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  1. #1
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    Migrantenbonus: Mörder seit 1983 auf freiem Fuß

    Seit 34 Jahren ist von Möhlmanns Tochter Frederike tot. Seit zwei Jahren ist im Prinzip klar, wer ihr Mörder ist. Ins Gefängnis muss der wahrscheinliche Täter trotzdem nicht. Grund dafür ist eine, unjuristisch ausgedrückt, sehr merkwürdige Gesetzgebung.
    Frederike von Möhlmann ist 17 Jahre alt, als sie am 4. November 1981 von einer Chorprobe im niedersächsischen Celle abends nach Hause trampt. Die Gymnasiastin wohnt im rund zehn Kilometer entfernten Dorf Hambühren. Die Bundesstraße 214 führt durch dichten Wald.
    Der Mann, zu dem Frederike ins Auto steigt, vergewaltigt sie. Als die Schülerin fliehen will, sticht er elfmal auf sie ein und schneidet ihr die Kehle durch.
    Das Gericht verurteilt den türkischen Arbeiter Ismet H. zu lebenslanger Haft. Reifen- und Faserspuren am Tatort scheinen ausreichende Indizien zu sein. Im Berufungsverfahren bezweifelt ein Gutachter, dass es H. gewesen sein könne. Das Verfahren endet am 13. Mai 1983 mit einem Freispruch.
    Ismet H. kann sein Leben weiterführen wie gewohnt. Hans von Möhlmann wirft der Mord an seiner Tochter völlig aus der Bahn. Der Vater weist sich selbst für mehrere Monate in die „Klapsmühle“ ein, wie er es formuliert.

    Die Suche nach dem Täter wird Hans von Möhlmanns Lebensaufgabe. Jahrelang sucht er in Zeitungen nach Fällen, die Parallelen aufweisen. Er liest viel über die Fortschritte der Kriminalistik. Irgendwann bittet er den damaligen niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann (CDU) um Hilfe. Der lässt den Fall neu aufrollen.
    Dann der Durchbruch: Durch neue Methoden können die Beamten 2012 die DNA von Ismet H. an der Unterwäsche von Frederike nachweisen. Ein erdrückender Beweis. Und was passiert? Nichts.

    http://www.bild.de/news/inland/mord/...3992.bild.html
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  2. #2
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    AW: Migrantenbonus: Mörder seit 1983 auf freiem Fuß

    Der Schlüssel zum Verständnis liegt hier:

    Der Freispruch von 1983 gilt für alle Ewigkeit. „Wäre der Prozess damals nur eingestellt worden, könnte man den Täter heute wieder vor Gericht bringen“, sagt Rechtsanwalt Wolfram Schädler, der Hans von Möhlmann vertritt. „Aber wer einmal freigesprochen wurde, kann wegen des gleichen Verbrechens nicht neu angeklagt werden.“
    und das gilt für alle Verfahren.

    Den Migrantenbonus kann man trotzdem annehmen. Warum? Weil der Türke in der Türkei auf jeden Fall und unabhängig eines richterlichen Urteils nach dem Mord ums Leben gekommen wäre. In Deutschland jedoch geschieht ihm nichts. Das ist der große Unterschied.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  3. #3
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    AW: Migrantenbonus: Mörder seit 1983 auf freiem Fuß

    Kein Wunder das alle geistigen Tiefflieger aus den Muselländern nach Deutschland kommen wollen.
    Hier ist das Paradies für kriminelle aller Art, besonders die Muslime.
    Das deutsche Volk hat längst den Glauben an unsere Justiz verloren, und muss jetzt noch zusätzlich erleben, wie ihm sukzessive Meinungsfreiheit und Demonstrationsrecht genommen wird, bzw. durch die Antifa-SA gewaltsam unterdrückt wird.
    Leider schlägt sich das nicht auf die Wahlergebnisse durch.
    So ein Paragraph, der einen einmal ausgesprochenen Freispruch für alle Zeiten, trotz Gegenbeweisen, aufrecht erhält, ist Recht auf die Spitze getrieben.
    Und das ist neues Unrecht.
    Geändert von Turmfalke (16.08.2015 um 10:42 Uhr)
    Keiner macht alles richtig, und zahlt dafür Lehrgeld. Viele aber machen alles falsch, und lassen andere dafür bluten.

  4. #4
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    AW: Migrantenbonus: Mörder seit 1983 auf freiem Fuß

    Den Herrn I. auskundschaften und dann sauber planen,zur rechten Zeit mittels Profi E-Schocker außer Gefecht setzen und einladen.Einsames Waldstück aufsuchen und dieses fiese Subjekt gaaanz langsam zu Tode foltern !!! Ist nur so ein Gedankenspiel ...keine Aufforderung dazu !!!
    Nur ein Flügelschlag eines Schmetterlings kann einen Wirbelsturm auslösen

  5. #5
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    Mädchen vergewaltigt und getötet: Ismet H. kommt überraschend frei

    Am Verfassungsgericht war die Freilassung des Mannes umstritten. Dennoch stimmten fünf der acht Richter dafür, den Haftbefehl außer Vollzug zu setzen. Warum?

    Eigentlich darf niemand wegen derselben Straftat zwei Mal verfolgt werden. Aber seit kurzem können mutmaßliche Schwerstverbrecher selbst dann vor Gericht gestellt werden, wenn sie einst freigesprochen wurden. Das Bundesverfassungsgericht will das nun genau prüfen - und hat die vorübergehende Freilassung eines Mordverdächtigen angeordnet. Der Mann soll vor vielen Jahren ein Mädchen vergewaltigt und getötet haben. Obwohl am Tatort DNA des Mannes gefunden wurde, soll er nun freikommen.

    Die Karlsruher Richterinnen und Richter gaben einem Eilantrag des seit Monaten in Untersuchungshaft sitzenden Ismet H. teilweise statt, wie sie am Samstag mitteilten. Ob die Neuregelung verfassungskonform ist, sei offen und müsse erst geprüft werden.


    Deshalb kommt der Verdächtige im Mordfall Frederike unter Auflagen frei, bis über seine eigentliche Verfassungsbeschwerde entschieden ist. Eine Sprecherin des Landgerichts sagte auf Anfrage, der Mann sei bereits am Freitag aus der U-Haft entlassen worden.


    „Das heißt, dass es erst einmal nicht weitergeht bis nächstes Jahr im Januar“, sagte sie mit Blick den Prozess, dessen Start eigentlich für August geplant war. Der Staatsanwaltschaft Verden solle am Montag eine Frist zur Stellungnahme gegeben werden. Die Karlsruher Eilentscheidung bezieht sich ausschließlich auf die U-Haft.


    Der Mord an Frederike von Möhlmann

    Der Mann wird verdächtigt, das 17 Jahre alte Mädchen aus Hambühren bei Celle 1981 vergewaltigt und erstochen zu haben.


    Am Abend des 4. November 1981 wollte Frederike von Möhlmann nach einer Chorprobe in der Celler Stadtkantorei nach Hause fahren. Nachdem sie niemanden erreichen konnte, der sie in die Gemeinde Hambühren bringt, muss sie den Entschluss gefasst haben, per Anhalter in ihren Heimatort zu fahren
    .

    Nach Rekonstruktionen der Polizei ist sie gegen 19.30 Uhr in den Wagen des Mordverdächtigen eingestiegen. Nach kurzer Zeit bog er in ein Waldstück ab, vergewaltigte und tötete sie mit elf Messerstichen. Vier Tage später wurde die grausam zugerichtete Leiche gefunden.


    Bei den Tatortuntersuchungen konnten die Polizeibeamten Reifenspuren sicherstellen, die schnell den 22-Jährigen Kurden, Ismet H., in den Fokus der Ermittlungen rückten. Der aus Celle stammende Tatverdächtige wurde 1982 vom Landgericht Lüneburg zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach einer erfolgreichen Revision beim Bundesgerichtshof endete ein zweites Verfahren dann aber in einem Freispruch aus Mangel an Beweisen.


    Erst 30 Jahre später brachte ein molekulargenetisches Gutachten des Landeskriminalamts Niedersachsen wieder Bewegung in den Fall.
    Vater der Ermordeten gibt nicht auf: Wiederaufnahme der Ermittlungen

    Nachdem der Vater von Frederike von Möhlmann die Polizei eindringlich bat, die Beweisstücke erneut zu untersuchen, konnte eine DNA-Spur festgestellt werden. Ende der 1980er Jahre war diese Technik noch größtenteils unbekannt und nicht Gegenstand der Ermittlungen. Schließlich konnten Spermaspuren sichergestellt werden, die eine Übereinstimmung mit Ismet H. aufwiesen.


    Zu einem neuen Gerichtsprozess kam es jedoch nicht, weil eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens nur unter bestimmten Bedingungen möglich war, die zu diesem Zeitpunkt nicht gegeben waren.


    Im Jahr 2021 war es allerdings durch eine Gesetzesänderung möglich geworden, einen Strafprozess zuungunsten eines Verurteilten, wiederaufzunehmen.

    Die Gesetzesänderung stößt auf viel Kritik

    Die von Anfang an umstrittene Reform von Paragraf 362 der Strafprozessordnung war noch von der schwarz-roten Koalition auf den Weg gebracht worden. Vorher war es nur in eng begrenzten Fällen möglich, ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren zuungunsten des Angeklagten noch einmal aufzurollen - etwa wenn er ein Geständnis ablegt. Seit Ende 2021 geht das auch, wenn „neue Tatsachen oder Beweismittel“ auftauchen. Die Regelung ist aber auf schwerste Verbrechen wie Mord oder Völkermord beschränkt, die nicht verjähren.


    Kritiker sehen den zentralen Grundsatz des Strafrechts verletzt, dass niemand wegen derselben Tat zwei Mal verfolgt werden darf. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte das Gesetz zwar unterzeichnet. Er regte aber gleichzeitig wegen der verfassungsrechtlichen Bedenken eine erneute Prüfung im Bundestag an.


    Im Februar 2022 wurde der Verdächtige aufgrund der Gesetzesänderung erneut verhaftet. Im August dieses Jahres sollte am Landgericht Verden der Prozess beginnen.
    Eilantrag stattgegeben, Mordverdächtiger wieder frei

    Nach der Entscheidung des Gerichts kommentierte der Anwalt der Nebenklägerin: Es schmerze seine Mandantin, dass der Tatverdächtige wieder auf freiem Fuß sei. Er dürfe aber die Stadt nicht verlassen und müsse sich zwei Mal in der Woche bei den Behörden melden und den Ausweis abgeben. „Das sind sehr enge Auflagen und die können nur verhängt werden, wenn das Bundesverfassungsgericht das angegriffene Gesetz nicht als offensichtlich verfassungswidrig angesehen hat“, sagte Wolfram Schädler. Er sei daher sehr optimistisch für das Hauptverfahren beim Bundesverfassungsgericht und warte zunächst das weitere Vorgehen des Landgerichts in Verden ab.

    Nach dem Tod des Vaters der Getöteten im Juni nimmt nun ihre Schwester als Nebenklägerin an dem Prozess teil.


    Karlsruher Richter waren bei Entscheidung uneins

    Am Verfassungsgericht war die Freilassung des Mannes umstritten. Nur fünf der acht Richterinnen und Richter des Zweiten Senats stimmten dafür, den Haftbefehl außer Vollzug zu setzen.


    Am Ende setzte sich die Ansicht durch, dass dem Betroffenen sonst „erhebliche und irreversible Nachteile“ drohten: Sollte sich herausstellen, dass Paragraf 362 verfassungswidrig ist, säße er womöglich viele Monate zu Unrecht im Gefängnis.


    Angesichts der Schwere des Vorwurfs tragen die Richter aber auch „dem staatlichen Interesse an einer effektiven Strafverfolgung Rechnung“. So sollen Auflagen sicherstellen, dass der Mann sich nicht absetzen kann. Er muss Ausweis und Pass abgeben, sich regelmäßig bei der Staatsanwaltschaft melden und darf die Stadt nicht ohne Erlaubnis verlassen. Die Anordnung gilt für höchstens sechs Monate.

    https://www.berliner-zeitung.de/news...ssen-li.247376








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  6. #6
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    AW: Mädchen vergewaltigt und getötet: Ismet H. kommt überraschend frei

    Und wenn er wieder mordet und vergewaltigt, wer übernimmt dann die Verantwortung?

    Mord ist doch das grösste aller Verbrechen. Es lässt sich nicht wieder gut machen. Der getötete Mensch ist unersetzlich. Der Mörder hat entschieden ein Leben für alle Zeit auszulöschen. Er hat den Angehörigen den grösst möglichen Schmerz beigebracht.

    Viele Kulturen sehen die Spiegelstrafe als gerecht. Für das Leben, das er genommen hat, sollte er seins geben müssen. Es gibt keine Entschuldigung für diese Tat. Was wäre, wenn der selbe Mörder das Kind einer der 5 Richter ermorden würde? Was wäre es anderes?
    Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.

    Kalifatslehre. Darum geht es.


  7. #7
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    AW: Migrantenbonus: Mörder seit 1983 auf freiem Fuß

    Hans von Möhlmanns Beharrlichkeit hatte Erfolg aber der Mörder seiner Tochter wurde immer noch nicht juristisch belangt....


    Der Mann mit dem Schnauzbart, der die Treppe zum Polizeirevier hochsteigt, scheint schlecht gelaunt. Zweimal die Woche muss sich Ismet H. (64) auf der Wache melden. Es gibt kaum einen Zweifel, dass der Mann ein Mädchenmörder ist. Aber er ist frei. Und das könnte auch so bleiben.

    Der Fall Frederike von Möhlmann beschäftigt seit mehr als 40 Jahren Polizei und Justiz. Es geht um die Frage, ob Gerechtigkeit eine zweite Chance verdient hat.
    Es ist der Abend des 4. November 1981. Frederike (17) will nach einer Chorprobe der Stadtkantorei Celle (Niedersachsen) heim nach Hambühren. Sie trampt, wie so oft. Aber diesmal steigt sie zu ihrem Mörder ins Auto. Er vergewaltigt die Schülerin, sticht elfmal auf sie ein und durchtrennt ihr die Kehle. Frederikes Leiche wird später im Wald gefunden.

    Indizien reichen nicht
    Nach einiger Zeit wird Ismet H. (damals 22) verhaftet. Der Kurde war in den 70er-Jahren nach Deutschland gekommen, arbeitet in einem Blumengeschäft.

    Die Untersuchung von Faserspuren aus seinem Auto ergibt: Sie stimmen mit den Fasern an Frederikes Kleidung und Unterwäsche überein. Und: Auch Reifenspuren am Tatort weisen auf H's Wagen hin.
    Das Landgericht Lüneburg verurteilt Ismet H. im Juli 1982 wegen Mord zu lebenslang. Seine Verteidiger legen beim Bundesgerichtshof Revision ein. Mit Erfolg. Der Fall muss neu verhandelt werden, diesmal am Landgericht Stade. Das Urteil am 13. Mai 1983: Freispruch, dem Gericht reichen die Indizien diesmal nicht.

    Ismet H. ist ein freier Mann. Für immer. In Deutschland kann niemand für dieselbe Straftat zweimal angeklagt werden.

    Der Durchbruch gelingt 2012
    FÜR IMMER?

    Ismet H. richtet sich in seinem Leben in der Provinz ein. Er heiratet kurz nach dem Freispruch, wird zweimal Vater, inzwischen Opa.

    Ismet H., ein einfacher Arbeiter, kommt zu einigem Wohlstand. Mit seiner Frau kauft er für sich und seine Kinder drei nebeneinanderliegende Häuser. Auf dem Giebel des größten Hauses thront der kurdische Adler. Das Symbol der Auferstehung, des ewigen Lebens.

    Aber Ismet hat die Wissenschaft unterschätzt. Und den Vater von Frederike, Hans von Möhlmann. Denn 2012 gelingt es Spezialisten endlich, die Sperma-Spur an Frederikes Slipeinlage mit der DNA von Ismet H. abzugleichen. Sie stimmen überein.
    Aber die Strafprozessordnung, Paragraf 362, schließt aus, dass jemand nach einem Freispruch wegen derselben Straftat noch einmal angeklagt werden kann.

    Klage vor Zivilgericht und Online-Petition
    Es scheint aussichtslos, aber Frederikes Vater kämpft. Er verklagt Ismet H. 2015 vor einem Zivilgericht, verlangt 7000 Euro für die erlittenen psychischen Schmerzen durch die Vergewaltigung und Ermordung seiner Tochter.
    Die Klage wird abgewiesen, der Anspruch ist verjährt. Doch in die Urteilsbegründung schreibt das Oberlandesgericht Celle am 14. April 2016: „Der Beklagte vergewaltigte und tötete anschließend die Tochter des Klägers (…).“

    Hans von Möhlmann startet eine Online-Petition, will das Gesetz, das eine zweite Anklage in derselben Sache verbietet, bei Verbrechen wie Mord kippen. 180 000 unterschreiben. Und am Ende, im Dezember 2021, beschließt der Bundestag den neuen Paragrafen 362 (Nr. 5).

    ► Eine erneute Anklage ist möglich, wenn neue Beweise „dringende Gründe dafür bilden, dass der freigesprochene Angeklagte wegen Mordes (…) verurteilt wird.“
    Am 22. Februar 2022 kommt Ismet H. erneut in U-Haft. Die Beschwerde dagegen schmettert das OLG Celle am 20. April 2022 ab:

    Es bestehe „ein erheblicher Fluchtanreiz. Dieser resultiere zudem daraus, dass er zuletzt keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen sei und Ende August 2021, also im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsverfahren zur Einführung des neuen Wiederaufnahmegrundes in § 362 Nr. 5 StPO, drei ihm und seiner Ehefrau gemeinsam gehörende Immobilien auf seine Kinder übertragen habe.“

    Ismet H. hat, als er das neue Gesetz kommen sah, das Vermögen seinen Kindern übertragen.
    Aber: Im Juli 2022, kurz vor Beginn des erneuten Mordprozesses, verfügt das Bundesverfassungsgericht die Freilassung von Ismet H. unter Auflagen. Und empfiehlt dem Gericht, bis zur Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde von H. gegen das neue Gesetz, das Verfahren ruhen zu lassen.
    Im selben Sommer stirbt Frederikes Vater mit 79 Jahren. Wolfram Schädler, Anwalt der Familie von Möhlmann, zu BILD am SONNTAG: „Von Frederike existiert nicht mal mehr ein Grab. Aber die restliche Familie wünscht sich nach so vielen Jahren Gerechtigkeit und dass der Täter verurteilt wird.“

    Im Sommer will das höchste Gericht entscheiden, wie das schöne Leben von Ismet H. weitergeht.

    https://www.bild.de/news/inland/news...6036.bild.html

    Bushido sagte einmal "....als Ausländer hast du einen Mord frei...." Der Migrantenbonus ist existent, die Gerichte, ja das gesamte Justizwesen ein riesiger Haufen Schei......
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  8. #8
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    AW: Migrantenbonus: Mörder seit 1983 auf freiem Fuß

    Ein einfacher Arbeiter, der sich nicht nur Kinder und Ehefrau, sondern drei (3!) nebeneinanderliegende Häuser kaufen kann? Da stimmt was nicht! Nie und nimmer hätte er auf normalem Wege die Kaufkraft zum Erwerb von 3 Häusern gehabt.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  9. #9
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    AW: Migrantenbonus: Mörder seit 1983 auf freiem Fuß

    >Der Freispruch von 1983 gilt für alle Ewigkeit. „Wäre der Prozess damals nur eingestellt worden, könnte man den Täter heute wieder vor Gericht bringen“, sagt >Rechtsanwalt Wolfram Schädler, der Hans von Möhlmann vertritt. „Aber wer einmal freigesprochen wurde, kann wegen des gleichen Verbrechens nicht neu >angeklagt werden.“

    Ruhe in Frieden Marianne Bachmeier...

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