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26,5 Prozent mehr Unternehmens-Insolvenzen
26,5 Prozent mehr Unternehmens-Insolvenzen
… im ersten Quartal beantragt. Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen stieg im Mai im Vorjahresvergleich um 25,9 Prozent.
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Mai 2024 um 25,9 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen, heißt es in einer Pressemitteilung. Im April 2024 habe sie um 28,5 Prozent gegenüber April 2023 zugenommen. Seit Juni 2023 seien damit durchgängig zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich zu beobachten. Bei den Ergebnissen sei zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einflössen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liege in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bilde auch nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens abliefen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten.
Im 1. Quartal 2024 hätten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 5 209 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Dies seien 26,5 Prozent mehr als im 1. Quartal 2023, und 11,2 Prozent mehr als im 1. Quartal 2020 (4 683 beantragte Unternehmensinsolvenzen), dem entsprechenden Vergleichsquartal vor dem von Sonderregelungen und niedrigen Insolvenzzahlen geprägten Zeitraum der Corona-Krise.
Die Forderungen der Gläubiger aus den im 1. Quartal 2024 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen hätten die Amtsgerichte auf rund 11,3 Milliarden Euro beziffert. Im 1. Quartal 2023 hätten die Forderungen bei rund 6,7 Milliarden Euro gelegen. Bezogen auf 10 000 Unternehmen habe es im 1. Quartal 2024 in Deutschland insgesamt 15,2 Unternehmensinsolvenzen gegeben. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen (17 478) sei 2024 gegenüber dem 1. Quartal 2023 um 4,8 Prozent gestiegen .
Das Bundesamt weist darauf hin, dass von den Insolvenzverfahren in Deutschland rund 30 Prozent Regelinsolvenzverfahren sind, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen (rund 55 Prozent aller Regelinsolvenzverfahren). Außerdem finde das Regelinsolvenzverfahren Anwendung bei Personen, die wirtschaftlich tätig seien, wie persönlich haftende Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft würden. Zusätzlich würden beim Frühindikator aus technischen Gründen auch die Nachlass- und Gesamtgutinsolvenzverfahren miteinbezogen.
https://www.achgut.com/artikel/26_5_...ns_insolvenzenEs ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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