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Habek dehnt Verbot eigenmächtig aus und bekommt Ärger
Es fehlen einem wirklich die Worte, es macht alles nur noch sprachlos:
Um Energie zu sparen, sollen Werbetafeln nicht mehr beleuchtet werden. Doch Wirtschaftsminister Habeck dehnt dieses Verbot eigenmächtig von der Nacht auf den Tag aus – damit verärgert er den Koalitionspartner FDP. Und der Profisport fühlt sich vom Verbot nicht angesprochen.Doch das ursprünglich nur für die Nacht geplante Verbot wurde kurzerhand auf den Großteil des Tages ausgedehnt – entgegen den Absprachen in der Koalition. Das schreibt Houben in einem Brief an Wirtschaftsminister Habeck, der WELT vorliegt.Tatsächlich war das Verbot nur in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr geplant, am frühen Morgen hätten die Werbetafeln wieder eingeschaltet werden dürfen. Doch im Text der nun gültigen Verordnung heißt es in Paragraf 11: „Der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen ist von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages untersagt.“Grundsätzlich bestätigt das Wirtschaftsministerium, dass die Dauer des Verbots von beleuchteter Werbung zunächst anders geplant waren. „Es hat eine frühere Fassung des § 11 EnSikuMaV mit dem engeren Zeitfenster (mit Betriebsverbot von 22 bis 6 Uhr) gegeben, die so in die Ressortabstimmung und die Verbändeanhörung gegangen ist“, sagt eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums.
Im Anschluss sei „das Zeitfenster des Betriebsverbots auf 22 bis 16:00 Uhr ausgedehnt“ worden, das Kabinett habe dann über diese Fassung entschieden. Zu den Gründen für die Änderung äußert sich das Ministerium nicht.EnSikuMaV ist die Abkürzung für die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“, in der das Verbot festgeschrieben ist.Der Profisport war Anfang des Monats jedenfalls auch alarmiert, dass mit den inzwischen digitalen Werbebanden eine wichtige Einnahmequelle wegfallen könnte. Doch Anfang des Monats erklärte die „Initiative Profisport Deutschland“ (IPD), in der unter anderem die Deutsche Fußball Liga (DFL) mit ihren 36 Profimannschaften organisiert ist, dass das Verbot für ihre Stadien nicht gelte. „LED-Banden in Veranstaltungsstätten wie Hallen und Stadien sind nicht von der Nutzungseinschränkung (gemäß EnSikuMaV) für beleuchtete Werbeanlagen erfasst“, heißt es in einer Stellungnahme.Und weiter: „Der Begriff ‚Werbeanlagen‘ ist in den Bauordnungen der Länder als ‚Anlagen der Außenwerbung‘ definiert, also ‚ortsfeste Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind“, schreibt der Profisport-Verband. „Unter diese Definition fallen LED-Banden in Hallen und Stadien nicht.“ Außerdem würden die Banden ja nicht täglich betrieben, sondern nur während der Spiele.Im Wirtschaftsministerium will man sich zwar nicht endgültig festlegen, bestätigt aber grundsätzlich, dass die Werbebanden in den Fußballstadien wohl weiterhin leuchten dürfen. „Bei der Auslegung von unseren Verordnungen können wir generell keine verbindlichen Aussagen treffen. Dies steht allein den Vollzugsbehörden der Länder beziehungsweise den Gerichten zu“, sagt eine Sprecherin von Habecks Ministerium auf Nachfrage.Werbeanlagen im Sinn der Landesbauordnungen müssten „vom öffentlichen Verkehrsraum beziehungsweise von öffentlichen Grünflächen aus sichtbar“ sein. „Bei der Anwendung dieser Auslegung wären die innenliegenden beleuchteten Werbeanlagen von Sportstätten in der Regel nicht erfasst“, so die Sprecherin.
Es sei denn, man könnte die Anzeigetafel oder Bande auch außerhalb des Stadions sehen: „Beleuchtete Werbeanlagen in Sportstätten die aus dem öffentlichen Verkehrsraum, beziehungsweise von öffentlichen Grünflächen aus sichtbar sind, wären demnach erfasst.“
https://www.welt.de/wirtschaft/plus2...Habeck-an.htmlEs ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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