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    321 Millionen Euro in vier Jahren: Bundesrechnungshof rügt Regierung für geplante Beamten-Zulagen

    321 Millionen Euro in vier Jahren: Bundesrechnungshof rügt Regierung für geplante Beamten-Zulagen

    Bestimmte Verbeamtete der Bundespolizei und Bundeswehr sollen nach den Plänen der Ampel mehr Geld bekommen. Dem Rechnungshof fehle es teilweise an einer „fundierten Begründung“.


    Der Bundesrechnungshof hat die Ampel-Koalition für Zulagen gerügt, die sie Beamt:innen gewähren will. „Sie sollten auf ihre Notwendigkeit sowie auf ihre systematischen und finanziellen Risiken hin überprüft werden“, erklärte die Behörde nach Angaben des Magazin „Spiegels“ vom Freitag. Bei den Zulagen geht es demnach um 321 Millionen Euro in den kommenden vier Jahren.


    Ursprünglich wollte Innenministerin Nancy Faeser (SPD) nur Polizist:innen des Bundes eine Zulage im Ruhestand gewähren, weil ihr Job besondere Belastungen mit sich bringe. Kurzfristig landeten in dem Gesetz laut „Spiegel“ weitere Aufschläge für bestimmte Soldat:innen sowie Mediziner:innen der Bundeswehr.


    Bis Ende 2027 verlängert werden solle zudem eine Zulage an Beamt:innen, die in Brandenburg an der Havel eine Behörde für das Auswärtige Amt aufbauen, die sich etwa um Fachkräfte-Visa kümmert.


    Die Regelungen seien „zum Teil ohne fundierte Begründung und ohne Beteiligung des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung“ in den Gesetzesentwurf gelangt, kritisierte der Rechnungshof.

    Während die Ampel an anderer Stelle kürze, gewähre sie Beamt:innen „Privilegien“, kritisiert die Linken-Haushaltspolitikerin Gesine Lötzsch im „Spiegel“. „Warum treffen die Härten der Zeitenwende immer nur die Normalbürger?“, fragte sie.

    https://www.tagesspiegel.de/politik/...-10476007.html

    Sehende


    15.09.23 16:14



    Die Polizeizulage ruhegehaltsfähig zu machen, ist nicht berechtigt. Polizeibeamte bekommen ja schon ein Entlassungsgeld, weil sie vorzeitig in Ruhestand stand gehen müssen und nicht bis zum 67. Lebensjahr dienen dürfen (sic!). Diese steuerfreie Einmalzahlung dient als Ausgleich für nicht erbrachte Dienstjahre. Mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst sind die besonderen Gefahren des Polizeidienstes nicht mehr gegeben. Damit entfällt auch der Rechtsgrund für eine Zulage im Pensionsstand.



    Sehende


    16.09.23 15:17



    @HighTowerGoGo am 16.09.23 13:58
    Am Tag des Pensionseintritts gibt es meines Wissens 8.000 Euro, was von Land zu Land unterschiedlich geregelt sein kann, da Besoldungsrecht Ländersache ist.



    HighTowerGoGo


    16.09.23 15:38



    @Sehende am 16.09.23 15:17
    Da darf ich sie aufklären....in Berlin ist es weniger für die Polizeibeamten.
    Und noch witziger,
    In Berlin ist die Lebensarbeitszeit mal bis 60 gewesen und wurde auf 61 dann geändert, für die Vollzugsbeamten.
    Nun der Witz...
    Das Land Berlin sagt per Gesetz man hätte ein Jahr länger gearbeitet und daher wird das "Abschiedsgeld", das von ihnen genannte Entlassungsgeld, gekürzt.

    Ja, gekürzt, da man ja länger gearbeitet hat.
    Bei den Politikern und Aufsichtsräten in öffentlichen Einrichtungen wird es dagegen ja gern erhöht, da man ja länger gearbeitet hat.


    terraingocnita


    15.09.23 15:57



    „Warum treffen die Härten der Zeitenwende immer nur die Normalbürger?“, so Frau Lötzsch, die Linke
    interessant, komisch als der Inflationsausgleich/Boni jedem Abgeordneten gezahlt wurde, habe ich nirgends gelesen, dass diese Partei das Geld spendete....🤔










    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: 321 Millionen Euro in vier Jahren: Bundesrechnungshof rügt Regierung für geplante Beamten-Zulagen

    Die Beamtenschaft: in höheren Besoldungsstufen extrem teuer und wenig effizient. Mein Bruder ist Beamter. Hat das netto, was ich brutto verdiente. Erwirtschaftet hat er nie etwas, als Bahner war er irgendwie nur da, weil sein Aufgabenbereich schon vor 25 Jahren wegrationalisiert worden war. Da unkündbar aber hochrangig hatte er dann eine 10-jährige arbeitsfreie Phase. Freigestellt mit allen Bezügen. Und er ist kein Einzelfall.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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