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BGH: Keine Bestechlichkeit CSU-Politiker dürfen Millionen aus Maskendeals behalten
BGH: Keine Bestechlichkeit CSU-Politiker dürfen Millionen aus Maskendeals behalten
Die Affäre um lukrative Maskengeschäfte geht glimpflich für die langjährigen CSU-Abgeordneten Alfred Sauter und Georg Nüßlein aus. Der Bundesgerichtshof sieht den Vorwurf der Bestechlichkeit nicht erfüllt. Damit dürfen sie die sehr hohen Provisionen behalten.
Die bayerischen Politiker Alfred Sauter und Georg Nüßlein dürfen die Millionen-Provisionen für die Beschaffung von Schutzmasken zu Beginn der Corona-Pandemie behalten. Der Bundesgerichtshof sieht in der Maskenaffäre den Vorwurf der Bestechlichkeit gegen sie nicht erfüllt. Beschwerden der Generalstaatsanwaltschaft München gegen drei Beschlüsse von Strafsenaten des Oberlandesgerichts München seien verworfen worden, teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Eine weitere Anfechtung der Entscheidung sei nun nicht mehr statthaft.
Die langjährigen CSU-Abgeordneten Alfred Sauter und Georg Nüßlein hatten in der ersten Phase der Corona-Pandemie beim Ankauf von Masken durch die Bundesregierung und die bayerische Staatsregierung vermittelt - und dafür üppige Provisionen erhalten. Nach Darstellung des BGH hatte eine GmbH, deren Geschäftsführer Nüßlein ist, 660.000 Euro erhalten. Eine Firma, auf die Sauter maßgeblichen Einfluss hat, erhielt sogar mehr als 1,2 Millionen Euro. Dass dies den Tatbestand der Bestechlichkeit nicht erfülle, hatte vor dem Bundesgerichtshof auch das Oberlandesgericht München entschieden. Dafür hätten die Abgeordneten im Parlament selbst tätig werden müssen, hieß es vom BGH. "Allein die Vereinbarung zwischen den Beteiligten, dass sich der Mandatsträger bei außerparlamentarischen Betätigungen auf seinen Status beruft, um im Interesse eines Privatunternehmers Behördenentscheidungen zu beeinflussen, erfüllt dieses Merkmal nicht", entschied der BGH.
Nüßlein, der einst für die CSU im Bundestag saß, trat in Folge der Affäre aus der CSU aus, der Landtagsabgeordnete Sauter aus der Fraktion. Sauter gab überdies alle Parteiämter ab, insbesondere seine Sitze in CSU-Vorstand und -Präsidium sowie den CSU-Kreisvorsitz Günzburg. Auch der Haftbefehl gegen den Unternehmer, dem sie bei dem mehr als 60 Millionen Euro schweren Verkauf der Masken an das bayerische Gesundheitsministerium, das Bundesinnenministerium und das Bundesgesundheitsministerium geholfen hatten, bleibt aufgehoben.
Nach dem Willen des Gesetzgebers sei bei Politikern nur die Annahme von Gegenleistungen für Handlungen "bei der Wahrnehmung des Mandates" strafbar, also etwa bei Abstimmungen im Parlament, in Ausschüssen oder in der Fraktion, befanden die Richter des 3. Strafsenats. Dass Abgeordnete außerhalb der politischen Arbeit ihren Einfluss geltend machten, werde vom Paragrafen 108e des Strafgesetzbuch nicht erfasst. "Falls der Gesetzgeber eine Strafbarkeitslücke erkennen sollte, ist es seine Sache, darüber zu befinden, ob er sie bestehen lassen oder durch eine neue Regelung schließen will", erklärte der BGH. Den Gerichten seien sonst die Hände gebunden.
https://www.n-tv.de/politik/BGH-zu-M...e23458865.htmlEs ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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