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Windkraftausbau: Klagen nicht mehr möglich - Vogelschutz wird ausgehebelt
Gestern, als Habeck sagte, dass er die Klageverfahren zukünftig unterbinden würde und es dann zwar sein könne, dass individuell mehr Vögel sterben, aber insgesamt auch die Vögel von den Windrädern und dem Klimaschutz profitierten und zudem durch den Ausgleich, den die Windkraftbetreiber zahlen sollten, dann eben Ausgleichsflächen für die Vögel geschaffen werden sollten und Ausgleichsmaßnahmen wie der Verzicht auf Pestizide, da wurde ich hellhörig. Er habe jetzt einen esten Schritt getan, so Habeck weiter, in dem er europäisches Recht in deutsches übersetzt habe und damit ähnlich wie bei der Corona-Krise nun in der Klimakrise durch kurzfristige Maßnahmen kurzfristig handeln zu können.
Kurz und übersetzt: Die Klagewege werden unterbunden, die Windkraftbetreiber zahlen Geld, das irgendwohin fließt und es werden dann irgendwelche Ausgleichsflächen geschaffen und Pestizide vermieden. (Tote Vögel freuen sich über vermiedene Pestizide und wenn die Vögel über die Reservatsgrenzen fliegen, dann sind sie selber schuld, wenn sie in die Windräder geraten).
Windräder sollen in Deutschland künftig schneller genehmigt werden. Das Bundeskabinett hat die Anpassung an EU-Regeln beschlossen: Damit fallen bisherige Prüfverfahren weg.Die Bundesregierung hat heute einen Windausbau-Beschleuniger auf den Weg gebracht, wie wir ihn noch nicht hatten.Robert Habeck, Bundeswirtschaftsminister
Die Neuerung werde einen entscheidenden Fortschritt bei der Geschwindigkeit von Genehmigungsverfahren bringen, so Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) weiter. Damit bekämen Bundesländer und Behörden die Grundlage, den Windkraftausbau mit voller Kraft voranzutreiben.Nach Angaben des Wirtschaftsministers geht es vor allem um Windräder, aber auch um Stromnetze, die größer sind als 110 Kilovolt. "Diese Projekte können, wenn sie bis zum 30. Juni des nächsten Jahres in die Planung gehen, verkürzt genehmigt werden", sagte Habeck am Montagabend in Kiel.Künftige gebe es verkürzte umwelt- und artenschutzrechtliche Genehmigungsverfahren auf ausgewiesenen Gebieten, die sich besonders für Windkraft und Stromtrassen eignen.Auf EU-Ebene war bereits im Dezember eine sogenannte Notfallverordnung vereinbart worden. Zentraler Punkt: Gibt es in einem für Windkraft oder Stromleitungen ausgewiesenen Gebiet schon eine strategische Umweltprüfung (SUP), kann im Genehmigungsverfahren die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die artenschutzrechtliche Prüfung bei der Genehmigung einzelner Anlagen entfallen.Um den Artenschutz zu wahren, sollen die zuständigen Behörden darauf achten, dass Betreiber "angemessene und verhältnismäßige Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen" vornehmen. Gibt es solche Maßnahmen nicht, müssen die Betreiber zahlen, etwa für ein "Artenhilfsprogramm", so Habeck.
Habeck rechnet nun mit deutlich mehr Tempo. Er erwarte, dass die Bundesländer nun das ihre täten, um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben.
Und nicht vergessen: Wenn mehr Windräder gebaut werden, gibt es natürlich auch mehr Strom in den Dunkelflauten. Logisch!Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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01.02.2023, 10:46 #2
AW: Windkraftausbau: Klagen nicht mehr möglich - Vogelschutz wird ausgehebelt
Der Holzweg auf dem sich Habeck befindet ist lang, endet aber auch mal, wenn der Abgrund erreicht ist. Die Grünen sind Gefangene ihrer Ideologie. Der Blick über den Tellerrand ist für diese Leute unmöglich.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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