Wandere aus, solange es noch geht - Finca Bayano in Panama!
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    Das Entlastungspaket der Ampel im Wortlaut

    Schon jetzt steht fest, dass Normalverdiener und selbst Kleinverdiener, die ein Nettoeinkommen unter 2.000 Euro netto im Monat erhalten, leer ausgehen werden. Nur Kleinstverdiener kurz oberhalb aufstockener Leistungen, Hartz-IV-Bezieher, Studenten und alle Rentner unabhängig ihres Renteneinkommens bekommen tatsächliche Hilfen:

    Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 3. September 2022
    Deutschland steht zusammen.

    Maßnahmenpaket des Bundes zur Sicherung einer bezahlbaren
    Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen.

    Der völkerrechtswidrige russischeAngriffskrieg auf die Ukraine sorgt weltweit für
    steigende Energie-und Nahrungsmittelpreise. Die damit verbundene Erhöhung der
    Lebenshaltungskostenwirdfür viele Bürgerinnen und Bürgerin Deutschlandzunehmend
    zu einer großenBelastung.Niemandwirdalleingelassen: Die bereits beschlossenen
    Entlastungsmaßnahmenin Höhe von30 Milliarden Eurokönnen einen Teil der steigenden
    Energiekosten abfedern.DiebisherigenMaßnahmen umfassenbeispielsweise einen100-
    Euro-Bonus pro Kindsowie den Sofortzuschlagin Höhe von 20 Euro monatlich für Kinder
    in der Grundsicherung,eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro,die
    Abschaffung der EEG-Umlage im Strombereich,einenhöherenArbeitnehmer-
    pauschbetrag in der Steuer,eine höhereFernpendlerpauschale,Heizkostenzuschüsse
    sowie das 9-Euro-Ticket und die niedrigere Energiesteuer auf Kraftstoffe.
    Mittel-und langfristig wird sich die Lageauf den Energiemärktenentspannen, wennmehr
    Alternativen zu russischem Gas zurVerfügung stehen.Daran arbeitet die
    Bundesregierung seit Übernahme der Amtsgeschäfte Anfang Dezember 2021. Der
    beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien (insbesondere Wind-und
    Sonnenenergie) und derdafür benötigten Stromnetze gehören ebenso dazu,wieder
    Import von Flüssigerdgas, der zügig durch den Bau neuer Terminals ermöglicht wird.
    Außerdem wurde Gas eingespeichert und Gas eingespart durch den Einsatz von
    Kohlekraftwerken. Der Fuel-Switch in Unternehmen wurde erleichtert.In den nächsten
    Monatenwerden viele Bürgerinnen und BürgersowieBetriebedennochvon den
    gestiegenen Energiepreisen getroffen, wenn Energieversorger ihre Preise für Gas und
    Stromteilweisestark erhöhenwerden.
    Es bleibt wichtig, Energie zu sparen. So kommen wir als Land gemeinsam durch diese
    schwierige Zeit. Und es hilft für jede Einzelne und jeden Einzelnen, die Preissteigerung zu
    begrenzen.

    -2-
    DieKoalitionhat sich daher auf weitere Maßnahmenzur Entlastung derBürgerinnen und
    BürgersowiederUnternehmenverständigt.Die erwarteten hohen Preissteigerungen für
    die Bürgerinnen und Bürgerund die Unternehmenim Bereich des Energieverbrauchs
    sollenabgefedert werden.Das stütztauchdieWirtschaft unddenArbeitsmarkt, weil
    Bürgerinnen und Bürger weiter konsumieren und Unternehmen weiter investieren.
    DieneuenMaßnahmen werden ein Gesamtvolumen vonüber65MilliardenEuro
    umfassen. Sie entlasten alle Haushalteauch Rentnerinnen und Rentner,Studierende,
    Fachschülerinnen und FachschülersowieAuszubildende.Die Bewältigung der Krise ist
    eine gesamtstaatliche Aufgabe.Bund, Länder und GemeindentragendieEntlastungen für
    dieBürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen gemeinsam.
    Die schnelle und angemessene Entlastung der Bürgerinnen und Bürgerwie der Wirtschaft
    ist aufgrund der stark steigenden Belastung durch die hohen Energiepreise nötig.Die
    wegen der EnergiepreiskrisevorgesehenenEntlastungsmaßnahmen führen zu deutlichen
    Mehrausgaben im Bundeshaushalt.Die zwei bisherigen Entlastungspakete und die neuen
    Maßnahmenim Entlastungspaket IIIzusammen haben ein Gesamtvolumen vonüber 95
    Milliarden Euro.Die Bundesregierung hat einen Haushaltsentwurfund einen Finanzplanin
    das parlamentarische Verfahren gegeben,diefür die Jahre ab 2023 ohne die Nutzung der
    Ausnahmeregelung der Schuldenbremse auskommen.Diebegrenztenfinanziellen
    Spielräume des Bundeshaushalts und des geltenden Finanzplanserfordernerhebliche
    Anstrengungen aller drei Koalitionspartner und aller Ressorts.
    Das dritteEntlastungspaket umfasstdie folgenden Maßnahmen:

    1.Maßnahmen auf demEnergiemarkt
    Die Energieunternehmen haben für viele ihrer Kraftwerke weitgehendgleichbleibende
    Produktionskosten. Trotzdem erhalten sie aufgrund des sogenannten Strommarktdesigns
    für ihren günstig produzierten Strom den aktuell sehr hohen Marktpreis. Die hohen
    Gaspreise treiben auch die Strompreise. Denn der jeweils höchste erzielbare Preis
    bestimmt den Preis für alle Erzeugungsarten. Dadurch fallen bei vielen
    Energieunternehmen derzeit erhebliche Mehreinnahmen als „Zufallsgewinne“ an.Die für
    die Soziale Marktwirtschaft wichtige Balance zwischen Chancen und Risiken stimmt hier
    nicht mehr.

    -3-
    Auf europäischer Ebene werden kurzfristige Notfallmaßnahmen diskutiert, um die
    aktuellen Schieflagen im europäischen Strommarkt zu korrigieren, Preise zu dämpfen und
    damit Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützendann kann der europäische
    Strommarkt, wie in den vergangenen Jahrzehnten lange Zeit der Fall, zuverlässig
    funktionieren.Die derzeit in der EU diskutierten Instrumente sollen europaweit zur
    Senkung der Energiepreise beitragen.Sie umfassen konkrete Maßnahmen zur
    europaweiten Einsparung von Gas und Strom in Privathaushalten und in der Industrie.
    Zudem werden auf europäischer Ebene Möglichkeiten der Abschöpfung von
    Zufallsgewinnen von Energieunternehmen diskutiert, die in der aktuellen Marktlage
    aufgrund deseuropäischen Strommarktdesigns deutlich über die üblichen Renditen
    hinaus gehen. Dazu gehören insbesondere Erlös-bzw. Preisobergrenzen für besonders
    profitable Stromerzeuger. Denn im europäischen Strommarktdesign („Merit Order“)
    bestimmt das teuerste fürdie aktuelle Stromerzeugung benötigte Kraftwerk den Preis für
    Stromaktuell sind das Gaskraftwerke. Die Produktionskosten ändern sich jedoch für die
    meisten Stromproduzentenetwa die Erneuerbaren, Kohle-oder Atomstromnicht.
    Deren kurzfristige Produktionskosten liegen deutlich unterhalb des sich ergebenden
    Marktpreises, sodass für sie derzeit enorme Gewinne entstehen, die weitgehend
    unerwartet waren.

    Durch die teilweise Abschöpfung von Zufallsgewinnen entstehen finanzielle Spielräume,
    die gezielt für die Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa genutzt
    werden sollen. In Deutschland kann dabei auf die Infrastruktur der EEG-Umlage
    aufgebaut werden.Dazuwirdein Höchstwert für die Erlöse am Spotmarkt festgelegt. Der
    Differenzbetrag zwischen Großhandelspreis und Erlösobergrenze wird an den Verteilnetz-
    betreiber abgeführt.Dies begrenztZufallsgewinne.Zur administrativen Abwicklung kann
    auf etablierte Zahlungswege aus der EEG-Förderung zurückgegriffen werden (quasi
    „umgekehrter Weg der EEG-Umlage“).

    Die Bundesregierung wird sich in der Europäischen Union mit Nachdruck dafür einsetzen,
    dass es schnell zu Verabredungenkommt.Dies gilt insbesondere für die angedachte
    Erlösobergrenze für Anlagen der Stromerzeugung mit geringer Kostenbasis.Dabei sollen
    die Bedingungen und Voraussetzungen auf Terminmärkten angemessen berücksichtigt
    werden, damit diese Märkte auch weiterhin funktionieren.Die Bundesregierung wird sich
    darüber hinaus dafür einsetzen, dassdie Europäische Kommissionentsprechende
    MaßnahmenzurVermeidung bzw.Abschöpfung von Zufallsgewinnenauch für
    Energieunternehmen außerhalb des Strommarktes entwickelt.


    -4-
    Solltendie in Europa derzeit diskutierten Maßnahmen im Strommarkt nicht zeitnah
    verabredet und umgesetzt werden können, wird die BundesregierungdieseAnpassungen
    im Strommarktdesign zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucherselbst
    umsetzen.

    Um dieHaushalte bei den Strompreisen zu entlasten, wird eine Strompreisbremse
    eingeführtund der Anstieg der Netzentgelte gedämpft.

    Strompreisbremsemit Entlastungswirkung

    Nach Einführung der Erlösobergrenze wird aus deren EinnahmeneineStrompreisbremse
    für den Basisverbrauch eingeführt. Den Privathaushaltenkannsoeine gewisse Menge
    Strom zu einem vergünstigten Preis gutgeschriebenwerden(Basisverbrauch).Die
    Haushaltewerden sofinanziell spürbar entlastet und gleichzeitig bleibt ein Anreiz zum
    Energiesparen erhalten. Fürkleine und mittelständische Unternehmen mit Versorgertarif
    greiftdieselbe Abwicklung wie für Haushalte.

    Dämpfung der steigenden Netzentgelte

    Aufgrund der hohen Gaspreise werden die sog. Redispatch-Kosten zum 15. Oktober 2022
    stark steigen. Redispatch-Kostenfallen fürNetz-und Systemsicherheitsmaßnahmen im
    deutschen Stromnetzan, deren Kosten über die Netzentgelte auf den Strompreis
    umgelegt werden und so am Ende die Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzlich
    belasten. Die steigenden Redispatch-Kosten werden zu stark steigenden Übertragungs-
    netzentgelten führen, die ab dem 1. Januar 2023 greifen würden. Die Netzentgelte sind
    Bestandteil der Strompreise und werden somit von den Stromkundinnen und-kunden
    getragen. Um die angekündigte Steigerung der Übertragungsnetzentgelte durch die
    Redispatch-Kosten zu verhindern, werden die Stromnetzentgelte aus den abgeschöpften
    Strommarkt-Zufallseinnahmen bezuschusst.

    Entlastung beim CO2-Preis

    Um die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen angesichts der stark angestiegenen
    Energiepreise nicht zusätzlich zu belasten, wird die für den 1. Januar 2023 anstehende
    Erhöhung des CO2-Preises umfünfEuro pro Tonne im Brennstoffemissionshandel um ein

    -5-
    Jahr auf den 1. Januar 2024 verschoben. Damit verschieben sich auch die bisher
    vorgesehenen Folgeschritte 2024 und 2025 entsprechend um ein Jahr.

    Um weitereEinsparungen vonCO2-Emissionenim Verkehrsbereichzu ermöglichen,
    werden im Etat des Bundesministeriums für Digitales und Verkehrfür die Schieneim
    Haushalt 2023zusätzliche500 Millionen undeineMilliarde Euro an Verpflichtungs-
    ermächtigungen zur Verfügung gestellt.

    2.Einmalzahlungfür Rentnerinnen und Rentner

    Rentnerinnen und Rentner erhalten zum 1. Dezember 2022 eine Energiepreispauschale
    in Höhe von 300 Euro. Das entspricht einer Entlastung von rundsechsMilliarden Euro
    brutto. Die Energiepreispauschale wird einmalig ausgezahlt und ist einkommensteuer-
    pflichtigje niedrigerer die Rente, umsowirksamerist die absolute Entlastung der
    Rentnerinnen und Rentner.Die Auszahlung für die Rentnerinnen und Rentner erfolgt über
    die Deutsche Rentenversicherung.Es wird sichergestellt, dass keine Doppelzahlung
    erfolgt.Der Bund wird eine entsprechende Einmalzahlung auch für die Versorgungs-
    empfängerinnen und-empfänger des Bundes leisten.

    3.Entlastung Studierende

    Auch Studierende und sowie Fachschülerinnen und Fachschüler sind von den steigenden
    Energiekosten betroffen. Nach dem Heizkostenzuschuss für BäföG-Empfängerinnen
    und-empfängersollennunmehr alle Studentinnen und Studentensowie Fachschüler-
    innen und Fachschüler eineEinmalzahlungin Höhe von200Euroerhalten.Der Bund
    trägt die Kosten. Erwird mit den Ländern beraten, wie die Auszahlung schnell und
    unbürokratisch vor Ort erfolgen kann.

    4.WeiterePreisdämpfungen

    Die stark gestiegenen Gaspreise belasten die privaten Haushalte und die Unternehmen
    gleichermaßen. Auch die öffentlichen Haushalte sind nicht in der Lage,die hohen
    Marktpreise für die Gasverbraucher zu kompensieren. Die gestiegenen Preise sind
    Ausdruck einesdurch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ausgelösten
    Knappheitssignals. Die Bundesregierung wird daher ihren Weg fortsetzen,weggefallene
    Gasmengen durch neue Quellen zu ersetzen. In Europa werden aktuell verschiedene
    Preisdämpfungsmodelle für den Wärmemarktetabliert oderdiskutiert.Auchin


    -6-
    Deutschlandgibt es diese Diskussion,etwa zu einemGrundkontingent im Wärmebereich.
    Es wirddaher eine Expertenkommissionmit Vertreterinnen und Vertretern u.a. aus
    Wissenschaft, Wirtschaft, Gewerkschaften und Verbraucherschutzeingesetzt, die zeitnah
    klären soll, ob und wenn ja wie ein solches Modellin DeutschlandoderEuropa
    realisierbar ist.

    5.Ausweitung des Wohngeldanspruchs, Einführung einerHeizkosten-und
    Klimakomponente

    Zum 1. Januar 2023 wird das Wohngeld reformiert. Es wird eine dauerhafte Klima-
    komponente und eine dauerhafte Heizkostenkomponente enthalten, um die steigenden
    Energiepreise stärker abzufedern. Zudem wird der Kreis der Wohngeldberechtigten auf
    zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger erweitert, sodass mehr Bürgerinnen und Bürger in
    Zeiten stark steigender Energiekosten anspruchsberechtigt werden.

    Darüber hinaus soll als kurzfristige Maßnahme für die Heizperiode September 2022 bis
    Dezember 2022einmalig ein Heizkostenzuschuss II an die Bezieherinnen und Bezieher
    von Wohngeldgezahlt werdendanach wird erfür die Wohngeldberechtigtendauerhaft
    in das Wohngeld integriert.Er beträgteinmalig 415Eurofür einen1-Personen-Haushalt
    (540 Euro für zwei Personen; für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro).Die
    anspruchsberechtigten Bürgerinnen und Bürger benötigen das Wohngeld angesichts der
    starkgestiegenen Preise schnell. Bereits jetzt haben viele Kommunen eine hohe Anzahl
    an Anträgen abzuarbeiten, sodass die Reform zügig umgesetzt und alle Möglichkeiten der
    Beschleunigung von Durchführungswegen bei der Antragstellung ausgeschöpft werden
    sollen. Dazu können auch unbürokratischeAbschlagszahlungenbeitragen.

    6.Einführung Bürgergeld

    Das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld werden zum 1. Januar 2023 durch dasmoderne
    Bürgergeld abgelöst, das die Würde des Einzelnen achtet undgesellschaftliche Teilhabe
    besser fördert.Die anhaltenden Preissteigerungeninsbesondere in denBereichenStrom
    und LebensmittelstellenfürGrundsicherungsempfängerinnen und-empfänger, eine
    existenzielle Belastung dar.Gerade in Zeiten hoher Teuerung ist es wichtig,das Existenz-
    minimumabzusichernund soziale Teilhabezu ermöglichen.
    DerAnpassungszeitraum der jährlichen Erhöhung beim Bürgergeldwirdbei imÜbrigen
    unveränderter Systematiksogeändert, dass jeweils bereits die zu erwartende regel-

    -7-
    bedarfsrelevante Inflation im Jahr der Anpassung miteinbezogen wird. So wird die
    Inflation künftig besser und schneller berücksichtigt. Dies beginnt am 1. Januar 2023 zum
    Start des Bürgergelds und führt zu einem Erhöhungsschritt auf etwa 500 Euro.

    7.Midi-Job: Anhebungder Grenzeauf 2.000Euro

    FürArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit geringen monatlichen Einkommenist eine
    Entlastung bei den Beiträgen zur Sozialversicherung (Kranken-, Arbeitslosen-und
    Rentenversicherung)besonders hilfreich.Schon bisher ist gesetzlich geregelt, dass zum
    1. Oktober 2022dieHöchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich(Midi-
    Job)von 1.300 Euro auf 1.600 Euroangehobenwird.Diese Höchstgrenzesollnunmehr
    auf monatlich 2.000 Euro angehobenwerden ab dem1.Januar2023.Dadurch werden
    die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerin diesem Lohnbereichum rund 1,3 Milliarden
    Eurojährlichentlastet,dasiedeutlich weniger Beiträge für ihre Sozialversicherung
    zahlen.

    8.Abbau der KaltenProgression

    Um eine Steuererhöhungaufgrundder Inflation zu verhindern („kalte Progression“),
    werden die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif angepasst.Davon profitierenab dem
    1. Januar 2023rund 48 Millionen steuerpflichtige Bürgerinnen und BürgerArbeit-
    nehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner, Selbstständige sowie Unter-
    nehmerinnen und Unternehmer.Wenn im HerbstProgressionsbericht und Existenz-
    minimumbericht vorliegen,werden die Werte angepasst.

    9.Kindergeld

    UmFamilien besonders zu unterstützen, wird das Kindergeldüber das verfassungs-
    rechtlich erforderliche Maß hinauserhöht.Die Erhöhung erfolgt bereits zum 1. Januar
    2023 in einem Schritt für die Jahre 2023 und 2024.Damitwird das Kindergeldab dem 1.
    Januar 2023um18Euromonatlich für das erste und zweite Kind angehoben. Für eine
    Familie mit zwei Kindern bedeutet das für432Eurojährlich mehrfürdiekommenden zwei
    Jahre. Angesichts der steigenden Lebenshaltungskostenist diesgeradefür Familienmit
    niedrigem Haushaltseinkommenwichtig.

    Der Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz unterstützt zielgerichtet Familien
    mit niedrigen Einkommen. Durch den Kinderzuschlag sind diese Familien nicht auf

    -
    8-
    ergänzende Leistungen der Grundsicherung angewiesen. Der Höchstbetrag des Kinder-
    zuschlages wurde zum 1. Juli 2022 auf 229 Euro monatlich je Kind erhöht. Um die
    zusätzlichen Belastungen dieser Familien aufgrund der Inflation abzumildern, wird der
    Höchstbetrag des Kinderzuschlages abdem1.Januar. 2023nochmals erhöht undauf
    250Euro monatlich angehoben. Dies gilt bis zur Einführung der Kindergrundsicherung.

    10.KonzertierteAktionund Unterstützung der Tarifpolitik

    Die Bundesregierungdiskutiertim Rahmen der „Konzertierten Aktion“ gemeinsam mit den
    Sozialpartnern,wie mit den gestiegenen Preisenund den damit einhergehenden realen
    Einkommensverlusten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerumgegangenwerden
    kann.Die Sozialpartner entwickeln praxisnahe Lösungen. Der Bund ist bereit,bei
    zusätzlichenZahlungender Unternehmen an ihre Beschäftigten einen Betrag vonbiszu
    3.000Euro von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben zu befreien.

    11.Unternehmenshilfen

    Viele Unternehmen undBetriebe leiden unter den hohen Energiekosten.Sie benötigen
    Unterstützung.Daher wird ein Programm für energieintensive Unternehmen aufgelegt, die
    die Steigerung ihrer Energiekosten nicht weitergeben können.Zudem sollen Unter-
    nehmen beiInvestitionen in Effizienz-und Substitutionsmaßnahmenunterstützt werden.
    Sokanndie deutsche Wirtschaft unabhängig von russischen Gaslieferungen werden.
    Die bestehenden Hilfsprogramme für Unternehmen werden bis zum 31.Dezember 2022
    verlängert, der momentanen Laufzeit des beihilferechtlichen Rahmens der Europäischen
    Kommission.Dazu gehörendas KfW SonderprogrammUkraine, Belarus, Russland (UBR)
    mit zinsgünstigen Kreditenund die bereits während der Corona-Pandemieeingeführten
    Erweiterungen der Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme zur kurzfristigen Sicherstellung
    von Liquidität,das Energiekostendämpfungsprogramm zur Entlastung von besonders
    energie-und handelsintensiven Unternehmen,das Margining-Finanzierungsinstrument,
    mit dem die Liquidität von Unternehmensichergestellt wird, die an Terminbörsen mit
    Strom, Erdgas und Emissionszertifikaten handeln undim begründeten Einzelfalldie
    Unterstützung von Unternehmen mit großer volkswirtschaftlicher Bedeutung durch
    Eigenkapitalmaßnahmen.

    Um mehr Unternehmen zu erreichen und den Zugang zu erleichtern, wird beim KfW
    Sonderprogramm die Haftungsfreistellung verbessert. Das Energiekostendämpfungs-


    -9-
    programm soll für weitere Unternehmen, die nicht auf der KUEBLL-Liste stehen, mithilfe
    erweiterter Kriterien, die die Belastung durch hohe Energiepreise zur Grundlage haben,
    Unterstützung gewähren.Das 100-Milliarden-Euro-Programm der KfW, das Anfang des
    Jahres dazu konzipiert wurde, Liquidität in den Terminmärkten für Gas sicherzustellen,
    wird spezifisch auf Elektrizitätsmärkte ausgedehnt.Essollermöglichen, zusätzliches
    zukünftiges Produktionsvolumen schon heute an die Märkte zu bringen und damitdie
    Preise unddieSchwankungsbreiten der Preise zu reduzieren.DieBundesregierung wird
    prüfen, inwieweit zukunftsfähige Unternehmen stabilisiert werden können, die aufgrund
    von Gasmangellage bzw. nicht tragfähigerEnergiepreise temporär ihre Produktion
    einstellen müssen.Die Unternehmenshilfen werdenim Lichte der Entwicklungen
    fortlaufend aufihreEffektivität überprüft und im engen Austausch mit der Wissenschaft
    sowiedenHandelspartnern angepasst.

    Um diekommunalen und sozialenWohnungsunternehmen bei steigenden Energiekosten
    zu unterstützen,wirddiebefristete Förderung von Betriebsmitteln im KfW-Investitions-
    kredit Kommunale und Soziale Unternehmen biszum31.Dezember2023verlängert.
    Private Wohnungsunternehmenkönnen darüber hinausdie regulären ERP-/KfW-Förder-
    kreditprogramme und bei vorübergehenden Liquiditätsengpässenaußerdemdie regulären
    Bürgschaftsprogramme von Bund und Ländern zur Liquiditätssicherung in Anspruch
    nehmen.

    Im Sonderfondsdes Bundes für Kulturveranstaltungenvorhandenen Restmittelwerden
    genutzt,umgezielteHilfenfür Kultureinrichtungenzur Verfügung zu stellen.

    12.Spitzenausgleich energieintensive Unternehmen

    Um die energieintensiven Unternehmen angesichts der hohen Preise zu unterstützen,
    wird der sogenannteSpitzenausgleichbei denStrom-und Energiesteuernum ein
    weiteres Jahr verlängert.Damit werdenrund9.000 energieintensive Unternehmen in
    Höhe vonrund1,7MilliardenEuroentlastet.Unternehmen, die von diesem Spitzenaus-
    gleich profitieren, sollen Maßnahmen ergreifen, um den Verbrauch der Energie zu
    reduzieren.

    13.Bundesweites Ticketim Öffentlichen Nahverkehr

    Daszeitlich befristete9-Euro-Ticket für die Monate JunibisSeptemberwar ein großer
    Erfolg. Eswurdevon den Bürgerinnen und Bürgern gut angenommenundhatihre

    -10-
    Ausgaben fürMobilitätdeutlichgedämpft.Daher soll ein bundesweites Nahverkehrsticket
    eingeführt werden.Die Verantwortung für den Öffentlichen Nahverkehr liegtbeiden
    LändernundKommunen.Der Bund unterstützt sie dabei u.a. über die Regionalisierungs-
    mittel. DieBundesregierungist bereit,den Ländernfür ein bundesweites Nahverkehrs-
    ticketjährlich1,5MilliardenEuro zusätzlich zur Verfügung zustellen, wenn die Länder
    mindestensden gleichenBetrag zur Verfügung stellen. Die Verkehrsministerinnen und
    Verkehrsminister von Bund und Ländernerarbeitenzeitnahein gemeinsames Konzept für
    einbundesweit nutzbares, digital buchbaresAbo-Ticket.Es werden dazu verschiedene
    Modelle diskutiert. Von verschiedenen Verbänden und aus der Wissenschaft sind
    Vorschlägegemacht worden, die bei einem entsprechenden Mitteleinsatz zu Preisenvon
    49 bis 69 Euro pro Monatführen würden.Ziel istein preislich attraktives Ticket in diesem
    Rahmen.

    14.Verlängerung Kurzarbeitergeld

    Die Sonderregelungenfür dasKurzarbeitergeldwerdenüber den 30.September2022
    hinaus verlängert.DamitwirdSicherheit für Unternehmen und Beschäftigtegeschaffen.

    15.Umsatzsteuerin der Gastronomie

    DieAbsenkung derUmsatzsteuerfür Speisenin der Gastronomieauf 7Prozentwird
    verlängert, um dieGastronomiebranchezu entlasten und die Inflation nicht weiter zu
    befeuern.

    16.Flankierende zivilrechtliche Maßnahmen

    Dieaktuelle SituationstelltMieterinnen und Mieter sowieUnternehmen in Deutschland
    vor die große Herausforderung, sich schnell an diehohen Energiepreiseanpassen zu
    müssen.Es wirddafür Sorge getragen, dass dieMieterinnen und Mieter, die die
    Steigerungen ihrer Betriebskostenvorauszahlungen kurzfristig finanziell überfordern,
    durch die Regelungen des sozialen Mietrechts angemessen geschützt werden.

    Wenn einzelne Verbraucherinnen und Verbraucher trotz Inanspruchnahme aller Unter-
    stützungsleistungen sowie vertraglichen Finanzierungsmöglichkeitenin der aktuellen
    Situationihre Kosten nicht begleichen können,sollenSperrungen vonStromundGas
    durch Abwendungsvereinbarungen verhindert werden.Das Energierecht wird
    entsprechend angepasst.


    -11-
    Auch Unternehmen, die im Kern gesund und auch langfristig unter den geänderten
    Rahmenbedingungen überlebensfähig sind, sollten ihre Geschäftsmodelle anpassen
    können.Daher wird für Erleichterungen bei der Insolvenzantragspflicht gesorgt.

    17.Einführung nationale Mindestbesteuerung

    Die Bundesregierung wird dieUmsetzung derinternationalvereinbartenglobalenMindest-
    besteuerung bereits jetzt nationalbeginnen.Sie führtlangfristigzu Mehreinnahmen in
    Milliardenhöhe.

    18.Globale Ernährungssicherheit

    Die hohen Energiekosten haben unmittelbare Auswirkungen auch für die globale
    Ernährungssicherheit. Aus möglichen Haushaltsresten des Jahres 2022 werden daher
    prioritär weitere Mittel (bis zu eine Milliarde Euro) für die globale Ernährungssicherheit zur
    Verfügung gestellt. Diese Mittel müssen noch im Jahre 2022 verausgabt werden.

    19.
    WeitereMaßnahmenzur finanziellen Entlastungen

    Die folgenden Maßnahmensorgen füreine weitere finanzielle Entlastung:

    Abschaffung der sog. Doppelbesteuerung(Rente)

    Steuerzahlerinnen und Steuerzahlen sollen bereits ab dem 1. Januar 2023 ihre
    Rentenbeiträge voll absetzen können. Dies geschieht damit zwei Jahre früher als
    ursprünglich geplant. Künftig werden Renten in der Auszahlungsphase im Alter besteuert.
    Als Ausgleich können während der Erwerbstätigkeit die Aufwendungen für die Alters-
    vorsorge steuerlich geltend gemacht werden. Sie reduzieren so die Steuerzahlungen der
    Beschäftigten. Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Umstellung umfasst Renten
    aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskasse, den
    berufsständischen Versorgungseinrichtungen und aus Basisrentenverträgen, sog. Rürup-
    Renten. Durch das Vorziehen der vollen Abziehbarkeit der Rentenbeiträge werden die
    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Jahr 2023 um rund 3,2 Milliarden Euro und 2024
    um 1,8 Milliarden Euro entlastet.

    -12-
    Senkung der Umsatzsteuer für Gas auf 7 Prozent

    Als Ausgleich für die neue Gasbeschaffungsumlage wird zeitgleich die Umsatzsteuer auf
    den gesamten Gasverbrauch reduziert. Zeitlich bis Ende März 2024 befristet wird für den
    Gasverbrauch statt des normalen Steuersatzes von 19 Prozent der ermäßigte Steuersatz
    von 7 Prozent gelten. Damit werden die Verbraucherinnen und Verbraucher spürbar
    entlastetund der Staat „bereichert“ sich nicht an den spürbar steigenden Gaspreisen.
    Geringere Einkommen zahlen einen relativ höheren Anteil an Heizkosten und werden
    durch diese Steuersenkung relativ zum Einkommen überproportionalentlastet. Wenn die
    Senkung zum 1. Oktober 2022 in Kraft tritt, ist damit zu rechnen, dass sich diese
    Maßnahme direkt inflationshemmend auswirken wird.

    Entfristenund Verbessernder Home-Office Pauschale

    Die bis Ende 2022 bereits verlängerteHome-Office Pauschale wird entfristetund
    verbessert. Damit wird pro Homeoffice-Tag ein Werbungskostenabzug bei der
    Einkommensteuer von 5 Euro, maximal 600 Euro pro Jahr möglich. Die Modernisierung
    der bisherigen Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer entlastet gerade auch Familien
    mit kleineren Wohnungen, die nicht über ein separates Arbeitszimmer verfügen, das
    bisher Voraussetzung für einen Steuerabzug ist.Sie ist ein Beitrag zur Steuer-
    vereinfachung.

    20.Weitergeltende Maßnahmen

    Die jetzt vereinbarten Maßnahmen ergänzen die Maßnahmen der Entlastungspakete I
    und II, dieauch in den nächsten Jahrenwirken.Hierzu gehören insbesondere:
    Abschaffung EEG-Umlage (Entlastung um 3,72 Cent pro Kilowattstunde)
    Stromkundinnen und-kundenzahlenseit dem 1. Juli 2022 keine EEG-Umlage mehr. Ab
    Januar 2023 wird die EEG-Umlage dann auf Dauer abgeschafft. Stromlieferanten müssen
    denWegfall der EEG-Umlage andieStromkunden weitergeben, sodass alle Bürgerinnen
    und Bürger unmittelbar von dieser Maßnahme profitieren.

    Anhebung Arbeitnehmerpauschbetrag

    Der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer ist um 200 Euro auf 1.200 Euro
    angehoben worden. Beschäftigte können also ihre Werbungskosten bei der Einkommen-
    steuererklärung ohne Belege pauschal in Höhe von 1.200 Euro geltend machen.


    -13-
    Anhebung Fernpendlerpauschale um 3 Cent

    Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) ist befristet bis 2026
    von 35 auf 38 Cent erhöht worden. Über die Mobilitätsprämie wird die Entlastung auchauf
    Geringverdiener übertragen.

    Kinder-Sofortzuschlag

    Für von Armut betroffene Kinder und Jugendliche wurde erstmalig im Juli 2022der
    monatliche Sofortzuschlag von 20 Euro ausgezahlt. Dieser gilt auch für junge
    Erwachsene, die mit ihren leistungsberechtigten Eltern in einem Haushalt leben.

    https://img.welt.de/bin/Entlastungsp...-240856635.pdf
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Das Entlastungspaket der Ampel im Wortlaut

    Solche „Pakete" der Regierung lösen sich unterwegs in „Wohlgefallen" auf.
    Am Schluß bleibt nur etwas übrig, das der „Entsorgung" bedarf.
    „Außer Spesen nichts gewesen", aber die Spesen haben es in sich.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

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