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    Syrischer Vergewaltiger erhält Bewährung - 15jährige Opfer bekommt 3000 Euro Schmerzensgeld

    Dieses Urteil ist so unglaublich, dass ich es hier in einem eigenen Thread veröffentliche.

    Im Juli 2022 vergewaltigt ein betrunkener Syrer eine 15-Jährige in Osnabrück. An diesem Freitag fiel das Urteil: Bewährung. Die Begründung des Gerichts: Der Mann sei auf dem Weg ein normaler Mitbürger zu werden und das Mädchen bekäme so wenigstens Schmerzensgeld.
    „Sie sind ja auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden“, sagt der Richter am Ende des Prozesses gegen einen 30-jährigen Mann aus Syrien. Er war angeklagt, weil er betrunken eine 15-Jährige in Osnabrück vergewaltigt hatte. Das stellte das Gericht auch zweifelsfrei fest. Dennoch kommt der Mann mit einer Bewährungsstrafe und Schmerzensgeld für das Opfer davon. Darüber berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“.
    „Es war das erste Mal, dass ich Alkohol getrunken habe“, sagt der 30-Jährige vor Gericht aus. „Möglicherweise war er durch den Alkohol angepiekst“, argumentiert sein Verteidiger. Fakt ist, dass der Syrer auf dem Heimweg von einer Diskothek auf das Mädchen traf, das auf dem Weg zu ihrem Freund war. In der Möserstraße fragte er sie nach einer Zigarette, rauchte diese und unterhielt sich mit ihr, soweit es seine Sprachkenntnisse zuließen.
    Später drückte er sie gegen eine Wand, fummelte an ihr herum und ließ auch nicht von dem Mädchen ab, als sie in einen Treppenaufgang flüchtete. Unter Einsatz von Gewalt vergewaltigte er das Mädchen schließlich. Warum genau, das bleibt bis heute offen.
    Im Prozess kam zudem heraus, dass der Syrer der 15-Jährigen ein Tütchen mit einem halben Gramm Cannabis gegeben hatte. Auch deswegen wurde der 30-Jährige schließlich verurteilt - allerdings eben nur zu einer Bewährungsstrafe.
    Für das Mädchen ist ein normales Leben vorbei. Mit diesem Urteil, das ihm 3.000 Euro Schmerzensgeld für eine Vergewaltigung zuspricht, dem Täter dafür die Freiheit, muss es sich vorkommen wie der letzte Dreck.

    „Über den Inhalt der Beratung darf ich nichts sagen, aber wir haben uns schwer getan“, sagte der zuständige Richter am Amtsgericht nach dem Urteil. Für den Angeklagten spreche, dass er alkoholbedingt enthemmt gewesen und nicht nennenswert vorbestraft sei. Die Intensität der Vergewaltigung sei zudem aus rein rechtlicher Sicht zudem „am unteren Rand“ gewesen.
    Schlussendlich hob der Richter noch einen anderen Aspekt hervor. Der 2015 aus Syrien geflüchtete Mann könne eine Wohnung und demnächst auch einen Arbeitsplatz vorweisen. „Sie sind ja auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden.“
    Auch das sei laut Richter positiv für das Opfer zu sehen. Damit habe die 15-Jährige von der Bewährungsstrafe schließlich auch mehr, als sie von einem Gefängnisaufenthalt hätte. „So können Sie nämlich wenigstens arbeiten und ihr das Schmerzensgeld zahlen, das sie sonst mit Sicherheit nie bekäme.
    Das alles bewahrte den 30-Jährigen vor dem Gefängnis. Stattdessen ist er ab sofort drei Jahre auf Bewährung, darf sich seinem Opfer nicht mehr als 50 Meter nähern und muss sich sofort entfernen, wenn er das Mädchen irgendwo sehen sollte. Zudem muss er 3000 Euro Schmerzensgeld an die 15-Jährige zahlen.
    https://www.focus.de/panorama/welt/a...187339753.html

    Nicht weniger verstörend als die läppische Strafe an sich waren auch die von der Neuen Osnabrücker Zeitung am Mittwoch zitierten Aussagen des Richters und der Tenor des Artikels selbst. Dort heißt es schon im ersten Absatz, der Täter hätte „Glück“. Zur Tatsache, dass er nun nicht in Haft müsse, schreibt der Autor lapidar: „Beim ersten Blick auf die Tat mag das verstören.“ Mit anderen Worten: Bei genauerer Betrachtung sei es also in Ordnung.
    Vom Schicksal des 15-jährigen Mädchens, das am frühen Morgen jenes 10. Juli 2022, einem Sonntag, auf dem Weg zu seinem Freund war, und dessen Sexual- und Liebesleben durch dieses traumatisierende Gewalterlebnis nachhaltig beeinträchtigt sein dürfte, ist weder in den zitierten Aussagen des Richters und des Verurteilten noch vom Autor des Artikels selbst die Rede. Dafür wird ausführlich über den Täter berichtet:
    „Warum genau der Angeklagte, der noch nie wegen eines sexuellen Übergriffs auffällig geworden ist, dann die Jugendliche vergewaltigte, blieb offen. ‚Möglicherweise war er durch den Alkohol angepiekst, er dachte wahrscheinlich, ,die kann ich noch überzeugen‘‘, sagte Otten. ‚Es war das erste Mal, dass ich Alkohol getrunken habe‘, ergänzte sein Mandant.“
    Der Autor belehrt die Leser noch fälschlich, dass der Täter sich für „einvernehmliche sexuelle Handlungen“ mit der 15-Jährigen nicht hätte verantworten müssen. Was angesichts des jungen Alters des Opfers nicht stimmt. Bei Jugendlichen zwischen 14 und 16 ist auch einvernehmlicher Sex dann strafbar, wenn der Täter älter als 21 ist und die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt.
    Den Tathergang schildert der Artikel so: „Gegen ihren Willen drückte der Angeklagte sein Opfer an die Wand ‚und hörte auch nicht auf, an ihr herumzufummeln, als sie in einen Treppenaufgang flüchtete‘, sagte der Vorsitzende Richter Michael Hune in seiner Urteilsbegründung. Schließlich kam es unter dem Einsatz von Gewalt zu einer Vergewaltigung. Eine DNA-Analyse überführte den Täter.“
    Der Richter selbst bedachte den Täter nicht nur mit der Milde des Urteils, sondern auch mit geradezu wohlwollenden Worten, die angesichts des Verbrechens fassungslos machen können. Es ist zwar von „hart durchgreifen“ und „Generalprävention“ die Rede, aber sowohl die tatsächlich milde Strafe als auch die Worte des Richters an den Täter entwerten diesen Anspruch.
    Für den Angeklagten spreche, so zitiert ihn die NOZ, dass er alkoholbedingt enthemmt gewesen und nicht nennenswert vorbestraft sei. Nicht nennenswert! Also wohl doch ein wenig, wofür auch spricht, dass er, wie man nebenbei erfährt, dem Opfer Cannabis gab. Die Intensität der Vergewaltigung sei aus rein rechtlicher Sicht „am unteren Rand“ gewesen.
    Und dann hat der Richter noch betont, dass der 30-Jährige, der 2015 aus Syrien nach Deutschland „geflüchtet“ war, eine Wohnung und demnächst auch einen Job habe. Schließlich sagt er laut NOZ über einen gerade als Vergewaltiger Verurteilten: „Sie sind ja auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden.“
    Als blanken Hohn müssen diesen Satz nicht nur die 15-Jährige und ihre mitleidenden Angehörigen empfinden, sondern jeder, der diesen Satz eines Richters zu einem Vergewaltiger vernimmt. Eine Vergewaltigung soll also zum „guten Weg“ eines künftigen „normalen Mitbürgers“ gehören, der als vermeintlich Schutzsuchender nach Deutschland kommt?
    Als Verhöhnung des Opfers kann man auch die weitere Begründung des Richters empfinden, warum der Täter seine Strafe nicht absitzen solle. Die 15-Jährige habe von der Bewährungsstrafe schließlich auch mehr, als sie von einem Gefängnisaufenthalt hätte, denn, so der Richter zum Verurteilten: „So können Sie nämlich wenigstens arbeiten und ihr das Schmerzensgeld zahlen, das sie sonst mit Sicherheit nie bekäme.“
    https://www.tichyseinblick.de/daili-...en-mitbuerger/

    "" Schließlich hob Richter Hune noch hervor, dass der 30-Jährige, der 2015 aus Syrien nach Deutschland geflüchtet war, eine Wohnung und demnächst auch einen Job habe. „Sie sind ja auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden.“ ""


    Ja, der Richter Hune, vermutlich selber Vater einer Tochter oder doch nicht?

    Da sieht man ihn, strahlend, ein Saubermann im Anzug:

    Osnabrück, 28.09.2020
    Die Niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza hat den Ministerialrat Dr. Michael Hune (im Bild vorne) zum Vizepräsidenten des Amtsgerichts Osnabrück ernannt. Die Präsidentin des Amtsgerichts Osnabrück Dr. Christiane Hölscher überreichte ihm am 28.09.2020 die Ernennungsurkunde.
    Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück und anschließendem Referendariat in Dortmund trat Dr. Hune im Jahr 2008 in den höheren Justizdienst des Landes Niedersachsens ein. Nach Stationen bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück, dem Landgericht Osnabrück und dem Amtsgericht Nordhorn wechselte Dr. Hune für seine erste Planstelle erneut zum Landgericht Osnabrück. Für das Landgericht war er in verschiedenen Straf- und Zivilkammern sowie darüber hinaus auch als Pressesprecher tätig. Anfang 2016 folgte die Erprobung beim Oberlandesgericht Oldenburg im Senat für Arzthaftung und Versicherungsrecht, ehe Dr. Hune im Jahr 2017 zum Vorsitzenden Richter am Landgericht ernannt und im Jahr 2018 zum Ministerialrat im niedersächsischen Justizministerium befördert wurde. Hier war er als Referatsleiter im Personalreferat eingesetzt.
    Der 42-jährige Jurist wohnt in Lechtingen, ist verheiratet und hat zwei Kinder. Am Amtsgericht Osnabrück übernimmt Dr. Hune neben der stellvertretenden Behördenleitung auch die Leitung der Strafabteilung.


    https://amtsgericht-osnabrueck.niede...nt-193021.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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    AW: Syrischer Vergewaltiger erhält Bewährung - 15jährige Opfer bekommt 3000 Euro Schmerzensgeld

    „Sie sind ja auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden“, sagt der Richter am Ende des Prozesses gegen einen 30-jährigen Mann aus Syrien.

    Für links-grün ist das eben alles normal. Viele Richter fühlen sich eher als Sozialarbeiter und nicht so sehr wie jemand der Recht spricht. Justitia ist nicht mehr blind, sie ist eine Grüne.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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