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Freispruch für afghanischen Messerstecher
Messerangriff in Zwiefalten : Das Urteil fällt überraschend aus
Prozess gegen Messerstecher von Zwiefalten endet mit einem Freispruch. Wie hat das Gericht diese Entscheidung begründet?
Mit einem unerwarteten Urteil endete jetzt der Prozess vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Tübingen gegen einen 30-jährigen Mann aus Afghanistan, der in Zwiefalten mit dem Messer auf zwei Menschen eingestochen hatte. Dabei wurde einer der Betroffenen durch fünf Stiche lebensgefährlich ...
https://www.swp.de/lokales/muensinge...-70721441.html
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Das Urteil wird auf der Datenbank des Justizministeriums nicht gelistet, weil es nicht als veröffentlichkeitswürdig gilt. Alles andere verschwindet in der Presse hinter Bezahlartikeln, so auch die Vorgeschichte:
Der Prozess im Landgericht Tübingen zum Messerstecher aus Zwiefalten hat begonnen
Zeuge aus Zwiefalten schilderte im Landgericht Tübingen, wie er vom Angeklagten schikaniert worden ist. Unter anderem wurde sein Auto demoliert.
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Angeblich leidet er unter einer Schizophrnie. Tatsächlich jedoch hat er mehrfach willentlich Menschen bedroht:
Auf der Suche nach einem Mann, mit dem er Streit hatte, hat ein in Afghanistan geborener 30–Jähriger in Zwiefalten zwei andere Männer mit einem Steakmesser verletzt. Einer der beiden musste notoperiert werden. Der mutmaßliche Täter, der unter einer paranoiden Schizophrenie leidet, muss sich nun vor dem Landgericht Tübingen verantworten.
Das ist die Vorgeschichte
Der Angeklagte hatte in einem Zwiefalter Wohngebiet scheinbar bereits vor der Tat einen schlechten Ruf. Es hatte sich wohl herum gesprochen, dass der 30–Jährige in den Tagen vor der Tat einen dort lebenden Mann bedrängt, in dessen Abwesenheit dessen Wohnungstür angespuckt und dessen Auto zerkratzt haben soll.Dieser Mann sei kurz vor der Tat aus Angst weggezogen, sagte dessen früherer und aktueller Vermieter am Montag vor Gericht aus. Als der Vermieter im Oktober vergangenen Jahres die Nachricht erhielt, der 30–Jährige sei erneut vor der Wohnungstür seines Untermieters aufgetaucht, befand er sich auf der Geburtstagsfeier eines 32–jährigen Mannes.Er bat den Gastgeber, dessen Bruder und zwei weitere Männer, ihn dabei zu unterstützen, den nun Angeklagten wegzuschicken. Man habe verabredet, ihn nicht anzurühren. Der 30–Jährige, der sich den fünf Männern gegenübersah, habe immer wieder gerufen, er wolle wissen, wo der von ihm Gesuchte sei.Plötzlich versetzte er zunächst dem 32–Jährigen, dann dessen Bruder Schläge, wie beide zunächst meinten. Die Schläge stellten sich als Messerstiche heraus. Der 32–Jährige wurde fünf Mal getroffen, ein Stich verletzte seine Leber. Er musste notoperiert werden.Darüber hinaus sagte der Vermieter vor Gericht aus, nach den Stichen habe einer der Männer den 30–Jährigen von dessen beiden Opfern weggezogen, der sei dann ganz ruhig am Zaun des Nachbargrundstücks gestanden und habe provozierend gelächelt, bis die Polizei kam — und bis der Mann, den der 30–Jährige gesucht hatte, eintraf. Auf den habe der Angeklagte gleich losgehen wollen.Die Aussagen des Angeklagten waren wirr und widersprüchlich. Die Begegnung mit der Fünfergruppe beschrieb er als „viele Leute, die alle aufeinander losgegangen“ seien. Er sei nur dort gewesen, um sich sein Geld zurückzuholen, von dem Mann, den er gesucht hatte.Dieser habe mehrere Male Geld von seinem Konto abgebucht, teils größere Beträge. Dieser sei ein Lügner und Betrüger. Er habe nicht gewusst, dass er den Mann hätte anzeigen können.Lügen über eigene Familiengeschichte
In seiner Erzählung tauchte plötzlich eine junge Frau auf, die von vier Männern vergewaltigt worden sein soll. Als Armin Ernst, der Vorsitzende Richter, nachfragte, sagte der Angeklagte, es handle sich um eine frühere Arbeitskollegin in Zwiefalten.
Am besten ihr bringt mich um.
Der Angeklagte
Auf die Frage nach seiner Familie sagte der 30–Jährige, alle seien bei einem Bombenangriff in Afghanistan ums Leben gekommen. Die Tübinger Psychiaterin Friederike Werns, als Gutachterin vom Gericht hinzugezogen, hakte nach, er habe doch gesagt, seine Schwester sei in Kandahar verheiratet und die Mutter lebe noch. Das sei alles gelogen, er habe keine Familie mehr, sagte der Mann.Er sei kein Schläger, er wisse nicht, warum er verhaftet worden sei. Er habe ein kleines Zimmer bekommen, in dem es stinke. Dort müsse er essen, zum Rauchen dürfe er nicht raus. Er verstehe nicht, warum er im Gefängnis sei — „am besten ihr bringt mich um“, übersetzte der Dolmetscher. Der Mann gab zu, krank zu sein. Psychisch gehe es ihm nicht gut. Sein Gehirn brenne. Dagegen nehme er Tabletten.
Die beiden verletzten Brüder gaben an, seelisch an Nachwirkungen zu leiden und Behandlung in Anspruch genommen zu haben. Das Verfahren soll nach Anhörung weiterer Zeugen und Gutachter nächste Woche abgeschlossen werden.
Und solche gemeingefährlichen Leute werden mit einem Freispruch in die Freiheit entlassen.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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