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    Bauernproteste wirken. EU nimmt verpflichtende Stilllegungen zurück

    Die Bauernproteste wirken. Nicht die in Deutschland, nein, dazu sind die Bauern dann immer noch zu brav, sondern die in Frankreich. Kampferprobt schnitten diese Paris ab. Sämtliche Zufahrtswege wurden blockiert. Die EU reagierte und nahm ihre verpflichtende Flächenstilllegung zurück. Nun soll jedes Land selbst entscheiden.....


    Agrarpolitik: Flächenstilllegung aufgehoben

    Die Proteste der Landwirt:innen zeigen Wirkung. Die EU-Kommission stellt es den EU-Ländern frei, die verpflichtende Flächenstilllegung auszusetzen.

    Die EU-Kommission hat am Dienstag angekündigt, dass Vorschriften für einen Mindestanteil an Brachland auf Ackerflächen (GLÖZ 8) weiterhin ausgesetzt bleiben sollen. Diese Ankündigung soll bereits für 2024 gelten. 2023 ist die verpflichtende Flächenstilllegung wegen des Ukrainekrieges und der Ernährungssicherung ausgesetzt worden. Dies teilt Norbert Lins (CDU), Vorsitzender des Landwirtschaftsausschusses des Europäischen Parlaments mit. Der monatelange Druck auf die EU-Kommission habe sich ausbezahlt, so der Abgeordnete. “Zudem bewirken die Bauernproteste, dass es in der Kommission doch noch Bewegung geben kann, wenn der Wille dazu da ist”.
    Nun warte er auf den vollständigen Gesetzestext, sagte Lins gegenüber agrarticker.de. Es müsse sichergestellt werden, dass der Vorschlag praktikabel und noch dieses Jahr umsetzbare Lösungen enthalte. “Dies wird sich zeigen, wenn wir die Details kennen, weil der Vorschlag wohl nicht nur die Aussetzung der vierprozentigen Stilllegungsverpflichtung bedeutet, sondern weitere Vorschläge zu Zwischenfrüchten und Leguminosen im Raum stehen”, sagte Lins. Nähere Details will die EU-Kommission am Dienstag bekannt geben. Möglich wäre statt der Stilllegung auf 7 Prozent der Flächen Leguminosen ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln anzubauen. Die rechtliche Umsetzung der Maßnahmen werde den nationalen Regierungen obliegen. Daher fordert er Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) auf, fristgerecht zu reagieren und sobald die EU-Verordnung in Kraft ist, die Flächenstilllegung in Deutschland aufzuheben.
    Wie das bayerische Agrarministerium am Mittwochnachmittag mitteilt, kann die aktuelle Stilllegungsverpflichtung von vier Prozent der Ackerfläche ausgesetzt werden, falls sieben Prozent der Ackerflächen mit Leguminosen oder Zwischenfrüchten bestellt werden und dabei auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel verzichtet wird. Die einbezogenen landwirtschaftliche Flächen würden dann für die Produktion zur Verfügung stehen und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Boden-, Gewässer- und Klimaschutz sowie zur Steigerung der Biodiversität liefern.
    Konditionalität einhalten

    Im Rahmen der neuen Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU sind ab 2023 als Voraussetzung für den Erhalt von EU-Zahlungen Konditionalitäten einzuhalten. Zur Erhaltung von Ackerflächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) haben die Bundesländer Standards definiert. Im GLÖZ-8 ist ein Mindestanteil von vier Prozent nicht produktiver Flächen durch die Anlage von Ackerbrachen und/oder durch Landschaftselemente zu erbringen.

    https://www.agrarticker.de/nachrichten/detail/flaechenstilllegung-aufgehoen/
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  2. #2
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    AW: Bauernproteste wirken. EU nimmt verpflichtende Stilllegungen zurück

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Die Bauernproteste wirken. Nicht die in Deutschland, nein, dazu sind die Bauern dann immer noch zu brav, sondern die in Frankreich. Kampferprobt schnitten diese Paris ab. Sämtliche Zufahrtswege wurden blockiert. Die EU reagierte und nahm ihre verpflichtende Flächenstilllegung zurück. Nun soll jedes Land selbst entscheiden.....
    Und Deutschland wird entscheiden:

    Zu Ungunsten der Bauern.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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