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Neues Verbot ab März: Bei Gartenarbeit 10.000 Euro Strafe
Neues Verbot ab März: Bei Gartenarbeit droht 10.000 Euro Strafe
Ab dem 01.März 2023 tritt eine neue Regelung ein. Wer diese missachtet, kann Bußgelder bis zu 10.000 Euro erwarten.
Im März ist Frühlingsanfang. Die Gärten blühen dann erneut auf. Doch bei Gartenarbeiten muss jetzt aufgepasst werden. Denn ein neues Gesetz wurde erlassen. Die Strafen sind bei Verstoß sehr hoch.
Gartenarbeiten nicht mehr erlaubt
Wer seinen Garten frühlingstauglich machen will, muss die neuen Regelungen beachten. Denn nicht alle Gartenarbeiten sind noch erlaubt. Die Maßnahme gilt vom 1. März bis 30. September. In diesem Zeitraum dürfen Bäume und Hecken nicht geschnitten werden.
Das hat das Bundesnaturgeschetz beschlossen. Grund dafür sind die im März bereits anwesenden Tiere. Amseln, Meisen und viele weitere Vogelarten kehren nach ihrer Winterpause zurück. Im Frühling beginnen diese ihren Nestbau, bei dem sie ab sofort nicht mehr gestört werden dürfen.
Verbot gilt für alle Pflanzen
Das Verbot gilt für Bäume, Pflanzen und Hecken bis zum 30. September. Diese dürfen weder beseitigt, noch abgeschnitten werden. Vor allem für diese, die im öffentlichen Raum stehen, in der freien Natur oder in Wohngebieten zu finden sind.
Damit soll ein hoher Tierschutz gewährleistet werden. Denn viele Vögel würden ihren Nestbau unterbrechen, wenn sie durch Gartenarbeiten daran gehindert würden. Wer gegen dieses Gesetz verstößt, kann bis zu 10.000 Euro Strafe zahlen. Doch Ausnahmen bestätigen die Regel.
Ausnahme
In einigen Fällen kann die Regel umgangen werden. Sollten Pflanzen, Bäume oder Hecken den Straßenverkehr behindern, so dürfen sie beseitigt oder geschnitten werden. Im privaten Garten sind leichte Gartenarbeiten, die gegen Überwucherung helfen sollen, ebenfalls erlaubt.
Allerdings muss auch im privaten Garten der Nestbau eines Vogels gewährleistet werden. Sollte sich zum Beispiel bereits ein Vogel eingenistet haben, so darf die Gartenarbeit nicht durchgeführt werden. Der Schutz der Tiere steht mit dem neuen Gesetz für das Bundesnaturschutzgesetz nämlich an höchster Stelle. Deshalb sollten Ausnahmefälle eindringlich überprüft werden und abgewägt werden. Denn so eine Strafe möchte niemand zahlen.
https://www.karlsruhe-insider.de/ver...-strafe-128739Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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