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    Notfallwarnungen: Statt Sirenen Cell Broadcast auf das Smartphone

    Dämlicher geht es nimmer. Die Sirenen wurden abgebaut und nun sollen Warnmeldungen über das Handy gesendet werden. Das gestaltet sich aber alles andere als niedrigschwellig, denn natürlich muss sich das Handy beim Besitzer befinden und der Besitzer darf sich auch nicht in einem Funkloch befinden. Das Handy muss also Empfang haben, sendebereit sein, mitgenommen werden und intakt sein.
    Das ist aber nicht alles. Es muss auch dem neueren Standard entsprechen, nämlich mindestens unter mindestens iOS 15.6.1 oder Betriebssystem 11 laufen. Das ist aber noch lange nicht das Ende der Voraussetzungen. Selbstverständlich muss man nämlich noch in den Einstellungen des Handys zuvor die Testwarnungen aktivieren. Das ist nicht so einfach und so gibt es auch keine einfache Anleitung. Gegebenenfalls muss man beim Hersteller nachfragen, wie diese zu aktivieren sind.

    Als Warnung erhält man "eine Textmeldung", die man auch erst einmal lesen muss, also "ein ganz klarer Vorteil"---!!!-- gegenüber eines Sirenentons, den man hören kann (auch Schwerhörige übrigens) und dessen unterschiedliche Signale unterschiedliche Alarme und Handlungsanweisungen bedeuten, klar, einfach und eindeutig.

    Das richtige also für alle Bürger, die älteren unter ihnen werden ganz sicher damit ohne Probleme zurechtkommen, aber auch die anderen werden keine Probleme haben, wenn sich das Handy ausschaltet, vergessen wurde oder keinen Empfang hat, in Katastrophengebieten angeblich keine Seltenheit. Funklöcher gibt es in Deutschland selbstverständlich auch nicht.

    So fragt die Zeit:

    Warntag: Ist Cell Broadcast auf Ihrem Smartphone aktiv?

    Am 8. Dezember ist Warntag: Bundesweit gibt es um 11.00 Uhr auf allen möglichen Kanälen eine Probewarnung für Krisen, Katastrophen und Notfälle. Und es kommt erstmals ein Warnsystem zum Einsatz, das über die Mobilfunknetze läuft: Cell Broadcast. Man erhält als Warnung eine Textmeldung, begleitet von einem Alarmton.

    Auf iPhones sind Warnmeldungen zwar automatisch aktiv, wenn mindestens iOS 15.6.1 installiert ist, erklärt der IT-Branchenverband Bitkom. Der Empfang der Warnungen lässt sich aber je nach Warnstufe unter «Einstellungen/Mitteilungen/Offizielle Warnmeldungen» abschalten.

    Testwarnungen einschalten nicht vergessen

    Vor allem lassen sich dort aber auch Testwarnungen einschalten. Ist dieser Schalter nicht aktiv, passiert am Warntag nichts.

    Android-Smartphones sind dem Bitkom zufolge ab Betriebssystem-Version 11 fit für Cell Broadcast. Auch hier sind die Warnungen standardmäßig aktiv, Testwarnungen müssen aber in aller Regel auch erst eingeschaltet werden.


    Herein in die Android-Einstellungen

    Das Ein- und Ausschalten von Warnungen ist bei vielen Herstellern wie Samsung über die Benachrichtigungseinstellungen möglich. Ansonsten kommt man meist zum Ziel, wenn man unter «Einstellungen» Notfallbenachrichtigungen ins Suchfeld eintippt.

    Ob Warnungen per Cell Broadcast für ältere Android-Versionen vielleicht manuell aktiviert werden können, muss man beim Hersteller erfragen. Bei Samsung ist dies beispielsweise möglich. Geht es nicht, können Smartphone-Besitzerinnen und -Besitzer grundsätzlich auch auf die Warn-Apps Nina oder Katwarn zurückgreifen.


    Warnstufe 1 immer aktiv

    Von der Möglichkeit, Cell-Broadcast-Warnungen zu deaktivieren, gibt es übrigens eine Ausnahme: Meldungen mit der höchsten Warnstufe (Warnstufe 1) können nicht ausgeschaltet werden, erklärt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Sie tauchen deshalb sowohl bei iOS als auch bei Android in der Auswahl gar nicht erst auf.

    Cell Broadcast ist datenschutzkonform

    Cell Broadcast ist dem BBK zufolge datenschutzkonform: Für die Aussendung der Nachrichten würden keine personenbezogenen Daten erhoben oder verarbeitet.


    Die Warnmeldung werde «an alle empfangsbereiten Mobilfunkendgeräte ausgesendet, ohne dass der Absender der Warnmeldung die Mobilfunknummer oder andere Daten der Empfänger kennt oder erfassen kann», so das Bundesamt.

    https://www.zeit.de/news/2022-12/02/...artphone-aktiv

    Das sind sie jetzt ganz stolz auf sich, garantiert! Ältere und behinderte Mitbürger haben hoffentlich das Enkelchen oder einen anderen fitten Verwandten bei sich, der ihnen weiterhilft und notfalls vorliest oder übersetzt.
    Geändert von Turmfalke (03.12.2022 um 12:57 Uhr)
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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