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    Wer Habeck einen Idioten nennt, wird verurteilt

    Wahrheit kann in Deutschland unter Strafe stehen:

    Gericht verdonnert Ex-Richter zu Geldstrafe: Was es kostet, Robert Habeck „Vollidiot“ zu nennen

    Reutlingen – In seinem Post tauchte viermal das Wort „Vollidiot“ auf, da spielte es auch keine Rolle mehr, dass das böse Gedicht nicht von ihm stammte ...Ex-Richter Werner Heinrich (79) wurde am Mittwoch vor dem Amtsgericht Reutlingen zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er Schmäh-Lyrik über Wirtschaftsminister
    Robert Habeck (54) auf Facebook geteilt hatte.
    Darum geht es bei der Beleidigung

    In dem Beitrag wurde der Grünen-Politiker nicht nur als Idiot bezeichnet, sondern auch mit „Hundekot“ verglichen. Er solle sich „verpissen“.

    Warum so viel Hass? Der Ex-Richter: „Seit die Grünen in der
    Regierung sitzen, geht alles den Bach runter.“ Er habe den altgriechischen Begriff Idiot nur wörtlich genommen, denn übersetzt bedeute das „Stümper“ oder „Nichtskönner“. Genau das sei Herr Habeck.
    Im Übrigen sei sein Facebook-Post als freie Meinungsäußerung zu werten, so Heinrich. Auch dieses Recht werde unter den
    Grünen fortlaufend beschnitten: „Es ist ein Trauerspiel, was hier politisch abläuft.“

    Staatsanwalt Tobias Freudenberger (45) sah es anders: „Die Grenze zur böswilligen Verächtlichmachung wurde überschritten.“ Der Facebook-Beitrag des Angeklagten sei geeignet, das öffentliche Wirken des Ministers erheblich zu erschweren. Damit sei der Straftatbestand „Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung“ (Paragraf 188 StGB) erfüllt.
    Richter Werner Heinrich (damals 65) an seinem letzten Arbeitstag am 31. Juli 2009


    Ex-Richter bekommt hohe Geldstrafe vor Gericht

    Das
    Gericht folgte dem Ankläger, verurteilte den erbitterten Habeck-Gegner zu 7800 Euro Geldstrafe (60 Tagessätze). Richterin Selina Domhan: „Im politischen Meinungskampf darf man nicht alles äußern. Es ging nur darum, mit Beleidigungen und Fäkalsprache gegen den Minister emotional Stimmung zu machen.“

    Mitberücksichtigt wurde im Urteil ein zweiter Post auf Facebook, in dem Ausländer mit „Abschaum“ gleichgesetzt werden.


    Dessen Urheberschaft bestreitet der Ex-Richter jedoch vehement. Er will jetzt in Berufung gehen.

    https://www.bild.de/regional/baden-w...9c8d40a1f1c0d3





    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Wer Habeck einen Idioten nennt, wird verurteilt

    Facebook ist das denkbar ungünstigste Medium um seine Meinung frei zu sagen.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
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    AW: Wer Habeck einen Idioten nennt, wird verurteilt

    ...Selina Domhan...
    Nun ja, oft lassen die Namen auch auf die politische Ausrichtung schließen . . . auch ohne Doppelnamen.
    "...und dann gewinnst Du!"

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