Regierungsflieger Gesundheitsamt lehnt Bußgeld gegen maskenlose Passagiere ab

Während der Kanada-Reise von Bundeskanzler Olaf Scholz und Vizekanzler Robert Habeck im August sorgten Fotos an Bord des Regierungsfliegers für Kritik. Darauf waren Passagiere ohne Maske zu sehen. Ärger droht ihnen offenbar keiner.

Der Flug ohne Maske mit Bundeskanzler Olaf Scholz und Wirtschaftsminister Robert Habeck nach Kanada zieht für die Passagiere nach „Spiegel“-Informationen kein Bußgeld nach sich. Das Gesundheitsamt Dahme-Spree hatte in den vergangenen Wochen nach einer detaillierten Eingabe eines Bürgers umfangreich geprüft, ob in dem Airbus 340 der Flugbereitschaft im August gegen die geltenden Regeln des Infektionsschutzgesetzes verstoßen wurde.

Nach ausführlicher Prüfung teilte Gesundheitsdezernent Stefan Wichary nun jedoch mit, dass sein Amt „in diesem Fall keine Bußgelder gegen die Reiseteilnehmer wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz verhängen wird, da es sich beim Regierungsflugzeug nicht um ein öffentliches Verkehrsmittel handelt“. Die Gesetzgebung spreche dafür, dass nur Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel zum Tragen der Maske verpflichtet seien. Dies gelte aber nicht für Reisende in Sonderflügen wie in den VIP-Jets der Regierung.

Der Kanzler und der Vizekanzler waren im August zu politischen Gesprächen nach Kanada geflogen. Das Bundeskanzleramt vereinbarte damals mit der Luftwaffe, die die Regierungsjets betreibt, dass die rund 80 Mitreisenden vor Abflug einen frischen negativen PCR-Test vorlegen mussten. Weil durch diese Sicherheitsmaßnahme eine Verbreitung des Virus im Flugzeug sehr unwahrscheinlich sei, wurde die auf Verkehrsfliegern geltende Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske aufgehoben. Die Besatzung aber trug trotzdem Maske.

https://www.welt.de/politik/deutschl...agiere-ab.html

vor 22 Stunden
Im IFSG bezieht sich die Einschränkung "öffentlich" aber ausdrücklich NICHT auf den Luftverkehr, sondern auf den Personenfernverkehr. Da brauche ich kein Jurastudium, sondern muss nur lesen können: "Die Verkehrsmittel des Luftverkehrs und des öffentlichen Personenfernverkehrs dürfen von Fahr- oder Fluggästen sowie dem Kontroll- und Servicepersonal und Fahr- und Steuerpersonal, soweit tätigkeitsbedingt physische Kontakte zu anderen Personen bestehen, nur benutzt werden, wenn diese Personen während der Beförderung eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) tragen."
vor 22 Stunden
Und vor zwei Jahren wurden Jugendliche mit einem Polzeiaufgebot durch Parks in Hamburg gehetzt.
vor 22 Stunden
"da es sich beim Regierungsflugzeug nicht um ein öffentliches Verkehrsmittel handelt" Das IfsG unterscheidet allerdings nicht zwischen öffentlichen und nicht-öffentlichen Verkehrsmittel im Luftverkehr.