Es sind nur selten Artikel zu lesen, wo berichtet wird, dass Tatverdächtige aufgrund zu langer Verfahrensdauer aus der U-Haft entlassen werden. Tatsächlich sind es fast 70 Fälle, die Jahr für Jahr zu beklagen sind. Die Justiz sei überlastet, es fehle an Mitarbeitern hört man seit Jahren. Ein Grund ist die Praxis, jeden Verbrecher ins Land zu lassen, ein weiterer, dass psychisch labile "Flüchtlinge" ins Land strömen. Die Anzahl der zugewanderten Kriminellen ist geradezu explosionsartig angewachsen. Gleichzeitig leistet sich die Justiz den Luxus alte Leute in den Knast zu stecken, weil sie schwarz gefahren sind oder für ein paar Euro Lebensmittel an der Supermarktkasse vorbei zu schleusen versucht haben. Auch GEZ-Verweigerer werden gerne in Erzwingungshaft gesteckt. Da bleiben für die wahren Verbrecher natürlich keinerlei Kapazitäten frei.....


Im letzten Jahr sind bundesweit mindestens 66 Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen worden, weil ihre Verfahren zu lange dauerten. Das geht aus Zahlen der „Deutschen Richterzeitung“ hervor, die am Montag vom Deutschen Richterbund (DRB) veröffentlicht worden sind. Im Jahr 2020 seien es 40 Entlassungen gewesen. Zuletzt hatten Fälle in Frankfurt für Aufsehen gesorgt: Das dortige Oberlandesgericht ordnete am Freitag die Freilassung von sechs mutmaßlichen Straftätern aus der U-Haft an, weil die Verfahren zu lange dauern. Insgesamt geht es um drei verschiedene Strafverfahren, in einem Fall mit vier Verdächtigen. Ihnen werden Verbrechen wie versuchter Totschlag vorgeworfen.


Zu wenig Personal – zu große Datenmengen
„Die aktuellen Fälle von U-Haftentlassungen werfen erneut ein Schlaglicht auf die hohe Arbeitsbelastung vieler Gerichte und Staatsanwaltschaften“, erklärte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn. „Es fehlt der Strafjustiz nach wie vor deutlich an Staatsanwälten und Strafrichtern, so dass sie selbst vorrangige Haftsachen nicht immer mit der rechtsstaatlich gebotenen Beschleunigung erledigen kann.“ Zudem würden viele Verfahren aufwendiger, weil zum Beispiel die auszuwertende Datenmenge durch die Digitalisierung sprunghaft steige. Insgesamt wurden laut den Recherchen in den vergangenen fünf Jahren deutschlandweit fast 300 Tatverdächtige wegen Verletzung des sogenannten Beschleunigungsgebots in Haftsachen wieder aus der Untersuchungshaft entlassen. Je elf Fälle in Sachsen und Schleswig-Holstein
Für die Umfrage der „Deutschen Richterzeitung“, deren Herausgeber der DRB ist, waren die Justizministerien und Oberlandesgerichten der 16 Länder befragt worden. Von den 66 bekannten Fällen im Jahr 2021 hatten Sachsen und Schleswig-Holstein mit jeweils elf Haftentlassungen die höchsten Zahlen gemeldet. In Hessen waren es zwei Entlassungen. Lediglich vier Länder (Brandenburg, Bremen, Hamburg und Saarland) meldeten keine Haftentlassungen wegen zu langer Verfahren.

Zu lange Verfahren: Dutzende Verdächtige kommen jährlich aus U-Haft frei (trtdeutsch.com)