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Ampel-Gesetzententwurf stellt Polizisten unter Generalverdacht
In Auszügen:
Kritik an Ampel-Plan „Der Gesetzentwurf stellt Polizisten ungerechtfertigt unter Generalverdacht“
Die Ampel will einen Beauftragten für die Bundespolizei einsetzen: Als unabhängige Kontrollinstanz außerhalb von Behörden und Justiz soll er Verdachtsfälle etwa von Extremismus, Frauenfeindlichkeit oder Racial Profiling prüfen. Opposition, Polizeigewerkschafter und Staatsanwälte sind alarmiertWenn Polizeibeamten Racial Profiling oder extremistische Überzeugungen vorgeworfen wird, hat dies oftmals disziplinar- oder strafrechtliche Ermittlungen zur Folge.parallel zur jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft könnte bald auch ein Polizeibeauftragter des Bundes etwaige Fälle innerhalb der Bundespolizei, des Bundeskriminalamts und der Polizei des Bundestags prüfen. Dafür soll er sogar auch Ermittlungsakten anfordern können und Zutrittsrechte zu Behörden erhalten.was passiert, wenn Ermittlungsbehörden und Polizeibeauftragter zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen? Der Gesetzentwurf der Ampel lässt diese Frage offen und sorgt für Unverständnis bei Opposition, Polizeigewerkschaften sowie Justiz.Die Schaffung des Postens ist insbesondere den Grünenein wichtiges Anliegen. Für sie sind etwa rassistische oder rechtsextreme Chatgruppen, frauenfeindliches Verhalten oder Racial Profiling – also wenn das äußerliche Erscheinungsbild, etwa die Hautfarbe einer Person, Entscheidungsgrundlage für eine Personenkontrolle ist – Themen, mit denen sich der Polizeibeauftragte beschäftigen soll. Als Hilfsorgan des Bundestags soll er für fünf Jahre von den Abgeordneten gewählt werden und dem Parlament jährlich Bericht erstatten. Der FDP-Politiker Manuel Höferlin erklärt, Ziel sei es, zu überprüfen, ob es in den Polizeien des Bundes „politisch etwas nachzusteuern gebe“.Das Amt soll der SPD-Bundestagsabgeordnete Uli Grötsch übernehmen, selbst Polizeibeamter. Seine Partei befürwortet eine Überprüfung der Bundespolizeibehörden durch eine externe Stelle. Damit solle „das Vertrauen in die demokratische Polizei, in die Beamtinnen und Beamten“ gestärkt werdenSowohl Bürger als auch Beamte der Bundespolizei, des Bundeskriminalamts oder der Polizei des Bundestags sollen sich laut Gesetzentwurf beim Polizeibeauftragten melden können. Voraussetzungen dafür seien eine persönliche Betroffenheit und Anhaltspunkte für strukturelle Probleme innerhalb einer Polizeibehörde. Die Beschwerde kann auch anonym behandelt werden,die beiden großen Polizeigewerkschaften sehen die Einrichtung dieses Postens als Ausdruck des Misstrauens der Politik gegenüber der Polizei. „Dieses Gesetz ist für die Bundespolizei überflüssig. Die bereits seit mehreren Jahren eingerichtete Vertrauensstelle in Potsdam funktioniert hervorragend und arbeitet höchst effizient“, erklärt Heiko Teggatz, Vorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft„Doppelermittlungen darf es in unseren Augen nicht geben“, erklärt Andreas Roßkopf, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP). „Was würde denn passieren, wenn der Polizeibeauftragte im Zuge seiner Ermittlungen zu anderen Ergebnissen kommt als ein Gericht?“ Auf diese Frage gibt der Gesetzentwurf keine Antwort.Auch ein Berliner Staatsanwalt ist besorgt. Die Einrichtung eines Polizeibeauftragten sei eine institutionalisierte Misstrauenserklärung gegenüber Polizei und Justiz. Bei parallel laufenden Ermittlungen bestünde die Gefahr gegenseitiger Blockaden und sich widersprechender Ermittlungsergebnisse.„Tatsächlich stellen sich ja dann auch Fragen, wann tritt Rechtsfrieden ein?”, so der Jurist. Die Beamten müssten ständig damit rechnen, dass immer weiter ermittelt werde – selbst, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt habe. Sie stünden schlicht unter Generalverdacht.
vor 60 MinutenDie Grünen haben die Demokratie und ihre Strukturen in unserem Land nie anerkannt. Deshalb wollen sie Räte, die das Parlament aushebeln, Superministerien mit Veto-Recht gegen demokratisch getroffen Entscheidungen und jetzt noch eine eigene Ermittlungsbehörde, neben unserer Justiz. Eigentlich wären die schon lange ein Fall für den Verfassungsschutz, wenn sie den nicht schon unter Kontrolle hätten.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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28.11.2023, 09:23 #2
AW: Ampel-Gesetzententwurf stellt Polizisten unter Generalverdacht
Das gleiche Spiel haben die Grünen in Berlin durchgezogen. Sie schützen die Kriminellen und kriminalisieren die Polizei. Wenn es den Grünen aber passt, dann kann die Polizeigewalt nicht übel genug sein.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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28.11.2023, 10:55 #3VIP
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AW: Ampel-Gesetzententwurf stellt Polizisten unter Generalverdacht
Ich frage mich schon lange, woher dieser abgrundtiefe Hass der Grünen auf die Polizei kommt. Hat sie sie damals, als sie noch gegen Atomenergie demonstriert haben, nicht sanft genug weggetragen? Wie stellen die sich überhaupt vor, wie ein Sozialsystem ohne Ordnungshüter funktionieren soll!? Hat man doch nur zu gut in jüngerer Zeit in den USA gesehen, wo, z.B. in Seattle, demokratische Bürgermeister die Polizei quasi verbannt hatten, in dem Glauben, man benötige sie nicht zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Was war das Resultat? Reihenweise Morde und Vergewaltigungen, die Aufteilung der Stadtgebiete an sich bekämpfende Gangs, Chaos und Anarchie. Zähneknirschen bat dann die Bürgermeisterin von Seattle doch, die Polizei möge wieder einrücken und Recht und Ordnung wiederherstellen. Aber haben die Demokraten (faktisch gleichzusezen mit unseren Grünen) irgend etwas daraus gelernt? Sieht absolut nicht so aus . . . Genausowenig wie Frauke-Liliane, die die sechs Araber wohl nur ungläubig anstarren wird, bevor sie sie sich vornehmen!
"...und dann gewinnst Du!"
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