(oder wegen amubulanter Pflegedienstleistungen und hoher Wohnkosten zu ihrer Rente dazuzahlen müssen).

Die Zuzahlungen im Pflegeheim liegen inzwischen deutlich über einer guten Rente.

Wie viel Geld Rentner auf dem Konto haben dürfen, wenn sie ins Pflegeheim kommen
Wer im Pflegeheim lebt, egal ob kurz- oder langfristig, der muss einen Eigenanteil zu den Kosten dazuzahlen. Um diese Kosten zu decken, müssen Betroffene sowohl ihr Barvermögen und ihre Rente als auch ihr Vermögen in Form von Aktien, Grund oder Immobilien hinzuziehen. Wer nichts dergleichen besitzt, wird in der Kostenübernahme durch Sozialhilfe unterstützt.
Übrigens: Wenn man absehen kann, pflegebedürftig und damit bedürftig zu werden, darf man nicht einfach mal vorher noch eine Kreuzfahrt unternehmen oder seinen Enkeln Geld zukommen lassen oder sich ein neues, teures Auto kaufen, denn man muss sein Vermögen so einsetzen, dass es die Zeit der absehbaren Bedürftigkeit möglichst abdeckt. Die Ämter rechnen die Zeit vorher schon in Bedarfssätzen, d.h. wer mehr Geld verbraucht, wird von den staatlichen Fürsorgeleistungen ausgeschlossen und zwar so lange, wie sein Geld für ein Leben unter Bedarfssatz gereicht hätte.

Bis auf ein Taschengeld von 121,23 Euro im Monat (Stand Dezember 2022) muss die gesamte Rente inklusive Witwen- und Witwerrente oder andere Rentenarten für die Deckung der Pflegeheimkosten genutzt werden, bevor ein Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ gestellt werden kann.
Laut pflege.de betrug der durchschnittliche Eigenanteil für Pflegeheime im Jahr 2022 rund 2.179 Euro.
Um diese Summe zu begleichen, werden zunächst die Vermögenswerte und Rücklagen der jeweiligen Person herangezogen.
Allerdings gibt es ein sogenanntes Schonvermögen, das geschützt ist, und das Bewohner in jedem Fall behalten dürfen. Der Schonbetrag für Pflegebedürftige beträgt aktuell 5.000 Euro (Stand Dezember 2022).
Lächerlich gering!

Aber etwas Positives gibt es dennoch, für die Angehörigen. Da die Politiker mit ihren guten Diäten feststellen mussten, dass sie oft für ihre Eltern finanziell herangezogen werden, haben sie im Schnellverfahren die Grenze für Angehörige heraufgesetzt, so dass sie 100.000 Euro verdienen dürfen, ohne finanziell für die Eltern aufkommen zu müssen. Die Lobbykollegen freut es ebenso.

Also erst ab 100.000 Euro Jahresverdienst, Aufwendungen natürlich abgezogen, müssen die Kosten für die Eltern übernommen werden.

Dieser Fall tritt dann ein, wenn die Angehörigen der zu pflegenden Person mehr als 100.000 Euro im Jahr an Bruttoeinkommen haben.
https://www.24hamburg.de/verbraucher...-92041707.html

Alte Menschen sind in diesem Staat die Gruppe, die das Nachsehen hat.