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  1. #1
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    Kopftuch: Türkin bekommt kein Praktikumsplatz

    Das islamische Kopftuch ist immer auch ein religiöses Statement. Im Koran ist so eine Kopfbedeckung nicht gefordert. Das Tragen eines solchen Kopftuchs ist ein offenes und klares Bekenntnis zum praktizierenden Islam. Und das bedeutet eben auch u.a. eine Christenfeindlichkeit. Da ist es schon eine Unverfrorenheit ausgerechnet eine kirchliche Einrichtung als Arbeitgeber auswählen zu wollen oder wie in diesem Fall einen Praktikumsplatz zu beanspruchen. Und natürlich macht die Moslemin aus der ganzen Sache wieder einen Fall von Rassismus. Dass die Moslems die größten Rassisten sind, weil sie nur Moslems als lebenswerte Menschen akzeptieren, wird natürlich unter den Tisch fallen gelassen...

    Ein Krankenhaus in Nordrhein-Westfalen hat eine 14-Jährige wegen ihres Kopftuchs als Praktikantin abgelehnt. Auf Anfrage von TRT Deutsch schrieb die Evangelische Krankenhausgesellschaft Herne I Castrop-Rauxel am Donnerstag, dass das Kopftuch „nicht mit der in unseren Häusern geforderten Pflicht der Neutralität und Loyalität vereinbar“ sei. „Das Tragen eines Kopftuchs im Diest und während eines Praktikums“ sei nicht gestattet, antwortete die Krankenhausgesellschaft in ihrer Stellungnahme. Das Haus definiere sich nach außen als „christliches Haus“. Aus Sicht des christlichen Trägers gelte das Kopftuch jedoch als „bewusstes Statement“. Die Schülerin schildert TRT Deutsch Details zum Vorfall. Die Schülerin hatte gegenüber TRT Deutsch erzählt, dass sie bei einer Praktikumsausstellung an ihrer Schule auf das Angebot des Evangelischen Krankenhauses Herne aufmerksam geworden sei. Nach einem Beratungsgespräch vor Ort und einem später erfolgten Telefonat mit dem Krankenhaus sei sie „herzlich“ zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen worden.„Die erste Frage, die ich gestellt bekommen habe während des Bewerbungsgesprächs war, ob ich ‚wirklich‘ vorhabe, mit meinem Kopftuch dort mein Praktikum zu machen“, schilderte die Schülerin gegenüber TRT Deutsch. Mit Verweis auf ihre Kopfbedeckung sei sie abgelehnt worden. „Ich war in dem Moment sprachlos und wusste nicht was ich nach dieser rassistischen Aussage sagen soll. (…) Ich bin mit Tränen in den Augen nach Hause zurückgekehrt“, so das Mädchen.

    Wegen Kopftuch kein Praktikum: Krankenhaus lehnt 14-Jährige ab (trtdeutsch.com)
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  2. #2
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    AW: Kopftuch: Türkin bekommt kein Praktikumsplatz

    ...
    und wusste nicht was ich nach dieser rassistischen Aussage sagen soll.
    Was hat ein Kopftuch mit Rassismus zu tun!? Dieses instrumentalisierte Mädchen weiß nicht einmal, was das Wort bedeutet! Das war, wieder einmal, eine gezielte Provokation (evangelisches Krankenhaus) und nichts Anderes. Ich könnte mich echt immer übergeben, wenn ich sowas lese! Würde einer christlichen Nonne in der Türkei erlaubt werden, in voller Montur in ein muslimisches Krankenhaus zu gehen? Sie müsste um ihr Leben fürchten!
    "...und dann gewinnst Du!"

  3. #3
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    AW: Kopftuch: Türkin bekommt kein Praktikumsplatz

    Dass sich das evangelische Krankenhaus nicht zum Islam bekennt, muss jedem halbgebildeten klar sein.

    Ja, entweder handelt es sich dabei um gezielte Provokation, oder unglaubliche Dummheit. Sie darf es sich aussuchen.

    Hätte man sie dennoch eingestellt, wären die Forderungen weiter gegangen. Gebetsraum, Halal-Küche, Entfernung christlicher Symbole …
    Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.

    Kalifatslehre. Darum geht es.


  4. #4
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    AW: Kopftuch: Türkin bekommt kein Praktikumsplatz

    Natürlich ist dieses Krankenhaus ein Tendenzunternehmen. Aber es gibt noch einen anderen Aspekt, nämlich den der Hygiene. Nach den Hygienestandards sind Kopftücher in Krankenhäusern für das Personal aus diesen Gründen nicht erlaubt, also zumindest die eigenen. Wollte das Krankenhaus der Praktikantin das Kopftuch erlauben, so müsste sie ein spezielles Kopftuch odern, d.h. kaufen oder leasen, und zwar eines, das den Hygienevorschriften entspricht und dieses müsste dann natürlich auch mit der übrigen Dienstkleidung gereinigt werden. Es sind schließlich auch keine Jeans in Krankenhäusern erlaubt, sondern nur Diensthosen.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  5. #5
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    AW: Kopftuch: Türkin bekommt kein Praktikumsplatz

    >Nach den Hygienestandards sind Kopftücher in Krankenhäusern für das Personal aus diesen Gründen nicht erlaubt

    Das stimmt so nicht ganz - wie angeführt hat mein Vater auch in christl. Leitungen geführten Krankenhäusern gearbeitet - und da waren katholische Schwestern die als Krankenschwestern gearbeitet haben. Und zu deren Nonnenoutfit gehörte Verschleierung die auch erlaubt war. Wenn dies erlaubt ist, gibts keinen hygienischen Grund um ein Kopftuch nicht zu erlauben.

    D. hat nix gegen Kopfbedeckung aus hygienischer Sicht - aber in einem christlichen Land hat das Statement zu anderen Religion halt m.E. nix zu suchen. D. ist noch offiziell ein christliches Land.

  6. #6
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    AW: Kopftuch: Türkin bekommt kein Praktikumsplatz

    Zitat Zitat von Narima Beitrag anzeigen
    >Nach den Hygienestandards sind Kopftücher in Krankenhäusern für das Personal aus diesen Gründen nicht erlaubt

    Das stimmt so nicht ganz - wie angeführt hat mein Vater auch in christl. Leitungen geführten Krankenhäusern gearbeitet - und da waren katholische Schwestern die als Krankenschwestern gearbeitet haben. Und zu deren Nonnenoutfit gehörte Verschleierung die auch erlaubt war. Wenn dies erlaubt ist, gibts keinen hygienischen Grund um ein Kopftuch nicht zu erlauben.

    D. hat nix gegen Kopfbedeckung aus hygienischer Sicht - aber in einem christlichen Land hat das Statement zu anderen Religion halt m.E. nix zu suchen. D. ist noch offiziell ein christliches Land.
    Möglicherweise haben diese Schwestern nicht in der Pflege gearbeitet, möglicherweise entsprachen die Kopftücher hygienischen Standards und wurden sowohl täglich gewechselt als auch vom Haus gereinigt, möglicherweise gibt es auch einen kleinen Unterschied zwischen gestern und heute.

    Tragen von Kopftüchern bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesundheitswesen

    15.12.2011
    PDF zum Download
    Teilweise wird von Mitarbeiterinnen (und Mitarbeitern: hier speziell textile „Piraten-Hauben“) im Gesundheitswesen der Wunsch geäußert, während der Arbeit am Patienten Kopftücher zu tragen. Das Tragen von Kopftüchern und anderen Kopfbedeckungen auch bei der direkten Arbeit am Krankenbett verursacht keine krankenhaushygienischen Probleme. Bestimmte Rahmenbedingungen im Sinne der Tragedauer, des Kontaminationsschutzes und Bedingungen der Aufbereitung müssen aber in Einrichtungen des Gesundheitswesens, analog der übrigen Dienstkleidung, geregelt sein.
    Das Tragen privater Kleidung einschließlich Kopftücher im Gesundheitswesen sollte nicht nur im Sinne des Corporate Design unterbunden werden, sondern auch weil die Tragedauer nicht kontrolliert werden kann. Insofern muss bei mehrtägigem Tragen von Kontamination auch mit Pathogenen ausgegangen werden.

    Folgende Rahmenbedingungen sollten daher eingehalten werden:

    Kopftücher sollen täglich - bei Verschmutzung oder Kontamination sofort - gewechselt werden. Dies ist im Allgemeinen nur möglich, wenn sie wie Berufskleidung vom Arbeitgeber gestellt werden. Daher empfiehlt die DGKH, für Mitarbeiterinnen, die Kopfbedeckungen tragen, in die Gestellung der Berufskleidung auch Kopfbedeckungen wie Kopftücher aufzunehmen.

    Die Kopfbedeckung muss so getragen werden, dass ein Verrutschen oder Herabfallen ausgeschlossen ist. Sehr große Kopftüchern können beispielsweise unter den Kragen des Oberteils gelegt werden, damit eine unbeabsichtigte Kontamination ausgeschlossen werden kann.

    Ferner gilt generell für textile Kopfbedeckungen:


    • Sie müssen frei von sichtbaren Beschmutzungen sein.
    • Sie müssen im Allgemeinen täglich gegen frisch gewaschene Kopfbedeckungen getauscht werden. In medizinischen Bereichen mit hoher Kontaminationsmöglichkeit und einer antizipierbaren häufigen Wechselfrequenz stehen auch Einwegkopftücher zur Verfügung, die für die Mitarbeiterinnen bereit gestellt werden können.
    • Sie sollen dicht anliegen und die Haare gut bedecken.
    • Sie müssen maschinell in definierten Reinigungs-Desinfektions–Waschverfahren aufbereitet werden können. Maschinelle Verfahren mit Temperaturen von mindestens 60°C oder mindestens 40°C zuzüglich einem Desinfektionswaschmittel sind notwendig.

    Unabhängig davon müssen natürlich im OP, beim Legen eines ZVK, in Isolierzimmern usw. übliche Einmalhauben getragen werden.

    Stand 1. Dezember 2011

    https://www.krankenhaushygiene.de/in...ionsarchiv/377
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
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  7. #7
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    AW: Kopftuch: Türkin bekommt kein Praktikumsplatz

    Mein Vater hat früher in kirchlich geleiteten Krankenhäusern als Oberarzt und Chefarzt gearbeitet - da wurden ausschließlich Ärzte angestellt die zumindest christlich sind - aus Kirche ausgetreten ? Kein Job. Er wurde in katholischen Häusern eingestellt obwohl er evangelisch ist.

    Wie viele Christen arbeiten denn in muslimisch geführten Häusern und werden eingestellt wenn sie offen ein Kreuz zeigen wollen ?

  8. #8
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    AW: Kopftuch: Türkin bekommt kein Praktikumsplatz

    >möglicherweise entsprachen die Kopftücher hygienischen Standards und wurden sowohl täglich gewechselt als auch vom Haus gereinigt

    Das kann gut sein - die Nonnen arbeiteten in JEDEM Bereich im Krankenhaus- Pflege des Patienten, Küche und in der hauseigenen Wäscherei. Die Kopfbedeckungen waren jedenfalls immer blütenweiß - obwohl das normale Outfit außerhalb der Klinikarbeitszeit aber eine schwarzes Outfit ist.

  9. #9
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    AW: Kopftuch: Türkin bekommt kein Praktikumsplatz

    Zitat Zitat von Narima Beitrag anzeigen
    >möglicherweise entsprachen die Kopftücher hygienischen Standards und wurden sowohl täglich gewechselt als auch vom Haus gereinigt

    Das kann gut sein - die Nonnen arbeiteten in JEDEM Bereich im Krankenhaus- Pflege des Patienten, Küche und in der hauseigenen Wäscherei. Die Kopfbedeckungen waren jedenfalls immer blütenweiß - obwohl das normale Outfit außerhalb der Klinikarbeitszeit aber eine schwarzes Outfit ist.
    Ein Krankenhaus oder eine Pflegeeinrichtung hat ein großes Problem, wenn eine einzelne Moslemin nun einen Praktikumsplatz begehrt und diesen mit Kopftuch antreten will. Dann muss das Krankenhaus versuchen, wegen dieser einzelnen Person ein Kopftuch als Dienstkleidung zu ordern, das nicht jeder Hersteller bzw. jedes Leasingunternehmen für Dienstkleidung im Programm hat. Und das nur für wenige Wochen, für die Dauer eines Praktikums.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  10. #10
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    AW: Kopftuch: Türkin bekommt kein Praktikumsplatz

    >Dann muss das Krankenhaus versuchen, wegen dieser einzelnen Person ein Kopftuch als Dienstkleidung zu ordern, das nicht jeder Hersteller bzw. jedes Leasingunternehmen für Dienstkleidung im Programm hat. Und das nur für wenige Wochen, für die Dauer eines Praktikums.

    Danke für Aufklärung. Ich habe im Krankenhaus insges. viele Wochen bis zum 20 Lebensalter unentgeltlich gearbeitet - mein Paps wollte damals daß ich Chirurigin werde und in seine Fußstapfen trete - habe also schon ab 14 Jahren auf Station mitgearbeitet unentgeltlich wenn ich Ferien hatte... Bekam immer Klamotten gestellt ab 16 war ich auch im OP dabei als Zuschauerin und als Instrumentenhalterin.

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