Dem zahnlosen Tiger wird der letzte Zahn gezogen:

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzesentwurf gebilligt, der die sogenannte Regelüberprüfung abschaffen soll. Die Vorlage kommt aus dem Bundesinnenministerium von Nancy Faeser. Bei der Regelprüfung tritt eine automatische Untersuchung nach einer bestimmten Frist ein, ob es Gründe für einen Widerruf oder die Rücknahme der Anerkennung der Asylberechtigung und die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gibt. Sie wurde früher durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt.
NGO´s, die vom Staat bezahlt werden, sind zukünftig für die Beratung der Asylbewerber zuständig, natürlich im ureigensten Interesse der Asylbewerber, ihre Rechte wahrzunehmen:

Künftig soll eine solche Prüfung nur noch „anlassbezogen“ erfolgen. Außerdem sollen Asylbewerber eine behördenunabhängige Beratung in Anspruch nehmen können. Die Asylverfahrensberatung soll zudem an „zivilgesellschaftliche Akteure“ ausgelagert werden, die vom Bund dafür Geld erhalten.
Frau Faeser ist ja eine Meisterin darin, möglichst viele linke NGO´s gründen zu lassen und möglichst viele von denen zu unterstützen.
Für das Jahr 2023 sind dafür 20 Millionen Euro veranschlagt. Für das Folgejahr geht die Bundesregierung von 80 Millionen Euro aus.
Es sollen Tipps, Tricks und Kniffe vermittelt werden:

Um den Ausländer bestmöglich auf die Anhörung vorzubereiten, soll die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung, wenn möglich, bereits vor der Anhörung ansetzen“, sieht das Bundesinnenministerium vor. Es gehe vor allem um eine Beschleunigung des Asylverfahrens.
Flankiert wird das ganze durch das "Chancen- und Aufenthaltsrecht. Wäre doch gelacht, wenn nicht jeder, aber wirklich jeder Asylbewerber, auch wenn er illegal und mehrfach das Bundesgebiet betritt, nicht die Chance auf dauerhaftes Bleiberecht erhält.

Das anberaumte Gesetz ergänzt ein von der FDP vorangeschobenes Gesetz zum „Chancen- und Aufenthaltsrecht“. Gut integrierte Ausländer ohne gesicherten Status können dann einfacher ein Aufenthaltsrecht erwerben.

https://www.tichyseinblick.de/daili-...ueberpruefung/
Gut integriert wurde bereits in der Vergangenheit definiert. Das heißt zum Beispiel, dass ein Asylbewerber einen Sportverein besucht (der einem Asylbewerber ja eine kostenlose Mitgliedschaft, gefördert aus Mitteln des Bundes, anträgt plus kostenlose Sportbekleidung und auch oft noch flankiert durch individuelle Dienstleistungen wie einem Hol- und Bringservice). Das ist keine Überspitzung, sondern Realität. Kinder, die den Kindergarten besuchen oder die Schule, gelten als Integrationsnachweis für die Eltern. Anberaumte Deutschkurse ebenso, auch wenn die Teilnahme nicht oder kaum überprüft wird und das Fernbleiben mit Fehlleistungen nicht zu Sanktionen führt.