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  1. #11
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    AW: Abschiebungen: nun geht´s aber ganz doll los

    Migrantischer Chef arabischer Jugendbande wird nicht abgeschoben
    Der afghanische Intensivtäter Amir N. (18), der Kopf der migrantischen Jugendbande „315er“, wird weiterhin nicht abgeschoben. Das geht aus einer schriftlichen Antwort hervor, die der Senat, die hanseatische Landesregierung, wegen einer Parlamentarische Anfrage der Hamburger AfD, veröffentlichen musste (Drucksache 22/15909).

    Amir N. kam vor fast zehn Jahren als Kind in die Bundesrepublik

    Die Antwort des Senates sagt aus, dass Amir N. jetzt aus der Haft entlassen worden ist. N., der fast seit zehn Jahren – vermutlich ausgestattet mit den üblichen deutschen Sozialhilfesätzen – in der Bundesrepublik lebt, wird weiterhin als wohnhaft in Hamburg gemeldet. Amir N. hat eine Aufenthaltserlaubnis, die mehrfach verlängert wurde – trotz vieler, erheblicher Straftaten des Afghanen. Die Gültigkeit seiner Aufenthaltserlaubnis ist bis zum 15. November 2024 verlängert worden. Zumindest vorerst.

    Medien des Mainstreams zeichnen generell ein anderes Bild von Aufenthaltserlaubnissen und relativ sehr wenigen „Abschiebungen“. Sie berichten zum Beispiel nicht darüber, ob die ­ mit großzügigen „Reise-Geldern“ von deutschen Behörden ausgestatteten ­ ausländischen abgeschobenen Personen zu einem größeren Teil nach einiger Zeit wieder nach Deutschland als sogenannte Flüchtlinge zurückkehren. Mehrheitlich ohne Papiere.

    Etliche schwere Straftaten der Araber

    Dem afghanischen Amir N. wird vorgeworfen, für etliche Straftaten verantwortlich zu sein: unter anderem wegen einer Bedrohung, Drogenhandels, schweren Raubes, gefährlicher Körperverletzung und wegen Nötigung. Seit dem Jahr 2022 wird N. im sogenannten Obachtverfahren geführt – damit stehen schwere Straftäter unter 21 Jahren unter regelmäßiger Beobachtung seitens der Behörden.

    Im Frühjahr soll N. mit einer Schusswaffe hantiert haben; Spezialeinheiten der Polizei nahmen ihn vorläufig fest. Nun ist der Afghane jedoch wieder frei und bleibt – zumindest – vorerst in Deutschland.

    Diese Parlamentarische Anfrage zeigt außerdem: Zur Jugendbande „315er“ zählt der Senat neben Amir N. auch zwei Afghanen und einen Syrer. Die Araber seien schon wegen Raub- und Körperverletzungsdelikten, Verstößen gegen das Waffengesetz und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, strafrechtlich „profiliert“. Von Abschiebung ist hier ebenfalls nicht die Rede.

    Scharfe Kritik am rot-grünen Hamburger Senat

    Dazu äußerte sich Dirk Nockeman, Fraktionschef und innenpolitischer Sprecher der AfD. Die kriminelle Karriere des afghanischen Intensivtäters Amir N. gehe dank rot-grünem Kuschelkurses weiter. Man könne „die abermals verlängerte Aufenthaltserlaubnis nur als politische Bankrotterklärung bezeichnen“. „Der Fall Amir N. offenbart die unfassbare Gleichgültigkeit und Tatenlosigkeit des rot-grünen Senats, die eigenen Bürger vor afghanischen Schwerstkriminellen effektiv zu schützen.“

    Der Innersenator (SPD) von Hamburg spucke nur große Töne: „Andy Grotes großspurige Ankündigung, nach Afghanistan abschieben zu wollen, waren nichts weiter als leere Worte.“ Die AfD fordere dagegen entschlossenes Handeln statt leerer Worte.

    Mainstream-Medien berichten grundsätzlich nur das, was zur politischen Linie passt

    „Amir N. ist ein Problem“, schrieb Die Welt bereits vor nahezu zehn Jahren. Die Hamburger Tageszeitung berichtete gleich mehrmals über den Bandenchef. Auch die Hamburger CDU meldete einst ihren Protest an.

    N. sei, sagen Beamte der zuständigen Behörden, ein gefährlicher „Rädelsführer der 315er, einer brutalen Jugendgang, die am Hamburger Jungfernstieg für Unruhe sorgt“ (Die Welt).

    Der Hamburger Senat, der seit langer Zeit von der SPD geführt wird, hat Amir N.s Werdegang in einer Antwort auf eine Parlamentarische Kleine Anfrage der CDU vor einigen Jahren skizziert. Demnach reiste N. im September 2015 als Kind nach Deutschland ein – laut der Bild-Zeitung mit seinen Eltern und drei Geschwistern. Gut ein Jahr später, im Oktober 2016, wurde er gemäß Genfer Konvention als Flüchtling anerkannt. Drei Jahre später verlängerten die Behörden seine Aufenthaltserlaubnis.

    Nach Afghanistan darf ohnehin nicht abgeschoben werden

    So ging es weiter – bis heute. Afghanistan wird von den islamischen Taliban regiert; dorthin dürfen deutsche Behörden ohnehin nicht abschieben. Dass Amir N. spätestens in Deutschland zu einem Intensivtäter „heranreifte“, interessiert die Behörden offiziell im Ernstfall kaum oder gar nicht.

    Er gilt als Flüchtling, der Anspruch auf die umfangreichen deutschen staatlichen Sozialleistungen hat, die von den hiesigen Werktätigen aufgebracht werden müssen.

    https://www.pi-news.net/2024/08/migr...t-abgeschoben/
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  2. #12
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    AW: Abschiebungen: nun geht´s aber ganz doll los

    Afghanistan wird von den islamischen Taliban regiert; dorthin dürfen deutsche Behörden ohnehin nicht abschieben. Dass Amir N. spätestens in Deutschland zu einem Intensivtäter „heranreifte“, interessiert die Behörden offiziell im Ernstfall kaum oder gar nicht.
    Solange nur der Kleine Bürger gemessert wird, schlafen die deutschen Behörden weiter. Deutschland stirbt, was ganz im Sinne der Linksrotgrünen ist. Aber WER füttert die Horden dann durch, wenn es uns nicht mehr gibt?

  3. #13
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    AW: Abschiebungen: nun geht´s aber ganz doll los

    Schwerin: 83 ausländische Mehrfach- und Intensivtäter dürfen bleiben – Innenministerium schweigt
    In Mecklenburg-Vorpommern sorgt eine Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion für Aufregung. Die AfD-Fraktion kritisiert die Landesregierung scharf, weil sie keine detaillierten Angaben zu 83 ausreisepflichtigen Afghanen und Syrern macht.
    Schwerin. – In Mecklenburg-Vorpommern leben 34 Personen aus Syrien und 37 aus Afghanistan, die als Mehrfach- oder Intensivtäter eingestuft sind. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der AfD hervor. Nach Möglichkeit sollen diese in ihre Heimatländer abgeschoben werden. Hinzu kommen neun Personen mit einem gesicherten Aufenthaltstitel und drei weitere mit einer Duldung.
    „Sicherheit der Bürger hat Vorrang“
    Der migrationspolitischen Sprecher der AfD, Jan-Phillip Tadsen, kritisiert das Ministerium nun aber dafür, dass zwölf dieser Personen nicht abgeschoben werden können, obwohl sie als Mehrfach- und Intensivtäter gelten. Besorgniserregend sei, dass neun der Betroffenen trotz ihrer Vorstrafen einen gesicherten Aufenthaltstitel hätten und drei weitere geduldet seien. Zudem verweigere das Innenministerium detaillierte Informationen über die begangenen Straftaten und den Status der islamistischen Gefährder, kritisier die AfD. Stattdessen berufe sich das Ministerium auf datenschutzrechtliche Bedenken. Tadsen fordert eine umfassende Prüfung und Offenlegung der Gründe, warum diese Personen nicht abgeschoben werden können. Er appelliert, dass die Sicherheit der Bürger Vorrang haben müsse und verweist auf ein früheres Urteil des Landesverfassungsgerichts, das die Transparenz von Informationen betont.
    https://www.freilich-magazin.com/ges...erium-schweigt
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  4. #14
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    AW: Abschiebungen: nun geht´s aber ganz doll los

    Er appelliert, dass die Sicherheit der Bürger Vorrang haben müsse und verweist auf ein früheres Urteil des Landesverfassungsgerichts, das die Transparenz von Informationen betont.
    Solange es sich dabei um DEUTSCHE handelt und keine Hergelau- äh Zuwanderer, geht denen unsere Sicherheit links am Südpol vorbei!

  5. #15
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    AW: Abschiebungen: nun geht´s aber ganz doll los

    Unfassbare Dienstanweisung an die Polizei:
    Abschiebe-Irrsinn!
    Wer sich weigert oder wehrt, darf bei uns bleiben
    Düsseldorf/Lüneburg – Bundeskanzler Olaf Scholz (66, SPD) versprach vor knapp einem Jahr: „Wir müssen endlich im großen Stil abschieben.“ Doch ein Fall vom Düsseldorfer Flughafen zeigt, wie wenig entschlossen Ausländerbehörden Abschiebungen durchführen.
    Sogar im Gegenteil: Wer sich bei der Abschiebung wehrt, wird belohnt. In einem Brief der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen an die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf heißt es: „Wenn sich der Betroffene weigert, in das Flugzeug zu steigen bzw. auf eine andere Art versucht, sich der Abschiebung zu widersetzen (aktiver/passiver Widerstand), kann dieser auf freien Fuß gesetzt werden und eigenständig zu der ihm zugewiesenen Unterkunft zurückreisen.“
    Manuel Ostermann, stellv. Vorsitzender der Bundespolizei-Gewerkschaft (DPolG), kann den Frust seiner Kollegen über solche absurden Vorgaben verstehen: „Unser Rechtsstaat wird ad absurdum geführt, wenn sich Migranten durch passiven oder aktiven Widerstand einer Abschiebung entziehen können. Das Ganze wird noch absurder, wenn die gewalttätige Person anschließend auf freiem Fuß belassen wird. Diese Realität zeigt Deutschlands Hilflosigkeit. Leidtragende sind nicht nur der Rechtsstaat, die in Deutschland lebenden Menschen, sondern insbesondere meine Kolleginnen und Kollegen, die diesen anhaltenden Wahnsinn ausbaden müssen.“
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    Die unfassbare Dienstanweisung: „Wenn sich der Betroffene weigert (…), kann dieser auf freien Fuß gesetzt werden“


    Und mit „Ausbaden“ sind auch schwere Verletzungen gemeint. So griff ein Mann (38) von der Elfenbeinküste bei seiner geplanten Abschiebung zwei Polizisten im Flughafen Düsseldorf an. Auf dem Weg zum Flugzeug verletzte er einen Polizisten durch Faustschläge gegen den Kopf und einen weiteren Beamten durch einen Biss in die Hand. Beide mussten mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus: Verdacht auf Gehirnerschütterung sowie eine tiefe Bisswunde.
    Ostermann von der DPolG zu BILD: „Personenbegleiter Luft sind hochprofessionell ausgebildete Polizeibeamte, die einen fundamental wichtigen Dienst unter widrigen Bedingungen leisten. Und diese brutale Realität haben meine Kolleginnen und Kollegen einfach nicht verdient. Denn der Angreifer hat sich nicht zum ersten Mal bei der Abschiebung widersetzt. Genau deshalb mussten wir ihn auf Weisung der Ausländerbehörde absurderweise wieder freilassen. Und nur so konnte er jetzt meine Kollegen angreifen und verletzen.“
    Nach der brutalen Attacke befolgten die Bundespolizisten aber nicht die Anweisungen aus dem Behördenbrief, die da lediglich lauten: „Die BUPOL am Flughafen wird bei einem Scheitern der Abschiebung gebeten, die Abschiebeunterlagen an die zuständige Ausländerbehörde zu versenden.“
    Stattdessen brachten die Polizisten den Gewalttäter zum Haftrichter. Der schickte ihn prompt hinter Gitter.
    Ostermann: „Mit diesem bürokratischen Wahnsinn klappt es nicht. Was wir brauchen, sind bundeseigene Abschiebehaftplätze, eine Sechs-Monatsfrist in Abschiebehaft zur Passersatzpapierbeschaffung und die Zuständigkeit der Bundespolizei für die Abschiebungen.“
    Also mehr Anstalten wie die Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige Büren (NRW) mit 140 Haftplätzen. „Doch die Bundesregierung sowie unsere Innenministerin kümmern sich nicht ernsthaft um das wichtige Thema Abschiebung“, so Ostermann weiter. „Es gibt nur Ankündigungen, die nicht durchgesetzt werden. Es ist eine erneute Bankrotterklärung.“

    https://www.bild.de/politik/inland/a...4dcc0aa5ca7086
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  6. #16
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    AW: Abschiebungen: nun geht´s aber ganz doll los

    Der Asyl-Fall des Solingen-Terroristen ist typisch!:
    Wer abgeschoben werden soll, darf meistens bleiben
    Der Messer-Terrorist von Solingen hätte nicht mehr in Deutschland sein dürfen: Issa al Hasan (26) sollte Anfang letzten Jahres abgeschoben werden. In das Land, über das er in die EU einreiste: nach Bulgarien. Doch al Hasan konnte bleiben und nur deshalb jetzt in Solingen morden. Ein schrecklicher Zufall? Nein! Seine geplatzte Abschiebung ist typisch für den Umgang der deutschen Behörden mit ausreisepflichtigen Ausländern. Das zeigen die aktuellsten Zahlen der Bundesregierung.
    Einer von 70 976 Syrern, die 2022 einreisten
    Tatsächlich kam Issa al Hasan aus Syrien in die EU: im Jahr 2022. In jenem Jahr stellten laut Bundesinnenministerium 70 976 Syrer einen Asylerstantrag in Deutschland. Die meisten von ihnen erhielten allerdings sogenannten „subsidiären Schutz“, durften also bleiben. Der Asylantrag von Issa al Hasan aber wurde abgelehnt. Ihm wurde nachgewiesen, dass er über Bulgarien eingereist war, dort also laut „Dublin“-Regeln seinen Asylantrag hätte stellen müssen. Er war fortan „ausreisepflichtig“, soll also abgeschoben werden.
    Zu diesem Zeitpunkt im Jahr 2023 war al Hasan damit einer von 10 340 in Deutschland lebenden Syrer, die „vollziehbar ausreisepflichtig“ sind, also abgeschoben werden müssen.
    Abschiebepflichtige bleiben meist jahrelang im Land
    Doch al Hasan wurde bekanntermaßen NICHT abgeschoben. Wie die meisten ausreisepflichtigen Syrer!
    Die genauen Zahlen der Bundesregierung: 2023 wurden von den 10 340 lediglich 829 ausreisepflichtige Syrer abgeschoben.
    Insgesamt waren Ende 2023 in Deutschland 242 642 Personen ausreisepflichtig. Die meisten von ihnen aus dem Irak (24 566), Afghanistan (14 339), der Türkei (13 523) und Russland (12 776).
    Viele von ihnen blieben noch jahrelang in Deutschland. Stand 2023 waren insgesamt 82 937 dieser Personen, die laut Rechtslage nicht in Deutschland sein dürften, mehr als sechs Jahre in der Bundesrepublik. 44 178 solcher Personen waren Ende 2023 bereits vier bis sechs Jahre lang im Land, weitere 40 810 zwischen zwei und vier Jahre.
    Kaum eine Rückführung nach Bulgarien klappte
    Und die Regierungs-Zahlen zeigen auch: Die Abschiebungen von Migranten, die zuerst in einem anderen EU-Land registriert waren – wie eben auch der Solingen-Attentäter in Bulgarien – und später zurückgeführt werden sollten, funktionieren kaum. Im Jahr 2023 wurden nur 3,5 Prozent der geplanten Rückführungen nach Bulgarien tatsächlich vollzogen. Von 28 beschlossenen Rückführungen nach Bulgarien klappte also nur eine einzige.
    Insgesamt wurden 2023 nur 5053 Personen in EU-Staaten, in denen sie zuerst europäischen Boden betraten (Bulgarien, Österreich, Frankreich, Spanien) zurückgeführt.
    Und selbst wenn Abschiebungen zunächst gelingen, kommt es vielfach zu sogenannten Wiedereinreisen. So kamen von Januar bis November 2023 insgesamt 4122 zuvor erfolgreich abgeschobene Ausländer wieder nach Deutschland zurück – 2106 von Ihnen sogar trotz Wiedereinreisesperre.
    https://www.bild.de/politik/inland/i...5f8548c5491581
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  7. #17
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    AW: Abschiebungen: nun geht´s aber ganz doll los

    Skandal um Solingen-Terroristen immer irrer:
    Statt Abschiebung gab es weiter Geld vom Staat
    Es ist DER Abschiebe-Skandal des Jahres: Der mutmaßlich islamistische Solingen-Terrorist Issa al Hasan (26) wurde wegen behördlicher Nachlässigkeit nicht abgeschoben. Weil die Ausländerbehörde nur einmal klingelte und der Syrer nicht zugegen war, passierte nichts mehr – und er blieb in Deutschland.
    ▶︎ Jetzt kommt heraus, warum die Behörde kein zweites Mal versuchte, al Hasan abzuschieben. Der Grund liefert erschütternde Einblicke in das deutsche Asyl-System.
    Weil der Syrer bereits in Bulgarien registriert war, sollte er 2023 in das EU-Land überstellt werden. Im März meldete die Ausländerbehörde den Flug an, am 5. Juni sollte al Hasan nach Sofia ausgeflogen werden. Doch als die Mitarbeiter unangekündigt um 2:30 Uhr in die Unterkunft des Syrers in Paderborn kamen, war er nicht da. Die Abschiebung platzte.
    Weshalb der spätere Attentäter genau an seinem geplanten Abschiebe-Tag nicht vor Ort war – das weiß auch die Landesregierung NRW nicht. Ob es nur ein Zufall war oder ob er möglicherweise gewarnt wurde, bleibt unklar.
    Absurd: Obwohl al Hasan noch am selben Tag in seine Unterkunft zurückkehrte, passierte NICHTS.
    Die Ausländerbehörde versuchte kein zweites Mal, ihn abzuschieben. Sie prüfte, wann der nächste Abschiebeflug nach Bulgarien starten könnte und stellte fest, dass der nächste Flug-Termin nach Ablauf der sechsmonatigen Abschiebefrist läge. Also unterließen die Mitarbeiter weitere Abschiebeversuche.
    Das Geld an Issa al Hassan floss einfach weiter
    Bemerkenswert: Während eine Abschiebung al Hasans den Behörden binnen sechs Monaten unmöglich schien, klappte die finanzielle Unterstützung des Syrers einwandfrei. Die Tatsache, dass er am Tag der geplanten Abschiebung nicht aufzufinden war, führte nicht zu einer Minderung der Zahlungen. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz standen dem jungen Mann 368 Euro im Monat zu.
    Nach BILD-Informationen betrachtet man in der Landesregierung NRW, der die Ausländerbehörde untersteht, die Vorgänge mit Unverständnis. Man tut so, als sei diese Praxis unüblich und kaum bekannt. Denn die Behörde hätte Möglichkeiten gehabt, stärker auf eine Abschiebung hinzuarbeiten.
    Weitere unangekündigte Besuche bei Issa al Hasan hätten sich lohnen können: Ein Platz bei einem früheren Abschiebeflug hätte frei werden können. Wäre der Syrer tatsächlich untergetaucht, hätte sich die Abschiebefrist von sechs auf 18 Monate verlängert. Deutschland hätte mehr Zeit gehabt, ihn nach Bulgarien zu bringen.
    Stattdessen ließ die Ausländerbehörde die Frist verstreichen, während Deutschland das Recht hatte, al Hasan nach Bulgarien zu überstellen. Er blieb im Land, erhielt einen Schutzstatus und wurde nach Solingen verteilt.
    https://www.bild.de/politik/inland/s...c23d12df27fa70
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  8. #18
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    AW: Abschiebungen: nun geht´s aber ganz doll los

    Es ist doch offensichtlich, dass man nicht abschieben möchte und das schon seit Jahren.
    Da braucht man keine offiziellen Belege mehr für.

    Und da wird sich auch nichts daran ändern....

    Man meint ja gerade, die Herkunftsländer würden für jeden aufgenommenen Flüchtling etwas zahlen

  9. #19
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    AW: Abschiebungen: nun geht´s aber ganz doll los

    Mehr als 1000 Passagiere kann man in einem Flugzeug transportieren. 100 Flugzeuge = 100000 ausgeflogene Asylbetrüger. Und alles ginge ganz fix, wenn man denn wollte. Aber die Linken haben zuvor ja alles getan um diese Leute ins Land zu holen. Baerbocks Umsiedlungsaktion läuft nach wie vor. Um dem dummen Deutschen zu zeigen, dass die Regierung handlungsfähig ist, hat man mal eben 28000 Euro von der Bank geholt und an Afghanen verteilt. Jeder hat 1000 Euro Steuergelder geschenkt bekommen. 28 afghanische Straftäter wurden nun ausgeflogen und die Medien überschlagen sich angesichts dieser eindrucksvollen Zahlen. Der denkende Mensch ordnet dies als puren Aktionismus ein. Was jahrelang nicht ging, ist nun möglich?.....


    Am Freitagmorgen wurden erstmals seit Machtübernahme der Taliban in Afghanistan vor drei Jahren 28 afghanische Straftäter aus Deutschland abgeschoben. Das bestätigte das sächsische Innenministerium.
    Am frühen Morgen, um 6.55 Uhr, hob der Charterjet von Qatar Airways mit den Straftätern an Bord vom Flughafen Leipzig/Halle in Richtung Kabul ab. Zuvor hatte der „Spiegel“ berichtet.

    Dem Abschiebeflug seien monatelange Geheimverhandlungen der Bundesregierung vorausgegangen, schreibt der „Spiegel“ – und zwar mit regionalen Partnern wie Katar, aber nicht direkt mit dem Taliban-Regime in Afghanistan.
    1000 Euro Handgeld für jeden Straftäter
    Die 28 Straftäter an Bord der Boeing 787 seien aus verschiedenen Bundesländern nach Leipzig gebracht worden. Jeder Abgeschobene soll angeblich 1000 Euro Handgeld erhalten haben. Auch ein Arzt sei mit an Bord.
    Unter den Abgeschobenen befinden sich auch zwei afghanische Straftäter aus Sachsen-Anhalt. „Hierbei handelt es sich um zwei männliche Personen“, teilte das Innenministerium in Magdeburg mit. Auch ein afghanischer Straftäter aus Thüringen sei mit an Bord, schrieb Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) auf der Plattform X.
    Die Abschiebe-Aktion soll maßgeblich vom Bundesinnenministerium organisiert worden sein. Die Aktion sei zwei Monate vom Kanzleramt und den Innenbehörden der Länder vorbereitet worden.
    ▶︎ Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte erst am Donnerstag angekündigt, dass Deutschland „sehr bald“ Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan umsetzen werde. Ein „großes Rückführungs- und Abschiebepaket“ sei schon vor dem tödlichen Anschlag von Solingen „auf den Weg gesetzt“ worden.......... https://www.bild.de/news/medienberic...f47027c38ab00b


    .........spätestens in 6 Monaten sind sie wieder hier.
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  10. #20
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    AW: Abschiebungen: nun geht´s aber ganz doll los

    Wie Anwälte das Asylsystem aushebeln und Abschiebungen verhindern
    Steuerzahler werden auf ihre eigenen Kosten ausgetrickst
    Ein Syrer, der seine Abschiebung erfolgreich verhinderte, indem er geschickt die Schwächen des deutschen Asylsystems ausnutzte. Eine Anwältin, die darauf spezialisiert ist, solche Abschiebungen zu stoppen. Und eine wachsende Zahl von Fällen, in denen abgelehnte Asylbewerber trotz klarer Rechtslage in Deutschland bleiben. Diese Realität wirft die Frage auf: Wie weit geht die Asylindustrie, um das System zu untergraben – und auf wessen Kosten?

    **Issa al Hasan**, der mutmaßliche Täter von Solingen, hätte längst abgeschoben werden sollen. Doch er wusste genau, wie er das System austricksen konnte: Er erschien einfach nicht zum Abschiebetermin, ließ die sechsmonatige Frist verstreichen und meldete sich dann wieder bei den Behörden. Das Ergebnis? Ein Schutzstatus und die Erlaubnis, in Deutschland zu bleiben. Diese geschickte Taktik könnte auf die Anweisungen seiner Anwältin zurückzuführen sein – einer Expertin im Verhindern von Abschiebungen.

    Diese Anwältin, deren Kanzlei auch auf Arabisch um Mandanten wirbt, ist kein Einzelfall. Sie gehört zu einer ganzen Industrie von Anwälten und Organisationen, die darauf spezialisiert sind, Abschiebungen zu verhindern und Asylbewerbern zu einem dauerhaften Aufenthalt in Deutschland zu verhelfen – häufig auf Kosten der Steuerzahler. Ihre Methoden: Schlupflöcher im Asylsystem ausnutzen, Dublin-Verfahren umgehen und Gerichte mit Klagen überschwemmen.
    Der Fall von Issa al Hasan zeigt exemplarisch, wie diese Industrie arbeitet. Nachdem seine Anwältin erfolglos gegen seinen Abschiebebescheid geklagt hatte, dürfte sie ihm auch erklärt haben, wie er am besten vorgehen sollte, um die Abschiebung zu verhindern, wie jetzt die „Bild“ in einem Artikel hinter einer Bezahlschranke berichtet. Nach Ablauf der Frist und dank der Nachlässigkeit der Behörden konnte er sich wieder bei den deutschen Stellen melden – und erhielt letztlich eine Aufenthaltserlaubnis. Solche Tricksereien sind in Deutschland alltäglich, und es gibt zahlreiche Juristen und „Helfer“, die dafür sorgen, dass solche Strategien bekannt werden und erfolgreich angewendet werden.

    Auf sozialen Netzwerken brüstet sich die Kanzlei der Anwältin mit positiven Bewertungen, in denen Mandanten ihre Arbeit loben. Besonders häufig wird erwähnt, dass es ihr gelungen sei, das Dublin-Verfahren zu umgehen – ein Verfahren, das eigentlich sicherstellen soll, dass Asylbewerber in das EU-Land zurückgeschickt werden, in dem sie zuerst registriert wurden. Doch mit den richtigen Kniffen wird aus einem Abschiebebescheid oft schnell eine Aufenthaltserlaubnis.

    Solche Praktiken untergraben nicht nur das Asylsystem, sondern gefährden auch die Sicherheit der Menschen in Deutschland. Fälle wie der von Issa al Hasan, der in Deutschland bleiben konnte, obwohl er eine Bedrohung darstellt, sind keine Einzelfälle. Die Asylindustrie sorgt dafür, dass solche Personen möglichst lange im Land bleiben – und das auf Kosten der Steuerzahler. Der Begriff „Asylindustrie“ wird jedoch oft tabuisiert und stigmatisiert, obwohl er genau beschreibt, was hier geschieht. Bloß nicht sagen, was ist!

    Doch immer mehr Bürger durchschauen dieses perfide System. Sie stellen die richtigen Fragen: Warum ist das Asylsystem in Deutschland so anfällig für Missbrauch? Warum gelingt es Anwälten und Organisationen immer wieder, Schlupflöcher zu finden, um Abschiebungen zu verhindern, selbst wenn die rechtliche Lage klar ist? Und warum werden diejenigen, die das System ausnutzen, letztlich belohnt, während die Steuerzahler die Kosten tragen?

    Die Antwort liegt in einer Asylindustrie, die sich in Deutschland längst etabliert hat. Anwälte, die sich auf das Verhindern von Abschiebungen spezialisiert haben, wissen genau, wie sie das System aushebeln können. Organisationen, die Asylbewerber unterstützen, kämpfen mit allen Mitteln für deren Verbleib im Land – selbst wenn dies bedeutet, dass Gesetze gebrochen oder Schlupflöcher ausgenutzt werden. Die Leidtragenden sind am Ende die Steuerzahler, die diese Praxis finanzieren müssen.
    Doch es geht nicht nur ums Geld. Es geht auch um die Sicherheit der Bevölkerung. Wenn abgelehnte Asylbewerber, die eine Bedrohung darstellen, dank der Asylindustrie im Land bleiben können, stellt sich die Frage, wie sicher Deutschland wirklich ist. Und ob es nicht an der Zeit ist, das System zu reformieren – bevor es zu spät ist.

    Vielleicht ist es an der Zeit, die Rolle dieser Anwälte und Organisationen genauer unter die Lupe zu nehmen. Ihre Arbeit mag legal sein, doch die Konsequenzen sind oft alles andere als das. Denn während sie dafür sorgen, dass ihre Mandanten bleiben können, riskieren sie die Sicherheit der Gemeinschaft – und das Vertrauen der Bürger in ein funktionierendes Asylsystem.

    Deutschland muss sich fragen, ob es sich diese Asylindustrie auf Dauer leisten kann. Wenn die Schlupflöcher nicht geschlossen werden und die Verantwortlichen weiterhin ungestraft agieren können, wird das System weiter ausgehöhlt. Am Ende zahlen nicht nur die Steuerzahler den Preis, sondern die gesamte Gesellschaft.

    https://reitschuster.de/post/wie-anw...en-verhindern/
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