte Schwierigkeiten mit einem Neuanfang bekommen.
"...und dann gewinnst Du!"
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18.07.2024, 18:00 #13
AW: "Compact" wird verboten, Pressefreiheit beschnitten
Haben die Spitzenpolitleute schon ihre Villen in Asunción? Es brodelt und ewig lässt sich auch der Deutsche nicht alles gefallen.
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20.07.2024, 09:03 #14
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AW: "Compact" wird verboten, Pressefreiheit beschnitten
Ich weiß nicht . . . entweder die Deutschen sind wirklich so träge oder die Mehrheit hat schon kapituliert . . . Es gab in den letzten Jahren immer wieder Momente, wo ich gesagt habe: "So! Jetzt ist es soweit!" Aber? Nichts! Nada! Niente!...und ewig lässt sich auch der Deutsche nicht alles gefallen.
Mit geballter Faust in der Tasche wird alles, einfach ALLES geschluckt! Langsam gebe ich die Hoffnung auf. Der berüchtigte Furor teutonicus scheint ausgestorben zu sein . . ."...und dann gewinnst Du!"
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20.07.2024, 09:04 #15
AW: "Compact" wird verboten, Pressefreiheit beschnitten
Was sind das für Anwälte?..........
"Compact"-Magazin: Namen der Mitarbeiter ungeschwärzt veröffentlicht
Unzensiert veröffentlichen die Anwälte von Jürgen Elsässers Compact Magazin GmbH die Verbotsbegründung. So werden Mitarbeiter mit ihren richtigen Namen geoutet. Einer redete von einer Habeck-Ermordung.
Die Anwälte des "Compact"-Magazins bringen "Compact"-Mitarbeiter in Bedrängnis: Die Juristen haben die Verbotsbegründung von Innenministerin Nancy Faeser im Original veröffentlicht – ohne jede Schwärzung. Mitarbeiter im Hintergrund und die Klarnamen hinter Pseudonymen werden weitergegeben. Dem Dokument ist auch zu entnehmen, dass ein AfD-Kommunalpolitiker bei "Compact" als "Mädchen fürs alles" arbeitet, Waffenbesitzer ist und mit Firmenchef Jürgen Elsässer über die Idee eines Mordes am grünen Wirtschaftsminister Robert Habeck gesprochen hat.
In dem 79-seitigen Dokument hat das Referat ÖS II 3 (Terrorismus/Extremismus rechts/links; Politisch motivierte Kriminalität) des Innenministeriums einerseits viele Inhalte gesammelt, die gar kein Geheimnis sind. Passagen aus Artikeln von "Compact", Sammlungen von Bildern und Titelseiten mit Kraken oder mit Juden. Oft sind es auch Köpfe von Politikern, die zu Feindbildern aufgebaut werden. Viele Inhalte sind verschwörungsideologisch.
Früherer NPD-Pressesprecher ist der Chef vom Dienst
Die Sicherheitsbehörden stellen aber auch die Struktur hinter "Compact" dar. Das ist zunächst nicht brisant: Gesellschafterverhältnisse und Unternehmensspitze bei den Firmen finden sich öffentlich in Handelsregisterunterlagen. Über den Chef Jürgen Elsässer, seine Frau Stephanie und den aus der "Identitären Bewegung" hervorgegangenen Chef von CompactTV, Paul Klemm, war auch vieles bekannt.
In der von den Anwälten verbreiteten Kopie geht es aber weiter: Aufgeführt mit Namen sind der Vertriebsleiter sowie eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter, die Kontovollmacht haben. Sie stehen selbst nicht in der Öffentlichkeit.
Durch das Dokument der Anwälte mit den ungeschwärzten Unterlagen wird auch öffentlich, dass in der Redaktion Mitarbeiter unter falschen Namen arbeiten: Die Alias-Namen verschleierten bislang das Ausmaß, in dem "Compact"-Mitarbeiter mit der inzwischen in "Die Heimat" umbenannten NPD verbunden sind.
So heißt der Chef vom Dienst Daniell Pföhringer mit richtigem Namen Thorsten Thomsen und war bis 2014 Pressesprecher der NPD-Fraktion in Sachsen. Bei ihm privat in Pirna fand in dieser Woche auch eine polizeiliche Durchsuchung statt. Der damaligen NPD-Fraktion gehörte als Landtagsabgeordneter Arne Schimmer an. Schimmer ist ein "'Compact' zurechenbarer Mitarbeiter" – unter dem Namen Sven Reuth, wie es in der BMI-Begründung heißt. Schimmer hatte auch bereits unter einem Pseudonym für Götz Kubitscheks "Sezession" geschrieben. Seine Identität sollte dort nicht bekannt werden, recherchierte die "taz".
"Wir wollen einfach das System stürzen"
Durch das Papier der Anwälte wird auch bekannt, dass Oliver Niedrich ein weiterer Mitarbeiter ist, "Heimat"-Funktionär und zumindest 2021 stellvertretender Landesvorsitzender der NPD Berlin war. Auf einer "Heimat"-Seite zur Mitgliederwerbung wird er vorgestellt als Multitalent, Verantwortlicher für den Materialdienst in der Berliner Parteizentrale. Er "versorgt unsere Aktivisten und Interessenten immer wieder mit neuen Druckmedien", betreut aber auch den Berliner Internetauftritt mit.
Seine Aufgabe bei "Compact" geht aus der Verbotsbegründung nicht hervor. Bekannt war bereits ein Foto, das ihn als Ordner bei der Bühnentour "Die blaue Welle" zur Unterstützung der AfD zeigt. Elsässer hatte dazu aufgerufen, "Compact" dafür 91.000 Euro zu spenden. Mutmaßlich dieser Umstand hatte auch zur Konto-Kündigung geführt.
Das Magazin und seine Macher sind aus Sicht des Bundesinnenministeriums erfolgreich und erzielen Wirkung – und sind dadurch so gefährlich.
Von Elsässer wird das Zitat bei einer Gala 2023 für Spender und stille Teilhaber aufgeführt: "Wir wollen einfach das System stürzen." Ziel sei "der Sturz des Regimes". Das neue System skizziere Elsässer nicht. Die Artikel und Äußerungen zeigten aber, "dass es ein System sein soll, das die Menschenwürde von Personen mit Migrationshintergrund sowie von Juden missachtet".
Für sein Ziel wolle Elsässer mit Print- und Online-Texten, TV-Beiträgen, Veranstaltungen und Redebeiträgen auf öffentlichen Veranstaltungen verfassungsfeindliche Ziele an Angehörige des Zusammenschlusses und in die Breite der Gesellschaft transportieren. Die Zugriffszahlen stiegen beträchtlich. Mit derartiger Dauerberieselung erfolge "letztlich eine fortwährende Schaffung von Verfassungsfeinden".
"Ich müsste dem Habeck mal ein Auge ausschießen"
Als ein Beleg für die Entwicklung im direkten Umfeld dient ein Mann, der offenbar Elsässers "Mädchen für alles" ist und Hausmeistertätigkeiten und kleinere Aufträge ausfüllt. Im ungeschwärzten Bericht ist sein Name zu lesen. Damit wird einem AfD-Kommunalpolitiker aus der Nähe von Elsässers Wohnort Falkensee vorgeworfen, als Waffenbesitzer über Mordfantasien gegen Grünen-Politiker Robert Habeck gesprochen zu haben.
Weil "Compact" bereits Verdachtsfall war und als "gesichert rechtsextrem" galt, durfte seit Jahren mit geheimdienstlichen Methoden gearbeitet werden. In der Sammlung von Gründen findet sich einiges, das auf abgehörte Telefonate zurückgeht. Der Verfassungsschutz hörte offenbar auch bei einem Gespräch von Elsässer und dem Hausmeister mit: Es ging zunächst darum, dass sie wenig Chancen hätten, die Menschen aufrütteln, wenn nicht etwas Drastisches passiere. Der Gehilfe von Elsässer, zeitweilig AfD-Ortsvorsitzender, habe darauf gesagt: "Ich hab' schon überlegt, ich hab' ja hier die Knarre, ich müsste dem Habeck mal ein Auge ausschießen."
Das Innenministerium sieht dadurch belegt, welche Wirkung die ständige Agitation gegen die verfassungsmäßige Ordnung mit personifizierten Feindbildern auf Mitglieder der Vereinigung habe. t-online hat den Hausmeister und Elsässers Anwälte kontaktiert und gefragt, was sie zu der Schilderung sagen. Keine Antwort von dem AfD-Lokalpolitiker. Auch nicht, ob Behörden seine Worte ernst nahmen, ob er dazu befragt wurde, ob die Waffenbehörde bei ihm war. t-online wollte auch wissen, was er dazu sagt, dass die Elsässer-Anwälte ihn der Öffentlichkeit preisgegeben haben.
Das Anwaltsteam hat eine t-online-Anfrage vom Donnerstag bisher nicht beantwortet. Sie hatten das Papier zum Download angeboten, um "einen transparenten Dialog zwischen Juristen und Medien" über den Fall zu ermöglichen. In einer Pressemitteilung nennen sie ihn den "heftigsten Angriff auf die Pressefreiheit seit der 'Spiegel'-Affäre 1962". Unter Juristen gilt es als durchaus unsicher, ob Faesers Verbot auch vor dem Bundesverwaltungsgericht hält. Am Mittwoch wollen die "Compact"-Vertreter einen Eilantrag gegen das Verbot einreichen.
Verbreitet hat die Mitteilung und den Link der Jurist Ralf Ludwig, der sich selbst "Querdenker-Anwalt" nennt und mit Michael Ballweg "Querdenken-711" prägte. Ludwig führt inzwischen ein Zentrum, das er spendenfinanziert gegründet hat – mit dem Versprechen, "Aufarbeitung, Aufklärung, juristische Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit aufgrund der Corona-Maßnahmen" zu betreiben. Dieses ZAAVV unterstütze "als Organisation für Menschenrechte und individuelle Freiheit" die Tätigkeit von Elsässers Anwaltsteam.
https://www.msn.com/de-de/finanzen/t...1cca6567&ei=40Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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20.07.2024, 10:34 #16
AW: "Compact" wird verboten, Pressefreiheit beschnitten
Compact-Verbot: Elsässer-Anwälte drehen den Spieß um
Weil es im Zuge der polizeistaatlichen Großrazzia von Dienstag gegen “Compact”, die auf die einsame anmaßende Willkürentscheidung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser hin erfolgt war, erneut zur offensichtlichen Durchstechung vertraulicher Dienstinformationen an handverlesene Journalisten kam, haben die Rechtsanwälte des Hauptbetroffenen “Compact”-Verlegers Jürgen Elsässer eine Strafanzeige wegen Geheimnisverrat – formal gegen “Unbekannt”, tatsächlich gegen im Umfeld des Innenministeriums vermutete (noch anonyme) Personen gestellt, die für diese Vorabinformation von Systemjournalisten verantwortlich waren. Unter anderem Georg Heil, der Bruder von Bundesarbeitsminister und Faeser-SPD-Parteifreund Hubertus Heil, als Chef des “Kontraste”-Magazin beim ARD-Sender “RBB”, schien exzellent im Bilde gewesen zu sein – denn sein Team war pünktlich zur Erstürmung von Elsässers Privathaus im Morgengrauen zur Stelle.
In der faktischen Banenenrepublik BRD, wo Dienstgeheimnisse für die Innenministerin offenbar ebenso wert sind wie Grundgesetz oder das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit, verwundern solche Ungeheuerlichkeiten leider kaum mehr. Um den Druck zu erhöhen, hat Rechtsanwalt Dirk Schmitz aus Iserlohn, der Elsässer unter anderem vertritt, eine Musterstrafanzeige zum Download ins Netz gestellt, die jeder ausfüllen und ebenfalls an den (in solchen gravierenden Fällen zuständigen) Generalbundesanwalt senden sollte (Link in diesem Beitrag). Blogger Alexander Wallasch fragt rhetorisch: “Kommt jetzt schon die 180-Grad-Wende im Fall Compact-Verbot? Anwälte drehen mit kilometerlanger Strafanzeige den Spieß einfach mal um. Und Elsässer hat ein paar der besten Juristen des Landes um sich versammelt.”
Nur ein erster Schritt
Es bleibt zu hoffen, dass es sich bei dieser Aktion nur um einen ersten Schritt überfälligen Gegendrucks und notwendiger öffentlicher Reaktion gegen eine anmaßende, den Rechtsstaat mit Füßen tretenden Linksextremistin im Amt des Innenministers handelt – auch wenn die wünschenswerterweise vieltausendfache Einreichung von Strafanzeigen die bereits heillos überforderte deutsche Justiz weiter überlasten wird, Doch das ist es wert. Denn jenseits der kritischen Gegenöffentlichkeit ist leider ein angemessener Aufschrei gegen dieses unsägliche und brandgefährliche Vorgehen Faesers bislang weitgehend ausgeblieben; über relativierende Verweise auf die fürwahr schillernde Person Elsässers und seine in der Tat fragwürdigen publizistischen Einlassungen kamen viele etablierte Medien leider nicht hinaus — womit sie zumindest teilweise die Begründung des Verbot billigten.
Dabei geht es hier nicht darum, was “Compact” für ein Magazin war, sondern um eine völlig in inakzeptable Methode der Regierung, eine unbequeme Publikation zu vernichten. Wenn Minister so etwas tun können in Deutschland, dann können es künftig auch Minister etwaiger anderer Regierungen, die dann vielleicht die heute noch als demokratisch gefeierten Medien ebenso nonchalant”verbieten”. Wer diese Methoden zulässt, billigt die Diktatur und zerstört die Pressefreiheit – und genau das darf niemals passieren. Faeser wollte den Compact-Verlag und seinen Verleger Jürgen Elsässer mit ihrem taktischen “Vereinsverbot” gegen zwei GmbHs ruinieren und mundtot machen, obwohl dies höchstrichterlich absehbar niemals durchgehen kann und wird, es sei denn, die darüber befindenden Richter wären bis dahin ebenfalls schon so auf linke Rechtsbeugung abonniert wie offenbar die Hausjuristen Faesers. Fakt ist: Nancy Faeser ist seit Dienstag eine politische Leiche – und jeden Tag, den sie ab jetzt noch im Amt ist, verbringt sie dort als Zombie.
https://journalistenwatch.com/2024/0...den-spiess-um/Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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15.08.2024, 08:56 #17
AW: "Compact" wird verboten, Pressefreiheit beschnitten
Das ist für Faeser der Supergau........
Faeser nach "Comapct"-Schlappe unter Druck
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bekommt nach dem fehlgeschlagenen Verbot des rechtsextremistischen Magazins "Compact" Druck sowohl aus der Regierungskoalition als auch aus der Opposition.
"Das Versagen der Bundesregierung trägt mal wieder die Handschrift von Nancy Faeser", sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU), der "Welt" (Donnerstagausgabe). Die Ministerin hätte seinen Worten zufolge den alten Grundsatz beherzigen sollen, dass Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht. So sei dem Kampf gegen Rechtsextremismus "ein Bärendienst erwiesen" worden.
Und weiter: "Frau Faeser sollte verstehen, dass der Zweck im Rechtsstaat nicht alle Mittel heiligt. Gerade als Innenministerin müsste sie wissen, dass die Meinungsfreiheit ein essenzielles Grundrecht ist. Eindeutig eine Schlappe für Nancy Faeser, die wieder einmal nicht geliefert hat."
Der stellvertretende BSW-Vorsitzende Shervin Haghsheno nannte die Aussetzung des Verbotsvollzugs ein "peinliches Eigentor der Innenministerin Nancy Faeser mit Ansage". Extremismus bekämpfe man nicht mit Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit, sondern mit einer Politik, die die Interessen der Mehrheit der Bürger in den Mittelpunkt stelle. "Gerade mit Blick auf die anstehenden Landtagswahlen in Ostdeutschland hat die Innenministerin der Stärkung der Demokratie einen Bärendienst erwiesen. Wir fordern Nancy Faeser auf, öffentlich die Umstände zu erklären, die zu diesem staatlichen Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit geführt haben", sagte Haghsheno.
Selbst Faesers Koalitionspartner reitet jetzt heftige Attacken gegen die Ministerin. Die Entscheidung des Gerichts sei "peinlich für das Bundesinnenministerium", weil sich das "Compact"-Netzwerk nun als Opfer darstellen könne, sagte FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle dem "Spiegel". "Auch wenn die Entscheidung in der Hauptsache noch aussteht, so genügte die Begründung des Verbots den Richtern offenbar nicht", so der Innenpolitiker weiter. "Das hätte dem Bundesinnenministerium nicht passieren dürfen." Kuhle sagte, das Magazin erfülle für die rechtsextreme Szene in Deutschland eine weitaus größere und wichtigere Rolle als die eines bloßen Presseorgans: "In so einem Fall ist mehr Sorgfalt geboten."
FDP-Vize Wolfgang Kubicki, der sich bereits unmittelbar nach dem bekannt gewordenen Verbot kritisch geäußert hatte, sagte ebenfalls dem "Spiegel", die Ministerin habe bei der Verbotsentscheidung vorschnell gehandelt. "Die Entscheidung ist für eine Verfassungsministerin eine böse Klatsche, und das Schlimmste ist: Sie hat sich vor den drei ostdeutschen Landtagswahlen zur besten Wahlkämpferin der AfD inszeniert", so der Bundestagsvizepräsident.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte am Mittwoch dem Antrag der Compact-Magazin GmbH, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die Verbotsverfügung des Innenministeriums wiederherzustellen, mit bestimmten Maßgaben stattgegeben. Compact-Chef Jürgen Elsässer feierte den juristischen Sieg bereits in den Sozialen Netzwerken und will so schnell wie möglich wieder publizieren, sobald man die beschlagnahme Technik zurückhabe. "Wertgegenstände, Technik, Computer sind noch bei der Diktatorin, aber wir hoffen auf baldige Rückgabe", sagte Elsässer.
https://www.msn.com/de-de/nachrichte...9479ea1a&ei=36
......würden die alten Regeln noch gelten, müsste Faeser nun gehen. Aber aus freien Stücken wird diese Person ihren sehr lukrativen Ministerposten nicht räumen und Scholz schweigt wie immer.Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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16.08.2024, 09:30 #18
AW: "Compact" wird verboten, Pressefreiheit beschnitten
Von den Grünen bis zur CDU: So feierten Spitzenpolitiker das Compact-Verbot
Am Mittwoch hob das Bundesverwaltungsgericht das Verbot der Zeitschrift Compact im Eilverfahren vorläufig auf. In der Regierung herrscht nun Katerstimmung. Denn noch vor wenigen Wochen hatten sich viele Spitzenpolitiker begeistert zu dem Verbot geäußert.
Kurz nachdem die Einsatzkommandos früh morgens Elsässers Haus durchsucht hatten und die Bilder des völlig überraschten Compact-Chefredakteurs im Bademantel die Runde gemacht hatten, äußerten sich viele Politiker geradezu euphorisch über den angeblichen „Coup“ der Innenministerin Nancy Faeser. Dutzende Spitzenpolitiker aller großen Parteien abseits der AfD drückten in Pressemitteilungen und Interviews ihre Unterstützung für Faesers Handeln aus. Blöd nur, dass gerade dieses Handeln nur wenige Wochen später vom Bundesverfassungsgericht für rechtswidrig erklärt wurde.
Erwartungsgemäß kam die Zustimmung zuerst aus den eigenen Reihen. Beispielsweise von Katja Mast, der Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion. „Nancy Faeser verbietet das rechtsextreme Compact-Magazin. Das ist konsequent. Worten folgen Taten und Compact ist ein zentrales Sprachrohr der Rechtsextremen in Deutschland“, verkündete sie noch am Tag des Verbots. Und resümierte dann stolz: „Erneut zeigt Bundesinnenministerin Nancy Faeser, dass sie durchgreift. Wir bleiben wehrhaft.“
Dass man in einem Rechtsstaat allerdings nicht einfach „durchgreifen“ kann, sondern dabei die gesetzlichen Bestimmungen und Grundrechte beachten muss, erwähnte sie in ihrer Erklärung nicht. Ihr Parteigenosse Andy Grote, Innensenator Hamburgs, hatte die gleiche Idee wie Mast und twitterte, er sei Faeser „sehr dankbar, dass sie dem Spuk ein Ende bereitet“ habe und man „dieses rechtsextreme Hetzblatt nicht länger ertragen“ müsse. Weiter erklärte er: „Der erfolgreiche Schlag gegen #Compact ist ein klares Signal des Rechtsstaates an seine Feinde.“ Zur Reaktion des Rechtsstaats auf das Verbot, in Form eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts, twitterte er bisher noch nichts.
Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvize der Grünen-Bundestagsfraktion, betonte hingegen die aus seiner Sicht rechtlich unbedenkliche Form des Verbots. „Wir begrüßen das durch die Bundesinnenministerin heute ausgesprochene Verbot des Compact-Magazins“, sagte er gegenüber der Rheinischen Post. Und führte weiter aus: „Wir gehen davon aus, dass das zuständige Haus die presserechtlichen Fragen, die sich mit Blick auf ein Verbot einer Zeitung stellen, sehr intensiv geprüft und abgewogen hat.“ Was Notz wohl dazu meint, dass man die Antwort auf eine dieser presserechtlichen Fragen in Artikel 5 des Grundgesetzes findet?
Und auch Menschen, die die Verfassung eigentlich schützen sollen, täuschten sich offensichtlich in der Anwendung eben dieser. Stefan Kramer, Präsident des Verfassungsschutzes in Thüringen, sagte dem SPD-nahen RND: „Das Verbot ist im weiteren staatlichen Kampf gegen die rechtsextremistische Szene konsequent und dringend geboten. Es zeigt die Wehrhaftigkeit der Demokratie gegen ihre Feinde. Vor allem wird damit auch eine Quelle von Finanzmitteln der Szene trockengelegt.“ Nur gut, dass die Richter des Bundesverwaltungsgerichts die Verfassung besser kennen als jene, die sie von Amts wegen verteidigen sollen.
Eine Blamage der politischen Klasse
Der Applaus für die, nun bekanntermaßen rechtswidrige, Maßnahme Faesers kam nicht allein von der linken Seite des politischen Spektrums. Auch in CDU und FDP nahm man das Compact-Verbot euphorisch auf. So schrieb beispielsweise der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), seines Zeichens gern gesehener Gast in öffentlich-rechtlichen Talkrunden, einen begeisterten Artikel, in dem er die Rechtmäßigkeit des Compact-Verbots beteuert. Im gleichen Artikel schlägt Baum dann noch vor, dass das BMI auch die Junge Alternative, die Jugendorganisation der AfD, verbieten sollte. Für diese gelte das Parteienprivileg nicht, da sie als Verein organisiert sei.
Gleich drei Länder-Innenminister der CDU veröffentlichten Erklärungen, die das Verbot ausdrücklich begrüßten. So beispielsweise Michael Stübgen, amtierender Innenminister Brandenburgs. „Compact ist Hass und Hetze in Hochglanz. Diese Plattform der Demokratiefeinde verfolgt ein Ziel und das ist die Zerstörung unserer freiheitlichen Gesellschaft. […] Damit ist nun Schluss.“ Zudem dankte Stübgen den Sicherheitsbehörden für die „akribische Ermittlungsarbeit, die zum Verbotsverfahren beigetragen hat“. Ob er diese Meinung noch immer vertritt, nachdem das Bundesverwaltungsgericht das Verbot gekippt hat und das Bundesinnenministerium eine detaillierte Begründung für das Verbot bis zuletzt schuldig blieb?
Sein Kollege und Parteifreund Roman Poseck, Innenminister von Hessen, ließ über den Twitter-Kanal der CDU Hessen verlauten: „Unser Rechtsstaat hat heute ein klares Signal gegen Rechtsextremismus, Demokratie- und Menschenfeindlichkeit gesetzt.“ Unglücklicherweise bestand dieses „klare Signal“ aber aus einem Verbot, welches nur vier Wochen später gerichtlich als unverhältnismäßiger Eingriff in die Pressefreiheit gewertet wurde. Im Juli schien das Poseck noch nicht zu stören, auch nachdem das Verbot von vielen Seiten bereits massiv kritisiert wurde.
Dabei war er selbst 10 Jahre lang Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main und hätte das, aus juristischer Sicht, von Anfang an kontroverse Verbot kritischer bewerten können. Poseck bleibt jedoch unbeirrt bei seiner Auffassung. Auf Apollo News-Anfrage lässt er erklären: „Innenminister Roman Poseck steht zu seiner Einschätzung bzgl. des Verbots des Magazins Compact. Das Magazin ist und bleibt ein Sprachrohr für Rechtsextremisten.“ Und weiter: „Zu einem Rechtsstaat gehört es auch, dass Entscheidungen gerichtlich überprüft werden. Im Übrigen bleibt die Entscheidung im Hauptsacheverfahren des Bundesverwaltungsgerichts abzuwarten.“
https://apollo-news.net/von-den-grne...ompact-verbot/Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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24.06.2025, 10:34 #19
AW: "Compact" wird verboten, Pressefreiheit beschnitten
Ein Schlag ins Gesicht linker Politkrimineller........
Bundesverwaltungsgericht entscheidet: Compact-Verbot ist rechtswidrig
Das Compact-Magazin hat im Hauptsacheverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gewonnen. Damit war Nancy Faesers Verbot des Magazins rechtswidrig. Apollo News ist vor Ort.
Das Compact-Magazin hat im Hauptsacheverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gewonnen. Das verkündeten die Richter am Dienstagmorgen. Damit ist Nancy Faesers Verbot des Magazins rechtswidrig – das Magazin bleibt damit nicht verboten. Das ist eine entscheidende Niederlage für die ehemalige Bundesinnenministerin. Gegen die Entscheidung des Gerichts ist nicht möglich, in Berufung zu gehen, weil das Bundesverwaltungsgericht bereits die letzte Instanz ist.
Entscheidend für das Urteil war, ob Compact und die darin verbreiteten Inhalte verfassungswidrig seien und eine konkrete Gefährdung darstellen. Doch die Richter sehen das nicht so und sehen Compact von der Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt. Allerdings bestätigt das Gericht, dass das Vereinsgesetz, mithilfe dessen Faeser das Verbot ermöglicht hatte, grundsätzlich auch auf die Presse anwendbar sei, wie das Gericht in einer Pressemitteilung mitteilte. In diesem Einzelfall sieht das Gericht das Verbot dennoch als rechtswidrig an.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatte das Magazin am 16. Juli 2024 verbieten lassen. Bei einer morgendlichen Razzia in den Redaktionsräumen und mit Compact verbundenen Personen waren überdies sämtliche Objekte, die zur Tätigkeit des Mediums genutzt wurden, beschlagnahmt worden. Faeser hatte anschließend angekündigt: „Wir werden auch weiterhin den Verfassungsfeinden entschieden entgegentreten.“
Das Bundesverwaltungsgericht hatte nach der Klage von Compact gegen das Verbot vom 24. Juli am 14. August im Eilverfahren entschieden, das Verbot bis zur Hauptverhandlung auszusetzen (mehr dazu hier). Im Zentrum der Verhandlung stand die Frage, ob Compact mit der medialen Tätigkeit kämpferisch-aggressiv auftritt und somit gegen die Verfassung agiert.
Während das Bundesinnenministerium das bejahte, dem Magazin unter anderem ein ethnisch-völkisches Weltbild unterstellte (mehr dazu hier), bemängelte Compact einerseits die Anwendung des Vereinsrechts, mit dem das Ministerium das Verbot erlassen hatte, und berief sich auf die Meinungs- und Pressefreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes.
Im Eilverfahren hatte das Bundesverwaltungsgericht letztes Jahr keine Zweifel an der Anwendung des Vereinsrechts gesehen, jedoch infrage gestellt, ob die vom Bundesinnenministerium angeführten Punkt die „in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge“ derartig überschattet, dass ein Verbot gerechtfertigt ist.
https://apollo-news.net/compact-verbot-entschieden/Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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