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  1. #91
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    AW: Abschiebungen: nun geht´s aber ganz doll los

    Abu Walaa hat nach seiner Niederlage vor Gericht keinen Antrag auf Berufung gestellt, daher ist das Urteil um seine Ausweisung rechtskräftig. Ob er wirklich abgeschoben wird, muss allerdings noch entschieden werden.
    Das Urteil zur Ausweisung des ehemaligen Deutschland-Chefs der Terrorgruppe Islamischer Staat (IS), Abu Walaa, ist rechtskräftig. Das sagte ein Sprecher des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts der dpa. Ein Antrag auf Zulassung der Berufung sei nicht gestellt worden. Abu Walaa hatte seine Klage gegen eine Ausweisung im Juni verloren. Ob er wirklich abgeschoben wird, ist noch offen.

    Der als IS-Terrorist zu zehneinhalb Jahren Haft Verurteilte hatte unter anderem mit Verweis auf seine sieben Kinder in Deutschland gegen seine Ausweisung geklagt. Das Ausweisungsinteresse überwiege allerdings durch zwingende Gründe der nationalen Sicherheit, so die Richterin bei der Urteilsverkündung. Eine glaubhafte Abkehr von seiner damaligen Haltung als IS-Terrorist und eine Deradikalisierung seien nicht zu erkennen.

    Gericht sieht Wiederholungsgefahr
    Im schriftlichen Urteil, das inzwischen veröffentlicht wurde, setzt sich das Gericht noch einmal ausführlich damit auseinander. So bestehe aus verschiedenen Gründen Wiederholungsgefahr, wenn der Mann 2027 regulär aus der Haft entlassen werden sollte.

    Die Verhandlung um die Ausweisung ist nur eine Vorstufe – über die eigentliche Abschiebung muss in einem abgetrennten Verfahren entschieden werden. „Hier wartet die Kammer nach wie vor den Ausgang des Asylverfahrens ab, insbesondere mit Blick auf eine möglicherweise drohende Todesstrafe im Irak“, so ein Sprecher des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts.
    https://www.msn.com/de-de/nachrichte...6faf5bc&ei=120
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  2. #92
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    AW: Abschiebungen: nun geht´s aber ganz doll los

    Wundert das jemanden? In Niedersachsen regieren SPD und Grüne und deren Schützlinge werden doch nicht abgeschoben.....


    Hannover (Niedersachsen) – Hätte diese Tragödie vermieden werden können? Der irakische Asylbewerber (31), der vor zwei Wochen am Bahnhof in Friedland ein Mädchen (†16) vor den Zug gestoßen haben soll, hätte sich eigentlich nicht mehr in Deutschland aufhalten dürfen.
    „Die Abschiebung war angeordnet“

    Ein Sprecher des Innenministeriums in Niedersachsen am Samstag zu BILD: „Die Abschiebung war angeordnet, ein Gericht hatte abgelehnt.“ Innenministerin Daniela Behrens hatte zuvor heftige Kritik am Umgang mit dem Iraker geübt: „Sein Asylverfahren hätte er in Litauen durchlaufen müssen, konnte aber aufgrund eines laufenden Gerichtsverfahrens jahrelang nicht dorthin überstellt werden.“
    Jetzt müssen sich die verantwortlichen Behörden unbequeme Fragen stellen lassen: Warum war Muhammad A. zur Tatzeit in Niedersachsen überhaupt noch in Deutschland? BILD dokumentiert, was geschah.
    Die Asyl-Akte des Tatverdächtigen

    September 2022: Der Iraker ist in Deutschland angekommen, stellt einen Asylantrag.

    Dezember 2022: Der Asylantrag wird abgelehnt. Muhammad A. soll aufgrund der sogenannten Dublin-III-Verordnung nach Litauen überstellt werden, wo er erstmals in die EU eingereist sein soll.
    Januar 2023: Muhammad A. klagt gegen seine Rückführung nach Litauen beim Verwaltungsgericht Göttingen, erwirkt so eine aufschiebende Wirkung.

    Februar 2025: Erst nach zwei Jahren urteilt das Verwaltungsgericht, dass die Klage des Irakers unbegründet ist und er ausgewiesen werden darf. Darauf bezieht sich die Kritik der Innenministerin. Behrens hatte auf die „massiven Probleme dieser dysfunktionalen Dublin-Verfahren“ hingewiesen. Die Ministerin: „Es ist den Bürgerinnen und Bürgern nicht vermittelbar, dass sich Personen jahrelang in Deutschland aufhalten, obwohl ein ganz anderer EU-Staat für sie zuständig ist.“
    März 2025: Der Iraker ist vollziehbar ausreisepflichtig. Doch offenbar wusste niemand, wo Muhammad A. aufzufinden war. Laut Ausländerbehörde Northeim war er seit 3. November 2024 „unbekannt verzogen“.

    Ende April 2025: Muhammad A. stellt einen Folgeantrag im Asylverfahren und wird in einer Erstaufnahmeeinrichtung in Friedland untergebracht.

    14. Mai 2025: A. ist zu einer persönlichen Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorgeladen. Doch er schwänzt den Termin.
    Juli 2025: Nachdem der Iraker wegen einer nicht gezahlten Geldstrafe ins Gefängnis musste, stellte die Ausländerbehörde einen Antrag auf Abschiebehaft, scheiterte jedoch vor dem Amtsgericht Hannover. Auf BILD-Anfrage teilte das Amtsgericht mit, dass der Abschiebe-Antrag so mangelhaft gewesen sei, dass das Gericht ihn nicht einmal hätte prüfen dürfen.
    DNA-Spur soll den Täter überführen

    Nur wenige Wochen später, am 11. August, soll A. dann eine 16-jährige Ukrainerin am Bahnhof in Friedland so gestoßen haben, dass sie von einem einfahrenden Güterzug tödlich verletzt wurde. Nachdem seine DNA an der Schulter des Mädchens entdeckt wurde, nahm die Polizei Muhammad A. fest.
    Erst im April war ein abgelehnter irakischer Asylbewerber ähnlichen Alters (35) von einem niedersächsischen Gericht verurteilt worden, weil er, ebenfalls an einem Bahnhof, einen Mann erstochen hatte.
    https://www.bild.de/regional/nieders...c9186c23fa8152

    .....Worte des Bedauerns und der Anteilnahme sind von der Politik nicht zu vernehmen gewesen. Offenbar ist das inzwischen alltägliches Risiko, das bestenfalls ein Achselzucken hervorruft.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #93
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    AW: Abschiebungen: nun geht´s aber ganz doll los

    Asylbewerber können 8-mal gegen ihre Abschiebung klagen!

    Der deutsche Bunt-Staat macht es möglich: Asylbewerber (irreführend »Schutzsuchende« genannt) können durch Steuergeldfinanzierte Klagen ihre Abschiebung jahrelang hinauszögern und zum Schluss bleiben sie dann doch da. Finde den Fehler!
    Klagen, Klagen, Klagen

    Der Klageweg, der für Asylbewerber (irreführend »Schutzsuchende« genannt) offensteht, um sich einen Platz in GerMONEY zu erzwingen, ist weltweit beispiellos:

    1. Lehnt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Asylantrag ab, kann der Asylbewerber zuerst vor dem ⇒ Verwaltungsgericht eine Klage einreichen.

    ‚2. Ist er dort erfolglos, besteht die Möglichkeit vor das ⇒ Oberverwaltungsgericht zu ziehen.

    ƒ3. Wird seine Klage auch dort abgelehnt, kann er sich also sogenannter »Härtefall« bei der jeweiligen ⇒ Landesregierung melden.

    „4. Scheitert er auch damit, kann er einfach einen ⇒ neuen Asylantrag stellen und sein Glück erneut versuchen.

    Wenn er auch beim zweiten Versuch mit den drei bereits benannten Möglichkeiten scheitert, stehen ihm noch zwei weitere Optionen offen, nämlich auf „5.… ⇒ subsidiären Schutz (weil ihm in seinem Heimatland bei Abschiebung anscheinend ernsthafter Schaden drohen würde) oder auf „6. ⇒ Abschiebeschutz zu klagen.

    Dank der Grünen müssen sie sich auch wegen der anfallenden Kosten keine Gedanken machen, denn diese haben Anfang 2024 ein entsprechendes Gesetz durchgebracht, welches dafür sorgt, dass den Asylbewerbern für diese ganze Prozedur ein Anwalt zur Verfügung gestellt wird, auf Kosten der Steuerzahler natürlich.

    Während dieser ganzen Zeit des Klagens, die etwa 2,5 Jahre betragen kann, erhält der eigentlich abgelehnte Migrant weiter Sozialhilfe und zahlreiche NGOs stehen ihm mit Rat und Tat zur Seite (siehe dazu auch mein neues Buch Staatsgeheimnis NGO-Finanzierung).


    Einmal drin, nie wieder raus!

    Deshalb verwundert es nicht, dass die Zahl der Asylklagen an deutschen Verwaltungsgerichten um 67 Prozent gestiegen ist. Allein im ersten Quartal 2025 waren 46.427 Klagen vor deutschen Verwaltungsgerichten anhängig. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es »nur« 27.882 gewesen.

    Ein Asylbewerber hat also die Möglichkeit bis zu achtmal (!) gegen die Ablehnung seines Antrages zu klagen. Das gibt es nirgendwo sonst auf der Welt. Aber auch wenn der steuergeldfinanzierte Klageweg nach Jahren nicht erfolgreich ist, werden die meisten Asylbewerber nicht abgeschoben.

    Lassen Sie sich also von der angeblichen »Abschiebeoffensive« der Merz-Regierung nicht verdummen.

    https://www.kopp-report.de/weltweit-...hiebung-klagen
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  4. #94
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    AW: Abschiebungen: nun geht´s aber ganz doll los

    Lassen Sie sich also von der angeblichen »Abschiebeoffensive« der Merz-Regierung nicht verdummen.
    Welcher Abschiebeoffensive? Jeder Drogenhändler, Vergewaltiger und Mörder ist doch hoch willkommen und darf hier bleiben bis in alle Ewigkeit.

  5. #95
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    AW: Abschiebungen: nun geht´s aber ganz doll los

    Von wegen Migrationswende: Auch 2025 scheitern 60 Prozent aller Abschiebungen
    Mehr als die Hälfte aller geplanten Rückführungen aus Deutschland scheitern – und das seit Jahren. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten René Springer hervor, die NIUS exklusiv vorliegt.

    Demnach wurden zwischen 2020 und Juli 2025 insgesamt rund 250.000 Abschiebungen geplant, doch in fast 146.000 Fällen kam es nicht zur Durchführung. Der Anteil gescheiterter Maßnahmen lag dabei konstant bei über 55 Prozent – und erreichte in den vergangenen Jahren sogar die Marke von 60 Prozent.
    Allein im Jahr 2023 scheiterten von 52.976 geplanten Rückführungen 31.770 – eine Quote von 60 Prozent. 2024 lag sie mit 60,5 Prozent sogar noch höher. Im laufenden Jahr (bis Juli 2025) wurden 35.489 Rückführungen angesetzt, von denen 20.982 nicht durchgeführt werden konnten. Das entspricht 59,1 Prozent.

    Rund 6 von 10 Abschiebungen scheitern weiterhin
    Springer erklärt gegenüber NIUS: „Die Bundesregierung hat die Kontrolle verloren und ist nicht in der Lage, geltendes Recht durchzusetzen. Wer Ausreisepflichtige nicht konsequent abschiebt, macht Deutschland zum Magneten für illegale Migration und zerstört das Vertrauen in den Rechtsstaat. Auch aufgrund dieses Versagens der etablierten Parteien wird der AfD in aktuellen Umfragen am ehesten zugetraut, die Probleme in der Asyl- und Migrationspolitik zu lösen.“
    Die Zahlen zeigen, dass die vielfach angekündigte „Migrationswende“ bislang ausgeblieben ist. Trotz zahlreicher politischer Versprechen bleibt die Realität bestehen: Rund 6 von 10 Abschiebungen scheitern weiterhin.

    https://www.nius.de/politik/news/von...0-7a94f0bf5f59
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  6. #96
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    AW: Abschiebungen: nun geht´s aber ganz doll los

    Der Staat ist hierarchisch aufgebaut. Oben die Bunderegierung und unten die örtlichen Verwaltungen, die die eigentliche Arbeit machen. Oder besser gesagt, die die Arbeit machen sollen. Es ist in den Rathäusern schon immer etwas bräsig zugegangen. Schweißgebadete Mitarbeiter hat man nie gesehen. Muss dann tatsächlich mal gearbeitet werden, ist schnell die Panikgrenze erreicht und von Überlastung die Rede. Ich kenne jemanden, dessen Anträge auf dem Postweg angeblich verloren gegangen sind. So ist er persönlich vorstellig geworden und hat seine neuen Anträge direkt im Amt abgegeben, um dann Wochen später aufgefordert zu werden, einige Unterlagen nachzureichen. Die waren allerdings komplett als er sie persönlich abgab. Oft muss man ja auch Originale einreichen. Sind die verschwunden, fängt das Elend erst an.......


    Merkels Erbe: Der Fall der Düsseldorfer Ausländerbehörde zeigt den totalen Kollaps der deutschen Migrationspolitik

    Die von einem Insider-Informanten (neudeutsch “Whistleblower“) aufgedeckten Zustände in der Ausländerbehörde Düsseldorf, über die die Journalistin Liv von Boetticher ausgerechnet im diesbezüglich garantiert unverdächtigen Linkssender “n-tv” berichtete, stehen beispielhaft für das, was sich mittlerweile überall im wankenden und kollabierenden Rechts- und Sozialstaat Deutschland abspielt, dieser einst blühenden und funktionierenden Republik, die ohne Not und Nutzen für ein tödliches und ultimativ zerstörerisches Großexperiment eines Bevölkerungsaustauschs durch anhaltende Problemmigration geöffnet wurde. Die Landeshauptstadt von NRW steht am Abgrund – und was sich dort abspielt, stellt nicht nur die lokale kommunale Ordnung, sondern das gesamte System der deutschen Migrationsverwaltung in Frage.

    Interne Berichte von 2022 bis Mai 2025, die “RTL Extra” von den Informanten zugespielt wurden, zeichnen ein erschütterndes Bild von chronischer Unterbesetzung, verschwundenen Akten, heillos überforderten und größtenteils längst kapituliert habenden und resignierten Mitarbeitern – und eine wachsende Zahl ausreisepflichtiger Schwerstkriminelle, die nicht abgeschoben werden. Was wie das Drehbuch eines Thrillers klingt, ist die bittere Realität – und die Politik schaut tatenlos zu, im Gegenteil: sie verschlimmert die Zustände täglich und redet die hässliche Wirklichkeit propagandistisch in ihren Vielfalts- und WIllkommensfloskeln von Schutz, Menschlichkeit und Fachkräftebereicherung schön.

    Learning by Doing als Prinzip
    Dieses total kaputte System ist längst über alle Limits der Zumutbarkeit hinaus, denn seit Jahren sind die Ressourcen unzumutbar und die so geschaffenen Verhältnisse längst irreversibel. Bereits 2022 warnten Mitarbeiter, dass nur zwei bis drei Kollegen in der gesamten Düsseldorfer Ausländerbehlörde ihre Aufgaben wirklich beherrschen; Teamleiter, selbst überlastet, hätten keine Zeit, neue Mitarbeiter einzuarbeiten, also herrsche das Prinzip „Learning by Doing“, was zu gravierenden Fehlern führt. Das Fachwissen ist auf ein „bedenkliches Mindestmaß“ geschrumpft, die Fluktuation ist so groß, dass an Arbeitskontinuität gar nicht zu denken ist; viele Mitarbeiter wollen nur noch weg. Die Konsequenz ist ein chaotisches Arbeitsumfeld, in dem Nachkontrollen ausbleiben und Entscheidungen über Aufenthaltstitel oder Einbürgerungen oft falsch getroffen werden.

    Jegliche Rechtssicherheit ist längst flöten gegangen. Es herrschen Unfähigkeit, Untätigkeit und Willkür. Besonders skandalös sei die als katastrophal beschriebene Aktenhaltung: Jede zweite (!) Akte ist unauffindbar, Mitarbeiter verschwenden Stunden mit der Suche. Schlimmer noch: Entscheidungen werden daher teilweise ohne Akten getroffen – eine Praxis, die pure Willkür bedeutet. In keinem dysfunktionalen Drittweltstand oder keiner Bananenrepubik könnte es schlimmer zugehen.

    Ungehörte und verhallte Appelle an die Politik
    Im Mai dieses Jahres schließlich unterzeichneten über 25 Mitarbeiter einen verzweifelten Appell: Die Behörde stehe vor dem Kollaps, doch niemand reagiert. Unbearbeitete Anträge stapeln sich, während ausreisepflichtige Intensivstraftäter, darunter Mitglieder krimineller Clans, unbehelligt bleiben. Der Grund? Fehlende Ressourcen und falsche Prioritäten. Die Hilfeschreie und Beschwerden der Mitarbeiter wurden an Vorgesetzte im Amt für Migration und Integration sowie an den Personalrat weitergeleitet – natürlich ohne Konsequenzen.

    Und während die linkskommandierte Merz-Regierung von „effizienter Migration“ spricht, werden Behörden mit unrealistischen Vorgaben aus Berlin überfordert, ohne dass ausreichend Personal oder finanzielle Mittel bereitgestellt werden. Dieses skandalöses Ignorieren der Realität, das Kriminelle schützt und das Vertrauen der Steuerzahler untergräbt, hat Methode. Düsseldorf ist kein Einzelfall: Es ist ein Endstadium von Staatsversagen, an das sich Anarchie und Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung früher oder später fast zwangsläufig anschließen werden. https://journalistenwatch.com/2025/0...ationspolitik/
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  7. #97
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    AW: Abschiebungen: nun geht´s aber ganz doll los

    Warum sollten sie freiwillig gehen? Obwohl sie ausreisepflichtig sind, leben sie hier wie die Made im Speck, erhalten trotz allem üppige Gelder. Das bringt niemanden dazu auszureisen.....


    Probleme bei Abschiebungen: 2700 Menschen leben ohne Aufenthaltsrecht in Region Kassel
    Die Zahl der ausreisepflichtigen Menschen in der Region Kassel ist innerhalb eines Jahres nur leicht gesunken. Kritiker monieren, es würden vor allem „die Falschen“ zur Ausreise gedrängt.

    Die Bundesregierung will – wie auch die EU-Kommission – die Abschiebung von Ausländern ohne Aufenthaltsrecht beschleunigen. Im Regierungsbezirk Kassel zeigt sich, dass dieses Ziel offenbar nicht so schnell erreichbar ist. Aktuell leben nach Angaben des Regierungspräsidiums Kassel (RP) 2700 „vollziehbar ausreisepflichtige Personen“ im Bezirk, der neben der Stadt Kassel alle fünf nordhessische Landkreise und Fulda umfasst. Vor einem Jahr lag ihre Zahl noch bei 3000 Personen. Diese Menschen haben kein Bleiberecht und sollen freiwillig ausreisen. Wenn sie dies nicht tun, droht ihnen die Abschiebung.

    Bereits vor einem Jahr hatte die HNA berichtet, dass die Rückführungen stocken, weil das Dezernat für Ausländerrecht am Regierungspräsidium Kassel (RP) überlastet ist. Seitdem wurde das Dezernat personell verstärkt. Aktuell kümmern sich gut 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um die freiwilligen Ausreisen beziehungsweise die unfreiwilligen Rückführungen. Zudem sei eine weitere temporäre Personalverstärkung im nächsten Jahr vorgesehen, so ein RP-Sprecher.

    Zumindest bei der freiwilligen Ausreise zeigen sich aus Sicht der Behörde Fortschritte. 2024 kehrten mit Unterstützung der Behörde 565 Ausländer freiwillig in ihr Heimatland zurück. Im Vorfeld führten die Dezernatsmitarbeiter eine intensive Rückkehrberatung mit den Betroffenen, bei denen es auch um Förderungen zum Aufbau einer Existenz im Heimatland geht. Die Zahl der deutlich aufwändigeren Abschiebungen lag 2024 indes bei 338 Menschen. Überdies sind in den vergangenen sieben Jahren mehr als 500 mehrfach straffällig gewordene Ausländer und „Gefährder“ im RP-Bezirk ausgewiesen worden. Um diesen Personenkreis kümmert sich die Gemeinsame Arbeitsgruppe Intensivtäter (GAI), in der RP-Mitarbeiter und Polizei zusammenarbeiten.

    Experten monieren, dass zu oft „die Falschen“ abgeschoben würden. Weil Familien und bereits gut integrierte Ausländer ohne Aufenthaltsrecht leichter zu greifen sind, da sie wegen Kita, Schule und Arbeit nicht so leicht untertauchen können, würden diese deutlich häufiger abgeschoben. Einzelpersonen, die bisweilen Probleme machten, seien oft schwerer zu fassen. Zuletzt hatte diese Kritik auch der Chef der Zentralen Ausländerbehörde Brandenburg geäußert.

    Auf HNA-Anfrage konnte das RP Kassel keine Angaben dazu machen, wie viel Prozent der freiwilligen Ausreisen und Abschiebungen zuletzt Familien betroffen hätten. Eine derartige Statistik werde nicht geführt, so ein RP-Sprecher.

    Ein großes Problem in der Abschiebepraxis stellen die Dublin-Fälle dar, wenn Asylsuchende über ein anderes EU-Land eingereist sind.

    Dublin-Verfahren machen Probleme
    Das Dublin-Verfahren soll sicherstellen, dass jeder Asylantrag innerhalb der Europäischen Union nur einmal geprüft wird. Zuständig für das Asylverfahren ist in der Regel das Land, in das eine asylsuchende Person als Erstes eingereist ist. Doch die Rücküberführungen in das zuständige Land scheitern oft daran, weil dies nicht innerhalb der dafür vorgesehenen sechsmonatigen Überstellungsfrist gelingt. In dem Fall wird Deutschland für das Asylverfahren zuständig.


    https://www.msn.com/de-de/nachrichte...6343328&ei=100
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  8. #98
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    AW: Abschiebungen: nun geht´s aber ganz doll los

    Zwei Drittel aller Abschiebungen scheitern, weil die abgelehnten Asylbewerber entweder untertauchen oder endlos klagen – so wie der syrische Terrorist Abdulhadi B., der in Berlin einen Anschlag auf eine Synagoge plante.

    Um es vorwegzusagen: Gott sei Dank leben wir in einem Staat, der die Rechte des einzelnen Menschen respektiert und seinen Bürgern ermöglicht, sich gegen staatliche Maßnahmen zu wehren.

    Was aber, wenn diese Möglichkeit ganz skrupellos ausgenutzt wird, wie von dem syrischen IS-Terroristen Abdulhadi B.? Der 37 Jahre alte Mann saß fünf Jahre im Gefängnis, weil er in Deutschland Muslime für die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) anwerben wollte. Außerdem habe er einen Anschlag auf eine Synagoge in Berlin geplant, befand das Gericht.

    Abdulhadi B. sollte nach der Haft 2022 ausgewiesen werden, die Abschiebung wurde aber aus „humanitären Gründen“ ausgesetzt. Jetzt wurde erneut die Abschiebung beantragt, dagegen klagte Abdulhadi B. vor dem Verwaltungsgericht in Regensburg, mit der aberwitzigen Begründung, er werde in Syrien als IS-Anhänger verfolgt. Vor Prozessbeginn zeigte er dem Publikum den islamischen „Tauhid-Finger“, der von IS-Terroristen als Zeichen des Kampfes verwendet wird.

    Das Gericht wies die Klage ab und ordnete die Ausweisung an. Abdulhadi B. kann dennoch bleiben, denn die Bundesregierung setzt alle Abschiebungen nach Syrien nach wie vor aus, obwohl der Krieg dort beendet ist. Abdulhadi B. will erneut klagen. Er lebt vom Bürgergeld und unterstützt damit seine Familie, die in Aleppo lebt.
    Wie kann es sein, dass sich unser Staat derartig vorführen lässt? Dass er solche Rechte Kriminellen einräumt, die eine Gefahr für die Allgemeinheit sind und auch noch auf Kosten der Allgemeinheit leben?

    Abdulhadi B. ist bei Weitem kein Einzelfall. Auch der syrische Terrorist Issa al-Hasan, der am 23. August 2024 auf dem Stadtfest in Solingen drei Festbesucher ermordete und acht weitere schwer verletzte, sollte abgeschoben werden. Die Polizei klingelte nur einmal an seiner Tür, traf ihn nicht an und zog wieder ab.

    Wie viele Abschiebungen scheitern, wurde vergangene Woche bekannt, als das Bundesinnenministerium aktuelle Zahlen veröffentlichte: Im ersten Halbjahr 2025 wurden demnach 11.807 Ausländer aus Deutschland abgeschoben. Im selben Zeitraum konnten aber 17.593 Abschiebungen „nicht vollzogen werden“.
    Zur Begründung heißt es: Die Abschiebungen hätten abgebrochen werden müssen. Der hauptsächliche Grund für den Abbruch sei eine „nicht erfolgte Zuführung“ gewesen. So nennen es die Behörden, wenn jemand vor der Abschiebung untertaucht.
    Insgesamt zwei Drittel aller Abschiebungen scheitern also! Wenn man dann noch bedenkt, dass vor einer Abschiebung meistens jahrelange Verfahren vor den Verwaltungsgerichten liegen, kann man ermessen, wie machtlos der Staat in den Asylverfahren ist.

    Das System funktioniert nicht. Die Asylprozesse blockieren die Justiz. Es darf doch nicht sein, dass jeder abgelehnte Asylbewerber immer wieder klagen und neue Asylanträge stellen kann, und sich dann damit den Aufenthalt und die Versorgung erzwingt – so wie der IS-Terrorist Abdulhadi B.

    Das ist absurd, die Bundesregierung muss das endlich beenden.
    https://www.bild.de/regional/berlin/...99625f8c0f8474
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  9. #99
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    AW: Abschiebungen: nun geht´s aber ganz doll los

    Was für ein Idiotenstaat! Würde man die Migranten nicht mit Geld zuschütten, kämen sie erst gar nicht her. Und sind sie im Land und entziehen sich ihrer Abschiebung, dann werden sie weiterhin alimentiert. Warum also sollten sie gehen?.....


    Heilbronn – Das Landratsamt darf einem Flüchtling aus Marokko keine Leistungen kürzen – trotz abgelehntem Asylbescheid und drohender Abschiebung. Das hat das Sozialgericht Heilbronn entschieden.

    Der Flüchtling (44) war im September 2024 nach Deutschland eingereist, obwohl er bereits in Slowenien einen Asylantrag gestellt hatte. Das Bundesamt für Migration lehnte den Antrag als unzulässig ab und ordnete die Abschiebung nach Slowenien an. Dagegen klagte der Marokkaner erfolglos vor dem Verwaltungsgericht.
    Behörde streicht Marokkaner alle Leistungen

    Daraufhin kürzte das Landratsamt Schwäbisch Hall dem Asylbewerber die Leistungen zunächst auf null, bewilligte nach dessen Widerspruch aber 192,86 Euro als Überbrückung bis zur freiwilligen Ausreise. Dagegen stellte der 44-Jährige vor dem Sozialgericht einen Eilantrag. Mit Erfolg! Ein Sprecher des Gerichts: „Das Landratsamt wurde verpflichtet, weiterhin die volle monatliche Grundleistung in Höhe von 397 Euro zu gewähren.“

    Begründung: Es gehe hier um einen sogenannten Dublin-Fall, bei dem eine freiwillige Ausreise rechtlich kompliziert und daher unüblich sei. Der Regelfall sei die Abschiebung. Der Sprecher: „Ist die freiwillige Ausreise aber nicht ohne Weiteres möglich, ist der Ausschluss von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz rechtswidrig.“
    Gericht kritisiert Ausländeramt

    Das Gericht bemängelt: „Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Ausländerbehörde den Antragsteller noch nicht abgeschoben hat, obwohl die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.“

    Warum wurde er aber nicht abgeschoben? Das Landratsamt Schwäbisch Hall äußerte sich auf BILD-Anfrage zunächst nicht. Auch vom Regierungspräsidium Karlsruhe, zuständig für Abschiebungen in Baden-Württemberg, gab es noch keine Reaktion.
    https://www.bild.de/regional/baden-w...95644543554b9b

    ....immer wieder wird von Behördenpannen geredet. Tatsächlich steckt ein System dahinter. Die Leute werden bewusst nicht abgeschoben, alles wird getan um sie im Land zu belassen. Rot-Grün unterhält eine ganze Migrationsindustrie. Angefangen bei Schleppern und Schleusern bis zu den Richtern, die im Sinne der Asylbetrüger urteilen.
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  10. #100
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    AW: Abschiebungen: nun geht´s aber ganz doll los

    Bundespolizei-Chef schlägt Alarm: 33.600 von 53.800 Abschiebungen scheitern +++ Nur 800 Haftplätze für 226.000 Ausreisepflichtige
    Der Präsident der Bundespolizei, Dieter Romann, hat gegenüber der Welt am Sonntag scharfe Kritik an den Zuständen bei Abschiebungen in Deutschland geübt. Laut Romann platzen jährlich zehntausende geplante Rückführungen abgelehnter Asylbewerber – meist, bevor die Bundespolizei überhaupt tätig werden kann.

    „Allein im vergangenen Jahr hatten wir etwa 53.800 Rückführungen, die von den Ländern bei uns angemeldet wurden. Rund 33.600 dieser Maßnahmen wurden wieder abgesagt, bevor die Person überhaupt an uns übergeben wurde“, so Romann.

    Als Hauptgründe nannte er, dass viele Betroffene am Abflugtag untertauchten oder kurzfristig ärztliche Atteste vorlegten, die eine Abschiebung verhinderten. „Das ist leider die Realität: Hinter jeder Zahl steckt ein Riesenaufwand. Und solange im Vorfeld so viele Maßnahmen storniert werden müssen, wird die Lücke zwischen den ausreisepflichtigen Personen und den tatsächlich Vollzogenen groß bleiben“, sagte der Bundespolizei-Chef.

    Besonders kritisch sieht Romann den massiven Mangel an Abschiebehaftplätzen. „Wenn 226.000 Ausreisepflichtigen weniger als 800 Abschiebehaftplätze gegenüberstehen, werden die Polizeien der Länder und die Bundespolizei im Antreffensfall weiterhin die Person nicht sistieren können, selbst wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.“ Ein Untertauchen vieler Betroffener sei damit vorprogrammiert.
    https://www.nius.de/politik/news/bun...e-26c3b18d004d
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