Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
Die lasche Justiz wie sie leibt und lebt. Für eine schwere Körperverletzung lediglich eine Bewährungsstrafe? Die nächste Stufe ist Totschlag, was soll denn noch passieren, bis so eine Gestalt die Konsequenzen seines handelns zu spüren bekommt? 12 Straften hat er mindestens begangen und nur drei davon sind überhaupt vor Gericht verhandelt worden. Kein Wunder wenn so ein Typ meint, hier straffrei mit allem durchzukommen.
Lustig, lustig, trallerallalla. Der Ibrahim hatte wohl eine positive Sozialprognose und war noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten, ach, Moment, war er doch, aber vielleicht wusste das der Richter ja nicht:

Strafe für gefährliche Körperverletzung

Die gefährliche Körperverletzung wird mit Freiheitsstrafe bestraft, die jedoch bei einem Ersttäter mit positiver Sozialprognose grundsätzlich zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Der Strafrahmen sieht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren vor.
https://www.strafverteidiger-hamburg...zung-224-stgb/

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Zitat Zitat von Cherusker Beitrag anzeigen
Gibt es denn überhaupt ehrliche Politiker?
Ich denke, dass es inzwischen schon ungeahnte Steigerungen gibt.