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Neues Gesetz zur Staatsangehörigkeit wird am 27. Juni eingeführt
Die Bürger sind mehrheitlich dagegen und es ist absehbar, dass dieses Gesetz Deutschland schaden wird:
Einbürgerung in Deutschland Neues Gesetz zur Staatsangehörigkeit wird am 27. Juni eingeführt
Ihr Vorhaben, das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht zu reformieren, hatte die Ampel Ende 2021 in ihrem Koalitionsvertrag verankert. Als die Umsetzung konkreter wurde, erntete die Regierung jedoch auch viel Kritik für ihr Vorhaben. Denn: Der Gesetzesentwurf sah nicht nur eine Modernisierung des Staatsbürgerschaftsrechts vor, sondern auch eine Erleichterung von EinbürgerungenIhr Vorhaben, das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht zu reformieren, hatte die Ampel Ende 2021 in ihrem Koalitionsvertrag verankert. Als die Umsetzung konkreter wurde, erntete die Regierung jedoch auch viel Kritik für ihr Vorhaben. Denn: Der Gesetzesentwurf sah nicht nur eine Modernisierung des Staatsbürgerschaftsrechts vor, sondern auch eine Erleichterung von Einbürgerungen. Der CSU-Politiker Joachim Herrmann sprach etwa vom „Verramschen“ der deutschen Staatsbürgerschaft, während Innenministerin Nancy Faeser ihr Vorhaben mit den Worten verteidigte: „Den Wohlstand von morgen schaffen wir nicht mit den Regeln von gestern“. Im Januar wurde das Gesetz vom Bundestag verabschiedet.Eine Möglichkeit der Einbürgerung besteht zum Beispiel für Fachkräfte aus dem Ausland. Generell gilt für die Einbürgerung in Deutschland ein Mindestalter von 16 Jahren. Zuvor können Kinder unter spezifischen Bedingungen gemeinsam mit ihren Eltern eingebürgert werden. Kinder, die in Deutschland geboren sind und deren Eltern hier leben, erhalten automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft.
Unter welchen Voraussetzungen man die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten und damit eingebürgert werden kann, steht im sogenannten Staatsangehörigkeitsgesetz (kurz: StAG). In 42 Paragraphen findet man dort die Regularien rund um Antragsberechtigung, Aufenthaltsdauer, Ehe und Lebenspartnerschaft, Herkunft und Flucht sowie verschiedene Altersklassen. Die nun verabschiedeten Änderungen im Gesetz beziehen sich vor allem auf die Artikel 4 und 10. Sie treten, wie ab dem 27. Juni 2024 in Kraft.Die tatsächliche Einbürgerung bleibt nach wie an zahlreiche Voraussetzungen gebunden. Sind all diese Voraussetzungen erfüllt, geht es um eine sogenannte Anspruchseinbürgerung. Kann eine der Voraussetzungen aber nicht erfüllt werden, gilt die Einbürgerung zunächst als gescheitert. In einzelnen Fällen können die zuständigen Behörden dann jedoch einer Ermessenseinbürgerung zustimmen, etwa, wenn hinsichtlich anderer Zugangsvoraussetzungen besonders gute Leistungen erbracht werden.Bisher galt: Wer eingebürgert werden wollte, musste zuvor schon mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben. Es geht dabei um einen berechtigten Aufenthalt. Dafür braucht man eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder eine Blaue Karte. Eine Ausnahme bestand lediglich für EU-Bürger. Eine Duldung, etwa von abgelehnten Asylbewerbern, reichte nicht aus. Die Aufenthaltsdauer von acht Jahren konnte jedoch verkürzt werden. Wurde ein Integrationskurs vollständig absolviert, verringerte sich die Mindestaufenthaltsdauer auf sieben Jahre, bei besonderen Integrationsleistungen (zum Beispiel bei abgeschlossener Ausbildung oder Studium in Deutschland) auf sechs Jahre.Nach dem neuen Staatsbürgerschaftsrecht soll die Mindestaufenthaltsdauer nun auf fünf Jahre verringert werden. Durch gelungene Integration soll der Mindestaufenthalt auch weiterhin verkürzt werden können. Bei besonderen Integrationsleistungen würde der kürzeste Zeitraum nun drei Jahre betragen, bevor eine Einbürgerung möglich wird.
Entscheidend ist und bleibt das sogenannte „B1-Niveau“. Das beschreibt das Minimum an Deutsch-Kenntnissen, die für eine Einbürgerung notwendig sind. Auf welche Weise die aber erlangt werden, kann unterschiedlich sein. Ein Schulabschluss in deutscher Sprache umfasst etwa schon das B1-Niveau. Wurden anderweitig Sprachkurse absolviert und Sprachzertifikate erworben, sollen diese behördlich geprüft werden. Wer das nicht nachweisen kann, muss dagegen einen Sprachtest für Zuwanderer ablegen. Ausgenommen sind Menschen mit Behinderung oder Krankheiten, die das Erlernen der deutschen Sprache unmöglich machen.
Darüber hinaus gilt eine Altersgrenze von 65 Jahren. Ab diesem Alter entfällt der Sprachtest. Mit dem neuen Gesetz soll er zudem für die sogenannte Gastarbeitergeneration entfallen. Dazu zählen Gastarbeiter und Vertragsarbeitnehmer, die bis 1974 in die Bundesrepublik oder bis 1990 in die ehemalige DDR eingereist sind. Diese Generation ist aber zumeist ohnehin schon 65 oder älter.
Erhalten bleiben soll zudem der Grundsatz: Wer eingebürgert werden möchte, muss selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen (können). Wie viel Geld man am Ende verdienen muss, um diese Voraussetzung zu erfüllen, ist aber oft unterschiedlich. Zum Beispiel kommt es darauf an, wie viele Personen an welchem Ort und in welchen Wohnverhältnissen leben, wie viele Personen von dem Einkommen leben müssen und ob es weitere erwerbstätige Personen in der Familie gibt. Der Bezug von Grundsicherung, Bürgergeld oder ähnlichen Leistungen gilt entsprechend als Hindernis. Es sei denn, es gibt dauerhafte und schwerwiegende gesundheitliche Gründe.
Für viele Migranten war die Einbürgerung zuletzt mit einer sehr persönlichen Hürde verbunden. Die soll nun abgeschafft beziehungsweise aufgeweicht werden. So war bislang üblich, dass mit der Einbürgerung die Aufgabe einer bisherigen Staatsbürgerschaft einherging.Ausgenommen davon waren Bürger anderer EU-Länder sowie einzelner Nicht-EU-Staaten, darunter die Schweiz, aber auch Afghanistan, Iran oder Marokko. Sie konnten bisher schon die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten.Ausgenommen davon waren Bürger anderer EU-Länder sowie einzelner Nicht-EU-Staaten, darunter die Schweiz, aber auch Afghanistan, Iran oder Marokko. Sie konnten bisher schon die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten.Kritiker sehen in der generellen Erlaubnis des Doppelpasses ein Integrationshindernis und fürchten ein womöglich fehlendes Bekenntnis zur deutschen Demokratie und dem Grundgesetz. Der Vorwurf: Indem die eindeutige Entscheidung für eine Staatsbürgerschaft wegfällt, wackelt auch das eindeutige Bekenntnis zu Deutschland. Allerdings müssen sich Einbürgerungswillige im Laufe des Verfahrens zumindest schriftlich und vor Ausgabe der Einbürgerungsbestätigung auch mündlich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Zudem sind Straftaten, die während des Aufenthalts in Deutschland mit mehr als 90 Tagessätzen bestraft wurden, ein zwingender Hinderungsgrund.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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