Mehrere EU-Länder lehnen Notfall-Gaslieferverträge mit Deutschland ab

Im Ernstfall könnte Deutschland bald auf Gaslieferungen seiner Nachbarn angewiesen sein. Doch bisher wollen nur zwei Staaten Deutschland helfen. Knackpunkt sind die geplanten Entschädigungsregeln.

Mehrere Nachbarländer wollen derzeit keine Abkommen mit Deutschland über gegenseitige Gaslieferungen in Notsituationen abschließen. Das geht aus einem aktuellen schriftlichen Bericht des Wirtschaftsministeriums für den Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuvor hatte die „Welt“ über das Schreiben berichtet.


Laut Schreiben gestaltet es sich mit einigen EU-Ländern gegenwärtig schwierig, diese Notfall-Gaslieferverträge abzuschließen. Deutschland habe bis dato mit Dänemark und Österreich ein Solidaritätsabkommen dieser Art abgeschlossen, heißt es. „Demgegenüber entziehen sich Belgien, Luxemburg, Niederlande sowie Polen den konstruktiven Verhandlungen und Abschlüssen der bilateralen Solidaritätsverträge mit uns.“


In den Solidaritätsverträgen sollen Prozesse und gegenseitige Verpflichtungen über Lieferungen von Erdgas geregelt werden, die „zur Gewährleistung der lebenswichtigen Erdgasversorgung geschützter Kunden (Haushaltskunden, soziale Dienste, im weiteren Sinn: Netzstabilität gewährleistende Gaskraftwerke)“ gebraucht würden, heißt es in dem Papier.

In Italien stehen Neuwahlen an

Auch in den derzeit laufenden Verhandlungen mit Tschechien und Italien gibt es Hürden. „Die italienische Seite kann aber erst wieder nach den Parlamentswahlen aktiv werden“, heißt es. Insgesamt würden die Gespräche dem Bericht zufolge häufig an den geplanten Entschädigungsregeln scheitern: „Sollte Gas in Deutschland enteignet werden müssen, um es den Nachbarländern zur Verfügung zu stellen, so müsste Deutschland den enteigneten Unternehmen u.a. Entschädigung für das Gas und ausgefallene Produktion zahlen; insbesondere die genannten Staaten lehnen diese auf Reziprozität basierende Regelung ab. Aktuell seien deshalb „kaum Fortschritte bei einer Verhandlungsaufnahme für bilaterale Solidaritätsabkommen zu erwarten“.

Auf dpa-Anfrage verwies das Wirtschaftsministerium am Freitag auf die sogenannte Gasversorgungssicherheitsverordnung, die bereits Ende 2018 in Kraft getreten war. Danach seien über Leitungen miteinander verbundene EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, bilaterale Solidaritätsabkommen zur Versorgung besonders geschützter Kundengruppen abzuschließen...

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Ein insgesamt beschönigend geschriebener Artikel. Zum Inhalt und der Botschaft sei zu sagen, dass Habeck sich seinen Verweis auf eine Verordnung sparen kann, wenn er die Voraussetzungen für die Durchführung so grün hält, dass sich niemand bereit erklärt, darauf einzugehen.