Wandere aus, solange es noch geht - Finca Bayano in Panama!
Ergebnis 1 bis 4 von 4
  1. #1
    Registriert seit
    25.04.2011
    Beiträge
    32.952
    Blog-Einträge
    1

    Ab 01.01.2024: Netzbetreiber dürfen bei Überlastung Strombezug einschränken

    Gleichzeitig stellt man sich hin und behauptet, der Mehr-Stromverbrauch von Wärmepumpen und E-Autos sei vernachlässigbar und würde die Netze nicht überlasten.

    Regelung ab Januar
    Netzbetreiber dürfen bald bei Überlastung Strombezug einschränken


    Weil die Niederspannungsnetze für größere Zahlen an Wärmepumpen und E-Auto-Ladestationen nicht ausgelegt sind, drohen womöglich demnächst Überlastungen. Für diesen Fall hat die Bundesnetzagentur nun Regelungen vorgelegt. Der reguläre Haushaltsstrom soll davon nicht betroffen sein.

    Stromnetzbetreiber dürfen künftig den Strombezug von neuen steuerbaren Wärmepumpen oder Ladestationen zeitweise einschränken, wenn eine Überlastung des Stromnetzes droht. „Dabei muss eine Mindestleistung immer zur Verfügung stehen, sodass Wärmepumpen betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können“, teilte die Bundesnetzagentur am Montag in Bonn mit.

    Die Verteilnetzbetreiber dürfen dabei den Bezug für die Dauer der Überlastung auf bis zu 4,2 Kilowatt senken. „Damit können Wärmepumpen weiter betrieben und E-Autos in aller Regel in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden.“ Der reguläre Haushaltsstrom sei davon nicht betroffen, betonte die Behörde.

    Im Gegenzug bekommen die Betreiber der steuerbaren Geräte, also etwa Haushalte, eine Ermäßigung. Entweder als jährliche Pauschale beim Netzentgelt oder als Reduzierung des Strom-Arbeitspreises um 60 Prozent für die jeweiligen Geräte. Wer sich für die Pauschale entscheidet, kann sich ab 2025 auch noch für ein zeitvariables Netzentgelt entscheiden. Verbraucher zahlen dann bei Strombezug in Zeiten schwacher Netzauslastung weniger Netzentgelt. Die Netzbetreiber dürfen zudem den Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nicht mehr mit Verweis auf mögliche Engpässe verweigern.

    Neue Regeln gelten ab Januar

    Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass Eingriffe der Netzbetreiber nur in Ausnahmefällen erfolgen müssen und ohne wesentliche Komforteinbußen verbunden sein werden. „Vollständige Abschaltungen der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind nicht mehr zulässig“, hieß es. Die Netzbetreiber müssen solche Steuerungseingriffe außerdem in gemeinsamen Internetplattformen veröffentlichen. Damit sei auch für eine breite Öffentlichkeit nachvollziehbar, wenn in einzelnen Netzbereichen Überlastungsprobleme aufträten und der Netzbetreiber sein Netz besser ausstatten müsse.

    Die neuen Regeln gelten ab Januar. Bei bestehenden Anlagen, für die bereits eine Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber besteht, gibt es langjährige Übergangsregelungen. Bestandsanlagen ohne eine solche Vereinbarung bleiben dauerhaft ausgenommen, können aber freiwillig mitmachen. Nachtspeicherheizungen sollen dauerhaft nicht unter die neuen Regeln fallen.

    Auf einen schnellen Hochlauf von Wärmepumpen und privaten Ladeeinrichtungen sei der größte Teil der Niederspannungsnetze noch nicht ausgelegt, erklärte die Behörde. Die Netze müssten daher in einem hohen Tempo optimiert, digitalisiert und ausgebaut werden. Wo diese Netzoptimierung noch nicht stattgefunden habe, sorgten die Regelungen für eine Beschleunigung der Verkehrs- und Wärmewende und die Gewährleistung von Versorgungssicherheit auch in der Niederspannung.

    https://www.welt.de/politik/deutschl...chraenken.html

    Fritz S.
    vor 4 Minuten
    Strombezug begrenzen gab’s wohl 45 letztmalig. Aber Geschichte wiederholt sich halt manchmal !
    Michael 69
    vor 11 Minuten
    Eine Heizungen die nicht heizt und ein Auto was nicht fährt, was kann es besseres geben.
    Jens B.
    vor 19 Minuten
    Ja, so geht Souialismus. In der DDR wurde die Frequenz abgesenkt;-).
    Claus R.D.
    vor 28 Minuten
    Wie peinlich!
    Normal denkende Menschen fangen, wenn sie einen elektrischen Umbau planen, mit den Grundlagen dafür an und nicht mit den Endgeräten.
    SagIchDoch
    vor 43 Minuten
    Die Ursache soll viel mehr thematisiert werden.
    Für meine Begriffe ist das ein mittlerweile geradezu verbrecherischer Umgang mit unseren Kraftwerkskapazitäten.
    Thomas S.
    vor 2 Stunden
    Richtig spannend wird es ja ab 2030, wenn die Kohlekraftwerke abgeschaltet und die als Ersatz gedachten 40 Gaskraftwerke noch in weiter Ferne sind .....
    Rainer F.
    vor 2 Stunden
    Die neue Ölheizung wird bis Ende dieser Woche montiert und der neue Kaminofen bis Jahresende geliefert. Gut, das es mich nicht trifft.


    Ja, in diesen Zeiten muss man erfinderisch sein.

    Arno D.
    vor 57 Minuten
    Die Ölheizung funktioniert aber ohne Strom aucht nicht. Wenn Sie allerdings noch Ölöfen besitzen, da braucht man keinen Strom.
    Ursula K.
    vor 2 Stunden
    "Im Gegenzug bekommen die Betreiber der steuerbaren Geräte, also etwa Haushalte, eine Ermäßigung."

    Betrifft mich ja diesmal nicht so, aber ich erinnere in diesem Zusammenhang an das Klimageld, das war auch versprochen worden, und nun fehlen die Mittel.
    Uwe R.
    vor 2 Stunden
    Da ist er ja endlich, der Erfolg der deutschen Energiewende: Sozialistische Mangelwirtschaft!
    Torsten E.
    vor 2 Stunden
    Es klingt noch in meinen Ohren. "Zukunftskoalition. Mehr Fortschritt wagen. Verantwortung für die Zukunft Deutschlands übernehmen. Modernisierung vorantreiben."
    Das haben die Ampellichter ja "janz tolle" geschafft.
    Übrigens. 4,2 KW für eine Heizung bedeutet...zieht euch warm an, sehr warm an.
    Josef K.
    vor 2 Stunden
    Das habt ihr nun von euren Smartmetern per Fernzugriff wird der Strom abgeschalten. Und wie haben Sie es euch verkauft? Jederzeit den Strombedarf im Überblick haben, Auswertungen auf das Handy und so weiter.
    Alpha Centauri
    vor 2 Stunden
    Ja, Frau Paus spielt mit dem Gedanken, das chinesische "Social Scoring" auch hier einzuführen. Hier soll es aber unverdächtigerweise "Bonussystem" heißen. Ich stelle mir vor, dass der Enzug eines Bonus auch ein Malus sein kann, z.B. Strombelieferung, Nutzung der Kreditkarte oder Flugreisen ins Ausland. Diverse regierungstreue und steuerfinanzierte NGO-Denunziationsportale sammeln schon fleißig Informationen über die Bürger, damit dieses Bonussystem auch gleich mit einer Menge Daten arbeiten kann! Wie bei Corona wird natürlich auch dieses Szenario als Verschwörungstheorie verteufelt. Bis die Realität uns eines besseren belehrt; wir haben es schon einmal erlebt!
    Winfried S.
    vor 3 Stunden
    1. Atomkraftwerke abschalten
    2. Öl und Gasheizungen verbieten
    3. Alles auf Strom umstellen
    4. Realisieren das nicht genug Strom vorhanden ist
    5. Strom rationieren

    Willkommen in Kalkutta! Danke liebe Grüne!
    Ralf E.
    vor 3 Stunden
    Was ist also "regulärer Haushaltsstrom"? Nach welchen Kriterien wird der zugeteilt? Kann ich also weiterhin die maximale Last, die mein Anschluss derzeit ermöglicht, jederzeit ziehen usw.?

    Hier fehlen einige Fragen und Antworten im Artikel, liebe Welt, bitte nacharbeiten.
    Thats it
    vor 3 Stunden
    Bis dann Tankstellen verboten werden, oder auch hier der Sprit rationiert wird, damit wir weniger kaufen können/fahren. Klingt wie Dystopie? Einfach ein bisschen (ab)warten.
    Yakari
    vor 3 Stunden
    Nachtspeicherheizungen sollen dauerhaft nicht unter die neuen Regeln fallen?? Wie schwachsinnig ist das denn??
    Robert B.
    vor 3 Stunden
    Nach der Stromzuteilung folgt die Wasserzuteilung.
    Bitte Badewannen rechtzeitig füllen.
    Niko K.
    vor 3 Stunden
    Also 2 Stunden warten für 50 km ist nicht so attraktiv.
    Man kann nur hoffen dass Ladestationen an der Autobahn da nicht dabei sind. Bei Wärmepumpen sieht es besser aus. 60 Prozent weniger Strompreis kann sehr attraktiv sein wenn man die Pumpe überdimensioniert hat.
    Es bleibt aber ein Wermutsttropfen - das Netz ist immer morgens überlastet. Wenn alle aufstehen und den Frühstückskaffee kochen..Genau dann ist es Winter kalt. In der Nacht davor auch. Damit die Wohnung warm bleibt muss man dann nachts "vorheizen'". Da ist aber der Wirkungsgrad der Pumpe schlechter, weil sie Frost nicht mag.
    Petfelli
    vor 3 Stunden
    Überlastung dürfte es dann geben, wenn es richtig kalt wird. Die Wärmepumpen laufen dann am besten , wenn es draußen relativ warm ist. Man könnte schreien!
    DogThor
    vor 3 Stunden
    Bei uns gibt es inzwischen riesige Solaranlagen auf ehemaligen Bioäckern, die gar nicht angeschlossen werden weil niemand den Strom bei Sonnenschein brauchen kann. Aus dem gleichen Grund dürfen Industiehallen keine Solarzellen mehr auf die Dächer machen in größerer Zahl.
    Mehrfamilienhäuser dürfen in den Tiefgaragen nicht in jeden Stellplatz Ladestationen installieren, es ist doch einfach nur Murks was die in Berlin machen!!!
    Unsere Nationale Notlage hat einen Namen: Bundesregierung, und nicht nur die amtierende
    Christopher K.
    vor 4 Stunden
    ...und das ist erst der Anfang, je mehr grundlastfähige Kraftwerke wegfallen. Vor Jahren hörte ich dazu bereits einen Witz im Radio: "In Frankreich nennt man Deutschland bald das Zweistromland. - Warum? - Morgens Strom, abends Strom!"
    Geändert von Turmfalke (27.11.2023 um 17:41 Uhr)
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    59.821

    AW: Ab 01.01.2024: Netzbetreiber dürfen bei Überlastung Strombezug einschränken

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    Gleichzeitig stellt man sich hin und behauptet, der Mehr-Stromverbrauch von Wärmepumpen und E-Autos sei vernachlässigbar und würde die Netze nicht überlasten........
    Richtig, E-Autos, so war unlängst zu lesen, würden fast gar keinen Strom verbrauchen
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
    Registriert seit
    12.03.2010
    Beiträge
    19.413
    Blog-Einträge
    1

    AW: Ab 01.01.2024: Netzbetreiber dürfen bei Überlastung Strombezug einschränken

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Richtig, E-Autos, so war unlängst zu lesen, würden fast gar keinen Strom verbrauchen
    Wahrscheinlich durch Einbau eines afrikanischen Fernsehers?
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  4. #4
    Registriert seit
    15.10.2013
    Beiträge
    3.886

    AW: Ab 01.01.2024: Netzbetreiber dürfen bei Überlastung Strombezug einschränken

    Zitat Zitat von Cherusker Beitrag anzeigen
    Wahrscheinlich durch Einbau eines afrikanischen Fernsehers?
    Kürzlich habe ich gelesen, das der Verbrauch eines E Autos nicht die z.B 10 KW auf 100 Km sind, sondern 14 KW bis die 10 KW im Akku sind. Das ist unglaublich, weil die Hersteller es nicht in Berechungen für Durchschnittsverbräuche angeben !!!
    Das passt ja zu den neuen Berechnungen nachdem Windkraftanlagen nach 15 bis 20 Jahren Betrieb nicht mehr wirtschaftlich sind. Aber aufgrund des hohen Energieverbrauchs bei der Produktion usw ist nun die Positiv Strom Berechnung der Vergangenheit sinnlos.
    Dann noch die verrückte Sonnenstromproduktion im Hochsommer die hoffungslos die Netze überlastet und die Nutzlosigkeit der Speicher weil die in der kurzen Lebensdauer auch kaum ihren eigenen "Produktionsenergiefussabdruck" erwirtschaftet und spätestens beim Recycling vollkommen hoffungslos im Minus landet !!!
    Nur ein Flügelschlag eines Schmetterlings kann einen Wirbelsturm auslösen

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Grundrechte einschränken für alle
    Von Turmfalke im Forum Deutschland
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 01.07.2017, 11:36
  2. Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 13.06.2017, 10:24
  3. Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 31.12.2015, 16:28
  4. Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 27.06.2010, 09:36

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •