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  1. #1
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    Für Mord zu unreif aber wählen geht?

    Der kaltblütige Mord an der 12-jährigen Luise hat Deutschland geschockt. Vor allem die Tatsache, dass die beiden Mörderinnen einfach so davon kommen, weil sie noch nicht strafmündig sind. Vor allem die linken Parteien lehnen vehement eine Debatte um das Thema Strafmündigkeit ab. Für sie sind alle unter 14 nicht fähig ihre Taten zu verstehen und bis zum 21. Lebensjahr lediglich nur eingeschränkt in der Lage ihre Taten reflektieren zu können. Vor allem ausländischen Straftätern wird gerne eine "Unreife" attestiert. Bemerkenswert ist aber, dass die gleichen Parteien es diesen Personen zutrauen sich eine politische Meinung zu bilden um verantwortungsvoll an Wahlen teilzunehmen. Sogar Kinder sollen wählen dürfen. In diesem Moment sind sie plötzlich in ihren Handlungen fähig genug?
    Wie also sollte mit Straftätern umgegangen werden, die noch nicht strafmündig sind? Die Polizei hat erst kürzlich gewarnt, dass die Straftäter immer jünger werden. Viele kriminelle Familien schicken ihre Kinder los im Wissen um deren Unantastbarkeit. Sogar Ehrenmorde werden von Kindern begangen weil sie straflos davon kommen. In Großbritannien schockte 1993 ein Mord an einen Dreijährigen das ganze Land. James Bulger hieß das Opfer und seine beiden Mörder waren erst 10 Jahre alt. Das brutale und gezielte Vorgehen der beiden Mörder wurde hart bestraft. Beide mussten ins Gefängnis. Die Strafmündigkeit liegt beim Alter von 10 Jahren. In den Niederlanden, Irland und Ungarn liegt die Strafmündigkeit bei 12, in der Schweiz sogar bei 10 Jahren. In den USA liegt dieses Alter von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich zwischen 6 und 12 Jahren. Dabei hat der deutsche Staat durchaus Möglichkeiten auch so jungen Tätern beizukommen. Die Kinder können den Eltern entzogen und in eine Jugendeinrichtung gegeben werden. Aber wie so oft scheuen die staatlichen Stellen den Aufwand und berufen sich lieber auf die Straffreiheit um ihr Nichtstun kaschieren zu können.



    NRW: Seit 2018 haben bereits sieben Kinder “gemordet”!
    Diese Meldung sollte man bis ganz zum Schluss durchlesen, denn am Ende wird es wirklich erst brisant. Der Rest ist typische Relativierung:

    NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) hat Forderungen nach einem Senken des Strafmündigkeitsalters nach der Tötung einer Zwölfjährigen im siegerländischen Freudenberg zurückgewiesen. “Ich bin es satt, immer reflexartig nach solchen Taten neue Gesetze oder eine Strafverschärfung zu fordern”, sagte Reul dem “Kölner Stadt-Anzeiger” (Montagsausgabe). Gerade in diesem Fall sei es “viel zu früh” für eine solche Debatte.

    Man müsste hingegen generell darüber nachdenken, “jugendliche Kriminelle noch schneller zu sanktionieren, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen – entschieden, schnell, wirkungsvoll”. Mit dieser Devise wäre man sicherlich erfolgreicher, als das Alter für strafmündige Kinder herabzusetzen. Im Fall der getöteten Zwölfjährigen warnte der Minister vor “Schnellschuss-Urteilen”.
    Der Fall sei vermutlich weitaus komplexer, als alle glaubten, so Reul. Seit 2018 habe es in NRW einschließlich dieses Falles sieben Kinder gegeben, die wegen Mordes oder Totschlags tatverdächtig gewesen seien. “Jeder Fall hat andere Ursachen und muss einzeln für sich untersucht werden.”

    Interessant wäre in diesem Zusammenhang, mit was für schrecklichen Zahlen die anderen Bundesländer aufzuwarten haben. Und dann sollte man sich – wenn man alle Informationen (ja, auch die Herkunft) zusammengetragen hat, an die Analyse machen.
    Nur ein kleiner Hinweis am Rande: In den islamisch geprägten Ländern wird den Knaben schon beigebracht, wie man kleine Lämmer beteubungslos schächtet, der Umgang mit dem Messer und das Töten von Lebewesen wird also schon früh erlernt. Natürlich ist das noch kein Beleg, dass so etwas auch hier dann Gang und Gebe ist, aber zum Nachdenken sollte das schon anregen.
    https://journalistenwatch.com/2023/0...nder-gemordet/
    Geändert von Realist59 (21.03.2023 um 10:32 Uhr)
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  2. #2
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    AW: Für Mord zu unreif aber wählen geht?

    da versteh ich USA: wenn Du "Erwachsenenverbrechen" verübst, wirst Du auch wie ein Erwachsener verknackt. Ich bin nicht für harte Strafen wenn ein Kind einen Kaugummi geklaut hat... Es geht auch nicht ein Kind einzuknasten was ein anderes Kind geschubst hat und wo das Opfer unglücklich gefallen und leider verstorben ist.

    Aber wer 30 Messerstiche bei der Schulkameradin macht die arglos ist - das Opfer hat bei der Täterin übernachtet, da hab ich kein Verständnis.

    Ein Messerstich weil das Opfer vielleicht ws blädes sagte, die durchgedreht ist und nach 1 Messerstich das Opfer tädlich verstabr - da hab ich noch irgendwie eine Art von Verständnis - die hat das im Affekt gemacht, blöd gelaufen.

    Aber 30 Messerstiche + Vorgehen/Vertusching : das ist eiskalter Mord. Dafür hab ich null Verständnis- das ist kein Versehen - hab ich nicht gewußt das das falsch ist...Da kann sich auhc kein "Kind" rausreden daß sie nicht genau gewußt haben was sie tun.

    Da hat nicht ein Kind einem anderen was angetan aus Versehen. Das war eiskalter Mord. Solche Kinder gehören weggesperrt für immer. Die sind nicht ganz sauber in der Birne.. Selbst wenn die Monster 10 Jahre weggesperrt werden dann sind die im besten Alter wenn sie nicht vorzeitig entlassen werden.

  3. #3
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    AW: Für Mord zu unreif aber wählen geht?

    In den islamisch geprägten Ländern wird den Knaben schon beigebracht, wie man kleine Lämmer beteubungslos schächtet
    Früh übt sich, was ein Mörder werden will.
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  4. #4
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    AW: Für Mord zu unreif aber wählen geht?

    Die Bild hat Hier https://www.bild.de/regional/hamburg...6688.bild.html die Möglichkeit darüber abzustimmen, ob die Grenze für die Strafmündigkeit bleiben oder gesenkt werden soll. Aktuell haben daran 216082 Menschen teilgenommen. 92% sind für eine Senkung der Altersgrenze


    Sollten Menschen unter 14 Jahren weiterhin nicht strafmündig sein?
    Ja, das ist richtig so. Menschen unter 14 sind zu unreif, um strafrechtlich belangt zu werden. 8%


    Nein, das Gesetz sollte geändert werden. Heutzutage sind Menschen unter 14 Jahren erwachsen genug, um für ihr Verhalten einzustehen. 92%

    216.082 Teilnehmer
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  5. #5
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    AW: Für Mord zu unreif aber wählen geht?

    92% sind für eine Senkung der Altersgrenze
    Geschehen wird aber nichts.
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  6. #6
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    AW: Für Mord zu unreif aber wählen geht?

    Inzwischen wurde publik, dass sich zumindest eine der Mörderinnen vor der Tat darüber informiert hat, ob sie strafrechtlich belangt werden könnte. Die Vorbereitung, die Ausführung und die anschließende versuchte Vertuschung der Tat zeigt nicht nur eine extrem hohe kriminelle Energie, sondern auch das Wissen und Erkennen um die eigene Handlung. Man sollte die starre Altersgrenze von 14 Jahren aufheben und auch jüngere, die sich sehr wohl um ihre Handlungen bewusst sind, anklagen und in entsprechende Einrichtungen geben. Mit Erreichen der Volljährigkeit sollten diese Täter dann abgeschoben werden, wenn es sich um Migranten handelt.
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  7. #7
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    AW: Für Mord zu unreif aber wählen geht?



    Check: es gibt keine Strafe also kann ich messern, abschlachten wie ich will...

    Einfach nur verrückt daß dieses "Kind" strafunmünig ist vor dem Gesetz.

    Ich bin auch für Jugendschutz - kein Kind sollte wirkliche Probleme bekommen wenn es einen Kaugummi geklaut hat oder sogar wenn es geschubtst hatte in böser Absicht und das Opfer blöd viel und sogar vertstorben ist.

    Aber das ist einskalter geplanter Mord, man war sich sicher - dank Jugendschutz passiert einem nix bei Mord- pber 30 Messerstiche...

    Das die Mädel da straffrei rauskommen ist ein Graus. Solche Monster sollten meiner Meinung weggesperrt bleiben - was machen die erst wenn die erwachsen sind ?

  8. #8
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    AW: Für Mord zu unreif aber wählen geht?

    Natürlich sind Forderungen wie die von Lukas Kilian wohlfeil aber man sollte wirklich darüber nachdenken, ob es nicht sinnvoll ist, zumindest das ausgezahlte Kindergeld von den Eltern zurückzuverlangen..........


    Kiel – Erst der grausame Kinder-Mord an Luise (†12), dann die erschreckende Prügel-Attacke von Heide gegen ein 13-jähriges Mädchen – jetzt fordert der erste Politiker Knallhart-Strafen für die ELTERN der Gewalt-Kids!

    Lukas Kilian (37) aus Glinde, neuer Generalsekretär in der Nord-CDU, sagt: „Wir müssen auch die Eltern strafrechtlich in den Blick nehmen.“

    Im Klartext: Knast für Mama und Papa der Täterinnen!

    In einer Gewalt-Orgie hatten fünf bis sechs Mädchen (13 bis16) mehrere Minuten lang Schülerin Sabrina * (13) geschlagen, bespuckt und gedemütigt. Mehrere von ihnen sind strafunmündig. Auch beim Mord an Luise (†12) waren die Täterinnen (12 und 13) strafunmündig, googelten sogar Tage vor der Tat danach.

    Kilian: „Wer seine Fürsorge- oder Erziehungspflicht verletzt und sein Kind einen kriminellen Lebenswandel führen lässt, kann sich strafbar machen.“
    Aus seiner Sicht ist das durch einen entsprechenden Paragrafen im Strafgesetz gedeckt. Schlimmstenfalls drohen Eltern demnach drei Jahre Knast oder empfindliche Geldstrafen.

    Der Politiker, der als Rechtsanwalt und Notar arbeitet: „Entsprechende Ermittlungsverfahren sind nun zu prüfen. Wo Kinder wiederholt Straftaten begehen, muss der Staat sich strafrechtlich mit den Eltern beschäftigen.“

    Auch Schleswig-Holsteins Schulministerin Karin Prien (57, CDU) appelliert in BILD an die Eltern: „Schauen Sie nicht weg! Schule, Polizei, Jugendhilfe und Jugendgerichte müssen einen wichtigen Beitrag zur Gewaltprävention leisten. Aber es sind die Eltern, die Verantwortung dafür tragen, dass ihre Kinder zu mitfühlenden Erwachsenen erzogen werden, die Konflikte gewaltfrei lösen können.“.... https://www.bild.de/regional/hamburg...7438.bild.html
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  9. #9
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    AW: Für Mord zu unreif aber wählen geht?

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Natürlich sind Forderungen wie die von Lukas Kilian wohlfeil aber man sollte wirklich darüber nachdenken, ob es nicht sinnvoll ist, zumindest das ausgezahlte Kindergeld von den Eltern zurückzuverlangen..........
    Es ist aber kaum zu erwarten, daß unsere Politiker „sinnvoll" auf die Ereignisse reagieren könnten.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  10. #10
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    AW: Für Mord zu unreif aber wählen geht?

    .....Es gibt sicher gute Gründe dafür, dass Kinder in Deutschland nicht strafmündig sind und das Strafrecht erst bei Jugendlichen ab 14 Jahren einsetzt. Davon abgesehen, ist die zuletzt angestoßene Debatte über die Senkung dieser Grenze oder alternative Formen des Umgangs mit straffällig gewordenen Kindern nicht nur sinnvoll, sondern dringend geboten. Erstaunlicherweise sind es aber nicht selten dieselben Leute, die sich dagegen verwahren, gleichzeitig aber ein immer früheres Wahlrecht für Kinder oder sogar Babys fordern. Denn auch für die hier geltenden Altersgrenzen gibt es sehr gute Gründe.

    Neuer Kinder- und Jugendbeirat in Berlin-Mitte
    Um Missverständnissen vorzubeugen: Es ist richtig und wichtig, Kinder und Jugendliche möglichst früh an die Politik heranzuführen und mit den Grundwerten einer Demokratie vertraut zu machen. Als geeigneter Zeitpunkt hierfür erscheint der Übergang von der Grundschule auf eine weiterführende Schule, wenn neue Fächer wie etwa der Gemeinschaftskunde-Unterricht dazukommen. Auch Klassensprecher und Mitglieder des Schülerrats werden in diesem Alter regelmäßig zum ersten Mal gewählt, um Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zur Mitgestaltung des Alltags an ihrer Schule zu geben.

    In immer mehr Städten und Gemeinden gibt es inzwischen Jugendgemeinderäte, wobei hier die Betonung ausdrücklich auf „Jugend“ zu legen ist. Wir reden hier also über Heranwachsende ab 14 Jahren, die damit auch unter das Strafrecht fallen. Es scheint sich also über Jahrzehnte hinweg eine Art gesellschaftlicher Konsens herausgearbeitet zu haben, dass dies ein gutes Alter ist, ab dem Jugendliche für andere, vor allem aber auch für ihr eigenes Handeln Verantwortung übernehmen können und sollen.
    Jetzt soll auch der Bezirk Berlin-Mitte einen Kinder- und Jugendbeirat bekommen. Laut dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung soll das Gremium „von allen Kindern und Jugendlichen“ gewählt werden. Die Initiative geht auf einen Vorschlag der Jusos zurück, die diese Idee bereits vor zwei Jahren auf einer Delegiertenversammlung der SPD Mitte ins Spiel gebracht hatten. Eine Sprecherin bezeichnete die Entscheidung als „großen Schritt“ und man sei froh, dass künftig „bei allen Entscheidungen auch Kinder und Jugendliche am Tisch sitzen.“

    Mindestalter im Bundestag rauf statt Wahlalter runter
    Neuland betritt die Hauptstadt mit dem Gremium allerdings nicht, wie das Beispiel des schon seit mehreren Jahren bestehenden Kinder- und Jugendparlaments Tempelhof-Schöneberg zeigt. Ein Blick auf die „Abgeordneten“, deren Alter und deren Ziele macht aber schnell deutlich, dass es sich dabei um nicht viel mehr als eine vorpolitische Spielwiese handeln kann. Und dann ist gegen derartige Projekte auch nichts einzuwenden, vorausgesetzt, den Kindern und Jugendlichen wird nichts anderes vorgegaukelt. So stellt etwa Anton (12) sich und sein wichtigstes Anliegen vor: „Ich möchte Dinge in meinem Bezirk verbessern und so anderen Kindern das Leben erleichtern. Ein Beispiel dafür sind neue Zebrastreifen.“

    Nun ist es aber so, dass verkehrspolitische Entscheidungen – wie etwa ein Zebrastreifen oder die Einrichtung von Tempo-30-Zonen – auf der Ebene des Landkreises getroffen werden. Bis Anton also tatsächlich derartige Entscheidungen treffen kann, muss er mindestens noch sechs Jahre warten und sich dann in den „echten“ Kreistag seines Wohnortes wählen lassen.

    Womit wir bei der nächsten spannenden Frage wären, nämlich der eines Mindestalters für bestimmte politische Ämter. Der Bundespräsident muss mindestens 40 Jahre alt sein, in einigen Bundesländern, etwa Baden-Württemberg, müssen Bürgermeister mindestens 25 Jahre alt sein. Der Bundestag steht Kandidaten hingegen schon ab 18 Jahren offen. Ob das eine gut gesetzte Untergrenze ist, muss beim Blick auf die aktuelle Besetzung des Parlaments allerdings stark bezweifelt werden.

    Rein theoretisch gilt auch für Ministerposten ein Mindestalter von nur 18 Jahren. Wobei das aktuelle Kabinett eindrücklich unter Beweis stellt, dass auch Alter weder vor Torheit noch vor infantilem Gehabe schützt. Neben der Debatte um eine immer weitere Absenkung des Rechts auf aktives Wahlrecht sollten dringend auch die Untergrenzen für die Wählbarkeit auf den Prüfstand, zumindest wenn es um Ämter geht, die mit einem gewissen Maß an Verantwortung verbunden sind.

    https://reitschuster.de/post/jetzt-a...dbeirat-kommt/
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