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  1. #1
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    Schuldirektor denunziert Schülerin

    Zimmermanns Anruf bei der Polizei, eine Schülerin des von ihm geleiteten Gymnasiums in Ribnitz-Damgarten habe mutmaßlich verfassungsfeindliche Inhalte in sozialen Netzwerken verbreitet, löste einen irrwitzigen Polizeieinsatz aus, bei dem die Schülerin mitten im Unterricht vor den Augen der Mitschüler abgeführt und zwecks Vernehmung zur Wache gebracht wurde.
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    Bei Schuldirektor Jan-Dirk Zimmermann handelt es sich offensichtlich um einen dieser selbsternannten „Nazi-Jäger“, denen jede Sensibilität abgeht, genau die Methoden zu praktizieren, die in den dunkelsten Jahren der Nation unheilvoll weit verbreitet waren.
    Quelle: PI
    Geändert von Cherusker (15.03.2024 um 14:03 Uhr)
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  2. #2
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    AW: Schuldirektor denunziert Schülerin

    Hat man denn der hochgefährlichen Verbrecherin auch schön die 8 angelegt (= in Handschellen abgeführt)?

  3. #3
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    AW: Schuldirektor denunziert Schülerin

    Und welche Konsequenzen hat diese Entscheidung nun für den Schuldirektor?......

    Greifswald – Urteil mit Signalwirkung: Die Polizei hätte Schülerin Loretta (17) nicht wegen ihrer TikTok-Posts aus dem Unterricht abführen dürfen.

    Rückblick: Im Februar 2024 sorgte ein Vorfall am Richard-Wossidlo-Gymnasium in Ribnitz-Damgarten (Mecklenburg-Vorpommern) bundesweit für Aufsehen. Loretta war damals 16 Jahre alt, als sie plötzlich von der Polizei aus dem Unterricht geholt wurde – wegen einer sogenannten Gefährderansprache. Sogar Elon Musk (54) äußerte damals auf X (ehemals Twitter) seine Verwunderung.

    TikTok-Posts lösen Polizeieinsatz aus
    ▶︎ Auslöser war eine anonyme E-Mail an den Schulleiter. Der Hinweis: Eine Schülerin soll rassistische Inhalte gepostet haben. Es ging unter anderem um Memes mit Aussagen wie „In Deutschland wird Deutsch gesprochen“ oder „nix yallah yallah“. Der Schulleiter rief die Polizei – und die kam.
    Am Dienstag hat das Verwaltungsgericht Greifswald nun entschieden: Die Maßnahme war rechtswidrig. Vorsitzender Richter Harald Hünecke sagte in seiner Urteilsbegründung: „Die gegenüber der Klägerin durch Polizeibeamte am 27. Februar 2024 in der Schule durchgeführte Gefährderansprache war rechtswidrig und verletzte sie in ihren Rechten.“

    Richter kritisiert Vorgehen der Polizei
    ▶︎ Laut Gericht war die Aktion unverhältnismäßig. Hünecke betonte: „Es hätte mildere Maßnahmen gegeben, als die Schülerin sofort aus dem Unterricht zu holen und mit ihr vor den Augen der Schulöffentlichkeit in Begleitung von Polizeibeamten ins Sekretariat zu gehen.“
    Besonders brisant: Schon bevor die Beamten an der Schule eintrafen, wussten sie laut Behördenvertreter Prof. Dr. Mirko Faber, dass kein Anfangsverdacht für eine Straftat bestand. Trotzdem rückten sie aus.

    Anwalt Stark: „Vertrauen in Rechtsstaat bestätigt“
    Lorettas Anwalt, Prof. Ralf Stark (61), begrüßte das Urteil: „Alles andere als diese Entscheidung hätte mich am Rechtsstaat zweifeln lassen.“

    Auch Lorettas Mutter, Annett Braasch (42), zeigte sich erleichtert: „Ein großartiger Tag für den Schutz minderjähriger Schüler“ – und eine klare Botschaft an Lehrer und Polizisten: „Sie sollten sich genau überlegen, was sie mit unseren Kindern machen.“
    https://www.bild.de/politik/inland/t...7afa47f244b800
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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