Baden-Württemberg
Landrat: Flüchtlinge werden in "soziale Hängematte" gelockt



Stuttgart (dpa/lsw) - Der Präsident des Landkreistages, der Tübinger Landrat Joachim Walter, hat angesichts steigender Flüchtlingszahlen vor Pull-Effekten "in die soziale Hängematte" gewarnt. Bisher hätten die Kommunen die Aufnahme der Flüchtlinge "relativ geräuschlos bewerkstelligt, sagte der CDU-Politiker der "Südwest Presse" (Montag). Aber nun sei man an einem Kipppunkt. "Wir laufen Gefahr, uns in eine Überforderung zu manövrieren. Die Bundesregierung muss jetzt dringend umsteuern und Pull-Effekte abstellen."


Man stehe klar dazu, Menschen aufzunehmen, die aus dem Kriegsgebiet nach Deutschland fliehen, sagte Walter. Zunehmend kämen aber Ukrainerinnen und Ukrainer nach Deutschland, die bereits sichere Unterkünfte in anderen EU-Staaten wie Polen, Spanien oder Italien hätten. "Mir haben zum Beispiel ukrainische Männer gesagt: Wir arbeiten schon seit Jahren in Polen, mit Kriegsbeginn haben wir unsere Familien nachgeholt", sagte Walter. "Jetzt haben wir von Verwandten erfahren, dass wir mitsamt Familie in Deutschland ohne Gegenleistung mehr Geld in die Hand bekommen als in Polen mit Arbeit." Dass solche Rechnungen angestellt würden, könne man den Menschen nicht verübeln. "Aber das Signal, das Deutschland hier aussendet, ist völlig falsch."


Ukrainische Geflüchtete erhalten seit dem 1. Juni Hartz IV und können dank des sogenannten Rechtskreiswechsels auch eine eigene Wohnung anmieten und eine Arbeit aufnehmen. "Das hat eine starke Anziehungskraft", ist Walter überzeugt. "Wenn Deutschland solche Pull-Effekte setzt, werden wir eine gerechte europäische Verteilung der Flüchtlinge nicht hinbekommen." Die Kapazitäten vor Ort seien nahezu erschöpft, zunehmend müsse man Sporthallen belegen. Vielfach handle es sich um gut ausgebildete Menschen, die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt wäre da. "Das derzeitige deutsche System mit europaweit beispiellos hohen Leistungen lockt die Menschen dagegen eher in die soziale Hängematte als sie zur Arbeit zu motivieren."

https://www.n-tv.de/regionales/baden...e23596774.html

Im Winter wird es dann richtig interessant, wenn den Flüchtlingen und den Hartz IV Beziehern (auch oft Flüchtlinge, entweder Ukrainer, die direkt in Hartz IV eingesteuert wurden oder Flüchtlinge, die das Asylverfahren durchlaufen haben oder wenn nicht, sich 18 Monate in Deutschland befinden, dann erfolgt die sogar lukrativere Einstufung in die Sozialhilfe, siehe:



Nach einem 18monatigen Aufenthalt muss das So-
zialamt automatisch Leistungen nach § 2 AsylbLG er-
bringen (die so genannten „Analogleistungen“). Das
bedeutet: Die Betroffenen bleiben zwar nach wie vor
formal leistungsberechtigt nach dem AsylbLG, aber es
werden nahezu sämtliche Vorschriften der „normalen“
Sozialhilfe des SGB XII auf sie angewandt (z. B. höhere
Regelbedarfe, Krankenversicherungskarte ohne Ein-
schränkungen beim Behandlungsanspruch, höhere
Einkommens- und Vermögensfreibeträge, ausdrück-
liche Anwendung der Mehrbedarfe)


Praxistipp:
Gesundheitskarte bei Analogleistungen
Leistungsberechtigte,diedieAnalogleistungen
erhalten, haben Anspruch auf Ausstellung einer
elektronischen Gesundheitskarte von einer frei ge-
wählten Krankenkasse ohne Einschränkungen. Sie
sind damit zwar nicht Mitglied einer Krankenkasse,
aber sie haben Anspruch auf (fast) alle Leistungen
wie gesetzlich Versicherte. Wenn das Sozialamt die
Ausstellung einer Gesundheitskarte verweigert, ist
dies rechtswidrig: In § 264 Abs. 2 SGB V ist ausdrück-
lich festgeschrieben, dass für Leistungsberechtigte
nach § 2 AsylbLG die Krankenbehandlung durch
eine Krankenkasse übernommen wird. Ein Ermes-
sen besteht für das Sozialamt hier nicht.


Praxistipp:
Sozialamt muss von Amts wegen auf die Analog-
leistungen umstellen
Wichtig: Falls die Voraussetzungen vorliegen, muss
das Sozialamt automatisch auf die besseren Leis-
tungen umstellen – einen gesonderten Antrag muss
man dafür nicht stellen. Falls das Sozialamt dies nicht
tut, kann man auch rückwirkend die Differenz nach-
fordern, indem man einen Überprüfungsantrag ge-
mäß § 44 SGB X stellt. Das Bundessozialgericht hat im
Jahr 2008 festgestellt, dass eine solche Nachzahlung
auch im Asylbewerberleistungsgesetz möglich ist.



Praxistipp:
AnalogleistungenentsprechendSGBXIIauch
während Studium oder Ausbildung
Nach Ablauf von 18 Monaten werden Leistungen
entsprechend dem SGB XII erbracht – das eigentlich
einen Ausschluss von Sozialhilfeleistungen wäh-
rend einer Ausbildung vorsieht. Allerdings ist in § 2
AsylbLG seit 1. September 2019 klargestellt, dass in
fast allen Fällen auch während einer Ausbildung An-
spruch auf die sogenannten Analogleistungen nach
dem AsylbLG besteht, gegebenenfalls aufstockend
zum Ausbildungsentgelt und der BAB oder dem
BAföG. Eine ausführliche Darstellung hierzu finden
Sie hier: https://t1p.de/yqin

https://www.einwanderer.net/fileadmi...AsylblgPar.pdf

(Seiten 16-18)