Wie hoch die Grundsteuer werden kann, sieht man an diesem Beispiel:

https://open-speech.com/threads/8364...73#post1870773

Aber davon abgesehen, wird die erste Erhöhung der Nebenkosten und der Miete nächstes Jahr auf das unbedingte Festhalten an der CO-2-Steuer-Erhöhung - CO-2-Abgabe genannt - beruhen. Das wird die Inflation ein wenig anheben wie auch das Vorhaben Scholz, zukünftig auf das Öl aus Rußland zu verzichten. D.h. er verzichtet natürlich nicht.

Auszüge:

Hunderte Euro jährlich
Durch Grundsteuer erwartet Mieter die nächste Nebenkosten-Last
Die Grundsteuer-Reform betrifft auch Mieter, weil Vermieter die Grundsteuer mit der Nebenkosten-Abrechnung auf sie umlegen dürfen und dies fast ausnahmslos auch tun. Steigt die Grundsteuer, steigen daher die Nebenkosten für Mieter. Gerade in Großstädten und beliebten Gegenden könnten auf Mieter dadurch deutlich Mehrkosten zukommen.
Als Näherungswert gilt: Mieter in beliebten Ballungsgebieten zahlen ab 2025 eher mehr Grundsteuer, weil ihre Lagen stärker im Wert gestiegen sind. Mieter auf dem Land zahlen eher weniger.

In Ballungsgebieten steigt die Grundsteuer besonders stark.
Da, also, wo sich die Arbeit befindet, wird richtig abkassiert.

Wie viel der Grundsteueränderung bei den Mietern ankommt, entscheiden Kommunen mit den sogenannten Hebesätzen. Diese werden mit der Grundsteuer multipliziert. Liegt der Hebesatz einer Kommune etwa bei 200 Prozent, zahlen Grundstückseigentümer in ihrem Gebiet die doppelte Grundsteuer und legen diese entsprechend auf ihre Mieter um.
Die Bundesregierung hat Städte und Gemeinde angehalten, Steuerveränderungen auszugleichen, indem sie ihre Hebesätze anpassen:

  • Steigt die Grundsteuer, können Kommunen die Belastung für Mieter gleichhalten, indem sie ihren Hebesatz senken.
  • Fällt die Grundsteuer, können Kommunen ihre Einnahmen gleichhalten, indem sie ihren Hebesatz anheben.

Ob Kommunen ihre Hebesätze anpassen, liegt trotz Empfehlung des Bundes in ihrer freien Entscheidung. Sobald Mieter wissen, ob die Grundsteuer in ihrer Gegend eher steigt oder fällt, lohnen sich daher der regelmäßige Blick in die Lokalpresse oder der Anruf im Rathaus, um zu erfahren, wie die eigene Stadt oder Gemeinde auf die Veränderung reagiert.
Besonders in Großstädten scheint fraglich, ob alle Kommunen die Hebesätze so weit senken, wie es zum Ausgleich steigender Grundsteuern nötig wäre: In Berlin-Kaulsdorf müsste der Hebesatz beispielsweise von 810 auf 280 Prozent sinken. In vielen Gebieten wären ähnlich drastische Senkungen nötig. Gehen die dortigen Kommunen diesen Weg beispielsweise nur zur Hälfte bleiben für viele Mieter in Zeiten genereller Teuerungen trotzdem Hunderte Euro mehr für die Grundsteuerumlage.
Mieter in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen sollten zudem beachten, dass ihre Bundesländer von den Regeln der Bundesregierung abweichen.
Man muss sich einmal auf der Zunge zergehen lassen, dass die Miethöhe eines Objekts über die Höhe der Grundsteuer entscheidet. Damit wird aus der Grundsteuer eine Wohnsteuer.
Nur Bayern schert aus, belastet seine Bürger im Resultat aber natürlich auch über alle Maßen.

Bayern berechnet seine Grundsteuer ab 2025 beispielsweise ausschließlich abhängig von der Fläche eines Grundstücks, nicht nach dem Ertrag. Das spart Mietern in beliebten Lagen Geld, weil die höheren Mieten ihrer Wohnungen nicht in die Berechnung einfließen. Mieter in schwächer nachgefragten Gegenden zahlen dafür mehr.
Für den Pfusch des damaligen Finanzminister Scholz, jetzt Bundeskanzler, der für die Reform verantwortlich ist, haftet natürlich der Bürger und der Mieter.

Da die neue Grundsteuer erst ab 2025 gilt, sind einigen Detailfragen noch ungeklärt. Eine der wichtigsten dürfte werden, inwieweit Mieter für Versäumnisse ihrer Vermieter haften.
Wenn die Vermieter nämlich aus Protest oder weil sie bei diesem anmaßenden und bürokratischen Vorgehen der Ämter die Erhebungsbögen nicht ausfüllen oder ausfüllen können und die Frist verstreicht, wird eben geschätzt und das geht natürlich zu Lasten der Vermieter bzw. Eigentümer und da die die Grundsteuer auf die Mieter umschlagen, dann eben auf die Mieter. Die zahlen dann eben die durch den Staat geschätzte Grundsteuer:
Schlimmstenfalls wird es für diese Vermieter teuer, weil die Finanzämter ihre Steuerlast mit Sicherheitszuschlägen schätzen. In welcher Höhe die Vermieter die Grundsteuer dann an ihre Mieter weitergeben dürfen, ist noch unklar. Dass sie dies in voller Höhe tun dürfen, scheint jedoch unwahrscheinlich.
https://www.focus.de/finanzen/deutli...180415307.html

Aber es kommt noch doller. Die Grundsteuer nach der Reform ist sogar grundgesetzwidrig und da ist es gut, dass das Bundesverfassungsgericht nach der personellen Neubesetzung durch Frau Merkel die Vorhaben der Regierung samt und sonders durchwinkt.

Grundsteuer „verfassungswidrig“: Jura-Professor rät Eigentümern in mehreren Bundesländern zur Klage
Ab 2025 soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Deshalb müssen alle Eigentümer in Deutschland bis Ende Januar eine Grundsteuererklärung abgeben. Doch noch im Vorfeld gibt es Ärger mit der Grundsteuer-Reform – viele Eigentümer sind mit dem Ausfüllen der Formulare für die Grundsteuererklärung überfordert und Experten halten das Grundsteuergesetz des Bundes sogar für verfassungswidrig.
die Bundesländer wenden unterschiedliche Modelle an. Es gibt das Bundesmodell, das die meisten Länder verwenden. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen tanzen mit ihrem jeweils eigenen Modell zur Grundsteuer aus der Reihe.
Grundsteuer: Bundesmodell und Modell Baden-Württembergs „verfassungswidrig“

Dabei geraten vor allem das Bundesmodell und das Modell Baden-Württembergs in die Kritik von Experten. Verfassungsrechtler Gregor Kirchhof, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Steuerrecht an der Universität Augsburg, hält diese sogar für verfassungswidrig.
Er rät in einem Interview mit focus.de betroffenen Eigentümern deshalb, „unter Einhaltung der Fristen Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid zu erheben und dann zu klagen“. Er erklärt dazu: „Mir ist bewusst, dass das eine Vielzahl von Fällen betrifft. Doch geht es nicht darum, keine Grundsteuer zu entrichten. Die Bewertung der Steuern muss realitätsgerecht sein, dem Leistungsfähigkeitsprinzip entsprechen. Noch wäre Zeit, die Abgabengesetze zu korrigieren.“
Ein Problem sei, dass der Bundesgesetzgeber sich entschieden habe, die Einheitswerte zur Grundsteuer-Bewertung, die das Bundesverfassungsgericht eigentlich bemängelt hatte, fortzuentwickeln. Der Verfassungsrechtler resümiert gegenüber focus.de: „Ein sehr schwieriger Auftrag. Eigentlich sollte eine gleichheitsgerechte Vereinfachung gelingen. Doch ist das System weiterhin zu kompliziert.“ Die vielen Parameter würden sich nicht „zu einem folgerichtigen Bewertungssystem“ verbinden. „Die Grundsteuer des Bundes ist bereits deshalb gleichheitswidrig“, so Kirchhoff gegenüber dem Nachrichtenportal.
Grundsteuer und Bodenrichtwerte: Problemkind Baden-Württemberg

Dem Professor zufolge geht es dabei um die Bodenrichtwerte. Er erklärt bei focus.de: „Es handelt sich, wie der Name schon sagt, um Richtwerte und damit um unscharfe Parameter. Weil die Werte ungenau sind, lässt das Steuerrecht, wenn es sie bei anderen Steuern nutzt, den Gegenbeweis eines realitätsnäheren Wertes zu. Dieser Gegenbeweis wurde aber den Steuerpflichtigen bei der Grundsteuer des Bundes und in Teilen auch bei der Steuer Baden-Württembergs verwehrt, weil das Massenverfahren mit zu vielen Gegenbeweisen zu aufwendig würde. Doch betont der Bundesfinanzhof, dass die ungenauen Werte zu einer gleichheitswidrigen Steuer führen, wenn man den Gegenbeweis nicht zulässt.“
Vor allem in Baden-Württemberg sei die Umsetzung laut Kirchhof „vollständig missglückt“. „Immobilien spielen nach dem Modell für die Bemessung der Grundsteuer keine Rolle. Doch eine Grundsteuer zu erheben, die auf die Bodenrichtwerte und die Grundstücksgröße abzielt, nicht aber auf die Gebäude, die draufstehen, ist ersichtlich gleichheitswidrig“, sagt der Verfassungsrechtler dem Nachrichtenportal. Denn: In Baden-Württemberg müssen Eigentümer gleich großer Grundstücke die gleiche Grundsteuer entrichten – egal, ob darauf eine Villa oder eine Bruchbude stehe. Das sei gleichheitsrechtlich nicht zu rechtfertigen, so Kirchhoff.
Daran könnten auch die Hebesätze der Gemeinden, die schlussendlich festlegen, wie viel die Grundsteuer für die einzelnen Eigentümer betragen wird, nicht viel ändern. Denn da schon die Einheitswerte sehr ungleich seien, würden die neuen Grundsteuerwerte im Vergleich zu geltenden Steuer zu sehr unterschiedlichen Lasten führen, erklärt Kirchhoff gegenüber focus.de. „Der Steuerpflichtige, der die alte Steuerlast mit der neuen und beides mit einem Nachbar vergleicht, wird etwas ratlos dastehen“, prophezeit der Verfassungsrechtler.
https://www.merkur.de/wirtschaft/eig...-91943933.html