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    "Sind für den Herbst gerüstet" - Neues Corona-Maßnahmenpaket zwischen Lauterbach und Buschmann ausgehandeltßn

    Die Freiheitspartei FDP in Gestalt des Justizministers Buschmann und Herr Lauterbach, der in der CDU seine Karriere begann, aber schon SPD war, als er den Lipobay-Skandal zu verantworten hatte, haben nun ein neues Infektionsschutzgesetz rechtzeitig vor dem Ablaufen des alten Gesetzes ausgehandelt - oder soll man ausgekungelt sagen? Dieses Infektionsschutzgesetz beinhaltet einen schönen Instrumentenkasten, über den sich alle freuen können. Über die Inhalte des Gesetzes wird noch nichts verraten, sie sind noch geheim. Mal schauen, ob durch neue Abstandsregeln kommende Proteste gegen die Energiepreise und die Teuerungen und die Regierung möglich sein werden. Es wäre doch eine Win-Win-Situation, wenn man diese prophylaktisch gleich einmal im Vorfeld eindämmen könnte.

    "Sind für Herbst gerüstet" Neues Infektionsschutzgesetz steht laut Lauterbach

    Am 23. September läuft das Infektionsschutzgesetz aus und diesmal soll der Nachfolger nicht mit heißer Nadel gestrickt werden. Bundesgesundheitsminister Lauterbach und Justizminister Buschmann sind sich offenbar einig darüber, welche Coronamaßnahmen im Herbst möglich sein sollen.

    Die Ampel-Koalition hat das neue Infektionsschutzgesetz, mit dem eine weitere Corona-Welle im Herbst eingedämmt werden soll, nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach fertig ausgehandelt. "Ich glaube, dass das Paket sehr gut ist. Wir sind für den Herbst gerüstet", sagte der SPD-Politiker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe über den mit Justizminister Marco Buschmann ausgehandelten Gesetzentwurf . "Es schützt uns gleichzeitig vor einer Überlastung durch zu viele Covid-Patienten und einer kritischen Lage durch Personalausfälle."

    Konkrete Angaben zu den Bestandteilen des Pakets machte Lauterbach nicht, die Vorstellung wird in Kürze erwartet. Dabei geht es um Anschlussregelungen der Corona-Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz, die am 23. September auslaufen. Sie sind die Rechtsgrundlage für Maßnahmen ...

    Lauterbach warnte dennoch vor einem "sehr schwierigen" Herbst. Selbst diejenigen, die viermal mit den bisherigen Impfstoffen geimpft wurden, hätten gegenüber der Omikron-Variante BA.5 nur einen Infektionsschutz von weniger als 40 Prozent. Er befürchte, dass es zu Überlastungen der kritischen Infrastruktur und der Krankenhäuser kommen könnte, sagte der SPD-Politiker den Zeitungen.

    ...Zur Beurteilung der Pandemie sollen künftig auch flächendeckende Abwasseranalysen auf das Virus durchgeführt werden: "Wir setzen auf eine Kombination aus Inzidenz, Einweisungen in die Kliniken und Abwasseruntersuchungen."

    Insgesamt seien (...) "viele weitergehende Maßnahmen" für unterschiedliche Szenarien vorgesehen, die die Länder und teils auch der Bund einsetzen könnten.

    https://www.n-tv.de/politik/Neues-In...e23502741.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: "Sind für den Herbst gerüstet" - Neues Corona-Maßnahmenpaket zwischen Lauterbach und Buschmann ausgehandeltßn

    Damit die dummen Deppen diese auch verstehen können. Nebenbei haben sich die Demonstrationen ab der nächsten Heizperiode in diesem Oktober auch erledigt. Wegen Abständen, Krankenhausbetten und Obergrenzen.

    Und wo immer unsere Politiker schwätzen, eines darf nicht fehlen, der Instrumentenkasten. (Als ob sie Instrumente gleich jedweder Art überhaupt bedienen könnten, aber vielleicht phantasieren sie so von der Herrschaft und der Folter, denn auch diese Instrumente gibt es. Und es gibt Instrumente, mit denen man das dumme Vieh auf der Weide zusammentreibt und in die Gatter treibt und selektiert und manchmal auch zur Schlachtbank - Macht bekommt nicht jedem: Man merkt es an der Sprache...).

    Eine Anmerkung im Vorfeld: Eine Demonstration ist eine Veranstaltung im Freien, für die eine Obergrenze gilt, siehe Artikel (die Bundesliga-Spiele sind nur eine Ablenkung...):

    „Es sind harte, aber klare Regeln“, sagt Gesundheitsminister Lauterbach

    Karl Lauterbach nennt die Regeln des Entwurfs für das neue Infektionsschutzgesetz hart, aber klar. Der Bundesgesundheitsminister erwartet, dass bei Bundesliga-Spielen wieder eine Maskenpflicht gelten könnte. Die Landesregierung in Baden-Württemberg vermisst dagegen einen umfangreichen Instrumentenkasten.

    Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat sich zufrieden über den Entwurf der Bundesregierung für das neue Infektionsschutzgesetz geäußert. „Es sind harte, aber klare Regeln“, sagte er im Gespräch mit dem WELT-Nachrichtensender. Die deutsche Corona-Politik habe immer zu guten Ergebnissen geführt, „wenn es klare Regel gibt, die man sich nicht nur gut merken kann, sondern die auch wirklich schützen“.


    Die Länder sollen selbst entscheiden, ob sie darüber hinaus in öffentlich zugänglichen Innenräumen Masken vorschreiben. Bei Kultur- und Sportveranstaltungen und in Restaurants soll es allerdings Ausnahmen für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Menschen geben. Außerdem sind eine Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Freien sowie Obergrenzen für Veranstaltungen möglich, wenn ein Landesparlament für ein Land eine Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der kritischen Infrastruktur feststellt.

    Lauterbach erwartet Maskenpflicht bei Bundesliga-Spielen

    Lauterbach geht davon aus, dass die Länder auch von den schärferen Regeln Gebrauch machen würden. Sie hätten immerhin danach gefragt. „Müssen uns darauf einstellen, dass auch in den Außenbereichen Masken getragen werden müssen, wo die Abstände nicht eingehalten werden können – zum Beispiel beim Fußballbundesligaspiel, wo man eng beieinandersteht“, sagte Lauterbach dem WELT-Sender. „Und selbstverständlich ist es so, dass für viele Veranstaltungen dann Obergrenzen gelten.“

    Die baden-württembergische Landesregierung zeigte sich enttäuscht vom neuen Entwurf der Bundesregierung für das Infektionsschutzgesetz. „Wir hätten uns mehr von dem Entwurf erhofft, da das entscheidende Mittel, nämlich ein umfangreicher Instrumentenkasten für die Länder, nicht vorgesehen ist“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Der Entwurf bleibe hinter den Erwartungen des Landes zurück.

    Die Verhandlungen mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) seien in guter Atmosphäre verlaufen. „Es ist immer etwas komplizierter, wenn ein Mediziner mit einem Juristen verhandelt. Das liegt in der Natur der Dinge. Aber es waren gute Gespräche und wir haben nachher – aus meiner Sicht, zumindest – ein gutes Ergebnis bekommen.“

    Zum Schutz vor einer Herbst-Coronawelle sollen die Bundesländer ab Oktober wieder Maskenpflichten verhängen dürfen. Bundesweit soll laut Entwurf weiterhin eine Maskenpflicht in Bus, Bahn und Flieger sowie neu eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten.

    Lucha kritisierte, dass es nicht die Möglichkeit gebe, bei verschärfter Infektionslage im Extremfall sogenannte 2G- oder 3G-Beschränkungen oder Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum einzuführen. Der Gesetzentwurf sei in drei Stufen untergliedert, in denen je nach pandemischer Situation weitergehende Maßnahmen getroffen werden können, etwa Personen-Obergrenzen für Veranstaltungen oder eine Maskenpflicht in Innenräumen.

    Man müsse überprüfen, warum etwa in der ersten Stufe nicht die Möglichkeit bestehen soll, in Arztpraxen eine Maskenpflicht einzuführen. Auch stellte Lucha die Frage, ob es sinnvoll sei, Ausnahmen von der Maskenpflicht für geimpfte und genesene Personen zuzulassen, wenn diese möglicherweise auch ansteckend sein können.

    „Wir hoffen, dass wir bis auf Basismaßnahmen im nächsten Herbst und Winter nichts brauchen werden, aber für den Notfall müssen wir schnell und ohne Zögern handeln können“, sagte der Minister. Nun sei eine umfangreiche Analyse und Beratung des Gesetzentwurfs notwendig.

    Ministerpräsident Stephan Weil begrüßt den Entwurf

    Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) will zunächst die Beratungen der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) am kommenden Dienstag abwarten. Der Minister teilte auf Anfrage mit, dass er stets betont habe, „dass die Länder vom Bund rechtlichen Handlungsspielraum brauchen, um auf eine mögliche Herbstwelle adäquat reagieren zu können“. Die Frage, welche Instrumente im Herbst einzusetzen seien, hänge von der tatsächlichen Entwicklung der Corona-Pandemie ab Oktober ab.

    Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) lobte den Entwurf für das Infektionsschutzgesetz. Auf den ersten Blick seien dabei auch Maßnahmen vorgesehen, die Niedersachsen bereits seit Langem fordere, darunter eine allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen. „Ich habe mich immer dafür eingesetzt, dass die Länder mit einem großen Instrumentenkasten auf das jeweilige Infektionsgeschehen reagieren können müssen – deshalb werden gerade auch die Details entscheidend sein“, sagte der SPD-Politiker am Mittwoch. Den Gesetzentwurf werde man deshalb genau prüfen.
    Viele offene Fragen

    Virologe Hendrik Streeck vermisst beim neuen Infektionsschutzgesetz dagegen klare Indikatoren, anhand derer die Bundesländer ihre Coronaschutzmaßnahmen aussteuern können. „Ich frage mich so ein bisschen bei einigen Details, wie das genau aussehen sollte“, sagte Streeck im Gespräch mit dem WELT-Nachrichtensender. Er hätte sich „klare Indikatoren, klare Vorgaben“ gewünscht, ähnlich wie bei der „Hotspot“-Regelung. Die Pläne der Ampel-Parteien sehen keine konkreten einheitlichen Schwellenwerte vor, ab denen Länder erweiterte Corona-Maßnahmen anordnen können.

    Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisierte die fehlenden Grenzwerte zur Beurteilung der Überlastung im Gesundheitswesen. „Ich begrüße, dass das Infektionsschutzgesetz ab Herbst den Ländern weiterhin Möglichkeiten bietet, um aktiv gegen Corona-Wellen vorzugehen“, sagte der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ laut Vorabmeldung vom Mittwoch. „Unklar bleibt aber noch immer, anhand welcher Indikatoren tatsächlich Gefährdung festgestellt werden muss.“

    Die Länder sollen laut dem Entwurf auch die Möglichkeit bekommen, Tests in Schulen, Kitas und Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern vorzuschreiben. Eine Maskenpflicht in der Schule ist nur vorgesehen, wenn sonst kein geregelter Präsenzunterricht möglich wäre – und auch dann nur ab dem fünften Schuljahr.

    Die Maßnahmen sollen vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten. Als Nächstes wird sich das Kabinett mit den Vorschlägen befassen, dann ist der Bundestag am Zug.

    https://www.welt.de/politik/deutschl....html#Comments

    Also vom Beginn der nächsten Heizperiode bis fast zu ihrem Ende. Damit sind einige Demonstrationen mit Sicherheit vom Tisch.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  3. #3
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    AW: "Sind für den Herbst gerüstet" - Neues Corona-Maßnahmenpaket zwischen Lauterbach und Buschmann ausgehandeltßn

    7-Punkte-Plan: Die Ampel gibt den Ländern die „Werkzeuge“ für den Corona-Winter in die Hand


    Abstandsgebot und Maskenpflicht kommen zurück, auch in Außenbereichen – ein frühes Signal für die erwarteten Demonstrationen im Herbst und Winter. Die Impfung gilt nur noch für drei Monate – wer sich im Juli impfen ließ, ist im Oktober wieder ungeimpft.


    Immer wieder war es ein Anliegen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD): Den Bundesländern müsse ein „Instrumentenkasten“ in die Hand gedrückt werden, um im Angesicht von „katastrophalen“ Entwicklungen im Herbst und Winter auf Corona vorbereitet zu sein. In einem 7-Punkte-Plan, den das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesjustizministerium unter Marco Buschmann (FDP) vorgestellt haben, hat sich Lauterbach durchgesetzt. Die Regeln sollen ab dem 1. Oktober gelten.

    Auf den ersten Blick gibt der Bund dabei nur wenige Vorgaben. Er legt nur eine Maskenpflicht im Luft- und öffentlichen Fernverkehr sowie eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und für Beschäftigte im ambulanten Pflegedienst fest. Ausnahmen sind für „frisch geimpfte und frisch genesene“ Personen vorgesehen.

    Doch hier deutet sich bereits eine der Hauptänderungen an: Was bedeutet „frisch“? In einem späteren Abschnitt unter den Länderkompetenzen wird dies mit „90 Tagen“ definiert. Heißt: Man sollte sich alle drei Monate entweder anstecken oder impfen lassen, will man der Testnachweispflicht oder Maskenpflicht entgehen. Dass Personen, die sich im Juli bereits zum vierten Mal haben impfen lassen, im Oktober bereits wieder als Ungeimpfte gelten würden, hat Lauterbach dem Bundesbürger bisher nicht erklärt. So sieht das neue Gesundheitswesen unter Lauterbach aus.

    Die Ampel delegiert ihre Torturinstrumente an die Länder ab – vielleicht, weil insbesondere Buschmann, der früher als Streiter für ein Ende der Maßnahmen galt, sich aus der Verantwortung stiehlt, wenn die „Landesväter“ diese zum Einsatz bringen.

    „Die Länder können weitergehende Regelungen erlassen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der kritischen Infrastruktur zu gewährleisten“, heißt es in der Mitteilung. Doch im Passus steht nicht, welche Richtlinie gilt. Inzidenz? Hospitalisierungszahlen? Man weiß es nicht. Hauptsache: Maßnahmen. Zu ihnen zählt zuvorderst die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr. Wie „optional“ diese Regelungen sind, zeigt sich daran, dass sie bereits heute noch in einigen Bundesländern nicht aufgehoben wurden.

    Auch die Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen kehrt zurück. Aber, Zitat: „Eine zwingende Ausnahme ist bei Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie in gastronomischen Einrichtungen und bei der Sportausübung für Personen vorzusehen, die über einen Testnachweis verfügen oder genesen sind (Genesenennachweis; es gilt die bisherige 90-Tage-Frist) oder die vollständig geimpft sind und bei denen die letzte Impfung höchstens drei Monate zurückliegt.“

    Ungeimpfte werden also nicht wie im letzten Winter per se gesellschaftlich ausgeschlossen. Sie können sich „raustesten“. Obwohl sich die Impfung und auch Tests mittlerweile als deutlich unzuverlässiger herausgestellt haben, als es der Gesundheitsminister behauptet, bleibt man bei dem Ritual. Wer nicht daran glaubt, muss Maske tragen.

    Auch die Verpflichtung zu Tests in Gemeinschaftseinrichtungen und insbesondere Schulen und Kindergärten kehrt zurück – inklusive Maskenpflicht für Schüler ab dem fünften Schuljahr, „wenn dies zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichts erforderlich ist“. Buschmann hatte keine Schulschließungen versprochen. Unter welchen Bedingungen dies möglich ist, hat der Justizminister bewusst ausgelassen.

    Ein weiterer Bestandteil sind ein Regelkatalog, den die Bundesländer anhand „bestimmter, gesetzlich geregelter Indikatoren“ verhängen können. Welche Indikatoren das sind? Sie werden wohl noch bekannt gegeben werden. Sie lesen sich im Detail wie Verordnungen, die sich vor allem gegen ein mögliches Protestgeschehen im Herbst und Winter richten.

    Eine Maskenpflicht kann demnach auch in Außenbereichen verhängt werden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Dies gilt auch für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen. „Die Ausnahmeregelung für genesene, geimpfte oder getestete Personen gilt dann nicht.“ Ebenso kann eine Landesregierung verpflichtende Hygienekonzepte für öffentlich zugängliche Innenräume verlangen, in denen sich mehrere Personen aufhalten. Richtet sich die Bundesregierung noch für Corona-Demonstrationen oder schon für Proteste gegen Blackouts und Versorgungsengpässe ein?

    Außerdem sind möglich: die Anordnung eines Mindestabstands im öffentlichen Raum von 1,5 Metern und die Festlegung von Personenobergrenzen für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen.

    https://www.tichyseinblick.de/daili-...-ampel-corona/

    (und für Veranstaltungen generell, also auch für die unter freiem Himmel)
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  4. #4
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    AW: "Sind für den Herbst gerüstet" - Neues Corona-Maßnahmenpaket zwischen Lauterbach und Buschmann ausgehandeltßn

    Das alles steht und fällt mit den Menschen, die sich daran halten werden oder nicht! Ich hoffe mal auf Letzteres.
    "...und dann gewinnst Du!"

  5. #5
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    AW: "Sind für den Herbst gerüstet" - Neues Corona-Maßnahmenpaket zwischen Lauterbach und Buschmann ausgehandeltßn

    Zitat Zitat von Clark Beitrag anzeigen
    Das alles steht und fällt mit den Menschen, die sich daran halten werden oder nicht! Ich hoffe mal auf Letzteres.
    Du glaubst gar nicht, was jetzt schon in den Städten los ist, in den kleinen wie auch den großen. Berittene Polizei (in den großen), ständige Polizeipräsenz (in den großen und kleineren), ab den Nachmittagsstunden Polizeiaufgebote mit schusssicheren Westen in den Innenstädten.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
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  6. #6
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    AW: "Sind für den Herbst gerüstet" - Neues Corona-Maßnahmenpaket zwischen Lauterbach und Buschmann ausgehandeltßn

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    Du glaubst gar nicht, was jetzt schon in den Städten los ist, in den kleinen wie auch den großen. Berittene Polizei (in den großen), ständige Polizeipräsenz (in den großen und kleineren), ab den Nachmittagsstunden Polizeiaufgebote mit schusssicheren Westen in den Innenstädten.
    Ernsthaft jetzt? Da wird aber selbst in den alternativen Medien nichts berichtet . . . Wundern würde es mich aber jetzt auch nicht . . .
    "...und dann gewinnst Du!"

  7. #7
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    AW: "Sind für den Herbst gerüstet" - Neues Corona-Maßnahmenpaket zwischen Lauterbach und Buschmann ausgehandeltßn

    Zitat Zitat von Clark Beitrag anzeigen
    Ernsthaft jetzt? Da wird aber selbst in den alternativen Medien nichts berichtet . . . Wundern würde es mich aber jetzt auch nicht . . .
    Echt jetzt. Ich sehe es regelmäßig mit meinen eigenen Augen. Die ist schon sehr präsent.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
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