Schlechte Politik, schlechtes Regierungshandeln. Überall, wo diese Regierung handelt, geschieht Pfusch. Keine Absprachen, keine Abstimmungen, Differenzen werden über die Presse ausgetragen, Vorhaben nicht umgesetzt, weil wichtige Details nicht geklärt sind.

„Kurzfristig nicht umsetzbar“Bei Strompreisbremse schlagen Energieversorger jetzt Alarm



„Ein Vorziehen der Strom- und der Gaspreisbremse auf Januar 2023, wie es jetzt diskutiert wird, ist so kurzfristig nicht realisierbar“, teilten die Stadtwerke München FOCUS online auf Anfrage mit. Bislang seien noch viele Details unbekannt, die für die Umsetzung der komplexen IT-Prozesse (SAP) jedoch unverzichtbar wären.

Energieexperte: „Strompreisbremse ist hochkomplex“

Den Energieexperten Mirko Schlossarczyk wundert das nicht: „Die Strompreisbremse ist hochkomplex was die Berechnungslogik betrifft, und sie bringt einen enormen administrativen Aufwand für die Versorger mit sich“, so Schlossarczyk, der als Partner bei „enervis energy advisors“ in Berlin tätig ist. „Von vielen Versorgern ist uns bekannt, dass das auf die Schnelle nicht umsetzbar sein wird.“


Eon etwa teilte FOCUS online mit: „Im Sinne unserer Kundinnen und Kunden begrüßen wir die von der Politik angekündigte Entlastung durch Preisbremsen. Selbstverständlich werden wir diese umsetzen, sobald der gesetzliche Rahmen ausgestaltet ist. Noch sind die Details zur Umsetzung nicht bekannt, da das Gesetzgebungsverfahren noch am Anfang steht.“



Von Rheinenergie in Köln heißt es: „Wir arbeiten mit Hochdruck daran, möglichst alles termingerecht umzusetzen. Allerdings fehlen allen Beteiligten noch die wirklich konkreten Vorgaben/Festlegungen, beschlossen ist ja noch nichts.“


N-Ergie in Nürnberg: „Wir begrüßen sehr, dass die Bundesregierung Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger schafft – dies ist angesichts der steigenden Energiepreise unabdingbar. Als regionaler Energieversorger wollen wir diese Entlastungen selbstverständlich auch so schnell wie möglich weitergeben. Der von der Bundesregierung verfolgte Zeitplan für die verschiedenen Entlastungsmaßnahmen ist für die gesamte Branche allerdings sehr herausfordernd – vor allem hinsichtlich der termingerechten Umsetzung in den IT- und Abrechnungssystemen. Ob es gelingen kann, die Strompreisbremse ab dem 1. Januar 2023 gesichert umzusetzen, ist aktuell schwer einzuschätzen. Aufgrund des nach wie vor laufenden Gesetzgebungsprozesses liegen wichtige Details im Moment noch gar nicht vor. Der konkrete Aufwand für Energieversorger bleibt damit unklar.“

Eigentlich wollte das Bundeskabinett noch diesen Freitag die Vorlagen für die Energiepreisbremse beschließen, um sie dann ins parlamentarische Verfahren einzuspeisen. Doch wurde der Termin nun um zehn Tage auf den 28. November verschoben. Auf Anfrage von FOCUS online teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Donnerstag mit: „Es gibt derzeit innerhalb der Regierung und auf Basis der gemeinsamen Arbeitsgruppe Bundeskanzleramt, Bundesfinanzministerium und Bundsministerium für Wirtschaft und Klima intensive Arbeiten an der Gas- und Strompreisbremse.“ Am Start der Strompreisbremse zum Jahreswechsel soll festgehalten werden.

Schlossarczyk warnt: „Es sollte auf keinen Fall zu einem Schnellschuss mit handwerklichen Fehlern wie bei der Gasumlage kommen.“ Auch er hält die „Wahrscheinlichkeit, dass die Strompreisbremse in ihrer jetzigen Form zum 1. Januar umgesetzt werden kann und Wirkung entfaltet“ für sehr gering. „Die große Gefahr besteht darin, dass Investitionen seitens der Energiekonzerne insbesondere in Erneuerbare nicht getätigt werden, wenn diese Abschöpfungsregelung kommt.“ Bei vielen Projekten wäre dann die Wirtschaftlichkeit nicht mehr gegeben.

Frage an den Experten: Ist die Strompreisbremse Murks? „Ich würde die Strompreisbremse insgesamt nicht als Murks bezeichnen, doch es bestehen große Gefahren, dass es Murks werden könnte“, antwortet Mirko Schlossarczyk. Ein Grund sei der überaus ambitionierte Terminplan, ein weiterer die Komplexität insbesondere im Zusammenhang mit den juristischen Fallstricken bei der geplanten Abschöpfung von Übergewinnen.