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    Baerbock will 14.00 Afghanen nach Deutschland holen - Aufnahmeprogramm läuft wieder an

    Aufnahmeprogramm soll wieder anlaufen: 14.000 Afghanen warten monatelang auf Ausreise nach Deutschland
    Mehr als 14.000 Gefährdete aus Afghanistan warten einem Bericht zufolge trotz Aufnahmezusage seit Monaten auf die Ausreise nach Deutschland.
    Knapp 1500 von ihnen befänden sich in Pakistan und im Iran, während sich die große Mehrheit noch in Afghanistan aufhalte, berichtete der NDR am Mittwoch unter Berufung auf Angaben des Auswärtigen Amts.
    Mehrere tausend weitere Menschenrechtlerinnen, Journalisten, Politikerinnen und andere Bedrohte stecken demnach derzeit im Antragsprozess des Bundesaufnahmeprogramms fest. Das Bundesaufnahmeprogramm ist seit zwei Monaten wegen Sicherheitsbedenken ausgesetzt.
    Nachdem bekannt wurde, dass Islamisten einreisen.

    Das Auswärtige Amt erklärte, es lägen „Hinweise auf mögliche Missbrauchsversuche im Rahmen der laufenden Aufnahmeverfahren aus Afghanistan vor“. Das Programm soll im Juni mit zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen wieder anlaufen.
    Welche auch immer das sind. Letztendlich handelt es sich wahrscheinlich nur um drei Worte, die auf Papier gebracht werden.

    Das Ministerium sei zuversichtlich, „dass wir in den nächsten Wochen die angepassten Sicherheitsmechanismen, die auch Sicherheitsinterviews beinhalten, im Verfahren umsetzen können und dementsprechend die Verfahren wieder aufnehmen können“.
    Wir haben den Leuten die Zukunft versprochen, und jetzt lassen sie sie im Regen stehen.
    Axel Steier, Mission Lifeline
    „Wir haben da so viele Jahre Geld reingesteckt, wir haben den Menschen Versprechungen gemacht“, sagte der Gründer der NGO Mission Lifeline, Axel Steier, dem NDR. „Wir haben den Leuten die Zukunft versprochen, und jetzt lassen sie sie im Regen stehen.“
    https://www.tagesspiegel.de/internat...d-9904898.html

    Diese Personen durchlaufen nicht nur kein Asylverfahren und fallen damit nicht in die Statistik der einreisenden Asylbewerber, sondern haben ein Anrecht auf eine Aufenthaltserlaubnis auch auf Dauer und damit in Folge auch den Anspruch auf Einbürgerung, demnächst erleichtert dank Faeser:

    Drittstaater mit Aufenthaltserlaubnis aushumanitären Gründen
    Ein Anspruch die Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach §§ 24, 25 Abs. 1, 2 oder 3 Auf-
    enthG besteht unabhängig von der Bedürftigkeit nach SGB II/XII. Die Erteilung und Verlängerung einer Auf-
    enthaltserlaubnis nach §§ 22, 23, 23a, 25 Abs. 4, 5 AufenthG steht bei Bedürftigkeit nach SGB II/XII oder
    AsylbLG im Ermessen der Ausländerbehörde (§ 5 Abs. 3 AufenthG). Für die Verlängerung gilt grundsätzlich
    der gleiche Maßstab wie bei der Erteilung.
    Keine Gefahr der Nichtverlängerung besteht, wenn der Sozialleistungsbezug von der Ausländerbehörde be-
    wusst in Kauf hingenommen wurde.
    http://www.fluechtlingsinfo-berlin.d...Auslaender.pdf (Seite 12)

    Der Personenkreis erhält auch von Anfang an Sozialhilfe. Dadurch werden die Leistungen nach dem AsylBG natürlich künstlich niedrig gehalten, während die Hartz IV- und Sozialhilfeleistungen entsprechend ansteigen. All die Personen erhalten bereits vom ersten Tag an eine Krankenversichertenkarte und unumschränkten Zugang zum Gesundheitswesen und seinen Leistungen und werden dafür vom Staat mit einer monatlichen Zahlung von knapp unter 100 Euro monatlich in den Krankenkassen - zumeist AOK - versichert. Da dieser Geldbetrag natürlich nicht kostendeckend ist, zahlen die versicherungspflichtigen Arbeitnehmer den Rest über ihre (dadurch auch steigenden) Krankenkassenbeiträge.

    Sozialleistungen: Die Personen erhalten Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), (d.h. Arbeitslosengeld II) oder dem SGB XII (Sozialhilfe). Dies gilt nicht, sofern die Verwandten der einreisenden Person eine Verpflichtungserklärung unterzeichnet haben und hierdurch für den Lebensunterhalt der schutzsuchenden Person aufkommen müssen. Ausgenommen sind hierbei die Kosten für medizinische Versorgung.
    Aufenthalt: Einreisende Personen erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für zwei oder drei Jahre, die anschließend verlängert werden kann. Dies hängt davon ab, mit welchem Programm die Person eingereist ist. Personen, die im Rahmen der Aufnahmeanordnungen vom 30.05.2013, 23.12.2013 oder 18.07.2014 eingereist sind, haben eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre erhalten. Den Personen, die im Rahmen der Aufnahmeanordnungen vom 11.01.2017, 29.12.2017, 21.12.2018, 13.01.2020, 09.10.2020 und 15.01.2021 einreisten, wird zunächst eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt. Nach fünf Jahren haben die Personen Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis, wenn die Bedingungen hierfür erfüllt sind (vgl. § 26 Abs. 4 AufenthG). Hierzu gehören unter anderem die eigene Sicherung des Lebensunterhaltes und ausreichende Sprach- und Gesellschaftskenntnisse.
    https://resettlement.de/humanitaere-aufnahme-programme/

    Und hier hat man wieder einmal die "Ausnahmen" vergessen, es wird nämlich, wie schon im ersten Zitat erläutert, von der Erwerbsfähigkeit und der Sicherung des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln abgesehen, wenn der Staat bei der Einreise billigend in Kauf nahm, dass der Personenkreis auf Sozialhilfe und staatliche Leistungen angewiesen ist. Bei den Afghanen also regelmäßig.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Baerbock will 14.00 Afghanen nach Deutschland holen - Aufnahmeprogramm läuft wieder an

    Einfach nur unglaublich... Warum nicht wie in anderen Ländern: Einreise nur wenn man seine Lebenshaltungskosten selbst stellen kann - + Vorabhinterlegung von Geld für Abscheibeflug der nachhause führt wenn man sein Leben nicht selbst finanzieren kann oder kriminell in Erscheinung tritt...

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