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  1. #1
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    Halle - "Mann" tritt 84-jähriger mit Anlauf gegen den Kopf

    https://www.bild.de/regional/halle-s...5d586554d90baa

    Die Aufnahmen aus der Überwachungskamera sind schockierend: In einer Straßenbahn in Halle (Saale) nimmt ein Fahrgast (36) Anlauf – und tritt einer Rentnerin (84) mit voller Wucht gegen den Kopf.Inzwischen konnte der Verdächtige anhand der Aufnahmen identifiziert werden.
    Rückblick: Die Tat ereignete sich am 30. Mai: Um 13.41 Uhr betritt der Deutsche die Linie 1 und setzt sich. Nach fünf Minuten wendet er sich an die Rentnerin, die schräg hinter ihm sitzt.
    Dann steht der Mann auf und spricht die Frau an, während er die Hände vor dem Körper wie ein Bittsteller zusammenhält.„Wie die Aufnahme der Überwachungskameras zeigen, macht die Seniorin auf ihre Hörgeräte aufmerksam, dass sie ihn nicht verstanden hat“, erklärt Polizeisprecher Thomas Müller.
    Als sie ihn versehentlich mit dem Stiel ihres Schirmes berührt, rastet der Mann aus. Er fuchtelt mit den Armen, schlägt ihr ins Gesicht und entfernt sich kurz.
    Damit nicht genug: An der Haltestelle S-Bahnhof Südstadt in Halle nimmt er Anlauf und tritt ihr unangekündigt mit einem Sprungkick schräg von hinten gegen den Kopf! Um 13.46 Uhr verlässt er den Niederflurwagen, als wäre nichts geschehen. Erschreckend: Offenbar schritt niemand ein, um der alten Dame zu helfen.
    Nach der öffentlichen Fahndung in der Sendung „Kripo Live“ (MDR) konnte der Täter nun identifiziert werden. „Der 36-Jährige ist ein polizeibekannter Hallenser“, so die Polizei gegenüber BILD.
    „Aufgrund der verzögerten Tritt-Attacke ist anzunehmen, dass schwere Verletzungen bei der Geschädigten billigend in Kauf genommen wurden“, erklärt Polizeisprecher Müller. „Der Beschuldigte wurde vorgeladen, um sich zu den Anschuldigungen zu äußern. Alles andere obliegt dann der Staatsanwaltschaft.“


    VORGELADEN ?
    Der wurde nicht mal verhaftet ???

    Und warum schreitet da niemand ein ?? Unfassbar.

    Und den "Hallenser" hätten sie sich sparen können, das ist ein Passsdeutscher, sonst nix.


    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    Ergänzung:

    https://www.bild.de/regional/halle-s...803524fd7d58a0

    Halle (Sachsen-Anhalt) – Weil ihr Schirm ihn berührte, rastete ein Fahrgast (36) in Halle (Saale) aus – und trat der Rentnerin (84) in einer Straßenbahn mit voller Wucht vor den Kopf! Die Frau landete auf der Intensivstation.
    Inzwischen wurde der 36-Jährige durch Aufnahmen der Überwachungskamera überführt. Aber bislang wurde der Verdächtige nicht einmal von der Polizei vernommen.
    ...
    Aktuell ermittelt die Kriminalpolizei in dem Fall wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den Serien-Straftäter. Wieso wurde er nicht sofort in Untersuchungshaft genommen? Polizeisprecher Thomas Müller vom Revier Halle erklärt: „Als die Straftat vor sechs Wochen zur Anzeige gebracht wurde, wurde diese als gefährliche Körperverletzung klassifiziert. Dieses Delikt rechtfertigt aktuell keinen nachträglichen Haftbefehl.“
    In der kommenden Woche muss der Hallenser wegen der Straßenbahn-Attacke auf dem Polizeirevier zum Verhör erscheinen. Ein Termin ist nach BILD-Informationen bereits fest vereinbart und der Beschuldigte hat zugesagt, pünktlich zu erscheinen. Seine Bereitschaft spricht gegen eine Fluchtgefahr, die aber Voraussetzung für einen Haftbefehl ist.
    Hat der Polizeisprecher einen an der Klatsche ??
    Ein Delikt ist das ???
    Und gefährliche KV rechtfertigt keinen Haftbefehl?

    Davon abgesehen: Ein Tritt von hinten gegen den Kopf, MIT ANLAUF ( !!! ) , ist ein Mordversuch ! Das als gefährliche KV zu bezeichnen, ist eine widerliche, verachtungswürdige Verharmlosung !

    Und dann wird der Treter nicht mal festgenommen ? Er soll auf dem Revier erscheinen, dass ich nicht lache.
    Und bei einem Migranten besteht IMMER Fluchtgefahr, das ist nicht nur ein Grund für einen Haftbefehl, das macht einen HB zwingend notwendig !

    Der Migrant wird nicht nur eingeladen, weitere Greueltaten zu verüben, der hat einen Freifahrschein !
    Das muss ein Ende haben !

    Islamisierung und Integrationsverweigerung sind Verbrechen und gehören bestraft !

  2. #2
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    AW: Halle - "Mann" tritt 84-jähriger mit Anlauf gegen den Kopf

    Und wie geht es der Seniorin? Kein Wort darüber?

    Dem passdeutschen Bastard wäre nur EINE Strafe angemessen!
    "...und dann gewinnst Du!"

  3. #3
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    AW: Halle - "Mann" tritt 84-jähriger mit Anlauf gegen den Kopf

    Zitat Zitat von Clark Beitrag anzeigen
    Und wie geht es der Seniorin? Kein Wort darüber?

    Dem passdeutschen Bastard wäre nur EINE Strafe angemessen!
    Doch, steht im Artikel:

    Dann stieg er aus, das Opfer kam schwer verletzt auf die Intensivstation.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  4. #4
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    AW: Halle - "Mann" tritt 84-jähriger mit Anlauf gegen den Kopf

    Strafverteidiger erklärt, was niemand verstehen kann:
    Darum ist der Kopf-Treter aus der Straßenbahn frei
    Halle – Mit voller Wucht trat Christian B. (36) einer Rentnerin (84) vor den Kopf, die er zuvor geschlagen hatte. Der banale Grund für die Prügelattacke: Ihr Schirm hatte ihn versehentlich berührt, als er sie in der Straßenbahn ansprach.
    Obwohl der polizeibekannte Drogen-Konsument aus Halle (Saale) jetzt durch die Aufnahmen der Überwachungskamera identifiziert werden konnte, ist er frei und soll erst nächste Woche auf der Polizeiwache vernommen werden.
    BILD befragte den Strafverteidiger Arndt Kempens (55) zu dem Fall.
    Warum sitzt der Kopf-Treter nicht in U-Haft?
    Auf BILD-Anfrage erklärte ein Polizei-Sprecher, der Angriff auf 84-Jährige am 30. Mai 2024 sei „als gefährliche Körperverletzung klassifiziert“. Das rechtfertigte „aktuell keinen nachträglichen Haftbefehl“ und auch die Bereitschaft des Verdächtigen spreche gegen eine „zwingend notwendige Fluchtgefahr“. Ist das so einfach?
    „Theoretisch ist ein Haftbefehl bei dieser Tat möglich, in der Praxis ist er jedoch schwer zu beantragen“, erklärt Rechtsanwalt Kempgens aus Gelsenkirchen. „Neben der Fluchtgefahr wäre Wiederholungsgefahr ein weiterer Grund für einen Haftbefehl. Aber die ist bei so einer Tat schwer begründbar.“
    Jeder Bürger gelte in Deutschland als unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen ist: „Bei einem Sexualstraftäter, der aus einer unkontrollierbaren Triebhaftigkeit heraus agiert, wäre das anders.“
    Ein Untersuchungshaftbefehl wäre in so einem Fall die totale Ausnahme. Kempgens weiter: „Konkret handelt es sich hier um zwei Tateinheiten: Zum einen ist da der Schlag ins Gesicht, das ist eine einfache Körperverletzung. Die zweite Tat ist der Tritt vor den Kopf. Durch den Schuh, der in diesem Fall als Waffe gewertet wird, ist das eine gefährliche Körperverletzung.“
    ....... https://www.bild.de/regional/halle-s...5052491bcdc8ee
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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