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Kaum Anerkennungen von Coronaimpfschäden
Kaum Anerkennungen von Coronaimpfschäden
Die Bundesländer haben bislang offenbar neun von zehn Anträge auf Anerkennung eines Corona.impfschadens abgelehnt. Von bundesweit 4.835 gestellten Anträgen seien 963 abgelehnt und 134 anerkannt worden, wie der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) heute in Leipzig mitteilte.Zu den Ablehnungsgründen machten laut MDR nicht alle Ämter Angaben. Der Kommunale Sozialverband Sachsen erklärte beispielsweise, dass es vor allem an fehlender Kausalität gelegen habe. Eine Anerkennung des angezeigten Impfschadens ist zudem nicht automatisch mit einer finanziellen Entschädigung verbunden.Je nach Schweregrad des Impfschadens steht Geschädigten eine Grundrente von 164 bis 854 Euro pro Monat zu. Für die bewilligten Fälle machten nur einige Versor.gungs.ämter Angaben dazu, ob und in welcher Höhe Entschädigungen gezahlt werden.Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt teilte dem Sender mit, dass bei den bislang vier bewilligten Anträgen keine monatliche Rentenleistung gewährt worden sei.
Geimpfte sind in der Beweispflicht
Bei einer Erkrankung im zeitlichen Zusammenhang mit einer Coronaimpfung können Geschädigte Entschädigungsansprüche an die Impfstoffhersteller stellen sowie gegen staatliche Behörden geltend machen. Dazu muss ein Antrag an das zuständige Versorgungsamt gestellt werden.
Eine Entschädigung ist dann möglich, wenn die Behörde nach Prüfung der eingebrachten medizinischen Unterlagen der Ansicht ist, dass die Impfung ursächlich für die Erkrankung ist. Diese muss zudem mindestens sechs Monate andauern. Die Geimpften sind dabei in der Beweispflicht.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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