Kein Anfangsverdacht bei Cum-Ex
Staatsanwaltschaft sieht keinen Grund, gegen Scholz zu ermitteln


Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg sieht bisher keine Hinweise auf einen Verdacht zur Beihilfe auf Steuerhinterziehung durch den heutigen Bundeskanzler Scholz im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Steuerskandal um die Warburg Bank. Die Beschwerde eines Anwalts, der die Einleitung eines Strafverfahrens fordert, wird abgelehnt.



In der sogenannten Cum-Ex-Affäre hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg eine Beschwerde gegen die Nichteinleitung von Ermittlungen gegen Bürgermeister Peter Tschentscher und seinen Vorgänger, Bundeskanzler Olaf Scholz, abgewiesen. Dies bestätigte eine Behördensprecherin, nachdem der "Tagesspiegel" darüber berichtet hatte.


Die Generalstaatsanwaltschaft habe die von Rechtsanwalt Gerhard Strate im Februar gestellte Strafanzeige wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung gegen Scholz, seinen damaligen Finanzsenator Tschentscher und weitere Beteiligte als unbegründet zurückgewiesen, schreibt die Zeitung. Sie habe damit die Sichtweise der Staatsanwaltschaft Hamburg bestätigt.


Die Sprecherin erläuterte, die Staatsanwaltschaft habe im März erneut davon abgesehen, Ermittlungen gegen die SPD-Politiker Scholz und Tschentscher aufzunehmen, weil sie weiterhin einen strafprozessualen Anfangsverdacht verneint habe. Aus der Strafanzeige hätten sich keine Erkenntnisse ergeben, die Anlass geboten hätten, von der früheren Entscheidung gegen die Aufnahme von Ermittlungen abzuweichen. Diese frühere Entscheidung sei auch durch Beschwerdeentscheidung der Generalstaatsanwaltschaft vom 29. November 2021 bestätigt gewesen. "Seinerzeit wurde festgestellt, dass sich Hamburger Finanzbeamte - und somit auch ihre Vorgesetzten - nicht strafbar gemacht hatten, als sie es in Ausübung ihres Ermessens unterließen, für das Jahr 2009 angerechnete Kapitalertragssteuer in Höhe von 47 Millionen Euro aus Cum-Ex-Geschäften von der Warburg Bank AG zurückzufordern."

Scholz weist Verantwortung zurück

In ihrer Entscheidung vom 14. März 2022 erkannte die Staatsanwaltschaft auch keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für Falschangaben von Scholz im Cum-Ex-Untersuchungsausschuss. Scholz hatte erst kürzlich in der Steueraffäre um die Hamburger Warburg Bank weiterhin jede Verantwortung zurückgewiesen. "Es gibt keine Erkenntnisse darüber, dass es eine politische Beeinflussung gegeben hat", sagte er am vorigen Donnerstag. "Ich bin sicher, dass diese Erkenntnis nicht mehr geändert werden wird." Nach Treffen des damaligen Bürgermeisters Scholz mit den Bank-Gesellschaftern Christian Olearius und Max Warburg 2016 und 2017 hatte die Hamburger Finanzverwaltung eine hohe Millionen-Steuerrückforderung gegen die Bank zunächst verjähren lassen. Erst später bemühte sie sich auf Druck des Bundesfinanzministeriums und eines Gerichtsbeschlusses doch um Eintreibung.


In der Sache ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft bereits gegen zwei ehemalige Hamburger SPD-Politiker und eine Finanzbeamtin wegen des Verdachts der Begünstigung von Steuerhinterziehung. Auch ein Untersuchungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft befasst sich damit. Unionspolitiker fordern inzwischen von Scholz, der Kölner Staatsanwaltschaft seine privaten E-Mails zur Verfügung zu stellen. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende im Bundestag, die CSU-Politikerin Andrea Lindholz, sagte der "Bild"-Zeitung: "Scholz muss jetzt den Ermittlern auch seinen privaten E-Mail-Verkehr offenlegen." Diese in die Ermittlungen einzubeziehen, verlangte auch der Unionssprecher im Untersuchungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft, Götz Wiese: "Es müssen sämtliche E-Mails und Chats von Scholz durchgesehen werden."

https://www.n-tv.de/politik/Staatsan...e23527326.html