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  1. #11
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    AW: Bezahlkarte nein danke. Dann müssen ja die Asylbetrüger arbeiten

    Ja, früher galt ja mal die Residenzpflicht für Asylbewerber während des Verfahrens. Früher gab es aber auch noch keinen Flüchtlingsrat.

    Zwei Monate nach Einführung der Bezahlkarte in Sachsen hagelt es Kritik von Asylbewerbern.

    Wie der Flüchtlingsrat am Donnerstag mitteilte, gebe es zahlreiche Beschwerden. Beanstandet werden u.a. die teils nicht vorhandenen Einkaufsmöglichkeiten. Betroffene würden zudem „kontrolliert und diskriminiert“, hieß es.
    Da die Bezahlkarte nur in Sachsen benutzt werden kann, könne man auch nicht damit reisen: „Das schränkt die Betroffenen in ihrer Mobilität ein.“ Zudem würden die 50 Euro, die es weiterhin in bar gibt, nicht ausreichen.
    Wochenmärkte, kleinere Lebensmittelläden, Rechtsbeistand oder Sportvereine nehmen die Bezahlkarte nicht an“, erklärte Flüchtlingsrat-Sprecher Dave Schmidtke.
    1. Flüchtlinge gehen nicht auf Wochenmärkte.
    2. Flüchtlinge müssen auch nicht in kleinere Lebensmittelläden gehen (zumal sie mit allen Lebensmitteln und Hygieneprodukten in ihrer Einrichtung versorgt werden)
    3. Rechtsbeistände sind für Flüchtlinge entweder ehrenamtlich tätig oder werden über die Rechts- und Prozesskostenhilfe des Staates abgedeckt.
    4. Sportvereine bieten kostenlose Mitgliedschaften für Flüchtlinge (ein Bundesprogramm) samt Ausstattung und meist auch Hol- und Bringservice.

    Kinder könnten kein Bargeld etwa für Essen mit in die Schule nehmen,
    Kinder haben ihr Frühstück in Form von Mitgebrachtem von daheim dabei und die Mittagsverpflegung ist für Flüchtlinge an den Schulen kostenlos.

    Überweisungen für Online-Einkäufe seien ausgeschlossen.
    Die kämen ja auch nicht in Frage, wenn nicht das Internet und Wlan kostenlos für Flüchtlinge wäre. Außerdem kann man das Geld, das man nicht abheben darf, für solche Käufe verwenden und man kann notfalls auch die 50,-- Euro in einen Gutschein für online-Käufe umwandeln.

    Laut Flüchtlingsrat würden die monatlichen 50 Euro in bar nicht den notwendigen persönlichen Bedarf der Asylbewerber decken – der liege bei etwa 200 Euro für jeden.
    Wow, damit läge er deutlich höher als der notwendige persönliche Bedarf von Rentnern, die in einem Pflegeheim leben und deren Rente nicht für die vollständige Bezahlung der Unterkunft und Pflege ausreicht und die von ihrem persönlichen Bedarf, der bei höchstens rd. 130,-- Euro pro Monat liegt und von dem auch noch die Heil- und Hilfsmittel, Eigenanteile, nicht verschreibungspflichtige Medikamente bezahlt werden müssen, nötigenfalls auch noch ein Hausgeld bezahlen müssen. Internet und W-Lan ist für diese Rentner nicht umsonst.

    https://www.bild.de/regional/dresden...78745262676cb2
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #12
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    AW: Bezahlkarte nein danke. Dann müssen ja die Asylbetrüger arbeiten

    Die Linken mal wieder........


    Von linken Aktivisten:
    Flüchtlinge zum Bezahlkarten-Betrug angestiftet!

    Die Bezahlkarte soll verhindern, dass Flüchtlinge ihre 460 Euro im Monat zweckentfremden, etwa Geld in ihre Heimat schicken. Deshalb hat sie eine klare Bargeldgrenze: Maximal 50 Euro können monatlich abgehoben werden.
    Doch kaum eingeführt, hebeln linke Aktivisten in Bayern die Wirkung der Bezahlkarte schon wieder aus!
    Hinter der Aktion „Offen bleiben München“ steht unter anderem Lisa Poettinger. Eine linksradikale Aktivistin aus der Nähe von München, die in der Vergangenheit schon mit Umsturzfantasien auffiel und Markus Söder als „Rassisten“ und die ganze CSU als „Nazis“ beschimpfte.
    So funktioniert der Bargeld-Betrug:
    Die Links-Aktivisten stiften Flüchtlinge dazu an, mit der Bezahlkarte Gutscheine im Supermarkt zu kaufen und diese später an Sammelpunkten von Aktivisten gegen Bargeld im gleichen Wert einzutauschen.
    Damit ist es möglich, die vollen 460 Euro, die ein volljähriger, alleinstehender Flüchtling bekommt, in Bargeld umzuwandeln. Der ganze Sinn der Bezahlkarte ist damit dahin!
    CSU-General Huber: „Staat darf sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen“
    CSU-General Martin Huber (46, CSU) ist empört, sagt BILD: „Der Staat darf sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen: Der Asyl-Gutschein-Betrug durch linke Organisationen muss gestoppt werden.“
    Huber weiter: „Diese Asyl-Aktivisten müssen aus ihrer linksideologischen Traumwelt auf den Boden der Tatsachen geholt werden, der Kauf von Gutscheinen mit der Bezahlkarte muss unterbunden werden.“
    ABER: Leichter gesagt als getan. Zuständig für die Bezahlkarte ist das bayrische Innenministerium. Ein Sprecher des Ministeriums zu BILD: „Das Vorgehen ist im Innenministerium bekannt. Es kann durch das Innenministerium nicht verhindert werden.“
    Im Innenministerium glaubt man aber, dass „bei diesen Tricks nicht von einer relevanten Umgehung des Bargeldlimits auszugehen“ sei.
    Um die Flüchtlinge zu erreichen, haben die Aktivisten sogar Flugblätter in sieben verschiedenen Sprachen drucken lassen, darunter Arabisch, Kurdisch und Dari.
    Für Migranten, die sich auf das „Tauschgeschäft“ einlassen, hat CSU-Generalsekretär Huber eine klare Ansage: „Wer Gutscheine zu Bargeld macht, zeigt, dass er den Rechtsstaat missachtet. Das muss Konsequenzen haben.“

    https://www.bild.de/politik/inland/b...77a53d65224513
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #13
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    AW: Bezahlkarte nein danke. Dann müssen ja die Asylbetrüger arbeiten

    Hoffentlich werden diese "Flüchtlingshelfer" die Allerersten sein, die es erwischen wird, wenn es hier so richtig losgeht!
    "...und dann gewinnst Du!"

  4. #14
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    AW: Bezahlkarte nein danke. Dann müssen ja die Asylbetrüger arbeiten

    Na, soweit würde ich nicht gehen. Aber wenn es den Leuten nicht passt, dass es hier Regeln gibt: Da ist die Tür! -->
    Die Amtssprache in Deutschland ist Deutsch, nicht Paschtunisch, Hindi oder Urdu! Wem das nicht zusagt: Da ist die Tür! -->

  5. #15
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    AW: Bezahlkarte nein danke. Dann müssen ja die Asylbetrüger arbeiten

    Bezahlkarte wieder vom Tisch
    Immer dann, wenn versucht wird, den Migrationsdruck zumindest ansatzweise etwas abzumildern, gibt es jemanden, der sich erfolgreich dagegenstemmt:

    Das Sozialgericht Hamburg hat im Eilverfahren vorläufig pauschale Bargeldgrenzen auf der Bezahlkarte für Flüchtlinge gekippt. Die entsprechende Entscheidung aus der vergangenen Woche teilte das Gericht am Mittwoch mit.

    Die Einführung der Bezahlkarte stehe auf gesetzlicher Grundlage und sei per se unwürdig, so die Richter. Allerdings sei die Ausgestaltung der Bezahlkarte rechtspolitisch umstritten. Die Art der Leistung stehe im Ermessen der Behörde. Diese habe dabei den örtlichen Besonderheiten und unterschiedlichen Lebenslagen Rechnung zu tragen. Es sei deshalb eine Einzelfallbetrachtung erforderlich.

    Das Gericht spricht der klagenden Familie, die bislang 110 Euro Bargeld abheben konnte, zunächst einen Bargeldbetrag von knapp 270 Euro zu. Das Hamburger Amt für Migration kann gegen die Entscheidung des Sozialgerichts Beschwerde einlegen.

    Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Pro Asyl hatten die schutzsuchende Familie bei der Klage natürlich unterstützt. “Die Einführung einer Bezahlkarte mit erheblichen Beschränkungen missachtet die Grundrechte der Betroffen. Die Entscheidung aus Hamburg bestätigt, dass eine pauschale Bargeldobergrenze von maximal 50 Euro für Schutzsuchende nicht haltbar ist, ohne das menschenwürdige Existenzminimum zu gefährden”, sagte Lena Frerichs, Verfahrenskoordinatorin und Juristin bei der GFF. “Existenzsichernde Leistungen müssen sich an den konkreten Bedürfnissen und Umständen des Einzelfalls orientieren. Eine Mammutaufgabe für die Verwaltung – aber unabdingbar zur Wahrung der Grundrechte.”

    Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl, kritisierte die Auswirkungen der Bezahlkarten für Flüchtlinge. “Günstige Onlineeinkäufe oder private Gebrauchtwareneinkäufe sind mit der Bezahlkarte ebenso wenig möglich wie der Abschluss eines Handyvertrages oder die Anmeldung im Sportverein; auch akzeptiert nicht jeder Laden die Bezahlkarte”, so Judith. “Dass diese Unterversorgung verfassungswidrig ist, zeigt die Eilentscheidung. Die Entscheidung zeigt auch, welcher bürokratischer Irrsinn auf die Kommunen zukommt, die eine Bezahlkarte einführen wollen. Sie sollten sich dreimal überlegen, ob sie sich diese Mehrbelastung ihrer Verwaltung wirklich leisten können.”

    Vertreter von SPD und Grünen haben einen Beschluss des Hamburger Sozialgerichts zur Rechtswidrigkeit der 50-Euro-Obergrenze für die Bezahlkarte für Geflüchtete logischerweise ebenfalls begrüßt. “Das Gericht bestätigt die Einschätzung von uns Grünen vollumfänglich”, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Andreas Audretsch, dem “Tagesspiegel” am Mittwoch. “Ein Kind muss in der Pause ein Brötchen kaufen können, auch wenn es am Schulkiosk kein Kartenlesegerät gibt. Eine pauschale Bargeldobergrenze von 50 Euro verstößt gegen Grundrechte.”

    Audretsch, der für die Grünen im Mai die Gesetzesänderung für eine Bezahlkarte verhandelt hatte, kritisierte die Länderchefs, die sich bei ihren Beratungen auf eine Obergrenze von 50 Euro verständigt hatten. “Der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, eine starre Bargeldobergrenze von 50 Euro vorzugeben, ist durch das Gericht für nichtig erklärt worden. Was zählt, ist die Sicherstellung des Existenzminimums – für jeden einzelnen Menschen in unserem Land”, sagte Audretsch.

    Berlins Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe sprach von einem “richtungsweisenden” Beschluss, der “bundesweite Auswirkungen” haben werde. Die SPD-Politikerin begrüßte die Entscheidung. “Regelungen, die die Grundrechte von Betroffenen verletzten, nur um migrationspolitische Ziele zu steuern, sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar”, sagte Kiziltepe der Zeitung. Die vom Gericht “berechtigterweise” geforderte Einzelfallprüfung stelle die Verwaltung vor eine fast unlösbare Herausforderung, gab Kiziltepe zu bedenken.

    Bis auf Bayern und Mecklenburg-Vorpommern haben sich die Bundesländer auf die einheitliche Einführung einer Bezahlkarte verständigt. Mit Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz im Juni dieses Jahres einigten sich die Bundesländer auf eine Bargeldobergrenze von maximal 50 Euro. Hamburg startete im Februar 2024 als erstes Bundesland mit der Bezahlkarte in Form der Hamburger Social-Card.

    Dieser Beschluss wird sich in Windeseile auf der ganzen Welt verbreiten und noch mehr Menschen nach Deutschland treiben. Und genau das ist es, was die Linken, Grünen und die Asyllobbyisten wollen: Deutschland noch weiter zu destabilisieren, bis das ganze System hier kollabiert.

    Danke dafür.

    https://journalistenwatch.com/2024/0...der-vom-tisch/
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  6. #16
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    AW: Bezahlkarte nein danke. Dann müssen ja die Asylbetrüger arbeiten

    Mittlerweile hat es sich herumgesprochen, dass linke Faschisten den Sinn der Bezahlkarte unterlaufen und den Asylbetrügern helfen, gegen das Gesetz zu verstoßen. ............


    Linker Flüchtlingsrat in Hamburg hebelt Bezahlkarten-Regelung für Asylbewerber aus

    In Hamburg zeigt ein linker Lobbyverein, wie einfach die Bezahlkarte für Asylbewerber zu unterlaufen ist. Der Flüchtlingsrat Hamburg wirbt auf Englisch und Arabisch dafür, das Geld auf der Bezahlkarte in einem Gutschein-Tauschsystem in Bargeld umzuwandeln. Die Politik sieht hilflos zu.

    Im November 2023 hatten die Ministerpräsidenten der Länder gemeinsam mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) beschlossen, eine Bezahlkarte für Asylbewerber einzuführen. Die Migranten sollten einen Teil der ihnen zustehenden Leistungen nicht mehr in Bargeld, sondern als Guthaben auf die Bezahlkarte erhalten. So sollte nicht nur der Verwaltungsaufwand gesenkt, sondern auch sichergestellt werden, dass die Leistungen tatsächlich für den vorgesehen Zweck ausgezahlt werden, also der Deckung des Grundbedarfs sowie für Lebensmittel und Hygieneprodukte.

    Hamburg führte eine solche Bezahlkarte als erstes Bundesland ein. In den ersten sechs Monaten des Jahres wurden rund 2.500 solcher Karten ausgegeben. Das gefällt offenbar nicht allen. Vor allem linke Lobbygruppen laufen Sturm gegen die Entscheidung. Der Flüchtlingsrat Hamburg hat eigens die Initiative „Nein zur Bezahlkarte“ ins Leben gerufen.

    Anschließend erhält der Asylbewerber das Geld in Bar
    Auf der Website wird erklärt, wie das Bezahlkartensystem unterlaufen werden kann. Asylbewerber werden auf Englisch und Arabisch dazu angeleitet, mit ihrer Karte in Supermärkten Gutscheine zu kaufen und diese gegen Bargeld einzutauschen. Oder aber es wird ein Einkaufs-Tandem vorgeschlagen: Der Asylbewerber verabredet sich mit einem Bekannten mit Aufenthaltstitel zum Einkaufen. Er zahlt die Rechnung mit der Bezahlkarte und erhält anschließend das Geld in Bar von seinem Bekannten.

    Inzwischen sollen jeden Monat rund 300 Einkaufsgutscheine bei der Initiative eingehen und in 15.000 bis 20.000 Euro in Bar umgewandelt werden. Das entspräche rund 50 Euro pro Gutschein. Etwa 400 „solidarische Shopper*innen“ würden sich an der Initiative beteiligen. Auch in München war vor wenigen Monaten eine ähnliche Initiative durch das Bündnis „Offen bleiben“ gestartet.

    „Migration ist ein Menschenrecht“
    Der Flüchtlingsrat der Hansestadt, der in der Vergangenheit auch bereits Fördermittel von der Stadt erhalten hatte, propagiert seit Jahren die Auflösung der staatlichen Hoheit über die Einwanderung. „Wir fordern das Ende der Kriminalisierung von Migration. Migration ist ein Menschenrecht“, erklärte Aicha El Saleh, Vorständin im Flüchtlingsrat, erst vor wenigen Tagen in der taz.

    „Menschenrechte, soziale, politische und wirtschaftliche Rechte gelten für alle, unabhängig von Aufenthaltstitel und Staatsangehörigkeit“, heißt es auch auf der Homepage des Lobbyvereins. „Gegen die Tendenz, Menschen massenhaft für ‚illegal‘ zu erklären, setzen wir die Forderung nach Legalisierung aller Illegalisierten.“ Im vergangenen Jahr wurde der Flüchtligsrat vor allem durch den Verein „Pro Asyl“ finanziert.

    Das Landessozialgericht in Hamburg hatte geurteilt, dass die Beschränkung mit der Bezahlkarte rechtens sei. Die Inhaber bräuchten nicht mehr Bargeld, da sie in Aufnahmeeinrichtungen lebten, die Verpflegung und Unterkunft stellen würden, so die Begründung. Die Initiative „Nein zur Bezahlkarte“ will so lange weitermachen, bis die Bargeldbegrenzung aufgehoben oder die Karte wieder abgeschafft wurde.

    https://www.nius.de/politik/news/flu...7-b49a21263500
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  7. #17
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    AW: Bezahlkarte nein danke. Dann müssen ja die Asylbetrüger arbeiten

    Die Pfeifen, die sich für die Asylbetrüger einsetzen, sollten die mal bei sich aufnehmen und mit ALLEM versorgen.

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