Rettungskräfte müssen Flüchtlinge nach Schleusung versorgen

Hellendorf (dpa/sn) - Rettungskräfte haben zwei Flüchtlinge nach einer illegalen Schleusung über die tschechisch-deutsche Grenze bei Hellendorf (Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) medizinisch behandeln müssen. Wie die Bundespolizeiinspektion Berggießhübel am Freitag mitteilte, ging es um eine Augenverletzung, deren Behandlung keinen Aufschub duldete.


In dem Fluchtauto mit ukrainischer Zulassung, einem Van, waren insgesamt 14 Personen transportiert worden. Der Fahrer, der den Beamten entkam, hatte die Sitze aus dem Fahrzeug entfernt, um möglichst viele Migranten einschleusen zu können. Unter ihnen befand sich auch ein fünf Monate altes Kind. Die Asylsuchenden sollen aus Syrien, Somalia und der Türkei stammen und wurden in eine Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete gebracht. Ein Minderjähriger kam in Obhut des Jugendamtes, hieß es.

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Ja, so geht das in Deutschland. Bei unerlaubtem, illegalem Grenzübertritt geht es nicht zurück an die Grenze, sondern in eine Erstaufnahmeeinrichtung.