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Besserer Mobilfunk an deutschen Bahnlinien zwei Jahre verschoben
Besserer Mobilfunk an deutschen Bahnlinien zwei Jahre verschoben
Die Bundesnetzagentur untersagt der Bahn die geplante Inbetriebnahme einer weiteren 4G-Funkfrequenz für Fahrgäste.
Bei der Frequenz handelt es sich um jenes Spektrum, auf dem bislang nur Zugführer und Fahrdienstleiter miteinander kommunizieren. Dieses sogenannte GSM-R-Netz ist entlang der 30.000 Schienenkilometer aktiv und hätte auf eine LTE-Qualität umgeschaltet werden sollen. Dafür müsste allerdings an allen rund 15.000 in Deutschland verkehrenden Lokomotiven eine technische Veränderung vorgenommen werden, damit auch die Fahrer weiterhin auf der Frequenz telefonieren können.
Das ist bislang nicht komplett gelungen. Insbesondere kleinere private Bahnbetreiber sind damit im Verzug, auch einige wenige Züge der Deutschen Bahn harren noch der Umrüstung. „Diese Verschiebung geht nun zulasten der Mobilfunkkunden und einer entsprechenden Versorgung in den Zügen“, sagte ein Verantwortlicher eines großen deutschen Mobilfunkunternehmens.
„Wir fordern eine deutlich schnellere Umsetzung.“ Die Frist für den Umbau war bereits einmal verlängert worden. Am Geld kann die Technik kaum scheitern: Das Bundesverkehrsministerium von Volker Wissing (FDP) fördert sie zu 100 Prozent.
„Das ist unhaltbar“, sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Jarzombek, „wenn wir sanktionslos immer die Fristen verlängern, dann kommen wir nie raus aus dieser Schneckengeschwindigkeit“. Für Dirk Flege vom Interessenverband Allianz Pro Schiene ist die Entscheidung der Bundesnetzagentur kein Einzelfall: Die Behörde habe schon bei der Ausstrahlung des Mobilfunks an Autobahnen und Bahnlinien unterschiedliche Pflichten angelegt, zum Nachteil der Schiene. Die Linken-Digitalexpertin Anke Domscheit-Berg kritisiert: „Die Schließung von Funklöchern muss endlich die höchste Priorität haben.“
Aktuellen Studien zufolge sind die Funkverbindungen in den Zügen immer noch schlecht, die Abdeckung stimmt nicht mit den gesetzlich geforderten Standards überein.
https://www.tichyseinblick.de/daili-...re-verschoben/Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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