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Polizei informiert nicht über Messerstecherei
Zweibrücken Messerstecherei in Ernstweiler: Junger Mann aus Afghanistan in U-Haft
Ein Anfang-20-jähriger Zweibrücker, der aus Afghanistan stammt, sitzt derzeit in Untersuchungshaft. Er soll an Gründonnerstag versucht haben, einen Mitbewohner zu töten.
Nach den bisherigen Ermittlungen geriet der Beschuldigte am 28. März mit seinem 29-jährigen Mitbewohner in einer Wohnung in Zweibrücken in Streit, teilte die Zweibrücker Staatsanwaltschaft auf Nachfrage mit. Dabei habe der Beschuldigte dem Mitbewohner in der Wohnung mit einem Messer mehrere Stiche versetzt, wobei das Opfer eine stark blutende Stichverletzung am Oberschenkel erlitt. Der Geschädigte konnte zu einer Nachbarin flüchten und wurde notfallmedizinisch versorgt und später in einer Klinik operiert. Die Polizei habe den Beschuldigten in der Nähe des Hauses festgenommen.
„Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Zweibrücken Haftbefehl. Seither befindet sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft“, teilte die Leitende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt mit. Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen war der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alt. Zur Überprüfung der Altersangaben wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben. Die Ermittlungen – auch zum Tatmotiv – seien noch nicht abgeschlossen. Derzeit gehe die Staatsanwaltschaft von einem versuchten Tötungsdelikt aus, die abschließende rechtliche Würdigung des Geschehens müsse jedoch dem Vorliegen sämtlicher Ermittlungsergebnisse und den nachfolgenden Auswertungen vorbehalten bleiben.
Vorfall nicht im Pressebericht erwähnt
Über den Vorfall in Ernstweiler hatten weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft informiert. Er wurde erst Mitte Juni in einer geschlossenen Zweibrücker Facebookgruppe von Augenzeugen erwähnt, wodurch der „Pfälzische Merkur“ auf das Thema aufmerksam wurde und es aufgriff. Christiane Lautenschläger, Sprecherin des Polizeipräsidiums Westpfalz in Kaiserslautern, sagte am Donnerstag auf Anfrage, es lasse sich nicht mehr nachvollziehen, warum keine Pressemeldung veröffentlicht wurde. Es habe keinen Grund gegeben, das nicht zu tun. Eine mögliche Erklärung ist, dass es schlicht vergessen wurde, da die Tat direkt vor den Osterfeiertagen geschah und zwei Dienststellen und die Staatsanwaltschaft beteiligt waren.
https://www.rheinpfalz.de/lokal/zwei...d,5661784.html
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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22.06.2024, 09:16 #2
AW: Polizei informiert nicht über Messerstecherei
Inzwischen dürfte das Verschweigen von derartigen Taten üblich sein. Dafür werden dann rechte Taten erfunden oder Belanglosigkeiten zu Skandalen aufgeblasen.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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AW: Polizei informiert nicht über Messerstecherei
Die Polizei ist inzwischen von der Ordnungshüterin zur Erfüllungsgehilfin des Systems mutiert.
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